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Greift hier der Ebay Käuferschutz?

Montag, 26. September 2011, 15:59

Moin,
Ich habe mal gelesen dass der Käuferschutz nur bis 500Euro gilt - kann dazu aber jetzt so schnell nichts finden, stimmt das? Wenn ja, angenommen ich kaufe ein Artikel für 700 Euro, den ich aber (wieso auch immer) nicht erhalte. Bekomme ich dann 500Euro zurück und bleibe auf den restlichen 200Euro sitzen, oder bekomme ich überhaupt nichts zurück?

Wie sieht es aus wenn der Verkäufer nicht versichert versendet und das Ganze nicht ankommt (ergo gar nicht erst verschickt...). Bekomme ich als Käufer dann mein Geld zurück?

Edit: Hintergrund ist dieser TV. Stutzig macht mich ein wenig:
- Verkäufer hat zwar gute Bewertungen, aber 0,0% weil er seit 1,5 Jahren nichts verkauft hat
- Artikelbeschreibung ist von nem Preisvergleich kopiert
- "Sonderversand" für 7Euro

Bezahlt wird aber via PayPal. Kann ich den TV beruhigt ersteigern, oder ist das ne Falle?

Montag, 26. September 2011, 16:14

http://pages.ebay.de/help/policies/buyer…n.html#overview
Darin steht, dass die Höhe des Schutzes unbegrenzt ist (nur bei Bezahlung per Paypal!)
Allerdings würde ich vorher mit dem Verkäufer abklären, ob er einen versicherten Versand anbietet und dann auf eine Sendungsnummer bestehen. Da es ein Privatverkauf ist, liegt das Versandrisiko nämlich bei dir.

Montag, 26. September 2011, 16:18

Naja, Ich hab ihm gestern ne Mail geschrieben, aber er hat bis dato nicht geantwortet... Was genau bedeutet dass das Versandrisiko bei mir liegt? Dass er es unversichert versenden kann und wenns ned ankommt ist dein mein Problem?

Montag, 26. September 2011, 16:23

So sieht es wohl aus. Bei unversichertem Versand trägst du allein das Risiko; bei versichertem Versand kann dann das Logistikunternehmen haftbar gemacht werden. Deren Standardversicherungsgrenze liegt meist bei 500€ - vll hast du daher diese Summe im Kopf.

Montag, 26. September 2011, 16:25

Ok, aber das hat doch nichts mit dem Käuferschutz via PayPal zu tun? Wenn der Verkäufer unversichert versendet (was bei einem TV in Sachen Größe sowieo nicht geht), ist das doch sein Problem und nicht meins?

Montag, 26. September 2011, 16:33

siehe zum Versandrisiko BGB §447: http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Der Käuferschutz hat damit - wie du bereits bemerkt hast - nichts zu tun. Allerdings musst du wissen, dass sich dieser Käuferschutz besser anhört als er ist. Grundlegend funktioniert der, aber eben nicht so einfach, wie es klingt.
Wenn es unversichert verschickt wird und es nicht ankommt wird ebay/Paypal auch einen Nachweis darüber haben wollen, dass das Päckchen losgeschickt wurde, was aber bei unversichertem Versand meist nicht so einfach zu beweisen ist.

Von daher hast du richtig gehandelt und Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen. Wenn er nur unversichert versenden mag, solltest du nicht kaufen und ansonsten darfste dich bald über einen neuen Fernseher freuen ;)


Wie du sicherlich merkst ist der Käuferschutz fast überflüssig und lässt sich eigentlich nur bei unseriösen, gewerblichen(!) Verkäufern ausnutzen, da du ja ansonstens das Versandrisiko trägst (oder eben der Spediteur)

Montag, 26. September 2011, 16:40

Also wenn ich via Google suche, dann ists immer so dass der Verkäufer der Dumme ist, egal ob Privat oder nicht. Wer privat verkauft und unversichert verschickt ist dennoch der doofe. Mittlerweile verkauft der Typ aber 8 TVs, wovon die neusten ohne PayPal.. Ich glaub ich lass das lieber sein.

Montag, 26. September 2011, 19:33

Wenns Bauchgefühl schon nein sagt würd Ichs immer lassen.
Käuferschutz und co. sind ja wirklich schön wenn man doch mal daneben haut, aber drauf verlassen würde ich mich niemals.
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Dienstag, 27. September 2011, 08:32

Schon mal geschaut mit was der Verkäufer seine Bewertungen bekommen hat?

Und wenn eine Privatperson, eine Menge, gleicher, neuer Geräte verkauft, würde ich auch stutzig werden.

Also lieber: Finger weg, sonst Geld weg.

Dienstag, 27. September 2011, 10:20

Jop, das hat mich auch stutzig gemacht. Hab jedenfalls die Finger davon gelassen, auch wenns letztendlich Schnäppchen waren... (die letztendlich keine sind und nur Ärger für den Käufer bedeuten).

Mittwoch, 28. September 2011, 13:44

Also wenn ich via Google suche, dann ists immer so dass der Verkäufer der Dumme ist, egal ob Privat oder nicht.


Haste da mal nen konkreten Fall zur Hand. Das BGB sagt da ja nämlich was ganz anderes

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