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Zitat von »Nemesis«
andere essen chips beim fernsehen ich poliere ;D
Zitat von »JoFreak«
naja, mein informationsstand ist immernoch das der händler zu 2 jahrne gewährleistung gesetzlich verplichtet ist. angeblich gibts da ausnahmen für so sachen wie notebook-akkus (würd mich auch ma interresieren ob das stimmt).
ich hab meinen mp3-player bei saturn gekauft (den fehler hab ich genau einmal gemacht, das war auch gleich das letzte mal)
Zitat von »JoFreak«
naja, die garantie kann mir ja herzlich wurscht sein wenn der händler gewährleistung geben muss. ich würd einfach mal behaupten das ist dann sein problem.
@notebook-akku: der war kaum im einsatz und ist meist teilgeladen rumgelegen und war nach etwa 7-8 monaten total platt, laden dauert normal lang und leer ist er nach 5 minuten. der service-mensch meinte notebook-akkus haben nur 6 monate garantie, aber das ist jetzt nicht so wichtig. das mit dem mp3-player ist mir jetzt wirklich wichtiger
Kamelhoecker
unregistriert
Kamelhoecker
unregistriert
Zitat von »x-stars«
Habe dazu jetzt ne Frage: Da da jetzt schon nach der 2. Reparatur steht, kann ich mich jetzt einfach an Samsung oder Amazon wenden und laut Gewährleistung einen "Rücktritt vom Kaufvertrag" geltend machen? An wen von den Beiden?
Zitat von »Erklärbär«
Versuchen kannst Du es ja mal, wurde ja schon gesagt das Amazon da recht kulant sein soll. Auf jeden Fall ist der Händler Amazon Dein Ansprechpartner, denn nur mit dem Händler hast Du einen Vertrag geschlossen. Auch die Gewährleistung wird ausschliesslich vom Händler übernommen. Leider wird hier im Forum immer noch oft die gesetzliche Gewährleistung des Händlers mit der freiwilligen Garantie des Herstellers durcheinandergebracht (siehe auch Topic "Garantierecht").
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