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notebooksbilliger.de - Probleme bei Garantiebearbeitung

Donnerstag, 17. Februar 2011, 21:58

oder auch: gewährleistung? bei uns nicht!
schon unterhaltsam was einige händler abziehen, aber nun wird klar woher die günstigen preise kommen :D
daher nun: mein review zu notebooksbilliger.de zur allgemeinen belustigung und als warnung

alles fing damit an, dass ich für meinen aktuellen einsatzzweck dieses notebook als passend empfand, und es somit bestellte: http://www.notebooksbilliger.de/notebook…d+w500+4061+38u (war bei mir noch 50€ günstiger)

leider durfte ich feststellen, dass die cpu/chipsatz ein nerviges fiepen von sich geben, scheint ein etwas weiter verbreitetes c2d mobile problem zu sein, aber wozu hat man denn gewährleistung?

mein erster blick fiel daher also mal auf diese seite: http://www.notebooksbilliger.de/infocent…ection/warranty

Zitat

Bitte beachten Sie:
Die Garantieabwicklung direkt über den Hersteller ist meist schneller.
ist klar :D

nun war schonmal klar, mit support haben die es nicht so, ich sollte also etwas schlaues schreiben, nach einiger recherche hatte ich somit diese email verschickt:

Zitat

blabla notebook bla

Ich habe festgestellt, dass der Artikel fehlerhaft ist:
Die CPU bzw der Chipsatz ist von einem Fehler betroffen, welcher im Internet unter anderem als "core2duo fiepen" bezeichnet wird. Das heißt das Notebook gibt nervige Geräusche von sich welche durch die CPU/Chipsatz entstehen.

Ich bitte nun um Nacherfüllung. Gemäß meinem Recht auf Wahl der Nacherfüllungsart gem. § 439 Abs. 1 BGB wünsche ich, dass Sie mir ein Ersatz Notebook zukommen lassen. Ich werde Ihnen die defekte Ware sofort zuschicken, sobald ich das Ersatz Notebook erhalten habe.

Da es sich um ein, wie man anhand der Berichte welche man bei Google findet sieht, weit verbreitetes Problem handelt wäre es sinnvoll dass sie das neue Notebook, bevor Sie es mir schicken, auf Fehlerfreiheit überprüfen, da ich kein Interesse daran habe das Notebook noch öfters zu tauschen. Sollte das neue Notebook wieder diesen Fehler aufweisen werde ich den mir entstehenden Aufwand für den Umtausch in Rechnung stellen.

Für die Ersatzlieferung setze ich Ihnen eine Frist bis zum 02.03.2011

Der Einfachheit halber würde ich mich freuen, wenn Sie mir zur Ersatzlieferung einen Versandschein für die Rücksendung der defekten Ware beilegen würden. Andernfalls würde ich Ihnen ggf. die Versandkosten dafür in Rechnung stellen.

daraufhin erhielt ich eine email mit dem titel

Zitat

Anmeldung eines Widerrufs
und dem passenden inhalt. immerhin war ein versandschein dabei.
ich dachte mir evtl haben sie sich einfach verklickt, oder es ging nur darum das ich den versandschein so erhalte

zur sicherheit schrieb ich also eine weitere email:

Zitat

ich hoffe das Missverständnis beruht lediglich auf Ihren E-Mail Vorlagen welche sie Verwenden.
Nichts destro trotz möchte ich Sie nochmal darauf hinweisen, dass ich bisher noch keine mangelfreie Sache gemäß §433 BGB 1 von Ihnen erhalten habe. Daher forderte ich bereits in meiner letzten E-Mail gemäß §439 BGB 1 die Lieferung einer Mangelfreien Sache von Ihnen. Nachdem ich ein mangelfreies Gerät von Ihnen erhalten habe werde ich natürlich gemäß §439 BGB 4 das mangelhafte Gerät an Sie zurück senden.

daraufhin erhielt ich diese email:

Zitat

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihr Vorgang wurde bereits als Widerruf für Sie angelegt.
Daher können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
also wohl kein irrtum, sondern sie versuchen durch tricks aus dem kaufvertrag zu kommen 8|

also dem ganzen nochmal etwas nachdruck verleihen, denn ich will das notebook haben, denn woanders bekomme ich es wohl nicht in neu für den preis

Zitat

dass Sie dies fälschlicherweise als Widerruf angelegt haben ist wohl kaum mein Problem.
Ich habe von Anfang an die Lieferung eines mangelfreien Notebooks verlangt, dies tue ich immernoch, denn dies steht mir laut Kaufvertrag zu.
Dazu setzte ich Ihnen bereits eine Frist bis zum 02.03.2011, diese gilt immernoch.
Sollte ich nach Ablauf dieser Frist kein mangelfreies Gerät von Ihnen erhalten haben werde ich einen Anwalt einschalten.

