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Verkehrsunfall - wer hat Recht ?

Sonntag, 7. November 2010, 10:54

Für heute hab ich mal ein Verkehrsquiz vorbereitet :D
Nee Spaß beiseite... der Unfall hat sich heute Nacht tatsächlich ereignet.
Vorweg: es wurde niemand verletzt, nur ein Blechschaden.
Wie man auf der Zeichnung hoffentlich erkennen kann, kamen wir von unten und sind links abgebogen.
Unsere Ampel war selbstverständlich grün und der entgegen kommende Verkehr hatte rot, weshalb wir abgebogen sind.
Nun ist die entgegen kommende Rechtsabbiegerspur aber durch eine kleine Verkehrsinsel von der Kreuzung entkoppelt.
Wie auch zu sehen ist, gibt es eine Ampel für die entgegen kommenden Rechtsabbieger... ob die rot oder grün war konnte man natürlich nicht mehr nachvollziehen.
Ca. 5-10 Meter HINTER der Ampel, quasi auf der Insel steht ein Vorfahrt gewähren Schild.
Nachdem man rechts abgebogen ist, hat man noch etwa 200 Meter "Beschleunigungsstreifen" bevor man auf eine der 2 Spuren nach links einfädeln muss.
Dieser "Beschleunigungsstreifen" ist von der Insel aus etwa 15-20 Meter noch mit einer doppelt durchgezogenen Linie versehen.
Wie auf der Zeichnung zu sehen ist, waren wir für meine Begriffe schon abgebogen und der LKW kam direkt über beide Fahrspuren nach links gezogen und ist uns in den Kotflügel gefahren.
Wir haben daraufhin erstmal die Polizei gerufen.
Als die dann kamen haben wir denen den Fall geschildert und der LKW Fahrer auch.
Jetzt hat der Polizist angefangen wir wären Schuld gewesen... ich bin zwar nicht gefahren aber hab mich dann mindestens eine halbe Stunde lang mit dem "gestritten" weil ich das nicht so sehe.

Seine Argumentation war die Ampel hebt das Vorfahrt gewähren Schild auf und wir als Linksabbieger hätten den entgegen kommenden Verkehr beachten müssen.
Das der über die doppelten Linien gefahren is war ihm auch egal.

Meiner Meinung nach ist das in DIESER Situation aber völliger Quatsch.
Der entgegen kommende Verkehr, der geradeaus fährt, hatte nämlich rot und auf mehr hatten wir in dem Moment nicht zu achten.
Als wir schon abgebogen waren, kam dann der LKW von rechts.
1. hat der nicht über die doppelten Linien zu fahren und wenn er es muss wegen ausscheren, dann hat er zu gucken ob von links was kommt.
2. Das Vorfahrt gewähren Schild steht ca. 10m HINTER der Ampel und unterstreicht für meine Begriffe nochmal die doppelten Linien und hat rein garnichts mit der Ampel zu tun und wird deshalb auch nicht von der Ampel aufgehoben.

Jetzt stellt euch folgendes Szenario vor:
Von rechts ist auf beiden Spuren Durchgangsverkehr und der LKW möchte auf die Straße auffahren.
Er hat genauso grün wie der Durchgangsverkehr, weil er ja seinen Einfädelungsstreifen hat.
Nach Aussage des Polizisten, wäre der LKW auch hier im Recht wenn er den Durchgangsverkehr einfach schneiden würde und das kann ja definitiv nicht sein.

Für mich ist es an dieser Kreuzung egal ob Linksabbieger wie wir es waren oder Durchgangsverkehr... in beiden Fällen befindet man sich bereits auf der Straße und wenn jemand auf die Straße auffahren will von rechts muss er die Vorfahrt gewähren und aufpassen.


Nun eure Meinungen, ich bin gespannt ;)
»Steinman« hat folgendes Bild angehängt:
  • Unfall.jpg
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Sonntag, 7. November 2010, 11:09

meiner meinung nach hat der lkw fahrer schuld
zum glück haben die polizisten das ja sowieso nicht zu entscheiden ;)

Sonntag, 7. November 2010, 11:12

ALso ich würde auf die Aussage des Polizisten überhaupt nichts setzen.

Seine AUfgabe ist es den Unfall aufzunehmen, die Schuldfrage HAT er nicht zu klären, dafür ist ein Verkehrs_richter_ zuständig.

Der logische Menschenverstand sagt hier, dass der LKW definitiv schuld hat, und von der Lage her würde ich dabei auch auf 100% Schuld auf den LKW setzen.
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Sonntag, 7. November 2010, 11:13

Ich bin da ganz auf Eurer Seite. Wenn an der Kreuzung keine Ampelregelung wäre, dann hätte der LKW-Fahrer als Rechtsabbieger Vorfahrt. Die Ampelregelung hebt diese Vorfahrtsituation m.E. auf, so dass ihr auch als Linksabbieger Vorfahrt habt. Ihr könnt ja auch nicht wissen, ob der LKW-Fahrer nun grün hat oder nicht. Hinzu kommt das Vorfahrt-Gewähren-Schild für den LKW-Fahrer, sowie die doppelte Trennlinie, die er überfahren hat.

