schön selbst hier im forum unterschlagen sie noch die gesetze und copy/pasten textbausteine
Natürlich können Sie davon ausgehen, dass wir mängelbehaftete Ware zurücknehmen oder für Sie auch nach Wunsch eine Rückabwicklung über den Hersteller vornehmen.
sie haben möglichkeit 3 unterschlagen: ich kann ein mangelfreies gerät verlangen, dies ist was ich getan habe.
daraufhin haben sie versucht aus der sache einen widerruf zu machen um sich ihrer vertraglichen verpflichtung zu entziehen
So steht's im Gesetz – so machen wir das auch, möchten uns vorher nur gern' einmal ansehen was wir zurückgeschickt
bekommen. Das wiederum dürfen wir auch und ich bitte um Ihr Verständnis.
nachvollziehbar das sie das möchten, nur das steht so leider nicht im gesetz
nachdem ich ein mangelfreies gerät erhalten habe werde ich das mangelhafte natürlich zurücksenden, denn so steht es im gesetz
"(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen."
ziemlich eindeutig zu erkennen, dass sie zuerst liefern, und dann schicke ich ihnen das gerät zurück
oft ist das in der Tat über den direkten
Support des Herstellers zügiger zu bewerkstelligen oder es wird sogar ein Vor-Ort-Service angeboten.
falsch, denn das sie mir ein neues gerät schicken ist definitiv schneller, aber von diesem recht, welches ich habe, wollen sie ja nichts wissen.
dies können sie aber problemlos nachlesen, hier nochmal ein link falls sie kein google besitzen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Im Prinzip nimmt sich das nichts, wenn Sie sich als Kunde in der 14-tägigen Widerrufsfrist befinden – so einfach ist das an sich.
das dies einen unterschied von 50€ macht steht bereits oben, aber das ist wohl ein textbaustein