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frage zum Garantierecht

Dienstag, 21. März 2006, 22:54

Hi,
ich hab hiern mp3-player von s**y
ich hatte ihn bereits einmal reklamiert weil er sich beim einschalten aufhängt und wegen diverser anderer fehler.
nun hab ichs wieder das er sich aufhängt, nun aber dauerhaft. d.h.: bisher war es möglich ihn durch den main-battery-schalter auszuschalten und ihn dann wieder einzuschalten, da hats dann meist geklappt. nun hängt er sich aber jedesmal auf.
da ich schönlangsam erstens die nase voll hab das teil laufend in reparatur zu haben und ich zweitens befürchten muss das er nach ende der garantiezeit jederzeit wieder kaputt geht und ich dann als depp da steh, würde mich mal interresieren ab wann ich geld zurück (heißt das wandlung?) fordern kann? und hab ich irgendwie anspruch auf ein leihgerät für die zeit?

vielen dank für eure antworten
gruß, jo

Re: frage zum Garantierecht

Dienstag, 21. März 2006, 23:03

wenn mich nicht alles täuscht muß du dem händler dreimal gelegenheit geben das gerät zu reparieren. ist aber mehr halbwissen als sonst was.

funki kann da sicher fundierter auskunft geben
projekt nautilus rev. 3: eingestellt. die eos 30D bestimmt meine freizeit.

Zitat von »Nemesis«

andere essen chips beim fernsehen ich poliere ;D

Re: frage zum Garantierecht

Dienstag, 21. März 2006, 23:05

das würde heißen es muss viermal kaputt gehen bevor ich mein geld zurück bekomme? schönlangsam komm ich mir verarscht vor :(
verbraucherschutz ist wohl doch nur ein märchen :'(
aber wer nett wenn sich einer der profis auf dem gebiet noch meldet

Re: frage zum Garantierecht

Dienstag, 21. März 2006, 23:16

Hab ein ähnliches Problem mit meinem TFT, zumal selbst bei großen Fehlern (defektes Panel) nicht einfach ein neuer TFT als Ersatz geschickt wird, nein: Es muss großartig repariert werden >:(.
Wie es aussieht, musst du tatsächlich dreimal den ganzen Scheuß mitmachen, alles andere wäre Kulanz vom Hersteller bzw. Verkäufer (amazon soll so kulant sein, und nach dem zweiten Mal das Geld ersatten, allerdings wohl auch nur, wenn man es jedesmal über sie abgewickelt hat, und nicht über den Hersteller, doch das nur am Rande ::)).
Ob es überhaupt einheitlich geregelt ist, kann ich dir nicht sagen, zumal Garantie ja eine freiwillige Leistung vom Hersteller ist, kann da auch jede Firma ihre eigenen Bedingungen zusammenbasteln (stehen in der Regel auf der HP des Herstellers und meistens auch im Handbuch/auf dem Garantieschein).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: frage zum Garantierecht

Dienstag, 21. März 2006, 23:20

naja, mein informationsstand ist immernoch das der händler zu 2 jahrne gewährleistung gesetzlich verplichtet ist. angeblich gibts da ausnahmen für so sachen wie notebook-akkus (würd mich auch ma interresieren ob das stimmt).
ich hab meinen mp3-player bei saturn gekauft (den fehler hab ich genau einmal gemacht, das war auch gleich das letzte mal)

Re: frage zum Garantierecht

Dienstag, 21. März 2006, 23:40

Zitat von »JoFreak«

naja, mein informationsstand ist immernoch das der händler zu 2 jahrne gewährleistung gesetzlich verplichtet ist. angeblich gibts da ausnahmen für so sachen wie notebook-akkus (würd mich auch ma interresieren ob das stimmt).
ich hab meinen mp3-player bei saturn gekauft (den fehler hab ich genau einmal gemacht, das war auch gleich das letzte mal)


Es geht hier aber um Garantie, nicht um Gewährleistung ::). Gewährleistung bezieht sich auch nur auf Mängel, einen defekten Akku würde ich dazuzählen, einen "verbrauchten" nicht (24h am Tag nonstop im Einsatz - da kann er nach nem halben Jahr das zeitliche Segnen ::)). Verbrauchte Druckerpatronen und anderes "Verbrauchmaterial" zählt ansonsten nicht dazu (ist halt die Frage, inwiefern Akkus Verbrauchmaterial sind).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: frage zum Garantierecht

