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Montag, 3. November 2014, 17:57

Richtig.
Hersteller Gewährleistung ist vollkommen freiwillig.
Garantie ist für Verkäufer/Händler zwingend 2 Jahre mit nach dem ersten Jahr sich umkehrender Beweislast

andersrum ;)
Gute work-live-balance ist, wenn man von seinem Privatleben erschöpfter ist als von der Arbeit.

Dienstag, 4. November 2014, 09:21

so,
jetzt habe ich die mail ja geschickt,
aber bisher natürlich keine Rückmeldung erhalten.

ich bezweifel ja stark das ich mein Telefon demnächst in der Hand halte.

Ist der nächste Schritt nun wirklich zu einem Anwalt zu gehen?

23

Full Member

Dienstag, 4. November 2014, 13:53

Nochmal. Ich würde denen eine realistische Frist setzen (2 Wochen) und auf Mängelbeseitigung bestehen.
Wenn der Händler die Ersatzteile nicht in angemessener Zeit beschaffen kann, sollte dir das relativ egal sein.
Sollten sie den Mängel für das Gerät nicht beseitigen können würde ich im nächsten Schritt auf Erstattung drängen.
Im allerletzten Schritt würde ich dann zunächst mit Anwalt drohen und die Option dann notfalls auch ziehen.
Auf den Kosten für ein etwaiges Anwaltsschreiben wirst du allerdings selbst sitzen bleiben.
Intel i9 7960x | ASUS ROG Rampage VI Extreme | 128 GB G.Skill Trident Z RGB CL14 @ 3600 MHz | ASUS ROG Strix GTX 1080 Ti | Diverse NVMe Discs | Corsair AX1600i

Dienstag, 4. November 2014, 14:32

Nochmal. Ich würde denen eine realistische Frist setzen (2 Wochen) und auf Mängelbeseitigung bestehen.
Wenn der Händler die Ersatzteile nicht in angemessener Zeit beschaffen kann, sollte dir das relativ egal sein.
Sollten sie den Mängel für das Gerät nicht beseitigen können würde ich im nächsten Schritt auf Erstattung drängen.
Im allerletzten Schritt würde ich dann zunächst mit Anwalt drohen und die Option dann notfalls auch ziehen.
Auf den Kosten für ein etwaiges Anwaltsschreiben wirst du allerdings selbst sitzen bleiben.


habe ich ja gemacht ;)
2 Wochen Frist

Das Telefon hat einen Wert von 200 Euro,
da kostet mich so ein Anwaltsschreiben vermutlich mehr.

Kann ich damit eigentlich nicht zur Polizei gehen und Anzeige erstatten?`
Das fühlt sich ja schon an wie Diebstahl.
Vermutlich ist das Telefon schon lange repariert und ein Mitarbeiter testet es jetzt mal 3 Monate und dann bekomme ich es wieder zurück.
Scheiss Rechtsstaat, wo ist er wenn man ihn braucht :/

Dienstag, 4. November 2014, 14:43

habe jetzt auch smartkauf eine eMail gesendet,
diese verweisen ja auf w-support um Mängel beseitigen zu lassen.

Habe denen geschrieben das ich w-support eine Frist gesetzt habe,
und ich bei nicht einhalten der gesetzlichen Frist vom Kaufvertrag zurücktreten werde und ich gerne mein Geld wieder haben möchte.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »futureintray« (4. November 2014, 14:53)

Mittwoch, 5. November 2014, 10:21

Antwort von SmartKauf:

"
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft.

Unsere Recherche ergab, dass sich die Reparatur Ihres Gerätes aufgrund eines fehlenden Ersatzteiles verzögert. Unter www.w-support.com können Sie den Reparaturstatus selbst nachvollziehen. Halten Sie dazu Ihre IMEI und Ihre Postleitzahl bereit.

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Bestellung haben, sind wir gern für Sie da.

Viele Grüße

Ihr Smartkauf Kundenservice
"

Ist die Antwort auf diese eMail:

"
Hallo zusammen,
>
> ich habe vor 3 Monaten ein Sony Ultra Z bei Ihnen gekauft.
> Nach etwa einem Monat ging das Display nicht mehr.
> Darauf hin habe ich es bei w-support eingeschickt wo es jetzt seit 5 Wochen
> liegt.
> Die gesetzliche Frist in der Mängel behoben werden müssen liegt bei 4
> Wochen, daher habe ich bereits w-support eine Frist zum 14.11.2014 gesetzt
> mir das Gerät wieder funktionsfähig zur Verfügung zu stellen.
> Sollte dies nicht der Fall sein werde ich von meinem Anspruch Gebrauch
> machen vom Vertrag zurückzutreten. Da ich das Telefon in ihrem Shop gekauft
> habe, würde ich dahingehend auf sie zurück kommen mit der Aufforderung mir
> den Verkaufspreis zu erstatten.
>
> Das Gerät ist bei w-support mit folgender IMEI hinterlegt:
>
"

Mittwoch, 5. November 2014, 10:27

Ich würde anrufen, so wird das wahrscheinlich nichts vor 2016..

Mittwoch, 5. November 2014, 16:19

habe ich mehrfach versucht,
da geht keiner ran :(

Donnerstag, 6. November 2014, 09:57

Hi,

zwei Sachen:

a) es gibt keine gesetzliche Frist zur Nachbesserung. Es muss eine angemessene Frist vorliegen, die aber im Zweifelsfall durch das Gericht bestimmt wird. Vorherige Entscheidungen können als Orientierung dienen;

b) Mahnungen, Fristen etc immer per Brief oder Fax! Bei ersterem im besten Fall mit Einschreiben (ggf Rückschein) und bei Fax immer mit Versandstatus.

Gruß

Donnerstag, 6. November 2014, 10:20

und bei Fax immer mit Versandstatus
das ist NICHT rechtssicher. Das sagt nur aus das richtig gesendet wurde, nicht das es der Empfänger richtig empfangen hat.

Donnerstag, 6. November 2014, 14:29

Richtig. Im zweifelfall vor Gericht aber immer mehr wert als ein Email. Die 5€ Ersparnis ist einigen aber die Ungewissheit wert

Donnerstag, 6. November 2014, 15:44

Ein Einschreiben (mit oder ohne Rückschein) zeigt auch nur, dass ein Brief zugestellt wurde.. Der Inhalt des Briefs ist trotzdem unklar.

Donnerstag, 6. November 2014, 21:15

so es gibt was neues,
allerdings so richtig schlau werde ich ja wieder nicht raus,
eigentlich klingt es gut.
(habe keine eMail oder Antwort bekommen, sondern der Status auf der Reparaturabfrageseite steht heute folgend:

Status:


Bemerkung:

Donnerstag, 6. November 2014, 21:18

irgendwie widerspricht sich doch das in der Bemerkung?

einmal werden Korrosionsschäden nicht repariert,
aber andererseits scheinen sie es ja dennoch gemacht zu haben.

ne Rechnung dürfte ja nicht beiliegen,
habe niemals einen Kostenvoranschlag bekommen.

Bin ja gespannt ob ich es zum Wochenende in der Hand halte.