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Kündigungsfrist bei Untermietvertrag

Samstag, 7. November 2009, 00:54

Hi,

ich bin Hauptmieter einer WG-Wohnung. Ich hab ein weiteres Zimmer untervermietet. Angenommen, mein Mitbewohner zahlt seine Miete nicht rechzeitig. Ist dies ein Kündigungsgrund? Im Mietvertrag haben wir eine Kündigungsfrist von einem Monat festgehalten. Gilt dies dann verbindlich oder ist eh immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten?
Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren...

Moeppel

unregistriert

RE: Kündigungsfrist bei Untermietvertrag

Samstag, 7. November 2009, 13:00

Hi,

ich bin Hauptmieter einer WG-Wohnung. Ich hab ein weiteres Zimmer untervermietet. Angenommen, mein Mitbewohner zahlt seine Miete nicht rechzeitig. Ist dies ein Kündigungsgrund? Im Mietvertrag haben wir eine Kündigungsfrist von einem Monat festgehalten. Gilt dies dann verbindlich oder ist eh immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten?


Wenn er immer zahlt, nur immer "Zu spät" wirst Du wohl schlechte Karten haben. Es sei denn, das "zu spät" sind mehrere Monate. Wenn Du eine Kündigungsfrist von einem Monat im Vertrag hast, dann wird wahrscheinlich trotzdem die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten mit Grund bzw. 6 Monaten ohne Grund gelten.

Habe mal folgendes gefunden, ist zwar ein anderer Grund, aber passt irgendwie:

Zitat


Nachdem Sie ein nicht möbiliertes Zimmer Ihrer Wohnung untervermietet haben, können Sie wie der Vermieter einer Einliegerwohnung das Untermietverhältnis entweder unter Angabe eines Kündigungsgrundes und Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist ODER ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen (§ 573 a BGB). Im letzteren Fall müssen Sie ausdrücklich erklären, dass Sie die Kündigung nicht auf ein berechtigtes Interesse stützen. Sie können sich auch in erster Linie auf Ihr Sonderkündigungsrecht (Kündigung ohne Grund) und hilfsweise auf berechtigtes Interesse berufen.

Für die Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ließe sich zur Begründung „Eigenbedarf“ anführen, wobei dieser im Einzelnen dargelegt und im Bestreitensfalle nachzuweisen ist. Ggf. könnte die Kündigung aufgrund des Verhaltens Ihres Ex-Freundes auf eine Pflichtverletzung, wie etwa Beleidigung oder Tätlichkeiten gestützt werden. Allein die Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der damit verbunden Unannehmlichkeiten werden als Kündigungsgrund nicht ausreichen.

Der Untermietvertrag ist ein echter Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten im Unterschied zu der bloßen Gebrauchsüberlassung an Dritte. Als Grund für die ordentliche Kündigung des Untermietvertrages werden Sie sich daher nur auf das Vorliegen einer Pflichtverletzung, Eigenbedarf oder einer wirtschaftlichen Verwertung (§ 573 BGB) berufen können. Allein Ihr Umzug in eine andere Stadt wird als Kündigungsgrund nicht ausreichen. Mithin wird im Falle Ihres berufsbedingten Ortswechsels nur eine Kündigung ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Monaten in Betracht kommen.

Um Ihren Ex-Freund zu einem möglichst zügigen Auszug zu bewegen, könnten Sie ihm gegenüber eine Mieterhöhung aussprechen, falls die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Wird das Zimmer nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht geräumt an Sie zurückgegeben, werden Sie gezwungen sein, eine Räumungsklage gegen ihn zu erheben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Moeppel« (7. November 2009, 13:03)

Samstag, 7. November 2009, 17:26

Hi, danke =) den Beitrag hatte ich gestern in dem Zusammenhang auch gelesen. Und wann ist "zu spät gezahlt"? Nach mehreren Monaten erst und dann hat er noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten oder wie? Da bleib ich ja auf 5-6 Monatsmieten sitzen. Die Kaution beträgt ja grad mal 2 Monatmieten...
Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren...

Moeppel

unregistriert

Samstag, 7. November 2009, 20:43

Hi, danke =) den Beitrag hatte ich gestern in dem Zusammenhang auch gelesen. Und wann ist "zu spät gezahlt"? Nach mehreren Monaten erst und dann hat er noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten oder wie? Da bleib ich ja auf 5-6 Monatsmieten sitzen. Die Kaution beträgt ja grad mal 2 Monatmieten...


Noch nie was von Mietnomaden gehört ? Wenn der Mieter sich hart stellt und Du ihn rausklagen musst dann wird es unter Umständen bitter. Da gehen gerne auch mal mehr als 12 Monatsmieten drauf. Da ist dann aber ggfs. der Mietausfall noch Dein kleinstes Problem wenn anschliessend die Wohnung für 20.000 Euro renoviert werden muss... :pinch: :pinch: :pinch:

Sonntag, 8. November 2009, 14:43

Ich würd mich erstmal dummstellen und ihm sagen das er zum ende des kommenden Monats ausziehen soll... wenner dann ned hinne macht kannste dich notfalls auf sein Niveau herablassen, seinen Mist raus räumen und die Schlösser tauschen...

Das is zwar auch nicht rechtens... aber für deinen Untermieter dürfte es ähnlich aufwenig sein zurück in die Wohnung zu kommen wie für dich Ihn raus zu klagen...
Ansonsten lass ihm halt seine 3 Monate Frist... die sind auch rum irgendwann...