Dienstag, 21. März 2006, 23:43

naja, die garantie kann mir ja herzlich wurscht sein wenn der händler gewährleistung geben muss. ich würd einfach mal behaupten das ist dann sein problem.
@notebook-akku: der war kaum im einsatz und ist meist teilgeladen rumgelegen und war nach etwa 7-8 monaten total platt, laden dauert normal lang und leer ist er nach 5 minuten. der service-mensch meinte notebook-akkus haben nur 6 monate garantie, aber das ist jetzt nicht so wichtig. das mit dem mp3-player ist mir jetzt wirklich wichtiger

Re: frage zum Garantierecht

Dienstag, 21. März 2006, 23:49

Zitat von »JoFreak«

naja, die garantie kann mir ja herzlich wurscht sein wenn der händler gewährleistung geben muss. ich würd einfach mal behaupten das ist dann sein problem.
@notebook-akku: der war kaum im einsatz und ist meist teilgeladen rumgelegen und war nach etwa 7-8 monaten total platt, laden dauert normal lang und leer ist er nach 5 minuten. der service-mensch meinte notebook-akkus haben nur 6 monate garantie, aber das ist jetzt nicht so wichtig. das mit dem mp3-player ist mir jetzt wirklich wichtiger


Bei der Gewährleistung ist es aber wirklich so, dass er dreimal nachbessern darf (Ersatz schicken, reparieren, es für dich vom Hersteller reparieren lassen), die Zeit, wo das Gerät unterwegs ist (in der Post, beim Händler) zählt aber nicht zur eigentlichen Zeit (6 Monate + 18 Monate mit Beweislastumkehr) der Gewährleistung. So gesehen kannst du ihn auch nicht dazu zwingen, dir dein Geld jetzt schon zurückzugeben.
@Akku: Da taucht ja wieder Garantie auf, im Prinzip braucht gar keine Garantie drauf zu sein - und mit der Gewährleistung hast du nach 6Monaten eh die A-Karte ;).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Kamelhoecker

unregistriert

Re: frage zum Garantierecht

Mittwoch, 22. März 2006, 18:17

Da dir das mit deinem MP3 Player wichtiger ist :

Du hast per Gesetz das Recht, Nachbesserung oder Austausch zu verlangen.
Der Vertragspartner hat leider das Recht, sollte ein Austausch im Gegensatz zu einer Reparatur des Gerätes ungleich teurer für ihn ausfallen, 2!!! mal nachzubessern.
Erst dann entfällt sein Recht, einen von dir geforderten "Austausch" zu einer "Nachbesserung" umzuwandeln.

in den ersten 6 Monaten wird davon ausgeganen, der Schaden bestand schon bei Vertragsschluss.
Nach den 6 Monaten kommt es zu einer Beweislastumkehr, d.h. du musst beweisen, dass der Schaden schon von Beginn bestand und nicht durch z.b. Fehlnutzung etc nachträglich entstanden ist...

Diese Garantiezeit der Mängelfreiheit von 6 Monaten verlängert sich jeweils um die Zeit, die das Gerät in Reparatur ist.

Sollte eine Reparaturzeit unverhältnismässig lange dauern, sollte man eine Frist setzen.

Angaben "ohne Gewähr" da ich mein Jurastudium nach 2 intensiven Jahren abgebrochen habe ;)

//edit :
(Auszug aus §439 BGB)
§ 439

Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

(Auszug aus §440 BGB)
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Re: frage zum Garantierecht

Mittwoch, 22. März 2006, 18:54

@Kamelhöcker: Nur zweimal? Sehr schön, gibt mir Hoffnung. Weißt du zufällig auch, ob das auch auf Garantie anzuwenden ist? Mein TFT ist, wie gesagt, zum zweiten Mal in Reparatur, falls wieder was passiert, hätte ich gern mein Geld zurück ::). Krieg ich das dann vom Verkäufer oder vom Hersteller (Garantie lief immer direkt über den hersteller, da der Verläufer das Gerät auch nur weitergeschickt hätte).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Kamelhoecker

unregistriert

Re: frage zum Garantierecht

Mittwoch, 22. März 2006, 19:21

also wie im gesetzesauszug steht :
§ 439

Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

von Geld zurück steht da nichts ..
Ob ein dauerhafter defekt an deinem TFT ein Grund ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten, dass kann dir nur ein Anwalt mit Berufspraxis sagen .. oder ein PC Teile verkäufer der sowas schonmal erlebt hat ..

afaik reicht das blose auftreten von Defekten aber leider nicht um vom Kaufvertrag zurückzutreten.. und nur dann hättest du einen Anspruch auf dein Geld.

