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Ach die liebe GEZ.... schuldig oder unschuldig?

Donnerstag, 30. September 2010, 21:39

Hi

nun hats mich doch erwischt und ich ärger mich über die GEZ bzw über diese seltsamen Menschen, die an den Türen klingeln kommen....

Folgende Situation: Ich habe bei meinen Eltern meinen Erstwohnsitzt gemeldet, wobei ich dort keinen eigen Haustand habe, sondern rechtlich nur ein (paar) Zimmer ohne Kochmöglichkeit etc. Einen Fernseher/Radio habe ich dort nicht. In meiner Zweitwohnung habe ich das volle Programm (Fernseher, Radio, PC etc.) und zahle dort auch schön meine GEZ Gebühren. Jetzt kam so ein aufdringlicher Mensch bei meinen Eltern klingeln und wie schön redselig meine Eltern nunmal sind, haben sie ihm fleißig was erzählt. Er hat sich als Mitarbeiter des WDR vorgestellt. Alleine das halte ich für unwarscheinlich und hätte mir nen Ausweis zeigen lassen und hätte da nicht genau WDR draugestanden ...... nuja. Jedenfalls hat der gute Man ein Problem damit, dass ich den Wagen meines Vaters nutze um zur Zweitwohnung/Arbeit zu kommen und dort ein Radio verbaut ist. Dieses hätte ich zusätzlich anzumelden. Das kann ich irgendwie nicht ganz verstehn, da der Wagen meinem Vater gehört und der zahlt GEZ. Wozu soll ich dann noch GEZ zahlen. Wenn ich mir öfters einen Wagen bei einer Mietfirma oder Carsharing leihe, zahle ich dafür auch keine GEZ sondern der Fahrzeughalter. Für meinen Erstwohnsitz zahle ich keine GEZ, weil ich dort auch keine Empfangsgeräte habe.

Habt ihr einen Tip für mich, wo ich genau diesen Sachverhalt nachlesen kann ohne bei der GEZ künstlich weiter Aufsehen zu erregen. Ich zahle GEZ und die zahle ich auch gern, aber man muß ja nicht "Blödsinn" mitmachen. Sollte es hart auf hart kommen und der Vogel ist im Recht fliegt das Radio aus dem Auto raus.

Für Tips wäre ich sehr dankbar. Auf der GEZ Seite gibt es Beispiele aber keins passt zu mir.

Danke
Ö

Donnerstag, 30. September 2010, 22:17

Namd,
Wie sich das rechtlich darstellt, weiß ich auch nicht. Ich schlage mich aber ganz klar auf deine Seite, weil du nicht Besitzer des Wagens bist und obendrei der wirkliche Besitzer bereits GEZ für das Autoradio zahlt.
Das wäre das Gleiche, wie bei deinen Eltern zu Gast zu sein und ihre Wohnung zu nutzen und dafür (neben den Gebühren, die deine Eltern zahlen) noch mal GEZ zu zahlen.

Deine Eltern haben ja nichts unterschrieben oder so. Ich würde die Füße still halten. Wenn was kommt (in welcher Form auch immer), dann kannst du ja immer noch angemessen reagieren.
Ach, und bläue deinen Eltern ein, dass die GEZ-Typen ganz gerissene Gestalten sind, denen man nicht über den Weg trauen darf.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Al_Borland« (30. September 2010, 22:18)

Gruß, Micha.

Donnerstag, 30. September 2010, 22:19

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du mit dem ÖPNV zur Arbeit fährst.. Wurde was unterschrieben? Nein? Fein. Nächstes Thema, danke.

GEZ is genau so ein Verein wie die Zeugen Jehovas.. Nerven, aber können nichts machen.

Donnerstag, 30. September 2010, 23:03

Nachm 5. Brief habenses aufgegeben. Ohne gerichtlichen Durchsuchungsbefehl können die nicht in deine Wohnung. Also, Tür vor der Nase zuknallen.
Kennen Sie Ted?

Donnerstag, 30. September 2010, 23:05

Abend,

das lutige bei den Halunken ist ja, das man da so gut wie gar nicht mehr raus kommt.

Vor allen Dingen muß man für etwas zahlen, was man nicht weiter nutzt.

Eine Sicherungskastennutzungsgebühr macht meiner Meinung nach genausoviel Sinn wie GEZ.

Ich würde da auch ganz ruhig bleiben und warten, was die guten Leute so machen.

