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Freitag, 18. Februar 2011, 00:47

Was die Mehrheit denkt ist doch "€&@egal. Wichtig ist doch eher, ob das Teil eine Beeinträchtigung in seiner Funktion hat. Wohl eher nicht. Winterräder hat ja bestimmt auch noch keiner reklamiert. Da wird doch eher gefragt, wie laut die denn nun sind. Und da es sich bei deinem besagten Chip um einen bekannten krachmacher handelt, solltest du dich wohl eher fragen: Warum hab ich danach nicht gleich gefragt? Es wird ja einen Grund geben, warum die Teile 50€ billiger sind.

Freitag, 18. Februar 2011, 00:48

mag sonst noch wer was popcorn?
*in die runde reicht*




@topic
recht haben, recht bekommen und recht durchsetzen sind 3 paar schuhe, ich würd hier wirklich überlegen in den sauren apfel zu beißen und den laptop zurückzugeben, solange du die möglichkeit hast dein geld zurückzubekommen
sich möglicherweise wochenlang mit so nem mist rumzuärgern ohne in der zeit ein gerät zu haben mit dem ich zufrieden bin wäre es MIR einfach nicht wert, da kauf ich lieber woanders und meide den laden in zukunft...

Freitag, 18. Februar 2011, 00:55

Nee, mach grad fdh. Nehm aber eine kalorienreduzierte, ballaststoffreiche, Bio Vollkorn-Reiswaffel. Hm lecker

Freitag, 18. Februar 2011, 01:21

bekomm ich auch Popcorn :D
man sollte mit Paragraphen auch vorsichtig sein, das ein Notebook ein gewisses Betriebsgeräusch besitzt ist nicht von der Hand zu weisen und ich gehe mal davon aus das in der Anleitung auch kein Lautstärke zugesichert worden ist, welche das Notebook maximal erreichen darf. Wenn die dir anbieten das Notebook zurückzunehmen ist doch top.
:thumbsup: Verkaufe: AT blau (gebraucht) oder vernickelt ; Aquabay (neu); Abschirmgehäuse (FMJ) für 1046 (gebraucht) bei Interesse PM, Preis VHB aber besser weg als weiter Staubfang... :thumbsup:

Freitag, 18. Februar 2011, 01:29

mag sonst noch wer was popcorn?
*in die runde reicht*
oh.... danke :D :thumbsup: :D

lieber el barto' ich kann dein problem voll und ganz verstehen.
ich habe mir vor 2,5 jahren auch ein notebook bei denen gekauft, und es hat vom ersten tag an so ein komisches surrendes geräusch gemacht. und es wird auch hin und wieder warm an der unterseite. leider ist meine gewährleistungsfrist schon abgelaufen, daher habe ich keine chance mehr da was erreichen, aber ich drücke beide daumen, dass du etwas erreichst.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NikoMo« (18. Februar 2011, 01:37)

von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Freitag, 18. Februar 2011, 02:29

Spannende Sache. Weniger der Sachverhalt, als die darauf folgende Reaktion beider Parteien. ;)

Als Händler würde ich jedenfalls den Sachmangel auch rechtlich zerlegen. Spontan würde ich an der Stelle von NBB sagen: Serienbedingtes Problem, Austausch unverhältnismäßig, auf Grund der von Ihnen genannten Paragraphen gewähren wir Ihnen das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Als Kunde würde ich auch gerne ein tolles Notebook zu dem Preis haben wollen, zu dem ich es bestellt habe. Ich würde auch ein paar Dinge dafür versuchen, wenn auch auf etwas anderem Wege. (persönlicher und freundlicher)

Als Mensch frage ich mich ob man immer alles zum maximalen eigenen Vorteil ausreizen muss...

Als Selbstständiger rechne ich mal kurz nach ob die gesparten 50€ auch nur Ansatzweise meinen Zeitaufwand für das Beharren ausgleichen.............

Und als humorvoller Mensch frage ich mich wie viele Nerven bei solchen Fällen auf beiden Seiten beschädigt werden und wie teuer dies den entsprechenden Krankenkasten zu stehen kommt. Schliesslich sitzt am anderen Ende auch nur ein Mensch, welcher im Regelfall nicht am Umsatz beteiligt ist. ;)

Nur mein Senf und einen Gruß

Neno
[V] ASUS P7P55D Deluxe, unbenutzt und originalverpackt aus Garantieaustausch

Zitat von »FUNKMAN«

Liquid Sunshine in the Dark...

