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Online-Shop, rechtliche Frage

Dienstag, 11. Januar 2005, 23:06

Hi,
angenommen ich bestelle mir im Online-Shop XX nen Artikel via Paypal, gebe alle Daten ein und klicke auf "bestellen".
Der OnlineShop schickt mir daraufhin eine Bestellbestätigung.

Zitat

Auftragsnr: xxxxxx
....
Wir bedanken uns für das von Ihnen in uns gesetzte Vertrauen und werden folgenden Auftrag bald ausführen:
....


Paypal-Zahlungsinformationen habe ich schon erhalten.

Ist damit ein Kaufvertrag abgeschlossen oder noch nicht?

Wann kommt der Kaufvertrag zustande, also der Vertrag, bei dem sich der Käufer zahlen MUSS und der Händler liefern MUSS?
Welche Gründe gibt es, nen Kaufvertrag seitens des Händlers aufzulösen?


Bitte keine Spekulationen, sondern nur Leute mich Fachwissen oder guten Links ;)

Re: Online-Shop, rechtliche Frage

Dienstag, 11. Januar 2005, 23:17

naja wenn der Artikel einfach vergriffen ist. So hart es klingt.... das "schlimmste" was du machen kannst ist vom Kaufvertrag zurücktreten. Da spielen viele Faktoren eine Rolle.
Da musst du schon haargenau alles durchgehen. Vom Fristen setzen (am besten per Einschreiben) bis zu 6 Wochen Lieferzeit. Die Frage ist: wofür der Aufwand bzw. wie weit gehst du für einen Artikel?

ALLyaNEED

unregistriert

Re: Online-Shop, rechtliche Frage

Dienstag, 11. Januar 2005, 23:19

wennst es ganz genau wissen willst frag in www.jurathek.de nach ... die haben dort gute anwälte, polizisten und Amtspersonen als Moderatoren - die sollten es wohl wissen... haben zu jedem kram nen bereich

Re: Online-Shop, rechtliche Frage

Dienstag, 11. Januar 2005, 23:41

Nur damit ich das jetzt richtig verstehe: Du hast bei nem Onlineshop was bestellt und möchtest nun wissen unter welchen Gesichtspunkten der Onlineshop vom Kaufvertrag zurücktreten kann?

Zitat von »whyda«


Ist damit ein Kaufvertrag abgeschlossen oder noch nicht?

Wann kommt der Kaufvertrag zustande, also der Vertrag, bei dem sich der Käufer zahlen MUSS und der Händler liefern MUSS?

Der Vertrag kommt spätestens dann zustande, wenn Du die Ware bezahlt hast. Dann hast Du ein Anrecht auf Deine Ware.

Re: Online-Shop, rechtliche Frage

Dienstag, 11. Januar 2005, 23:44

hey! einige smileys sehen so unbehaart aus! was soll denn das?

ne ich glaube whyda meint es so: wann muss der onlineshop den artikel versenden?

ab wann kann man von seinem online-bestell-dingens wieder zurücktreten?

(ich schreibe aus der käuferposition)

Re: Online-Shop, rechtliche Frage

Dienstag, 11. Januar 2005, 23:59

Zitat von »KingofBohmte«

Nur damit ich das jetzt richtig verstehe: Du hast bei nem Onlineshop was bestellt und möchtest nun wissen unter welchen Gesichtspunkten der Onlineshop vom Kaufvertrag zurücktreten kann?

Der Vertrag kommt spätestens dann zustande, wenn Du die Ware bezahlt hast. Dann hast Du ein Anrecht auf Deine Ware.



richtig.

und der shop kann sich dann auch nicht ohne weiteres rausreden? verfügbarkeit, preis falsch ausgezeichnet, oder ohne gründe auflösung des vertrages?

Re: Online-Shop, rechtliche Frage

Mittwoch, 12. Januar 2005, 00:02

doch...wenn es einen Artikel nicht mehr gibt oder ihn unter gewissen Umständen auch nicht mehr reinbekommt. Es gibt Umstände da ist man als Shopbetreiber machtlos

Re: Online-Shop, rechtliche Frage

Mittwoch, 12. Januar 2005, 01:18

Sorry .. aber komm mal mit der Sprache raus .. War der zu preiswert ausgezeichnet oder was ist damit ?

ALLyaNEED

unregistriert

Re: Online-Shop, rechtliche Frage

Mittwoch, 12. Januar 2005, 01:44

ich weis nicht ob sich da was geändert hat ... aber es gab mal son Fall da hies es : " Bei uns bekommen sie nen Haus fürn Appel undn Ei..." WÖRTLICH ! und die gerichte ham die firma beim wort genommen ;-) also mussten se ein Haus fürn Appel undn Ei abgeben ...

Re: Online-Shop, rechtliche Frage

Mittwoch, 12. Januar 2005, 08:59

Zitat von »whyda«

Ist damit ein Kaufvertrag abgeschlossen oder noch nicht?