Da du den Wagen deines Vaters benutzt, bist du ja aus dem Schneider. Sollte deine Mutter ein Auto besitzen, welches auch noch ein Radio hat, wirds eng wenn für dieses nicht gezahlt wird.(würde ich jetzt mal vermuten)

Donnerstag, 30. September 2010, 23:14

Abend,

das lutige bei den Halunken ist ja, das man da so gut wie gar nicht mehr raus kommt.

So eng auch nicht, es gibt sogar ein Formular zum abmelden bei der GEZ. Ausfüllen, unterschreiben, abschicken. Done. Die Abmeldung muss von der GEZ nicht bestätigt werden (wird sie auch nicht, die GEZ windet sich wie sonst was..)

Donnerstag, 30. September 2010, 23:32

Diese GEZ-Pfeifen haben rechtlich gesehen vor Deiner Haustür genau so viele Rechte, wie ein Staubsaugerverkäufer der von Tür zu Tür zieht.
Man ist nicht verpflichtet den Typ irgendwas zu erzählen und schon gar nicht ihn in die Wohnung zu lassen.
Genau braucht Ihr euch von diesen vermeintlichen 1000€ Strafe mal gar nicht ins Hemd machen...
Die GEZ selber kann solche Strafen schonmal gar nicht verhängen, da die dazu gar nicht die Befugnis haben... Das dürften in dem Falle nur bestimmte Landesbehörden.
Zum zweiten ist, seit es die GEZ gibt, solch eine Strafe noch NIE verhangen worden.

Und das man da nicht mehr rauskommt stimmt so auch nicht ganz :D
Ich habe das gleiche beispielweise gerade für meine Zweitwohnung durch.
Habe denen vor 3 Wochen etwa ein Schreiben mitsamt dem Abmeldeauftrag geschickt.
Dazu ein paar sorgsam recherchierte Paragraphen aus dem Rundfunkstaatsvertrag mit reingeworfen und noch das "übliche" Geplänkel.
Die Zettel dann per Einschreiben/Rückschein an die GEZ... 1 1/2 Wochen später hatte ich meine Abmeldebestätigung.

Und falsch...
Die GEZ ist verpflichtet Dir Deine Abmeldung zu bestätigen, genau wie sie Dir deine Anmeldung bestätigt.
Darum ist es auch ratsam, nicht nur den Abmeldeantrag hinzuschicken, sondern auch ein Anschreiben, in welchem eine Frist gesetzt wird.
Meldet sich die GEZ nicht, so kannst Du eine Mahnung hinschicken.
Reagieren sie auf diese auch wieder nicht, so kannst Du eine Untätigkeitsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung einreichen.

Stell Dir das Abmelden trotzdem nicht zu einfach vor.
Nur das Abmeldeformular in einem stinknormalen Brief (kein Einschreiben) hinschicken bringt zu 99% keinen Erfolg.
Und denen muss man i.d.R. auch immer erst einmal auf die Füße steigen, damit die kapieren was man will.

Donnerstag, 30. September 2010, 23:44

Hm... na so genau hab ich das ja auch nicht gewusst.

Aber danke für die Aufklärung.

Freitag, 1. Oktober 2010, 00:18

Und falsch...
Die GEZ ist verpflichtet Dir Deine Abmeldung zu bestätigen, genau wie sie Dir deine Anmeldung bestätigt.
Darum ist es auch ratsam, nicht nur den Abmeldeantrag hinzuschicken, sondern auch ein Anschreiben, in welchem eine Frist gesetzt wird.
Meldet sich die GEZ nicht, so kannst Du eine Mahnung hinschicken.
Reagieren sie auf diese auch wieder nicht, so kannst Du eine Untätigkeitsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung einreichen.


Ok, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Bis jetzt war mein Kenntnissstand, dass es reicht, wenn der Brief der GEZ (nachweislich) zugestellt worden ist. Aber man lernt ja nie aus.

Freitag, 1. Oktober 2010, 00:51

Theoretisch reicht es auch...
Aber auch nur theoretisch.

Praktisch schauts nämlich anders aus.
Schickst Du formlos nur die Abmeldung hin, so wir die GEZ garantiert erstmal versuchen, die genaueren Umstände zu erfahren.
Da wird erstmal wochenlang nachgehakt und nachgebohrt.
Was, wie, warum, weshalb, weswegen...
Darum schrieb ich auch, dass es ratsam ist.
Müssen tust Du das natürlich nicht, aber es erspart Dir im Nachinein viel Ärger.