Freitag, 18. Februar 2011, 03:43

also, nochmal zum verständnis für die allgemeinheit:
dieses notebook fiepst selbst im "energie sparen" modus, also das ding in windows was früher glaube ich mal ruhezustand hieß, wo festplatte, lüfter etc aus gehen
ihr findet also das ein notebook im ruhezustand geräusche von sich gibt ist "eine Beschaffenheit [...] die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."?
besonders nervig wäre es natürlich wenn man das notebook nachts im ruhezustand lassen will und im selben zimmer schläft... glaubt mir, in diesem zimmer ist einschlafen schwierig

zu den 50€:
ich wollte damit nur sagen das ich vor ein paar tgen für exakt den selben artikel so wie er dort auch jetzt zu sehen ist 900€ bezahlt habe (die haben aus welchem grund auch immer den preis um 50€ erhöht, also ich habe keinen rabatt o.ä. bekommen 900 war da einfach der offizielle preis). wenn ich nun also z.b. so etwas mache wie widerruf nutzen und einfach nochmal bestellen und dann wieder testen zahle ich mindestens 50€ mehr, und habe da natürlich auch nur eine gewisse chance auf erfolg das das neue nicht fiept. bei ebay kostet dieses notebook in der form zur zeit 1000-1100€

desweiteren habe ich so oder so natürlich noch über eine woche zeit für einen ganz normalen widerruf wenn ich es mir doch noch anders überlege

außerdem kann ich jederzeit, zumindest solange sie geräte im lager haben, alleine schon ein austausch gerät aufgrund der 2 monate zu wenig garantie verlangen wo die lage sehr eindeutig ist. 36 monate steht beim artikel, ibm sagt mir ~34 monate, also entspricht das gerät offensichtlich nicht der beschreibung und hat einen mangel, daher kann ich ein mangelfreies gerät verlangen

hinzu kommt ja noch, dass sie noch nichtmal auf meine beschwerde bezüglich des mangels eingegangen sind, sondern mir einfach einen widerruf unterschieben wollten, damit sie wohl aus dem kaufvertrag raus kommen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »elbarto`« (18. Februar 2011, 03:52)

Freitag, 18. Februar 2011, 04:48

@Garantie: Falls was mit dem Gerät ist nach 34 Monaten, hast du trozdem noch Garantie auf dem Gerät da du ja die Rechnung hast.

amok

Senior Member

Freitag, 18. Februar 2011, 07:31

Darum meide ich solche windigen Internet Läden!
Ich für meinen Teil zahle dann gerne auch ein paar Euro mehr für einen Top Service! Beste Beispiel ist amazon, alternate, snogard.
Hatte da noch nie Probleme. :)

Freitag, 18. Februar 2011, 07:45

Egal wieviele Notebooks der Serie betroffen sind: Fiepen ist kein Feature eines Notebooks und wenn man da länger dran arbeiten muss, dann schränkt es den Komfort doch deutlich ein. In einem Land, wo die Berufsgenossenschaften Stühle mit 12.000 Richtungen zum Einstellen der optimalen Sitzposition vorschreiben ists auf jeden fall ein Umtauschgrund. Über die Herangehensweise von Elbarto kann man also streiten, über den Grund und die rechtliche Position weniger :P
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Freitag, 18. Februar 2011, 09:50

mag sonst noch wer was popcorn?
*in die runde reicht*




Yes ... einmal an mich bitte. :thumbsup: Fast wie RTL2 hier.

Freitag, 18. Februar 2011, 11:18

Ich liiiiiebe Popcorn!

Ich seh' das ähnlich wie x-stars.

Mensch, wir haben wassergekühlte Rechner, damit sie superleise sind, registrieren das Spulenfiepen in Netzteil - aber ein Laptop, der vor sich hin pfeift, soll in Ordnung sein? Nee, in Ordnung ist er nicht, behalten würde ich das Teil auch nicht wollen. Aaaaaber!

Die Frage ist nur - ist das auch objektiv ein unbestreitbarer Mangel oder eher Auslegungssache? Vermutlich letzteres, denn die primären Leistungsmerkmale (die immer so schön auf den Werbebildchen pappen) wie Prozessortyp, Taktfrequenz, Speicherausbau usw. sind ja wohl vorhanden, laufen tut die Kiste auch, der bestimmungsgemäße Gebrauch ist möglich. Ob man ggf. vor Gericht das Fiepen als Mangel anerkannt bekommt, hängt somit von der Geräuschempfindlichkeit des Richters ab, das ist also reine Glückssache. Dass das Ding einen derartigen Lärm verursacht, dass die Lärmgrenzen der Berufsgenossenschaften überschritten werden, ist ja eher unwahrscheinlich...

