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Versicherung: Bei Brille nur Zeitwert?

Montag, 8. Oktober 2012, 13:32

Hallo zusammen,

haben hier in der Familie akut den Fall das einem Verwandten die Brille zerdeppert wurde. (Sprung in rechtem Glas, Kratzer am Gestell, kleiner "Sprung" an der Aufnahme des linken Glases) Die Brille ist wirklich komplett hin.

Der "Übeltäter" war aber Gott sei Dank Haftpflichtversichert. Die Versicherung will nun aber nur den Zeitwert der Brille ersetzen (der obwohl die Brille noch gar nicht so alt ist ziemlich niedrig angesetzt wurde)
Ist das rechtens? Afaik ist es doch so, dass dem Geschädigtem eben kein Nachteil entstehen darf oder? Die Brille zu ersetzen hat ca. 1/3 mehr gekostet als die Versicherung bereit ist zu bezahlen...
Ich kenne das halt nur aus dem KFZ Bereich wo zB. Schutzbekleidung, Sehhilfen und andere ich sag jetzt mal "Medizinisch-relevante" Sachen immer zum Neupreis oder Wiederbeschaffungswert ersetzt werden...

Hat hier jemand einen Tipp für uns?

Grüße,

Sören
A sinking ship is still a ship!

Montag, 8. Oktober 2012, 14:32

Wie wär's, wenn ihr euch mal die Vertragsbedingungen der abgeschlossenen Versicherung zu Gemüte führt? Dort sollte eindeutig verankert sein, was und wieviel da im Schadensfall reguliert wird.
Gruß, Micha.

Montag, 8. Oktober 2012, 14:38

Wir sind ja nicht Vertragspartner... sondern Geschädigte.
idR. gibt es da aber Gesetzliche Regulierungen...

Sören
A sinking ship is still a ship!

Montag, 8. Oktober 2012, 14:52

Oh sorry, war zu schnell mit Tipps geben. :wacko:
Rechtschutzversichert? Irgendwie müsst ihr ja an die Vertragsbedingungen des Schädigers rankommen können. Vielleicht gibt die Website der Versicherung ja was her...
Gruß, Micha.

Montag, 8. Oktober 2012, 14:54

hmmm... direkt die Rechtsschutz zu zücken ist auch so eine Sache... würde halt gerne erstmal wissen wie die rechtliche Situation hier überhaupt ist...

Sören
A sinking ship is still a ship!

Montag, 8. Oktober 2012, 19:19

Es wird dir immer nur der zufällig eingetretene Schaden ersetzt.
Der Schaden ist nun mal nicht der Neuwert sondern nur der Zeitwert.

Man sollte einfach mal mit dem Haftpflichtversicherer über den Zeitwert verhandeln.

Für Haftpflichtversicherungen gilt folgendes:
Von Gott abwärts bis zum Geschädigten sind alle schuld nur nicht der Versicherungsnehmer.

Man kann im Grunde sagen dass bei alle beweglichen Sachen (nicht Niet- und Nagelfest) nur der Zeitwert ersetzt wird.

Bei unbeweglichen Sachen wird meistens der Preis für die Wiederherstellung ersetzt.

Ich hoffe ich habe für etwas Aufklärung gesorgt.
For Windows reboot
for Linux be root

Dienstag, 9. Oktober 2012, 08:34

Zitat

Man kann im Grunde sagen dass bei alle beweglichen Sachen (nicht Niet- und Nagelfest) nur der Zeitwert ersetzt wird.


MIB hat aber doch auch schon das Beispiel "Motorradschutzkleidung" genannt: Es gibt keinen vernünftigen Gebrauchtmarkt für Schutzkleidung, ergo wird immer der Neupreis ersetzt. Wenn ich jetzt mal auf ebay schaue, find ich dort aber immer noch sehr viel mehr Schutzkleidung, als gebrauchte Brillen :huh:
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

El_PResidente

Füchschen Alt-Meister

Dienstag, 9. Oktober 2012, 18:33

Eine Haftpflichversicherung zahlt immer nur den Zeitwert. Das ist auch in den Vertragsbedingungen so verankert. Ich kenne keinen Versicherer, der eine private Haftpflichtvers. nach Neuwert anbietet.
Anders ist dies z.B. bei der Hausratversicherung. Dort wird der Neuwert, Wiederbeschaffungswert bzw. gemeine Wert angesetzt. Damit versichert der VN (Versicherungsnehmer) ja auch einen Schaden durch Einwirkung von aussen auf eigenen Besitz.
Die Haftpflichtversicherung dagegen, zahlt ja den Schaden versursacht durch den VN an fremdem Besitz.
Das ist auch der Grund, warum Versicherer gern mit dem Wasserschaden, verursacht durch den Bewohner in der Wohung darüber argumentieren, um zusätzlich eine Hausratversicherung zu verkaufen.
Die Haftpflicht des Verursachers zahlt nämlich nur den Zeitwert beschädigter fremder Sachen bei einem Wasserschaden durch einen geplatzen Waschmaschinenschlauch z.B..
Der Geschädigte würde somit bei einem teueren alten Möbelstück auf Kosten sitzen bleiben. Die Hausratversicherung des Geschädigten würde dann das Delta abdecken.


AFAIK sind solche Regelungen im BGB festgeschrieben. Dort gibt es auch etwas zu einem persönlichen Bereichungsverbot bei einer Neuwertversicherung.

El_PResidente

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »El_PResidente« (9. Oktober 2012, 18:34)

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