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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Al_Borland« (27. Juni 2011, 23:31)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Al_Borland« (1. Juli 2011, 21:29)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Al_Borland« (1. Juli 2011, 22:37)
Ich hätte sowas Beachcruiser genannt. Stretch - wieder was gelernt.
Was Pedelecs und E-Bikes betrifft, kann ich auch nur mit Halbwissen aufwarten, das man so aufschnappt. Ein E-Bike ohne Zulassungspflicht gibt es m.E. nicht. Entweder du hast ein E-Bike und damit verbunden eben auch das Versicherungskennzeichen oder ein Pedelec ohne Kennzeichen, bei dem du treten musst, um den Motor in Gang zu setzen.
Ich hab jetzt keine Muße, mich damit zu befassen, aber bei wiki ist das gut zusammengefasst: http://de.wikipedia.org/wiki/E-Bike
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »hugoLOST« (2. Juli 2011, 16:57)
Bike mit E-Antrieb ohne Treten ohne Versicherung = max. 12km/h
Bike mit E-Antrieb ohne Tretet MIT versicherung = max 25km/h + MOFA Prüfbescheinigung + Elektro Anlage die geprüft ist und eine Betriebserlaubniss hat.
BIke mit E-Antrieb MIT Treten = schaffen die Räder bis zu 45km/h man braucht keine Versucherung
Das mit dem Gasgriff liegt an den Herstellern was die die Anbieten. Bedenke aber das desto schneller = Akku schnell alle.
Bei Nachrüstesysteme wiegt der Antrieb 5KG, dazu kommen nochmal ca. 4kg für den Akku.
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