Ob Dir ein Umtausch laut Gesetz zusteht, ist also durchaus fraglich. Ob Du außer der Rückgabemöglichkeit wg. Fernabsatzgesetz überhaupt irgendwas Weiteres verlangen kannst, ist genauso fraglich. Und immer, wenn etwas nicht eindeutig ist, läuft die Chose auf einen Vergleich hinaus. Manch einer schließt den Vergleich dann vor Gericht (bis dahin ist der Laptop aber ohnehin veraltet); wer es gerne etwas zügiger hat, der schließt den Vergleich (=Kompromiss) viel früher.

Hier hat der Händler angeboten, den Kauf rückgängig zu machen. Das ist IMHO ein faires Angebot. Du weißt nun, dass viele Laptops dieser Kardware-Kombination fiepen. Also gib' das Teil zurück (und zwar pünktlich - wer selbst mit Paragraphen wirft, sollte sich auf ein Echo einstellen) und kauf' eines mit anderer Hardware, das dürfte wohl die einfachste Lösung sein.

Die Art der Reaktion des Händlers ist IMHO zwar nicht so ganz die feine englische Art - aber der Laden heißt ja auch was mit "billiger" und nicht mit "preiswert", möglicherweise gibt es dafür Gründe. Irgendwo muss die Preisdifferenz zu den Mitbewerbern ja wieder eingespart werden, und das geht eigentlich nur im Service-Bereich. Vielleicht wäre die Reaktion aber auch anders ausgefallen, wenn Du nicht im ersten Anlauf gleich die große Keule ausgepackt hättest. Da war mal was mit dem Wald und dem Echo...

Freitag, 18. Februar 2011, 12:53

Zitat von »Dino«

...lauter spinner ;)
(wehe, das nimmt jemand in seine sig ;))
dino

Freitag, 18. Februar 2011, 13:40

*popcornzurseitestell*

Mein Laptop hat auch gefiept. Das lag aber am Bildschirm. Wenn ich heller gemacht habe, ist das Fiepen lauter geworden. Ich hatte Glück und bin 1 Woche bevor die 2-Jahresfrist um war zu einem Sony-Support-Laden gegangen und die haben auf Garantie alles nötige ausgetauscht.

Sorry elbarto, aber die Onlineshops würden gerne auf Kunden wie dich verzichten.
Frontplatten und Twinplexe aus Alu in allen Größen, geschliffen & eloxiert? Für Mich kein Problem :-)

amok

Senior Member

Freitag, 18. Februar 2011, 13:50

aber es kann mir keiner erzählen das wenn er knapp 1000€ anlegt sich mit einem Gerät zufrieden gibt das fieptt!
sorry Leute, das glaube ich hier keinem :!:

Freitag, 18. Februar 2011, 13:57

Sagt doch keiner. Ihm wurde doch Geld Zurück angeboten.

Freitag, 18. Februar 2011, 14:13

aber es kann mir keiner erzählen das wenn er knapp 1000€ anlegt sich mit einem Gerät zufrieden gibt das fieptt!

Nein, das erzählt hier auch keiner.
Worüber sich alle echauffieren, ist die Art und Weise WIE elbarto mit dem Problem umgeht. Dazu kommt, daß elbarto auch insgesamt nicht durch übermäßig gute Manieren auffällt.

Der Support von NBB ist übrigens gar nicht so schlecht. Ich habe selber ein Notebook von denen, welches einen Mangel hatte und das wurde mir anstandslos gegen ein Neues ausgetauscht. Und zwar 3 Monate nach dem Kauf!
Die Kunst ist, eine freundliche mail zu schreiben, gegebenenfalls ein ebenso freundliches Telefonat zu führen und wenn es dann nicht klappt, kann man anfangen auf Gesetzestexte hinzuweisen.
Wir kaufen in der Klinik alle Notebooks über NBB und auch unsere IT Abteilung ist mit der Qualität der Geräte zufrieden und hat kein Problem mit dem Service.

Wie bereits mehrfach gesagt, wer so in den Wald ruft, der muss ich nicht wundern wenn das Echo entsprechend ausfällt.
Ein Patient der sich in der Ambulanz vor mich stellt und "Ich MUSS als erstes behandelt werden, weil ich Privatpatient bin" ruft, der wartet auch bis er schwarz wird (so lange das medizinisch vertretbar ist)...