War es nicht sogar so, dass der Vertrag schon mit dem Bestellen der Ware bzw. beim Absenden des Warenkorbs zustande kommt?

Zitat von »whyda«

und der shop kann sich dann auch nicht ohne weiteres rausreden? verfügbarkeit, preis falsch ausgezeichnet, oder ohne gründe auflösung des vertrages?

Bei der Verfügbarkeit schon. Denn wenn der Händler die Ware nicht mehr rein bekommt, weil sie nirgends mehr abgreifbar ist, kann auch er nix mehr machen. Ansonsten zählt der Preis, den du beim Kauf akzeptiert hast.

Zitat von »ALLyaNEED«

ich weis nicht ob sich da was geändert hat ... aber es gab mal son Fall da hies es : " Bei uns bekommen sie nen Haus fürn Appel undn Ei..." WÖRTLICH ! und die gerichte ham die firma beim wort genommen ;-) also mussten se ein Haus fürn Appel undn Ei abgeben ...

Anderes Beispiel: Eine Firma hat bei eBay ein Fertig Haus verkauft und eine Frau hat diese Auktion sehr preiswert erstanden (vierstelliger Bereich meine ich). Die Richter sahen es so: Für diesen geringen Preis muss der Verkäufer das Haus nicht bauen aber den Auktionsbetrag und eine Entschädigung an die Bieterin zahlen. Das Urteil war letztes Jahr kurz in den Medien.

Re: Online-Shop, rechtliche Frage

Mittwoch, 12. Januar 2005, 10:13

Zitat

Eine Firma hat bei eBay ein Fertig Haus verkauft und eine Frau hat diese Auktion sehr preiswert erstanden (vierstelliger Bereich meine ich). Die Richter sahen es so: Für diesen geringen Preis muss der Verkäufer das Haus nicht bauen aber den Auktionsbetrag und eine Entschädigung an die Bieterin zahlen. Das Urteil war letztes Jahr kurz in den Medien.


Das war aber so, dss unten drunter stand, dass die Auktion nur bei einem Betrag über xx gültig sei, die Frau hatte argumentiert, dass nur der Auktionsbetrag rechtlich wirksam sei und recht bekommen, auf die Entschädigung hat sich die Firma hinterher mit der Frau geeinigt :).

cya
x-stars
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Online-Shop, rechtliche Frage

Mittwoch, 12. Januar 2005, 10:50

war der kaufpreis verbindlich oder nicht?

es gibt da gewisse regelungen wenn ein preis verbindlich oder unverbindlich is... ausserdem wenn er einfach so dein geld behalten würde, wäre das ungerechtfertigte bereicherung, und das is strafbar.. zumindest is das inner schweiz so.. bei euch ists glaub ähnlich =p
sn[glow=blue,2,300]OO[/glow]py r[glow=blue,2,300]O[/glow]cks

Re: Online-Shop, rechtliche Frage

Mittwoch, 12. Januar 2005, 11:10

Zitat von »KingofBohmte«

Der Vertrag kommt spätestens dann zustande, wenn Du die Ware bezahlt hast. Dann hast Du ein Anrecht auf Deine Ware.


Nein! Der Kaufvertrag kommt nicht durch einseitiges Bezahlen zu stande. Sondern erst, wenn der Verkäufer den Preis akzeptiert. Sprich Dir die Ware für den Preis überläst. Dies kann er aufzwei arten tun. Im Ladengeschäft dadurch das er den von Dir angebotenen Geldbetrag annimmt. In Onlineshop das er dir eine Auftragsbestätigung mit dem von Dir angebotenen Preis zusendet.

Die Meinung, das Artikel zu dem ausgezeichneten Preis verkauft werden müssen, ist leider falsch. Die Auszeichnung ist nichts rechtlich bindendes. Sie ist nur ein Angebot. Der Kaufvertrag bleibt davon unberührt. Dieser ergibt sich erst, wenn der Verkäufer die Gebotene Geldsumme vom Käufer akzeptiert. Das kann durch annahme der Geldscheine, oder durch eine Auftragsbestätigung erfolgen.
Man beachte hierbei, eine Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung.

Wenn ein artikel falsch ausgezeichnet wurde, muß der Verkäufer diesen auch nicht zu dem falschen Preis verkaufen. Er ist allerdings verpflichtet, den falschen Preis zu verichtigen, sobald er davon kenntnis erlangt. Tut er dies nicht, kann er Probleme wegen falscher Werbung bekommen, und dann eventuell dazu verpflichtet werden, den Artikel auch zu diesem Preis zu verkaufen.

@whyda: In Deinem Fall sieht mir das nach einer Auftragsbestätigung aus. Also wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Wie schon erwähnt, gibt es auch hier möglichkeiten diesen wieder aufzulösen. Aber nicht mehr so einfach.

So hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Gruß Brainiac