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Montag, 31. Januar 2011, 09:42
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »futureintray« (31. Januar 2011, 11:59)
BigKahuna
unregistriert
ist mein erster verkauf bei ebay, und will mir da nicht irgendwie im nachhinein ans bein pinkeln lassen...
Zitat von »Aus der Auktion«
Hinzuzufügen ist noch das es sich um einen Privatverkauf handelt, also ohne Garantie oder Rücknahme!
Edit: Das reicht leider wohl auch nicht, siehe Post #18.Zitat
Da es sich hier um einen privaten Verkauf von Gebrauchtware handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von »BigKahuna« (1. Februar 2011, 20:25)
BigKahuna
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von »BigKahuna« (31. Januar 2011, 15:11)
BigKahuna
unregistriert
Etwas offtopic, aber das musste ich mal sagen:
Macht echt Spass so, als Privater Mensch etwas bei Ebay zu verkaufen.
Meine Güte.. das ist ja nicht mehr feierlich.
Du brauchts zur Sicherheit als aktives Ebay Mitglied folgende "Ausstattung"
- 1 bis 2 Private Rechtsanwälte
- 8 Jähriges Jura Studium
- 100% fehlerfreies Deutsch
- Viel Glück dass:
a.) ein anderes (Gewerbliches) Mitglied dich verklagt weil du € 0.01 unter sein Preis bist und somit unlautere Wettbewerb treibst
b.) ein anderes (Gewerbliches oder Privates) Mitglied dich verklagt weil deine Formulierung wegen Garantie und Gewährleistung nicht 100% in Ordnung ist.
- Geduld und Hoffnung dass dein Käufer auch tatsächlich bezahlt.
- Geduld und Hoffnung dass dein Käufer nach 5 Monaten und 29 Tagen nicht doch diverse kleine Mängel gefunden hat und so mit der volle Kaufbetrag inkl. entstanden Kosten wegen Versand und Ausfall der Ware einklagt.
Mittlerweile macht das ganze Ebay doch überhaupt kein Spass mehr, oder?
Schnäppchen gibt es höchst selten, als Verkäufer trägst du das volle Risiko und der Paypal Zwang ist auch nicht ohne.
Ich hab mein Account (über 400 Positive Bewertungen) vor ein paar Jahren inkl. Paypal löschen lassen weil ich mit so eine "Bande" nicht einverstanden bin.
Das schmerzt auch nicht da hier in der Schweiz ricardo.ch eh grösser, billiger, fairer und auch nicht so extrem von Gewerbliche Anbieter überschwemmt wird (noch nicht).
Just my two Rappen.
man muss allerdings auch noch beachten, dass wenn man z.b. 5 sachen verkauft und immer drunter schreibt: "Da es sich hier um einen privaten Verkauf von Gebrauchtware handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. "
dann gilt dies als agb, und in einer agb ist diese formulierung unzulässig, und somit hat man die gewährleistung nicht ausgeschlossen. man muss den satz also immer etwas anders schreiben
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »BigKahuna« (1. Februar 2011, 20:29)
BigKahuna
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BigKahuna
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »BigKahuna« (1. Februar 2011, 20:41)
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