• 28.04.2024, 16:11
  • Registrieren
  • Anmelden
  • Sie sind nicht angemeldet.

 

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Aqua Computer Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Nach Autounfall zuständige Versicherung nicht aufindig zu machen - Anwalt nötig? - Brauche dringend Rath!

Freitag, 27. August 2010, 21:44

Hallo zusammen,

muss mich heute leider mit einem etwas unerfreulichem Thema an euch wenden.

Am Samstag (dem 21.08 ) ist mir leider ein Taxi in mein geparktes Auto gefahren.
Der wagen wurde an der hinteren Tür auf der Fahrerseite beschädigt... die Tür muss vermutlich komplett ersetzt werden, Schließsystem und Türgelenk scheinen auch beschädigt.
Der Taxifahrer hat war nicht besonders kooperativ so das ich auch direkt die Polizei gerufen habe...
Die sind auch Prompt gekommen und haben den Unfall aufgenommen.
Auf der der Unfallmitteilung ist der Taxifahrer als Verursacher gekennzeichnet und vermerkt das er verwarnt wurde.
Neben den Daten des Verursachers (Adresse, Tel Nummer) steht noch die Anschrift des Fahrzeughalters auf dem Wisch. (das Taxi gehört demnach dem Bruder des Verursachers...)

Soweit sogut...
Am Monatag hab ich sofort den Zentralruf der Autoversicherer angerufen, dort gab man mir Auskunft das die "Kravag Logistic" bei der Zulassungsstelle als derzeutiger Versicherer angegeben sei.
Also hab ich dort angerufen, dort sagte man mir man habe dem Vertragsnehmer bereits im Frühjahr 2009 gekündigt.
Mit etwas hin und her hat man mir dort dann noch sagen können der Versicherungsnehmer sei zur Württembergischen gewechselt...
Also hab ich dort angerufen. Dort weiß man jedoch nichts über das Fahrzeug oder den Fahrzeughalter... er sei dort nie versichert gewesen.
Also hab ich nochmal den Zentralruf der Versicherer angerufen. Die haben das nochmal von der Zulassungsstelle gegenchecken lassen und mit wurde schriftlich bestätigt das die Kravag immernoch die momentan gültige Versicherung sei.
Die lehnt jedoch jegliche Verantwortung oder Zuständigkeit ab.

Den Unfallverursacher habe ich telefonisch einmal erreicht und er sagte mir er wisse nicht wo das Fahrzeug versichert sei, er würde das klären. Er hat sich seither nicht mehr gemeldet und unterdrückt weitere Anrufe.
Vom Fahrzeughalter hab ich nur die Adresse und hab ihm daher einen Brief geschrieben mit einer sehr sachlichen und höflichen Aufforderung mir seine Versicherung zu nennen. Sämtliche Unterlagen hatte ich nochmal in Kopie beigelegt...
Auch hier gab es bis dato keine Reaktion...

Mir hat sich ein wenig der Verdacht aufgedrängt dass des Fahrzeug nicht versichert ist.


Langsam bin ich mit meinem Latein am Ende... hat irgendwer von euch noch einen guten Rat?


Mein nächster Schritt wäre es mir einen Anwalt zu nehmen. Afaik. muss die gegnerische Versicherung für die Kosten des Juristen aufkommen... gilt das auch im Falle das mein Unfallgegner nicht versichert ist?
Ich verfüge leider über keine Rechtsschutz... was für kosten kämen bei nem Juristen da jetzt erstmal auf mich zu? (sind diese vorab zu leisten?)

Bin grad für jede Info dankbar!

Sören
A sinking ship is still a ship!

Freitag, 27. August 2010, 22:29

anwälte kosten so 50-200€ pro stunde, bezüglich der zahlung lassen die im normalfall mit sich reden, sollte also möglich sein dir ne etwas längere zahlungsfrist einzuräumen. natürlich bezahlst erstmal du dafür, kannst dann aber wahrscheinlich das geld dafür wieder einfordern
anwalt ist wohl grundsätzlich die beste idee

Freitag, 27. August 2010, 23:01

um einem langen Text vorzugreiden: geh zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht!

Zwar kann es sein, dass der Versicherer gekündigt hat, aber nicht wirksam, denn die Zulassungsstelle muss hierbei auch informiert werden. Auf Vorschriften aus dem VVG und der KfzPflVV will ich jetzt nicht eingehen. Das Wichtigte wurde im ersten Satz schon genannt.

Sonntag, 29. August 2010, 07:57

Hm hm hm...

dachte immer die Kosten für en Anwalt richten sich nach Streitwert? (Also in meinem Fall ca.2500 Euro zZ. Gutachter ect. )

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Sonntag, 29. August 2010, 09:55

Gibt zwei Systeme: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das für bestimmte Standardhandlungen bestimmte Sätze vorgibt, die je nach Aufwand und Streitwert noch höher oder noch noch höher (niedriger bei nem Anwalt wohl eher weniger :P) ausfallen können. Wenn der Anwalt nicht nach RVG arbeiten will oder du meinst mit einem Stundenhonorar, etc. besser wegzukommen, kannst du auch ein solches Vereinbaren.

Nachem der Andere ziemlich klar Schuld zu haben scheint: Geh zum Anwalt. In Deutschland gibts das Pflichtversicherungsgesetz für KFZ, wenn die neue Versicherung felsenfest behauptet aus welchen Gründen auch immer keinen wirksamen Vertrag mit dem Unfallverursacher zu haben, dann ist die Kündigung der alten Versicherung ungültig. Sie ist damit also zuständig und als Geschädigter ist es dein gutes Recht die Unfallabwicklung von einem Anwalt durchführen zu lassen (auf Kosten der gegn. Versicherung nat.). So oder so ähnlich wird dir das auch der Anwalt erzählen - und wenn der das anders sieht, dann wird er dir im Anbahnungsgespräch erzählen können, was für Kosten auf dich zukommen und wie die Chancen und Risiken liegen.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Montag, 30. August 2010, 20:32

Wurde ja schon richtig gesagt: Anwalt.

Und überlege dir eine Rechtsschutzversicherung bzw. eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen, gibt es beides für kleines Geld. Ich persönlich bin echt froh eine zu haben, auch wenn ich sie noch nicht konkret gebraucht habe.



Gruß Max Payne

Montag, 30. August 2010, 20:48

Hmm, ich weiß, ich hab davon nicht wirklich die Ahnung. Zum einen weil ich noch nie einen Unfall hatte :D

Aber, ist dafür nicht die eigene Versicherung verantwortlich? Ich meine, springt die nicht für den Schaden ein und holt sich dann das Geld vom Unfallgegner zurück?

Dienstag, 31. August 2010, 07:00

Das ist eine eindeutige Sache und die Schuldfrage ist schon geklärt.

Der Anwalt will (so war es bei mir) keine Vorkasse oder ähnliches, wenn du den Schaden (mit Gutachter usw.) über ihn abwickelst.

Du schreibst eine Vollmacht, fährst zum Gutachter (der Anwalt hat da einen mit dem er immer zusammenarbeitet) und nach 4 + X Wochen hast du nen Scheck in der Post.

Dubrauchst dich da also um nichts zu kümmern.