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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Al_Borland« (30. September 2010, 22:18)
Abend,
das lutige bei den Halunken ist ja, das man da so gut wie gar nicht mehr raus kommt.
Und falsch...
Die GEZ ist verpflichtet Dir Deine Abmeldung zu bestätigen, genau wie sie Dir deine Anmeldung bestätigt.
Darum ist es auch ratsam, nicht nur den Abmeldeantrag hinzuschicken, sondern auch ein Anschreiben, in welchem eine Frist gesetzt wird.
Meldet sich die GEZ nicht, so kannst Du eine Mahnung hinschicken.
Reagieren sie auf diese auch wieder nicht, so kannst Du eine Untätigkeitsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung einreichen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »san3011w« (1. Oktober 2010, 01:05)
Der Mann wurde von der Gez in Gestalt des Ndrs verklagt. Leider sogar erfolgreich.
Nö, wenn wurd er vom NDR verklagt, die GEZ hat nichts damit zu tun. Kann und darf sie ja auch gar nicht...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Oetsch« (2. Oktober 2010, 16:23)
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