Was ihr Euch vorwerfen lassen könnt, ist mangelnde Sorgfalt bei der Beobachtung des Verkehrsgeschehens. Der LKW war ja sicherlich so schnell unterwegs, dass er an der Ampel eh nicht mehr hätte anhalten können. Demzufolge hättet Ihr theoretisch davon ausgehen müssen, dass der LKW in Begriff ist, Euch die Vorfahrt zu nehmen.

Das ändert aber auch nichts daran, dass den LKW-Fahrer die Hauptschuld trifft. Ich würde - je nach Schwere des Schadens - einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen. Das geht ja zwangsläufig in die Tausende Euro, die da auf dem Spiel stehen.
Gruß, Micha.

Sonntag, 7. November 2010, 11:19

Seh ich genau so wie du. Der LKW ist doch garkein entgegenkommender Verkehr. Da er als Rechtsabbieger mit dem eigentlichen Kreuzungsbereich überhaupt nichts mehr zu tun hat. Er hat nen Beschleunigungsstreifen und muss sich dann auf die Fahrbahn ein ordnen. Ob der nun nen Ampel oder nen Vorfahrtachtenschild hat ist in dem Fall völlig wurscht.

Sonntag, 7. November 2010, 13:23

Hi,

nach deiner Skizze ist natürlich der LKW Fahrer schuld...

Wegen der Leuchtzeichen: Ob dein gegenverkehr rot oder grün hat kann dir als abbiegendes Fahrzeug egal sein. Entweder du hast "nur" grün und musst entgegenkommenden verkehrt durch lassen (egal ob der jetzt rot, gelb, grün oder lilagestreift hatte) oder du hast einen grün bei einem Abbiegepfeil... dann hast du Vorfahrt und Vorrang vor allem anderem... - aber in der skizzierten Situation spielt das keine rolle da der abbiegevorgang schon abgeschlossen wahr...

Dem Polizisten ist da jetzt nicht unbedingt der größte vorwurf zu machen, weil auch ich erst MIT der Skizze die Situation wirklich verstanden hab. In meinem letzten bericht haben die Herren in Grün es nicht mal geschafft Straßennahmen und Fahrtrichtungen korrekt ein zu zeichnen...

Das Problem ist wenn du im Unfallbericht als 1-0 drin stehst wirst du um einen Rechtsbeistand nicht herum kommen. (Würd ich dir eh immer empfehlen) Zwar halte ich die Situation für eindeutig genug das es keiner Gerichtsverhandlung befarf aber ein paar Monate hin und her getippe von den Anwälten würd ich mich trozdem einrichten.

Mein rekord liegt da bei 10 Monaten bei einer vollkommen klaren Unfallsituation, mit geständigem Unfallgegner und korektem Unfallbericht... Deutsche Bürokratie ftw...

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Sonntag, 7. November 2010, 13:39

was meinst du mit 1-0 drin stehen ?
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Sonntag, 7. November 2010, 14:07

Na wenn du als Verursacher im Unfallbericht gekennzeichnet bist...

Sprich wenn du als erster drin stehst und die entsprechenden Platzhalter für die Verursacherfrage nicht anders gekennzeichnet wurden stehst du mit 1-0 als Verursacher im Bericht...
(da sind so kleine kästchen bei den jeweiligen parteieln...)

Wennes ned siehst kann ich dir einen einscannen und zeigen... oder scann euren Bericht ein dann kann ichs dir direkt am lebendem Objekt zeigen ;-)

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Sonntag, 7. November 2010, 14:15

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, dann verhält es sich mit der "einfädel Spur" des LKW wie mit nem Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn. Das Vorfahrt gewähren Schild steht ja hinter der Ampel und hat demzufolge nix mehr damit zu tun. In deinem Fall wär mein nächster Weg gleich morgen früh zu nem Anwalt für Verkehrsrecht. Weil, wie schon gesagt, wenn 1-0 drin steht wirds tricky.

Sonntag, 7. November 2010, 14:22

Hmm ok ich werd mal bei der Person nachfragen, bin nur Zeuge weil ich nebendran gesessen hab.
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Sonntag, 7. November 2010, 14:40

Es könnte auch sein dass die Ampel in dieser Situation gar nicht an war. An solchen Stellen sind die zB oft nur um den Verkehr zwischendurch für Fußgänger zu stoppen. So oder so hat auch bei grün der LKW-Fahrer die Vorfahrt der Straße zu beachten da er nicht in die Straße sondern eben in diese Spur einbiegt und dann erst von dieser spur auf die Straße wechselt und genau dabei hat der Verkehr auf der Straße Vorfahrt, egal wo er vorher hergekommen ist.