soweit momentan die lage

interessant ist das das notebook welches ich hier habe nurnoch 34 statt 36 monate garantie hat, also die garantie wurde irgendwann mal aktiviert. dies stört mich zwar sonderlich, und auch mit 2 monaten weniger garantie würde ich es nehmen, bringt mich aber zu einer Theorie:
möglicherweise ist ihre ganze sonderposten charge von diesem fiepen betroffen. wenn sie mir allerdings schreiben, dass dies der fall ist würden sie natürlich einen betrug zugeben, da sie auf der website nichts von diesem mangel erwähnen. da ich explizit ein mangelfreies gerät verlangt habe, was laut gesetz mein gutes recht ist, müssen sie mir aber eins liefern. die ausrede: "das gerät haben wir nichtmehr" können sie schlecht benutzen, da sie noch 60 geräte auf ihrer website anbieten, und das dann wohl auch betrug wäre

ich bin schon gespannt was sie morgen schreiben :whistling:
notebooksbilliger ist schon ein saftladen :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »elbarto`« (17. Februar 2011, 22:09)

Donnerstag, 17. Februar 2011, 22:05

Ohne Scheiss, deine Threads haben echt nen extrem hohen Unterhaltungswert... :thumbsup:

Aber nunja, windige AGB´s sind ja nichts neues. Was die abziehen, ist aber auch ziemlich dreist...
Die Weisheit des Tages: "Nein, ISDN ist nicht die Abkürzung für 'Ich seh da nix'..." ^^

"10 Stunden harte Arbeit sind nix für ne Bürotussi wie mich..." - Chewy

Donnerstag, 17. Februar 2011, 22:18

mit agbs hat das nicht wirklich was zu tun, und die sehen ansich auch ok aus, sind nicht sonderlich lang.

meine forderung basiert einfach auf

Zitat

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Zitat

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

mit der widerruf sache wollten sie eben einfach aus dem kaufvertrag kommen, die gründe dafür werden sich evtl noch klären :D

Donnerstag, 17. Februar 2011, 22:20

Wie wäre es wenn du mal anrufst morgen? Bei nem Telefonat lässt sich vieles leichter erklären.

Donnerstag, 17. Februar 2011, 22:25

Die Sache hat einen Mangel und der Händler hat die Wahl zwischen Nachbesserung, Ersatzware oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

Kein Händler dieser Welt würde ein neues Notebook schicken bevor das defekte nicht bei diesem ist.
Ich denke, das würde der Betreiber dieses Forums nicht mal mit Sachen machen, die weit aus weniger kosten.

Sei doch froh das der Händler das "Defekte" Notebook zurücknimmt und Du aus der Sache rauskommst.

Donnerstag, 17. Februar 2011, 22:29

Die Sache hat einen Mangel und der Händler hat die Wahl zwischen Nachbesserung, Ersatzware oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrages.


lesen ftl? ich habe sogar das gesetz gequotet, der käufer, also ich, habe die wahl und nicht der verkäufer
das der händler die wahl hat erzählt nur jeder händler, und der dumme kunde glaubt es

Donnerstag, 17. Februar 2011, 22:40

lesen ftl? ich habe sogar das gesetz gequotet, der käufer, also ich, habe die wahl und nicht der verkäufer
das der händler die wahl hat erzählt nur jeder händler, und der dumme kunde glaubt es[/quote]



Nacherfüllung
Bei einem Sachmangel kann der Verbraucher zunächst nur die so genannte
Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen (§ 439 BGB). Der Verbraucher hat dann
die Wahl zwischen einer kostenlosen Nachbesserung und einer Ersatzlieferung.
Das Gesetz räumt dem Verbraucher zwar das Wahlrecht ein. Der Verkäufer darf
jedoch die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (§ 439 Abs. 3 BGB).

Donnerstag, 17. Februar 2011, 22:51


Nacherfüllung
Bei einem Sachmangel kann der Verbraucher zunächst nur die so genannte
Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen (§ 439 BGB). Der Verbraucher hat dann
die Wahl zwischen einer kostenlosen Nachbesserung und einer Ersatzlieferung.

