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wer erstattet bei Postzustellungsfehlern die versandkosten?

Donnerstag, 18. August 2011, 18:14

nehmen wir folgendes an:
ich bestelle bei einem Shop einen Artikel für 13 Eur + 5 Eur Versandkosten.
Der Artikel wird mit DPD verschickt. In DPD wähle ich Zustellen an Paketshop aus,
nachdem es bei mir nicht zugestellt werden konnte, weil DPD nur
wärend meiner Arbeitszeit ausliefert.

Nun Fahre ich am nächsten Tag zu dem Paketshop hin,
steht "wir haben Urlaub" an der Tür.

Ich rufe bei DPD an. Die sagen:
"Tut mir leid, ein Fall, wo ein PaketShop Urlaub hat und dies nicht im
System eingetragen ist, ist im Computer nicht vorgesehen.
Sie können jetzt nur warten bis das Paket an den Händler zurückgeschickt wird."

Ich bin damit nicht zufrieden, kaufe mir das selbe Gerät wo anders
und schreibe der Firma, daß ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch mache.
Dann sagt die Firma. Ja wir erstatten Ihnen den Betrag aber ohne die Portokosten von 10 Eur
für hin- und Rückweg, die wir Ihnen abziehen müssen.

Jetzt ist die Frage:
Wer müßte in so einem Fall die Portokosten zahlen?
Ich? Die?
Gibt es nicht eine Bringschuld oder sowas für den Verkäufer,
die besagt, daß ein gewerblicher Verkäufer dafür haftet, wenn
ein Artikel nicht richtig beim Käufer eintrifft.
Gibt es die echt oder gibt es die nicht?
Oder wenn es die gibt gilt die auch für das Porto,
daß der Verkäufer dafür haftet oder gilt die nur bei dem Artikel selbst
oder nur dann, wenn der Kunde nicht vom Vertrag zurücktritt?

Oder müßte in so einem Fall DPD dafür aufkommen und die
Portokosten erstatten?

Ich habe übrigens mit Lastschrift bezahlt,
aber das ist ein anderes Thema.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fksystems« (18. August 2011, 18:19)

Dieses Youtube-Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

Donnerstag, 18. August 2011, 21:23

Sowas ähnliches hatte ich auch mal, Paket an Packstation bestellt und gewartet, nach paar Tagen kam nichts also nachgefragt, da war angeblich die Packstation voll und daher in er nächsten Filiale abgegeben und dort lag es zu lange unabgeholt und wurde zurück geschickt. Ich hatte nie eine irgendeine Nachricht erhalten dass das Paket irgendwo angekommen wäre. Ich habe damals allerdings die Versandkosten nochmal bezahlt da die Verkäuferin ja nun auch nichts dafür konnte. (Die hat es dann nochmal geschickt, diesmal ging es an mich bei meinen Eltern da ich zu der Zeit da sein würde und da hat sie dann meine Adresse auch als Absender drauf geschreiben... oO, das fand ich witzig, aber auch nur weils angekommen war, will lieber nicht wissen was das für einen Stress gegeben hätten wenn das Paket verloren gegangen wäre...)

Ich weiß nicht wirklich ob man da bei der Post hätte geltend machen können dass die mir keine Benachrichtung geschickt haben, da gäb es sicher zich ausreden warum das nicht mehr nachzuvollziehen sei und deshalb nichts getan würde. Ich würds und hab es damals einfach als ärgerliches Missgeschick verbucht und dabei belassen statt mich für 5€ noch groß in den Kampf zu stürzen.
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

Freitag, 19. August 2011, 12:27

Ich denke, du wirst da wenig Chancen haben, irgendetwas mit Forderungen durchzusetzen. Wie immer gilt: Der Ton macht die Musik. Schildere den Fall beim DPD und BITTE sie darum, aufgrund der Verkettung unglücklicher Umstände den Rückversand erstattet zu bekommen.

Auch bei DHL habe ich die Erfahrung gemacht, dass sehr kulant mit Reklamationen umgegangen wird, wenn man freundlich und sachlich bleibt. Mir ging mal ein Päckchen verloren, dessen Inhalt einen Wert von um die 100 EUR hatte. Alles, was ich vorlegen konnte, war der Kaufbeleg des Inhalts und die Quittung vom Päckchen. Ich habe nach zwei Wochen Schadensersatz in Höhe von 104,90 EUR bekommen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Al_Borland« (19. August 2011, 12:31)

Gruß, Micha.

