Die Fahrschulformeln kann man vergessen, weil sie nur sehr grobe Richtwerte liefern und vermutlich jeden Physiker mit dem Strick auf den Speicher treiben.
Demnach würde sich der Reaktionsweg wie folgt berechnen:
s=v/10 *3 100km/h wären demnach 30m/s. Tatsächlich sind es jedoch nur ~27,7m/s.
Also ganz so einfach wird es nicht werden:
Annahmen:
- Wie im OGH-Zitat erwähnt ist die Sichtstrecke 35m, zusätzliche Freumdausleuchtung kann ausgeschlossen werden.
- PKW unbekannt, daher gehe ich von einem Bremsweg von 38m aus
Quelle.
- Anfangsgeschwindigkeit v0=90km/h=25m/s (siehe OGH-Zitat)
- Aufprallgeschwindigkeit v=75km/h=20,8m/s (siehe OGH-Zitat)
- trockene Fahrbahn
- Reaktionszeit 1s
Berechnung:
Bremszeit PKW: s=0,5v0*t eingesetzt: 38m=t*13,85m/s ==> t=2,74s
Das fehlende a' (Verzögerungswert, als negative Beschleunigung) muss (für den angenommenen PKW) noch ermittelt werden.
Mögliche Formel: s=0,5a'*t^2 ==> a'=10,12m/s^2
Gleichmässi abgebremste Bewegung bis zur Geschwindikgeit v:
v=sqrt(v0^2-2a'*s)
v0= 25m/s
v = 20,8m/s
a'= 10,12m/s^2
einsetzen und nach s umformen: s=9,5m
Er legt also unter den bekannten und angenommenen Eckdaten eine Strecke von 9,5m zurück, während er das Fahrzeug von 90km/h auf 75km/h abbremst.
Die gesamte Strecke vom Auftreten des Hindernisses bis zum Aufprall muss noch ermittelt werden:
s=Reaktionsweg+Bremsweg
S=25m + 9,5m
s=34,5m
Unter diesen Gesichtspunkten liegt die Vermutung nahe, dass sich das Hindernis bereits auf der Strasse befand.
Viel interesssanter finde ich aber die Tatsache, dass man laut Gesetz in der Lage sein muss, bei Nacht innerhalb der Sichtweite angehalten werden muss. Macht schon Sinn aber die Praxis, die Praxis...
Annahmen:
- Bremsweg 38m (bei 100km/h) ==> a'=10,12m/s^2
Berechnung:
35m=Reaktionsweg+Bremsweg ==> 35m=v+((v^2)/(2*a)) ==> v=18,3m/s = 66km/h
Um sich an die Vorgabe zu halten, dürfte man unter diesen Umständen nicht schneller fahren, als 66 km/h.