Mal ganz davon abgesehn dass dem Fahrer wohl eh die kontrolle über sein Gerät abgeht wenn er beim Abbiegen über zwei spuren quasi auf der dritten jemanden rammt... Normal sind alle Straßen so ausgelegt dass selbst ein großer Sattelzug da so abbiegen kann dass er auf der eigenen Spur bleibt und nicht mal die Leute direkt auf der rechten Spur der Staße in Gefahr bringen müsste.
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

Sonntag, 7. November 2010, 15:02

So jetzt war nochmal jemand vor Ort und hat Bilder gemacht.
Das mit dem Vorfahrtsschild hatte ich wohl verwechselt, ist doch auf Ampelhöhe... aber wie schon geklärt wurde spielt das ja eh keine Rolle.
Hier die Rechtsabbiergerspur von wo der LKW kam:



Wir kamen dann quasi von gegenüber, sind links abgebogen und befinden uns in etwa da wo der silberne Peugeot jetzt fährt.
Und hier nochmal aus der Sicht, wenn man dann schon abgebogen ist.
Die rechte Spur ist die Einfädelungsspur wo er über die Linien drüber is:

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Sonntag, 7. November 2010, 15:05

Also die Ampel entbindet tatsächlich das Schild. Dh: Die Ampel hat Recht. Wenn du als Linksabbieger dort ankommst hast du Vorsicht walten zu lassen.
Lkw Fahrer trifft in meinen AUgen Hauptschuld, allerdings wird dein Fahrer Teilschuld bekommen, da: Gegen Gebot 1 verstossen und halt als Linksabbieger gegen den entgegenkommenden Verkehr gefahren.

Aber das dürfte maximal 70%/ 30% ausgehen, wenn der Lkw den grün hat. Wie auch immer, Rechtsberatung ist nicht mien Job, sondern Anwaltssache ich würde mir da aber entpsannt auf den Brief des Verkehrsamtes warten und dann ggf juristischen Beistand holen.

Mfg

Sonntag, 7. November 2010, 15:09

Der LKW Fahrer hat ganz klar Schuld. Wie prinz81deluxe schon schrieb, das Vorfahrt gewähren Schild steht hinter der Ampel und hat demzufolge nix mehr damit zu tun. Die Spur des LKW ist vorsichtig gesagt, eine Abbieger Nebenspur, welche nicht nur durch einen anfangs durchgezogenen Streifen gekennzeichnet ist, sondern auch durch eine folgende Strichellinie. So wie es bei kleinen Kreuzungen der Fall ist, wo die von rechts kommenden Fahrzeuge mit einem Schild Vorfahrt gewähren zum anhalten gefordert werden und nicht die klassischen "rechts vor links" Regeln gelten, ist zusätzlich zur deutlicheren Kennzeichnung auch noch das Ende der von rechts mündenden Straße oft durch eine zusätzliche Strichellinie gekennzeichnet die sich quer über die Fahrbahn zieht, und hier ist es das selbe Prinzip in Form eines Beschleunigungsstreifens da es anscheinend eine Schnellstraße 60-70km/h ? ist.

Edit: NEIN, die Ampel ist nur dazu da die Fußgänger rüber zu lassen, das Vorfahrt gewähren Schild gilt weiterhin!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jogibär« (7. November 2010, 15:11)

Sonntag, 7. November 2010, 15:10

Könnte sein.
In meinen Augen zieht das linksabbiegergedöns da aber nicht mehr.
Auf dem 2. Bild sieht man sehr schön das man nach dem Abbiegevorgang schon locker 20-30m auf der Straße gefahren ist, was einen eigentlich gleichstellt mit denen die von links kommen würden und man ist somit schon längst auf der Vorfahrtsstraße.
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Sonntag, 7. November 2010, 15:28

Richtig, das hat mit dem Abbiegen nichts mehr zutun auf beiden Seiten, der Einfädelungsstreifen ist definitiv nach dem Abbiegen noch von der Straße getrennt und der LKW-Fahrer hätte bis zu der gestrichelten Linie dort bleiben und dann auf die Straße wechseln müssen und dabei hat dann auch die Straße Vorrang egal wo und warum da wer her kommt.
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Sonntag, 7. November 2010, 15:38

Richtig, hier geht es nicht mehr um ein Abbiegen, sondern es geht um einen fehlerhaften Spurwechsel.
Erstens über eine durchgezogenen Linie (schonmal verboten) und zweitens muss beim Spurwechsel der Verkehr auf der anderen Spur vorgelassen werden.
100% Schuld LKW.
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Sonntag, 7. November 2010, 15:43

Definitiv hat der LKW Fahrer schuld.
Out of Style, but it's Retro!

Sonntag, 7. November 2010, 15:52

Definitiv hat der LKW Fahrer schuld.
Hast du nicht irgendwo anders letztens geschrieben, dass du in 3 Jahren 18 wirst und demzufolge 15 bist und eigentlich keinen Führerschein haben dürftest ?
Soll kein Angriff sein, aber die Selbstverständlichkeit fand ich grad lustig :D
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Sonntag, 7. November 2010, 16:07

Wenns da geknallt hat, wie die Handskizze es zeigt, hat imho der LKW Fahrer alleinige Schuld. Allerdings würde ich dringend rechtlichen Beistand aufsuchen wegen der unfähigen Polizisten und dem nun falsch ausgefüllten Unfallbericht.

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