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Nochmal. Ich würde denen eine realistische Frist setzen (2 Wochen) und auf Mängelbeseitigung bestehen.
Wenn der Händler die Ersatzteile nicht in angemessener Zeit beschaffen kann, sollte dir das relativ egal sein.
Sollten sie den Mängel für das Gerät nicht beseitigen können würde ich im nächsten Schritt auf Erstattung drängen.
Im allerletzten Schritt würde ich dann zunächst mit Anwalt drohen und die Option dann notfalls auch ziehen.
Auf den Kosten für ein etwaiges Anwaltsschreiben wirst du allerdings selbst sitzen bleiben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »futureintray« (4. November 2014, 14:53)
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