Das Gesetz räumt dem Verbraucher zwar das Wahlrecht ein. Der Verkäufer darf
jedoch die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (§ 439 Abs. 3 BGB).


ich habe den relevanten teil für dich markiert, und: der verbraucher bin ich
über die sache mit den "unverhältnismäßigen Kosten" kommen sie wohl schlecht raus wenn sie noch 60 notebooks im lager haben. dies ist dafür gedacht wenn z.b. ein gerät nichtmehr lieferbar ist, oder eine reperatur teurer als ein neugrät, trifft nur auf meinen fall beides nicht zu

M3rl1N

Senior Member

Donnerstag, 17. Februar 2011, 22:53

ich kann dich versthen das du jetzt gerne david gegen goliath abziehen willst aber mal ehrlich - du bist mensch die mitarbeiter sind auch mensch



- ruf da an und klär das und zwar nich t so vorlaut dumm gesetze zitierend sondern frag einfach mal nach ersatz



niemad wird dir ein NB im voraus als ersatz schicken bevor er des alte geprüft hat



ich kenn das thema jeden tag das gleiche bin selbst in der RMA und im verkauf von IT hard und software aber ich muss ehrlich ssagen wenn mir ein kunde so dumm kommt wie du anstatt einfach mal nett nach einer lösung zu fragen am telefon dem würd ich jegliche kulanz und alles so der massen erschweren das ihm schlecht wird...



sry nicht bös gemeint aber du solltest mal auf dem teppich bleiben .- nur weil mal einer bei stern tv rumgeblökt hat man solle sich gegen händler etc. möglichst maximal zu wehr setzten und immer gleich stress machen liegt falsch



sei menschlich und sprech mit denen - für deren verkorkste geschäftsbedingungnen kann der einzelne mitarbeiter nix und das geschäft ist an die bestimmungen und interessen des hersteller/leiferanten gebunden...





nix für ungut aber sowas ist läscherlich und nervt





;)

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »M3rl1N« (17. Februar 2011, 22:56)

Donnerstag, 17. Februar 2011, 22:56

Nimms mir bitte nicht übel aber dich als Kunden und ich bräuchte nen echt guten Anwalt.

So mit Höflichkeit und Co hast du es nicht so?
Was spricht dagegen nicht immer gleich auf Gesetzen und Co rum zureiten? Einfach anrufen, sagen hej sorry aber mein Lap ist kaputt, kann ich den bitte einschicken und sie reparieren das?
Nein man FORDERT (total geil, bereits hier hätte ich dir das Rücksenden empfohlen und dich als Kunden für immer gesperrt!) auch noch ein neues Laptop in Advance.. hahaha

Oh man, Gott sei dank rennt nicht jeder so durch die Gegend! X(



PS: Mensch Merlin du bist doof, da schreibst du doch glatt das selbe wie ich, nur netter :love: :D

Donnerstag, 17. Februar 2011, 22:59

Bleibt die Frage, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt.

Zitat

§ 434 BGB
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Ein Fiepen bei elektronischen Bauteilen ist nicht unbedingt ungwöhnlich. Also durchaus zu erwarten, vorallem wenn das "Problem" bekannt und kein Einzelfall ist. Die Verwendung wird ja dadurch nicht eingeschränkt.
"Toleranz ist das unbehagliche Gefuehl, der Andere könnte am Ende vielleicht doch recht haben." Robert Forst

M3rl1N

Senior Member

Donnerstag, 17. Februar 2011, 23:00

Nimms mir bitte nicht übel aber dich als Kunden und ich bräuchte nen echt guten Anwalt.

So mit Höflichkeit und Co hast du es nicht so?
Was spricht dagegen nicht immer gleich auf Gesetzen und Co rum zureiten? Einfach anrufen, sagen hej sorry aber mein Lap ist kaputt, kann ich den bitte einschicken und sie reparieren das?
Nein man FORDERT (total geil, bereits hier hätte ich dir das Rücksenden empfohlen und dich als Kunden für immer gesperrt!) auch noch ein neues Laptop in Advance.. hahaha

Oh man, Gott sei dank rennt nicht jeder so durch die Gegend! X(



PS: Mensch Merlin du bist doof, da schreibst du doch glatt das selbe wie ich, nur netter :love: :D

ich konnt mich nicht zurückhalten und hatte echt lange nachgeacht ob ich s abschicken soll hehe


ich hatte schon angst ich seh das alleiene so ROFL



ne ohne witz jetzt du würdest bei mir EXTRA 3 Wochen länger warten obwohl das gerät schon lange zu austausch bereit liegt...





wie man in den wald ruft so schallt es heraus



aber das ist typisch dummer kunde geld in der tasche und denkt ihm gehört die welt...

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »M3rl1N« (17. Februar 2011, 23:07)

Donnerstag, 17. Februar 2011, 23:00

Tja. Letztendlich ist der Kunde der dumme.

Aber ich sehe es genauso wie notgnixel und M3rl1N.