Und wie Du selber schon geschrieben hattest...
Die GEZ ist zwar verpfllichtet, Dir Deine Abmeldung zu bestätigen, wirklich machen tun sie das freiwillig aber nicht.
Darum auch das zusätzliche Anschreiben mit der Aufforderung zur Bestätigung und einer Fritsetzung (am besten 14 Tage ab Zugang der Abmeldung, dass ist dann in Verbindung mit dem Rückschein nachweisbar).

Wie gesagt, ganz so einfach wird es einem heutzutage nicht mehr gemacht :whistling:


Und um nochmal auf die eigentliche Frage des Threaderstellers einzugehen...
Für ein Autoradio ist derjenige ein Rundfunkteilnehmer (und somit zur Zahlung der GEZ-Gebühr verpflichtet), auf den das Auto zugelassen ist, sprich der Fahrzeughalter und in diesem Falle Dein Vater.
Du als Fahrer brauchst Dir deswegen keine Gedanken machen.
Der "Vogel" ist damit im Unrecht.
Aber das ist nichts neues... unwissenden Leuten irgendwelchen Quatsch zu erzählen gehört zu deren Masche.
Und mal nebenbei...
Selbst Wenn Du für das Autoradio verantwortlich wärst müsstest Du keine extra Gebühren bezahlen, da Du schon GEZ bezahlst und bei dem "großen Paket" zu 17,98€/Monat ein Autoradio schon mit enthalten ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »san3011w« (1. Oktober 2010, 01:05)

Freitag, 1. Oktober 2010, 01:07

Holzweg leider... Allesamt ich gebe mal das hier auf den Weg:
GEZ abschaffen! Nie wieder Rundfunkgebühren!

Der Mann wurde von der Gez in Gestalt des Ndrs verklagt. Leider sogar erfolgreich.
Viel Spaß beim lesen.



@Topic:
Dein Vater ist Halter und zahlt fürs Auto fertig. Der "Wohnsitz" bei deinen Eltern ist keiner fällt somit auch in die Verantwortung des Eigentümers also deine Eltern.
Anmeldeverpflichtet ist immer der Halter/ Eigentümer /Besitzer des Radios, Pcs, Fernsehers usw...

Freitag, 1. Oktober 2010, 01:40

hi,

die gez ist meiner meinug nach ein ganz übler laden... als meine mutter vor 5 jahren gestorben ist, kontte ich alle abmeldungen telefonisch machen (miete, stadtwerke,telekom usf.), nur die gez wollte unbedingt eine kopie der sterbeurkunde. ich denke, daß sagt alles.

gruß,
seaslug

Freitag, 1. Oktober 2010, 07:57


Der Mann wurde von der Gez in Gestalt des Ndrs verklagt. Leider sogar erfolgreich.


Nö, wenn wurd er vom NDR verklagt, die GEZ hat nichts damit zu tun. Kann und darf sie ja auch gar nicht...
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Freitag, 1. Oktober 2010, 15:06


Der Mann wurde von der Gez in Gestalt des Ndrs verklagt. Leider sogar erfolgreich.


Nö, wenn wurd er vom NDR verklagt, die GEZ hat nichts damit zu tun. Kann und darf sie ja auch gar nicht...

Wie ich schrieb... es geht um eine Zwangsanmeldung durch die Gez. Das ist der Auslöser vor Gericht wird dieses Organ vom Ndr vertreten insofern richtig.

Samstag, 2. Oktober 2010, 16:22

Hi

danke für die Infos. Ins Hemd mach ich mir nicht. Ich hätte es halt nur gerne irgendwo schriftlich nachgelesen, dass ich "sauber" bin. Unterschrieben oder schriftlich hat dieser Typ gar nichts. Ich steh sowieso auf dem Standpunkt, dass wenn er etwas von mir will er sich bitte direkt an mich wenden möchte und nicht wild irgendwelche blöden Standardformblätter einzuwerfen hat ohne Anschrift/Anschreiben etc. Nein meine Mutter hat keinen Wagen mehr, aber mein Vater hat 2 Autos auf seinem Namen und so könnte die Standard GEZ nicht ausreichen,oder doch? Nuja wie gesagt, dann rupft ich das Radio eben raus und höre über Handy Radio, was bei mir zum Zweitwohnsitzt gehört, wo ich GEZ zahle.... Das dürfte dann ok sein,oder?

Gruß
Ö

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Oetsch« (2. Oktober 2010, 16:23)

Samstag, 2. Oktober 2010, 18:30

Das reicht vollkommen aus, die GEZ Gebühr ist quasi ne Flatrate...

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