Mitlerweile schon ziemlich heftig mit was man sich alles rumschlagen darf...

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Sonntag, 8. November 2009, 20:02

Ja, das hab ich auch schon überlegt, was passiert, wenn ich seinen Krempel einfach rausschmeißen würde.
Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren...

Sonntag, 8. November 2009, 20:34

Naja, er holt sich halt nen Schlüsseldienst auf deine Kosten und packt ggf. noch ne Anzeige wegen Sachbeschädigung/Diebstahl dazu, falls du was beschädigst/was fehlt.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Sonntag, 8. November 2009, 22:35

Naja, er holt sich halt nen Schlüsseldienst auf deine Kosten und packt ggf. noch ne Anzeige wegen Sachbeschädigung/Diebstahl dazu, falls du was beschädigst/was fehlt.

Vergiss den Hausfriedensbruch nicht...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Mittwoch, 2. Dezember 2009, 23:55

Hi, es geht weiter. Hab noch ein paar Fragen zu meinem "Untermiet-Problem"

Die Facts:

Ich hab mit einem Bekannten zusammen einen Mietvertrag für eine Dreizimmerwohnung abgeschlossen. Wir sind also beide Hauptmieter. Das dritte Zimmer haben wir an besagte Person untervermietet. Allerdings dürften wir das offiziell nicht, weil im Mietvertrag steht, dass keine Untervermietung zulässig ist. Der Vermieter/Hausverwalter hat allerdings kein Problem damit, dass wir das Zimmer untervermieten und "weis einfach nichts vom Untermieter" (seine Aussage). Mit dem Untermieter haben wir jedoch einen Untermietvertrag abgeschlossen, damit beide Seiten eine gewisse Sicherheit haben und damit einige Dinge vertraglich klar geregelt sind. Leider zu unserem Pech, da wir einen Untermieter mit Untermietvertrag nicht grundlos kündigen können, es bestehen drei Monate Kündigungsfrist und auch dann kann der Untermieter noch weiterhin etliche Monate mietfrei hier wohnen.

Mein Fragen jetzt:

1. Da im Hauptmietvertrag steht, dass kein Untermieter zulässig ist, müsste der Untermietvertrag doch nichtig sein und wir könnten unseren Untermieter als ungebetenen "Gast" einfach vor die Tür setzen. (Quelle: http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/56274,0.html)

2. Wenn wir dies machen, schneiden wir uns dann ins eigene Fleisch, weil dann irgend eine Klage seinerseits kommen kann, von wegen: falscher Vertrag etc.? Allerdings weiß er, dass er offiziell nicht hier wohnen darf und hat auch den Hauptmietvertrag vorliegen. Es ist also nicht irgendwie hinterlistig von uns so geplant worden.

Hoffentlich kann mir jemand helfen, aber mit so einem Menschen möchten wir einfach nicht zusammen wohnen. Da passt einfach rein gar nichts...

Gruß
Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren...

Donnerstag, 3. Dezember 2009, 09:02

Er hat mit dir einen gültigen Vertrag, ob ihr das dürft oder nicht ist ja mehr eure Sache. Da die Hausverwaltung keine Probleme macht kann man das durchaus als stille Übereinkunft werten, vor allem aus Sicht des Untermieters.

3 Monate sind im ernstfall, also wenn da kein Entgegenkommen in Sicht ist, nunmal standard. Immerhin muss man ja auch Zeit haben eine andere Bleibe zu finden.

Miete nicht zahlen, den WG Verpflichtungen nicht nachkommen etc. ist ja vertragswidrig bzw. als Pflichtverletzung zu sehen, auch wenn das nicht vollständig aufgeführt ist im Mietvertrag. Also mit dem jungen Mann sprechen, ihn aufklären was so nicht weitergehen kann und ihm dann kündigen.

Natürlich kanns dann bis zu 3 Monate dauern, aber da kann man sich ja entgegenkommen und bei vorzeitigem Auszug auch direkt nen Nachmieter reinlassen. Die richtig tolle Lösung gibts da leider nicht. Bei uns sind alle drei Hauptmieter, das macht die Sache aber eher noch komplizierter muss man im nachhinein sagen.

In sofern viel Glück damit und versuch dich mit den 3 Monaten irgendwie abzufinden. Miete muss er ja trotzdem noch bezahlen
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Dienstag, 15. Dezember 2009, 09:48

Das hört sich leider wirklich nach einer Menge Ärger an. Zum Glück war ich noch nie selbst von einem solchen Problem betroffen, aber gute Bekannten von mir hatten auch schon mal ein ähnliches Problem. Die beiden sind damals in eine vier Zimmer Mietwohnung nach Neubrandenburg gezogen und da die Wohnung für die Beiden zu groß war, haben sie sich entschlossen einen Untermieter zu suchen. Am Anfang hat dann auch alles gut geklappt, aber schon bald gab es nur noch Probleme mit ihm. Die Beiden wollten dann auch nicht das er noch die 3 Monate in der Wohnung bleibt. Die haben sich dann einfach so geeinigt, dass sie ihm helfen eine neue Wohnung zu suchen und sobald sie was passendes hatten (das war sehr schnell - da sie ihn wirklich raus haben wollten) ist er dann auch ausgezogen. Vielleicht hilft es dir ja auch deinem Untermieter ein solches oder ähnliches Angebot zu machen, damit du ihn los wirst. Wünsch dir auf alle Fälle viel Glück und Nerven.