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erm... die Frage der Beweislast erübrigt sich da sich die Bedingung einer Gewährleistung nicht erfüllt.
Gewährleistung ist keine Garantie. Ein Gewährleistungsanspruch setzt vorraus das der Schaden bereits beim Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Flexing ist eine Alterserscheinung und das Problem bestand offensichtlich zum Kaufzeitpunkt noch nicht. Klar ist es ärgerlich, zumal bei einer anderen Konstruktionsweise es nicht zum Defekt gekommen wäre. Aber da kann jetzt der Gerbauchtnotebookhändler herzlich wenig für.
Man In Blue
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »masterofkame« (14. Juli 2010, 21:22)
erm... die Frage der Beweislast erübrigt sich da sich die Bedingung einer Gewährleistung nicht erfüllt.
Es gibt Firmen die das reparieren können. Du kannst es aber auch im Backofen selbst reparieren
gute idee, das Thema Gewährleistung hat sich dann auch erledigt...
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