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gewährleistung, beweis

Dienstag, 13. Juli 2010, 19:30

mein ibm t41p weist grafikprobleme auf, alles deutet auf flexing hin (heißt der ram löst sich vom mb ab, ist nen bekanntes problem, ettliche treffer bei google)
das gerät wurde vor ca 9 monaten bei einem gewerblichen händler gekauft, ich habe insgesamt 1 jahr gewährleistung
mir ist klar das sich die beweislast umdreht, nur wie sieht son beweis aus? es ist offensichtlich das das ganze nen produktionsfehler ist, wenn man einfach mal danach googled. sonst gäbe es wohl nicht tausende betroffene. dieser produktions mangel bestand natürlich schon vor dem kauf
bisher habe ich den händler noch nicht angeschrieben, aber fall der sich weigern sollte das zu reparieren/umzutauschen: wie muss nun nen beweis dafür aussehen?

Dienstag, 13. Juli 2010, 19:41

mensch was machen sich alle momentan so nen gedanken das der haendler das nicht und das nicht
das ist ein p roblem das du nicht verursachen kannst/oder getan hast.. ergo ab zum haendler, sagen olee mach mal. der schickt ein. es wird repariert (geh mal von 2-4 wochen aus) und dann hast du ein repariertes laptop wieder.
einfahc machen, ist nen aufwand von einer email und vermutlich gebuehren von 6,90 euro fuer den versand :)
nich soviel angst, haendler/verkaeufer sind nicht immer so boese menschen wie man denkt!

Dienstag, 13. Juli 2010, 20:31

wie war das noch mal?

nicht alle i-net verkäufer sind böse menschen,
aber alle bösen menschen sind i-net verkäufer :whistling: :evil: :D

Mittwoch, 14. Juli 2010, 02:53

erm... die Frage der Beweislast erübrigt sich da sich die Bedingung einer Gewährleistung nicht erfüllt.


Gewährleistung ist keine Garantie. Ein Gewährleistungsanspruch setzt vorraus das der Schaden bereits beim Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Flexing ist eine Alterserscheinung und das Problem bestand offensichtlich zum Kaufzeitpunkt noch nicht. Klar ist es ärgerlich, zumal bei einer anderen Konstruktionsweise es nicht zum Defekt gekommen wäre. Aber da kann jetzt der Gerbauchtnotebookhändler herzlich wenig für.

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Mittwoch, 14. Juli 2010, 07:07

Es gibt Firmen die das reparieren können. Du kannst es aber auch im Backofen selbst reparieren :)

Schau am besten mal im ThinkPad-Forum nach.

den

Senior Member

Mittwoch, 14. Juli 2010, 07:37

Es gibt Firmen die das reparieren können. Du kannst es aber auch im Backofen selbst reparieren :)

gute idee, das Thema Gewährleistung hat sich dann auch erledigt...
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Mittwoch, 14. Juli 2010, 09:02

erm... die Frage der Beweislast erübrigt sich da sich die Bedingung einer Gewährleistung nicht erfüllt.


Es gibt Firmen die das reparieren können. Du kannst es aber auch im Backofen selbst reparieren



gute idee, das Thema Gewährleistung hat sich dann auch erledigt...

Mittwoch, 14. Juli 2010, 09:30

erm... die Frage der Beweislast erübrigt sich da sich die Bedingung einer Gewährleistung nicht erfüllt.


Gewährleistung ist keine Garantie. Ein Gewährleistungsanspruch setzt vorraus das der Schaden bereits beim Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Flexing ist eine Alterserscheinung und das Problem bestand offensichtlich zum Kaufzeitpunkt noch nicht. Klar ist es ärgerlich, zumal bei einer anderen Konstruktionsweise es nicht zum Defekt gekommen wäre. Aber da kann jetzt der Gerbauchtnotebookhändler herzlich wenig für.

Man In Blue


die rams lösen sich ja aber nicht von jetzt auf gleich, sondern eben über längere zeit, dass heißt sie lösten schon vor meinm kauf, nur war der fehler da halt noch nicht sichtbar
und der mangel der mangelhaften verarbeitung bestand natürlich auch schon vor meinem kauf

das der händler wenig dafür kann das etwas kaputt geht ist wohl normal, er stellt die sachen nunmal nicht her, das ist sein risiko und natürlich in die preise einkalkuliert. genauso wie wenn im supermarkt mal was kaputt geht

Mittwoch, 14. Juli 2010, 21:08

in der praxis wird der beweis der mangelhaftigkeit bei übergabe nach den 6 monaten vom käufer per techn. sachverständigengutachten erbracht. da aber wie du schilderst alles auf einen produktionsfehler hindeutet, der mangel also mit gr wahrscheinlichkeit zum kaufszeitpunkt schon bestand und der händler weiß auch davon, wird er wohl auch so eine reparatur durchführen, da ihm ansonsten bei prozessverlust die sv-kosten treffen... (wäre in Ö so, kenne deut. kostenrecht nicht)
(ist natürlich wie immer unverbindlich und ohne gewähr für die richtigkeit)

ich würde mal eine freundliche email (od per telefon) zum händler schicken und mich so mal erkundigen...

lg

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »masterofkame« (14. Juli 2010, 21:22)

den

Senior Member

Mittwoch, 14. Juli 2010, 21:11

erm... die Frage der Beweislast erübrigt sich da sich die Bedingung einer Gewährleistung nicht erfüllt.


Es gibt Firmen die das reparieren können. Du kannst es aber auch im Backofen selbst reparieren



gute idee, das Thema Gewährleistung hat sich dann auch erledigt...

Soll ich dir jetzt alle Aussagen in dem Fred hier zum Thema Gewährleistung auseinander klamüsern...? Mind 5 falsche finde ich auf Anhieb.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.