Freitag, 19. August 2011, 12:37

Off-Topic: Genau solche Erfahrungen haben bei mir dazu geführt, dass ich mittlerweile nichts mehr bei Online-Shops bestelle, die nicht mit DHL ausliefern. Mit Hermes hatte ich so ein rumgeeiere schon mehrfach, mitunter hatte der Paketbote scheinbar schlicht keine Lust, das Paket zuzustellen und hat es mit dem Hinweis "Empfänger verzogen" zurück gehen lassen.

Ansonsten würde ich mich auch nochmal in freundlichem aber bestimmten Ton an DPD wenden. Dir ist ja wirklich kein Vorwurf zu machen...

Freitag, 19. August 2011, 14:20

daß ich nix durchgesetzt kriege ist mir klar. aber ich frage mich wer recht hätte.
nehmen wir an ich würde die Lastschrift zurückbuchen, nachdem sich der Händler geweigert hat,
den Betrag mit Porto zurückzuzahlen. Könnte mir was passieren?

aber ich möchte das nicht zu Unrecht tuen.
Aber ich komme mir auch verar.scht vor. Wieso soll ich Fehler, die andere
machen mit meinem Geld ausbaden. Der Händler kann genauso zu DPD
gehen und dort wegen der fehlerhaften Zustellung die Erstattung seines Portos
verlangen. Er ist Versender und Auftraggeber der Paketes.
Er hat auf seiner Seite den falschen Zustelldienst angegeben.
Er hat auch nicht nur Zustelldienst sondern
"Es kann vorher nicht gesagt werden, ob dann an dem Tag mit DHL,
Hermes oder UPS verschickt wird" drangeschrieben.
Ich befürchte daß war Absicht um den Benutzer zu dem Glauben
zu bringen daß sein Paket hoffentlich eventuell doch noch mit DHL
verschickt wird.

>> Ansonsten würde ich mich auch nochmal in freundlichem aber bestimmten Ton an DPD wenden.
Worüber denn? Über die 0190er-Hotline?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fksystems« (19. August 2011, 14:21)

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Sonntag, 21. August 2011, 01:48

Rückbuchen ist aus dem Grund schon ne blöde Idee, da du nach dem Fernabsatzgesetz widerrufen hast und nicht die Bestellung storniert. So kommen jetzt die Rahmenbedingungen zum Fernabsatz zum tragen und da stehen halt "unter 40 Euro zahlt Kunde" drin.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Montag, 22. August 2011, 19:15

es ist generell eine sehr gute Idee zurückzubuchen besonders weil der andere nicht wegen 30 Eur einen Anwalt einschalten tut.

Ich weiss jetzt aber etwas mehr: Amazon ist so doof und tut das. Wenn man bei denen zurückbucht kriegt man 30 Mahnungen die man bezahlen soll und es wird mit Anwälten gedroht. Ob allerdings tatsächlich Anwälte eingeschaltet werden weiß ich nicht. Aber ich glaube man wird dann bei Amazon zumindest gesperrt. Aber ich werde deshalb wohl Amazon künftig etwas mehr meiden.

Das mit dem stornieren ist aber ein guter Tip. Demnächst schreib ich dann stornieren drauf.
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Mittwoch, 24. August 2011, 09:39

Bitte WIE?
Du meinst also, weil du dir die moralische Oberhand einräumst ist es OK, ein Assi zu sein? Gesetz hin oder her? Meine Fresse ey... :thumbdown:

Mein Tipp wäre es auch, freundlich(!) beim Versandunternehmen darum zu bitten, die Versandkosten für den extra Weg zu tragen, weil das ja nun doch mächtig schief gelaufen ist. Ein Recht, vom Verkäufer die Versandkosten zu bekommen halt ich für schwierig, da bei Widerruf ja bei kleinen Werten die Versandkosten vom Käufer zu tragen sind. Weiterhin kannst auch mit dem Versender nochmal reden, dass der sich um eine Rückerstattung der Kosten bemüht... weil dein Fehler ists ja nun nich.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Les_Conrads« (24. August 2011, 09:41)

Zitat von »Lev«

ich frag mich ja wann die autoindustrie anfängt en used-look anzubieten :huh:

Mittwoch, 24. August 2011, 20:46

kleine Korrektur habs nochmal rausgekommen, war ein fehler drin.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »fksystems« (24. August 2011, 21:00)

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