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Zitat von »454-bigblock«
Treffender hätte man es nicht schreiben können!
Du bist halt doch der King. Ich kröne Dich hiermit für den Post des Tages.
hi,
je nachdem, was du einkaufst, zahlst du einen bestimmten prozentsatz an zoll (z.b. musikinstrumente 4,5%, auto 10%), und auf die summe dann 19% einfuhrumsatzsteuer. je nachdem, wie dein zoll drauf ist -das ist wirklich so...- werden die transportkosten als wertschöpfung angesehen, und die oben genannten prozentsätze auf die summe von warenwert+versandkosten erhoben, oder auch nicht.
ich habe schon so einige e-gitarren aus japan und den usa gebraucht gekauft; wenn du per ups schicken läßt, machen die die zollabfertigung "für dich", dann wird der ganze spaß direkt bei der einfuhr im hauptzollamt frankfurt erhoben. auf alles...
per usps (aus usa) z. b. kommt deine sendung zu dem dir am nächsten gelegenen zollamt. die hier in kiel berechnen nur den warenwert.
da deine motoren nur kleinteile (vom wert her sind), wird´s warscheinlich über frankfurt laufen, also warenwert+versand. zollsatz elektronik ca. 4,5%
gruß,
seaslug
Zitat von »454-bigblock«
Treffender hätte man es nicht schreiben können!
Du bist halt doch der King. Ich kröne Dich hiermit für den Post des Tages.
ich habe schon so einige e-gitarren aus japan und den usa gebraucht gekauft; wenn du per ups schicken läßt, machen die die zollabfertigung "für dich",
Zitat
Hab auf der Zollseite wohl einige Tabellen gefunden ur wo / wie Schrittmotoren und Sterung jetzt einzuordnen sind wüßte ich jetzt so spontan nicht.
Quelle: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_…dung/index.htmlZitat
Sendungen mit geringem Wert
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Die Befreiung ist unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers und unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder Geschenksendungen handelt.
Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
- Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
- Tabakwaren,
- Parfüm und Eau de Toilette.
Hinweis:
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro. Nur Postsendungen mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, sind vollständig einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).
Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.
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