Just my 2 cents

notebooksbilliger AG

unregistriert

Freitag, 18. Februar 2011, 14:14

Hallo elbarto,

ich habe Ihren Beitrag hier bei aquacomputer.de gefunden und möchte Sie gern bei Ihrer Reklamation unterstützen.
Ich finde es zudem vollkommen in Ordnung, wenn Sie sich als Kunde über Ihre Rechte informieren und uns klar mit-
teilen, was Sie von uns als Ihrem Geschäftspartner erwarten. Natürlich können Sie davon ausgehen, dass wir
mängelbehaftete Ware zurücknehmen oder für Sie auch nach Wunsch eine Rückabwicklung über den Hersteller
vornehmen. Sie haben in Ihren Posts die Verfahrensweise in der Sachmängelhaftung beschrieben und in der Tat
können Sie als unser Kunden wählen, welche Form der Nacherfüllung Sie gern hätten.




So steht's im Gesetz – so machen wir das auch, möchten uns vorher nur gern' einmal ansehen was wir zurückgeschickt
bekommen.
Das wiederum dürfen wir auch und ich bitte um Ihr Verständnis.


Klar ist mir bewusst, dass man natürlich nicht gern auf sein neu erworbenes Gerät verzichten möchte, es ja gerade für
seine Arbeit, für die Reise oder zum Spielen gekauft hat – deswegen möchten wir unseren Kunden bei einer
eventuellen Retour auch helfen so schnell wie möglich eine Lösung zu erzielen – oft ist das in der Tat über den direkten
Support des Herstellers zügiger zu bewerkstelligen oder es wird sogar ein Vor-Ort-Service angeboten.

Sie haben von uns bereits ein kostenfreies DHL-Retourenlabel bekommen und können wählen ob Sie den Kauf lieber
widerrufen wollen, dann bekommen Sie Ihr Geld zurück oder wählen einen anderen Artikel oder ob Sie die Verfahrens-
weise im Rahmen der Gewährleistung nutzen möchten. Im Prinzip nimmt sich das nichts, wenn Sie sich als Kunde in
der 14-tägigen Widerrufsfrist befinden – so einfach ist das an sich.

Dass auch im Bereich der Reklamationen einmal etwas nicht wie erwartet funktioniert ist immer möglich. Wie einige der
geschätzten Forenmitglieder schon treffend bemerkten, arbeiten auch bei uns Menschen, die einmal etwas durch-
einanderbringen können. Natürlich sind wir ein großes Unternehmen mit vielen Privat- und Geschäftskunden und
den dazugehörigen oft komplexen Abläufen der Logistik, des Kundensupports, der Buchhaltung und der Reklamation.
Aber nun ist ein Unternehmen ja kein Organismus der von allein funktioniert und etwas entweder immer richtig oder immer
falsch macht – es sind unsere Mitarbeiter, Menschen wie Sie und ich, die Ihnen E-Mails schreiben, Ihre Ware einpacken
oder Ihre Reklamation entgegenehmen. Ich vertraue darauf, dass meine Kollegen der RMA mit Ihnen wie versprochen
Kontakt aufnehmen werden. Wenn Sie so freundlich sein möchten, mir Ihre Kundennummer bei uns mitzuteilen, dann
werde ich mir den Sachverhalt einmal ganz genau ansehen und mit Ihnen privat Kontakt aufnehmen – alles können wir,
müssen wir aber nicht hier direkt weiterbereden.

Bitte verlassen Sie sich darauf, dass wir genau so engagiert wie Sie darum bemüht sind, hier einen Konsens zu finden.

Mit freundlichem Gruß,

Ihr Qualitätsmanagement von notebooksbilliger.de

Freitag, 18. Februar 2011, 14:16


schön, du kannst googlen, das was dort steht ist aber nicht korrekt

denn dort wird nur auf "1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet" eingegangen, und nicht ansatzweise auf punkt 2
es gibt aber keinen vertrag worin festgehalten ist was die vorrausgesetzte verwendung ist (selbst wenn es diesen gäbe gilt aber punkt 2 wohl trotzdem http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…41336&linked=pm )
es gilt also so oder so "2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."
und wie bereits erwähnt, das ein cpu/chipsatz/mainboard fiept ist nicht "üblich", auch wenn es natürlich hin und wieder vorkommt, und das ein notebook im ruhezustand geräusche von sich gibt wohl auch nicht

Freitag, 18. Februar 2011, 14:26

Kein Wort zum Post über Dir?
Frontplatten und Twinplexe aus Alu in allen Größen, geschliffen & eloxiert? Für Mich kein Problem :-)