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hilfe rückrechnung fahrgeschwindigkeit

Freitag, 8. April 2011, 19:32

Hallo,

wie ich die mathematikmatura geschafft habe, weiß ich nicht mehr ;)
aber viell kann mir wer von euch helfen folgendes problem zu lösen:

ausgangsgeschwindigkeit: 100
aufprallgeschwindigkeit: 75
(trockene fahrbahn, normale reaktionszeit... nicht zu kompliziert)

kann ich allein aufgrund dieser beiden v angaben berechnen, wie groß die entfernung bei auftauchen des hindernisses
zum fahrzeug war? also WANN das hindernis auftauchte?

lg

Freitag, 8. April 2011, 19:43

die faktoren sind schon arg variabel irgendwie. und ich schätze mal ins blaue hinaus.... 20 meter. was bei tempo 100 nix is
Kyros > Radeon 5750 > Radi AMS 420 > aqualis > Laing DDC

Freitag, 8. April 2011, 19:43

Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe geht das per faustregel wohl etwa so:

100 / 10 * 100 / 10 = 100m bremsweg

wenn wir also nen linearen bremsvorgang vorraussetzen bleiben 25m bis man 75 km/h erreicht.
dazu noch den reaktionsweg:

100 / 3,6 = 28m

macht also zusammen 53m etwa...
Aber das ist wirklich nur nen verdammt ungenauer Wert mit den beiden Angaben...

Freitag, 8. April 2011, 20:24

gut, dann füttere ich euch mit paar infos:

also es geht um ein urteil des österr. OGH der ausspricht, dass man bei Nacht innerhalb des Abblendlichtkegels (falls nur dieses eingeschalten ist)
stehen bleiben können muss. Das ist ja auch in der StVO so festgeschrieben.
Allerdings sind in dem Urteil keine Feststellungen über den Zeitpunkt des Auftauchens eines Hindernisses (im konkreten Fall eine Hirschkuh) getroffen.

Die Ausgangsgeschwindigkeit lag bei ca 90 - 100 km/h, die Aufprallgeschwindigkeit bei 75 km/h. Straße war trocken.
Der OGH hält fest:
"Im vorliegenden Fall steht fest, dass der L...enker des Beklagtenfahrzeugs vor der Kollision mit der Hirschkuh bei Verwendung des Abblendlichts eine Geschwindigkeit von zumindest 90 km/h eingehalten hat und dass seine Sichtstrecke nur 35 m betrug. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass er unter diesen Umständen objektiv gegen das Gebot des Fahrens auf Sicht verstieß, vermochte er doch seine Geschwindigkeit trotz - behaupteter - sofortiger Reaktion bis zum Anstoß nur auf 75 km/h zu reduzieren (vgl auch 2 Ob 55/95). Die in der Revision erstmals aufgestellte Behauptung, die Fahrbahn sei „durch die eigenen und die Lichtquellen des Gegenverkehrs ausgeleuchtet“ gewesen, geht nicht vom festgestellten Sachverhalt aus und ist daher unbeachtlich."

dass gegen das Gebot des Fahrens auf Sicht verstoßen wurde ist klar, aber im konkreten Fall unerörtert bleibt eben der Zeitpunkt des Auftauchens der Kuh, bzw ob sie schon auf der Straße war oder "hineingesprungen" ist...
Deshalb meine Frage nach einer möglichen Berechnung des Restweges...

lg

Samstag, 9. April 2011, 17:13

Ich lege mal die Formel zugrunde, die man so in der Fahrschule lernt:
Bremsweg = (v/10)²
Bremsweg bei Gefahrenbremsung = (v/10)²/2
Reaktionsweg = (v/10)*3
wobei v jeweils die geschwindigkeit ist.

Den Bremsweg als linear zu betrachten geht hier ziemlich daneben, da die Geschwindigkeit quadratisch eingeht. man hat von 100km/h auf 75km/h runter laut Bremswegformel ~45m zurückgelegt. Bei Gefahrenbremsung entsprechend ~22,5m. Dazu kommt allerdings der Reaktionsweg, der bei 100km/h ca. 30m betragen dürfte.
Der Fahrer hat also 22,5m vor Aufprall angefangen zu Bremsen und davor hat er 30m lang nicht reagiert
--> in etwa 50m vor ihm dürfte das Tier aufgekreuzt sein.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »~Chris~« (9. April 2011, 17:15)

Mittwoch, 13. April 2011, 11:46

Die Fahrschulformeln kann man vergessen, weil sie nur sehr grobe Richtwerte liefern und vermutlich jeden Physiker mit dem Strick auf den Speicher treiben.
Demnach würde sich der Reaktionsweg wie folgt berechnen:

s=v/10 *3 100km/h wären demnach 30m/s. Tatsächlich sind es jedoch nur ~27,7m/s.

Also ganz so einfach wird es nicht werden:

Annahmen:
- Wie im OGH-Zitat erwähnt ist die Sichtstrecke 35m, zusätzliche Freumdausleuchtung kann ausgeschlossen werden.
- PKW unbekannt, daher gehe ich von einem Bremsweg von 38m aus Quelle.
- Anfangsgeschwindigkeit v0=90km/h=25m/s (siehe OGH-Zitat)
- Aufprallgeschwindigkeit v=75km/h=20,8m/s (siehe OGH-Zitat)
- trockene Fahrbahn
- Reaktionszeit 1s

Berechnung:

Bremszeit PKW: s=0,5v0*t eingesetzt: 38m=t*13,85m/s ==> t=2,74s

Das fehlende a' (Verzögerungswert, als negative Beschleunigung) muss (für den angenommenen PKW) noch ermittelt werden.

Mögliche Formel: s=0,5a'*t^2 ==> a'=10,12m/s^2

Gleichmässi abgebremste Bewegung bis zur Geschwindikgeit v:
v=sqrt(v0^2-2a'*s)

v0= 25m/s
v = 20,8m/s
a'= 10,12m/s^2

einsetzen und nach s umformen: s=9,5m

Er legt also unter den bekannten und angenommenen Eckdaten eine Strecke von 9,5m zurück, während er das Fahrzeug von 90km/h auf 75km/h abbremst.
Die gesamte Strecke vom Auftreten des Hindernisses bis zum Aufprall muss noch ermittelt werden:

s=Reaktionsweg+Bremsweg
S=25m + 9,5m
s=34,5m

Unter diesen Gesichtspunkten liegt die Vermutung nahe, dass sich das Hindernis bereits auf der Strasse befand.

Viel interesssanter finde ich aber die Tatsache, dass man laut Gesetz in der Lage sein muss, bei Nacht innerhalb der Sichtweite angehalten werden muss. Macht schon Sinn aber die Praxis, die Praxis...

Annahmen:
- Bremsweg 38m (bei 100km/h) ==> a'=10,12m/s^2

Berechnung:
35m=Reaktionsweg+Bremsweg ==> 35m=v+((v^2)/(2*a)) ==> v=18,3m/s = 66km/h

Um sich an die Vorgabe zu halten, dürfte man unter diesen Umständen nicht schneller fahren, als 66 km/h.
BMW 320d (E46)

Freitag, 15. April 2011, 08:37

merci beaucoup für die tolle berechnung!

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