Einfach anrufen und nachfragen.



Du hast selbst geschrieben, das Du das Notebook schon 50 Euro günstiger bekommen hast. Soll sich da jetzt tatsächlich ein Verkäufer hinsetzen, das Gerät auspacken und gucken ob es pfeifft?

Du hast vorstellungen ;-)

Donnerstag, 17. Februar 2011, 23:16

Einfach anrufen, sagen hej sorry aber mein Lap ist kaputt, kann ich den bitte einschicken und sie reparieren das?

dann schicke ich es an die, die an ibm, da gammelts dann 4 wochen rum, dann wieder an die, die schickens an mich. dann sehe ich den laptop in evtl 6 wochen wieder


Nein man FORDERT (total geil, bereits hier hätte ich dir das Rücksenden empfohlen und dich als Kunden für immer gesperrt!) auch noch ein neues Laptop in Advance.. hahaha

steht mir laut gesetz zu, also wieso sollte ich darauf verzichten und stattdessen mehrere wochen auf den laptop warten?

M3rl1N

Senior Member

Donnerstag, 17. Februar 2011, 23:20

Einfach anrufen, sagen hej sorry aber mein Lap ist kaputt, kann ich den bitte einschicken und sie reparieren das?



dann schicke ich es an die, die an ibm, da gammelts dann 4 wochen rum, dann wieder an die, die schickens an mich. dann sehe ich den laptop in evtl 6 wochen wieder



****Falsch würdest du dich korrekt verhalten gäbe es innerhalbn der ersten 5 tage eine gutschrift zum kauf eines neuen oder nach ein paar tagen ein ersatzgerät vorausgesetzt es ist innerhalb eines monats gekauft.****





Nein man FORDERT (total geil, bereits hier hätte ich dir das Rücksenden empfohlen und dich als Kunden für immer gesperrt!) auch noch ein neues Laptop in Advance.. hahaha



steht mir laut gesetz zu, also wieso sollte ich darauf verzichten und stattdessen mehrere wochen auf den laptop warten?



****wärest du freundlicher und würdest dich nicht wie der 08/15 asi kunde benehmen würde ich dir das gerät ggf. sogar direkt austauschen nachdem ich das "defekte" testen konnte*** (btw. wenn du über eine grüne ampel gehst und totgefahren wirst kannst du auch nciht sagen es steht mir laut gesetz zu... MANN WIR SIND MENSCHEN RAFF DAS

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »M3rl1N« (17. Februar 2011, 23:23)

Donnerstag, 17. Februar 2011, 23:42

steht mir laut gesetz zu, also wieso sollte ich darauf verzichten und stattdessen mehrere wochen auf den laptop warten?
Richtig es steht dir zur, falls ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt.
Bevor man sich aber auf §439 bezieht sollte man erstmal prüfen ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Ein Fiepen, welches die Verwendung des Gerätes nicht einschränkt, muss man nicht unbedingt als Sachmangel sehen.
"Toleranz ist das unbehagliche Gefuehl, der Andere könnte am Ende vielleicht doch recht haben." Robert Forst

Donnerstag, 17. Februar 2011, 23:47

Merlin, bei diesem Paragraphenreiter und Rechthabenmüsser ist Hopfen und Malz verloren. Klingt doof, ist aber so... ;) :D
Die Weisheit des Tages: "Nein, ISDN ist nicht die Abkürzung für 'Ich seh da nix'..." ^^

"10 Stunden harte Arbeit sind nix für ne Bürotussi wie mich..." - Chewy

Donnerstag, 17. Februar 2011, 23:54

Geil, wieder ein treat mit POTENTIAL.




Aber ich hätte es trotzdem mit anrufen probiert. :whistling:

Freitag, 18. Februar 2011, 00:04

steht mir laut gesetz zu, also wieso sollte ich darauf verzichten und stattdessen mehrere wochen auf den laptop warten?
Richtig es steht dir zur, falls ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt.
Bevor man sich aber auf §439 bezieht sollte man erstmal prüfen ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Ein Fiepen, welches die Verwendung des Gerätes nicht einschränkt, muss man nicht unbedingt als Sachmangel sehen.


nunja, es heißt ja:

Zitat

wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

pfeifen mehr als 50% der notebooks wenn sich kein mechanisches teil bewegt? ich bezweifel es stark

Freitag, 18. Februar 2011, 00:20

Und ich möchte euch mal 8 Stunden am Tag an nem Laptop arbeiten sehen der penetrant pfeift.

Zitat von »Dino«

...lauter spinner ;)
(wehe, das nimmt jemand in seine sig ;))
dino