Aber wie gesagt : k.a. ob es vielleicht doch geht.. schliesslich ist grade ein Monitor ein Gerät ohne das dein PC nicht einsatzfähig ist .. und häufige defekte am Gerät, auch am "Mangelfreien" welches du nach der 2. Reparatur bekommst, könnten evtl reichen...

Allerdings wirst du dein komplettes Geld sicherlich nicht wiedersehen, da der verkäufer ein Recht auf die Rückerstattung der Leistungen hat, die du bezogen hast .. in diesem Fall die Nutzung des TFTs. Wieviel das dann wäre vermag ich aber nicht zu sagen ;)

Re: frage zum Garantierecht

Mittwoch, 22. März 2006, 20:58

na ja, du kannst ja auch einfach mal höflich im markt nachfragen. so konnte ich schon beim ersten mal mein defektes gerät gegen bares umtauschen. häufig bewirkt eine freundliche email oder ein freundliches gespräch vielmehr, als wenn du mit den paragraphen ankommst. also frag einfach mal höflich nach, märkte sind bei sowas oft kulanter als internetshops.

viel glück :D

Re: frage zum Garantierecht

Mittwoch, 22. März 2006, 21:27

der markt ist ein saturn. ich hab ihn heute reklamiert, und der player ist auch schon ca10 monate alt und das modell bereits ausgelaufen. wenn er das nächst emal defekt ist, ists das dritte mal, da werd ich dann mal gucken was da geht
danke @ kamelhöcker für die texte :)

Re: frage zum Garantierecht

Freitag, 24. März 2006, 18:48

Sorry, dass ich noch mal uppe, aber:

Hab vorhin nen Anruf von Samsung bekommen: Die Techniker konnten keinen technischen Defekt feststellen (und auf die Frage, warum sie nicht einfach auf die beigelegt Fehlerbeschreibung gucken und realisieren, dass es kein technischer Defekt, sondern ein reingepfuschtes Panel + verzogenes Gehäuse handelt, wusste er keine Antwort).

Habe dazu jetzt ne Frage: Da da jetzt schon nach der 2. Reparatur steht, kann ich mich jetzt einfach an Samsung oder Amazon wenden und laut Gewährleistung einen "Rücktritt vom Kaufvertrag" geltend machen? An wen von den Beiden?
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: frage zum Garantierecht

Freitag, 24. März 2006, 22:17

Zitat von »x-stars«


Habe dazu jetzt ne Frage: Da da jetzt schon nach der 2. Reparatur steht, kann ich mich jetzt einfach an Samsung oder Amazon wenden und laut Gewährleistung einen "Rücktritt vom Kaufvertrag" geltend machen? An wen von den Beiden?


Versuchen kannst Du es ja mal, wurde ja schon gesagt das Amazon da recht kulant sein soll. Auf jeden Fall ist der Händler Amazon Dein Ansprechpartner, denn nur mit dem Händler hast Du einen Vertrag geschlossen. Auch die Gewährleistung wird ausschliesslich vom Händler übernommen. Leider wird hier im Forum immer noch oft die gesetzliche Gewährleistung des Händlers mit der freiwilligen Garantie des Herstellers durcheinandergebracht (siehe auch Topic "Garantierecht").

Re: frage zum Garantierecht

Freitag, 24. März 2006, 22:23

Zitat von »Erklärbär«



Versuchen kannst Du es ja mal, wurde ja schon gesagt das Amazon da recht kulant sein soll. Auf jeden Fall ist der Händler Amazon Dein Ansprechpartner, denn nur mit dem Händler hast Du einen Vertrag geschlossen. Auch die Gewährleistung wird ausschliesslich vom Händler übernommen. Leider wird hier im Forum immer noch oft die gesetzliche Gewährleistung des Händlers mit der freiwilligen Garantie des Herstellers durcheinandergebracht (siehe auch Topic "Garantierecht").


Der Unterschied ist (mir zumindest) klar :). Falls der TFT wirklich mit demsleben verzogenem Gehäuse zurückkommt, werd ich Amazon mal kontaktieren (brauchen meinetwegen das Geld nicht zurückzahlen: Gutschrift tuts auch und ich such mir einen anderen Nicht-Samsung-TFT aus ::)).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."