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Fragen über Arbeitsrecht

Mittwoch, 12. November 2003, 18:56

Hi!

Ich habe da 6 kleine Fragen, wozu ich Antworten gebrauchen könnte... also wenn jemand zu dem Thema "Arbeitsrecht" Ahnung hat, bitte mir helfen :D
schonmal DANKE :fr:


Frage 1)
Welche formalen Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sich ein Arbeitnehmer im Falle einer ordentlichen Kündigung auf das Kündigungschutzgesetz berufen kann?

Frage 2)
Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber muss reglemäßig begründet sein. Nennen sie die drei möglichen Bereiche für Kündigungsgründe!

Frage 3)
Die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht muss innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht sein.
3.1) Nennen sie diese Frist und die Wirkung einer Überschreitung!
3.2) Welche Bedeutung hat der schriftliche Widerspruch des Betriebs-/Personalrates?

Frage 4)
Nennen sie die drei Personenkreise, die unter einem besonderem Kündigungsschutz stehen!

Frage 5)
Begründen sie, ob sich ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag jegliches Kündigungsrecht ausschließen lässt!

Re: Fragen über Arbeitsrecht

Mittwoch, 12. November 2003, 19:22

zu Frage 1)
  • Einhaltung der Kündigungsfrist
  • Kündigungsfrist: | Arbeitnehmer: 4 Wochen bis zur Monatsmitte oder zum Monatsende | Bei mehrjähriger Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist
  • Kündigung wird rechtswirksam, sobald sie dem Vertragspartner zugeht
  • Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein

zu Frage 2)

Kündigungsgründe...

...in der Person:
  • mangelnde körperliche oder geistige Eignung
  • mangelnde Qualifikation
  • andauernde Krankheit

...im Verhalten:
  • schuldhafte Vertragsverletzung zB schlechte Leistung, häufiges Zuspätkommen
  • Voraussetzung: vorherige Mahnung

...betriebliche Notwendigkeit
  • Absatzschwierigkeiten
  • Betriebsbeschränkungen
  • Rationalisierung
  • neue Produktmethoden
  • ACHTUNG: nur unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte (Familienstand usw)


Fortsetzung folgt...

Re: Fragen über Arbeitsrecht

Mittwoch, 12. November 2003, 19:25

nein. soziale gründe heb ich dir innerhalb von 2 minuten vor jedem arbeitsrichter aus. ich hab im jahr 10 so fälle und leider ist das immer wieder dasselbe....

die einfache begründung, daß ein AN nicht umsetzbar ist, reicht schon aus wenn ich entsprechende Alternativen nenne.

Re: Fragen über Arbeitsrecht

Mittwoch, 12. November 2003, 19:32

zu Frage 3)
  • keine Ahnung! sorry ;D

zu Frage 4)
  • Mitglieder des Betriebsrates und der Jugend- und Ausbildungsvertretung sind während ihrer Amtszeit und ein Jahr danach unkündbar. Ausnahme: es liegt ein Grund vor, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt
  • Auszubildende Unkündbar nach der Probezeit
  • Schwerbehinderte
  • Frauen während ihrer Schwangerschaft und zwei Monate nach Ablauf der Mutterschutzfrist
  • Wehrdienst- & Zivildienstleistende | Bundler: unkündbar während des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung

Re: Fragen über Arbeitsrecht

Mittwoch, 12. November 2003, 20:05

schonmal Danke, das hat mir geholfen....

weiß jemand noch eine Antwort zur Frage 3 + 5 ? *gg*

Re: Fragen über Arbeitsrecht

Mittwoch, 12. November 2003, 20:08

was bekomm ich jetzt dafür, dass ich deine Hausaufgaben gemacht hab!? ;D

Re: Fragen über Arbeitsrecht

Mittwoch, 12. November 2003, 20:11

Gehe leider nicht mehr zur Schule...

Aber du hilfst mir vielleicht beim verstehen einer Abschlußprüfung, die ich von meinen Vorgänger versuche zu lösen, damit ich im Juni nicht versage... :-)

Re: Fragen über Arbeitsrecht

Mittwoch, 12. November 2003, 20:49

keiner mehr eine Antwort für Frage 3+5???
Schade Schokolade, kann man wohl nix machen :-(

Re: Fragen über Arbeitsrecht

Mittwoch, 12. November 2003, 23:21

Zitat von »TheOverclocker«

zu Frage 2)

Kündigungsgründe...

...in der Person:
  • mangelnde körperliche oder geistige Eignung
  • mangelnde Qualifikation
  • andauernde Krankheit

...im Verhalten:
  • schuldhafte Vertragsverletzung zB schlechte Leistung, häufiges Zuspätkommen
  • Voraussetzung: vorherige Mahnung



andauernde Krankheit muß min 8 Monate andauern.


Voraussetzung: vorherige Mahnung (mehrfach zu der selben Sache)

Zu 3.2: normale Kündigungen wären in diesem Fall unwirksam

zum Rest: keine Scheckung

Sorry

Imsefix

Re: Fragen über Arbeitsrecht

Donnerstag, 13. November 2003, 17:53

falls es noch jemanden interessiert, habe mal selbst nach gegeforscht

Frage 3)
Die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht muss innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht sein.
3.1) Nennen sie diese Frist und die Wirkung einer Überschreitung!

Antwort: 3Wochen ist die Frist und nach Überschreitung ist die Kündigung rechtens - also bloß nicht verpennen :-)


Frage 5)
Begründen sie, ob sich ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag jegliches Kündigungsrecht ausschließen lässt!

Antwort: Nein ein befristeter Arbeitsvertrag kann nicht jegliches Kündigungsrecht ausschließen, denn sonst wäre es ja ein Knebelvertrag und sowas ist nichtig in der BRD...