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Was rechtliches.. (ebay)

Dienstag, 8. August 2006, 15:54

Hi,

Das liebe ebay mal wieder... nur Ärger mit dem...

Also:

Ich habe vor 2 woche ca. eine Laserröhre bei ebay verkauft (zur ínfo: Laserröhren sind aus glas und sehr zerbrechlich!)

Habe die Röhre als "ungetestete Bastlerware" verkauft da ich keine ahung habe ob diese funktioniert oder nicht!

Dann hat mich Jemand per mail gefragt ob die Glasröhre noch ganz ist, ich habe ihm geschrieben dass soweit ICH das erkennen kann ja!

Derjenige hat diese dann auch gekauft! Nun und heut habe ich von ebay einen hinweis bekommen dass ich falsche angaben gemacht habe! Derjenige meint dass das Glasrohr kaputt sei und ich die Röhre wieder zurücknehmen muss!

Muss ich das wirklich? Weil ich habe nicht gesehen dass diese defekt ist! Und er meint meine email gilt als Falschangabe in der Auktion! In der Auktion stand aber nichts vom zustand der Röhre! Das wurde nur über diese eine Mail geklärt!


Wäre wirklich super wenn ihr mir helfen könntet!

€dit: Achja hier noch der Link zur auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…AMESO%3AIT&rd=1

Mfg Storm
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Dienstag, 8. August 2006, 16:00

Vielleicht ist sie beim Transport zerbrochen ? Er soll Dir mal ein Bild der defekten Röhre senden. Wenn er nur Glassplitter präsentieren kann ist das sein Problem.

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Dienstag, 8. August 2006, 18:01

also ich würde mal sagen dass die beschreibung voll in ordnung ist mehr als ungetestete bastlerware kannst du ja wirklich nicht schreiben

ein paar idioten gibts eben immer am besten einfach mal mit ebay reden und denen sagen was los ist
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Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Dienstag, 8. August 2006, 18:22

Du hast sogar noch auf Abholung bestanden, bzw. "Käufer organisiert abholung", da hat ja wohl jemand das Risiko bewusst in Kauf genommen.... Rein rechtlich sehe ich dich im Vorteil, was dich aber nicht zwingend vor einer (ungerechten) Negativbewertung bei Ebay schützen wird... ::)

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Dienstag, 8. August 2006, 18:24

sowas hatte ich auch schon mit einem ebay käufer.

ware angeboten nur zur abholung, er wollte trozdem das ich versende und hat sich drumgekümmert, und dann als er es hatt hat er geschrieben dsa über die hälfte fehlen soll und er sein geld wieder haben will.

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Mittwoch, 9. August 2006, 14:19

Hi,

man das wird ja immer lustiger.... jetzt willer dass ich ihm eine neue röhre besorge oder 150€ zurückzahle :P :-X :-/

Ich stell mal die letzten mail mit rein:

Käufer:

Hallo
So,- nun nochmal zu dem Laser. Auch wenn Du ihn als Bastelware unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkaufst, zieht das nicht wenn Du zu konkreten Fragen falsche Angaben machst oder falsche Daten vermittelst. Ich hatte angeboten beim Rückweg aus Österreich den Laser wieder vorbei zu bringen. Nun ist das ja nicht mehr möglich da Du die Rücknahme verweigert hast. Daher nun nochmals die Aufforderung den Laser zurück zu nehmen aufgrund von falschen Angaben welche du wissentlich gemacht hast.


Ich:


Hallo,

nein ich habe nicht wissentlich falsche angaben gemacht! Ich habe es nicht gesehen dass die Röhre defekt ist! Woher weiß ich denn dass sie nicht bei Ihnen beim transport kaputt gegangen ist und sie diese jetzt nur wieder loswerden wollen?
Aussdem habe ich keine falschen angaben gemacht! Die röhre wurde als Bastlerware verkauft weil ich keine ahnung habe ob diese noch funktionier oder nicht! Wenn ich gewusst hätte ob diese Defekt ist oder nicht hätte ich ihnen in der mail bestimmt nicht geschrieben dass diese ok ist! Ich habe in der mail auch geschrieben 'soweit ich das sehen kann!' Und es tut mir leid! Aber ich habe es nunmal (falls sie wirklich schon kaputt war!( nichts gesehen!

Mfg Semlinger



Käufer:


Also verscheissern kannste aber jetzt wen anderes. War klar dass die Behauptung kommt das der Laser bei mir beim Transport kaputt gegangen sein könnte. Leider ist es so dass im Gehäuse alte Wasserflecken sind und ein Sachverständiger da schnell mal feststellt wie alt die Schäden sind. Du kannst mir auch nicht vorspiegeln dass Du keine Ahnung hast,- wer ne Passbank durchmessen kann und mit Fachbegriffen nur so um sich wirft der kann sich dann nicht hinstellen und sagen er kennt sich mit Gaslasern nicht aus. Und Du willst mir nicht wirklich erzählen dass Du nicht gesehn hast dass im Gasraum Wasser ist ??? Jo,- klar. Und da wäre noch die falsche Aussage mit der Leistung welche Du dann nochmals bestätigt hast. Es reicht nicht sich dumm zu stellen. Ich hatte angeboten den Laser zurückzubringen,- somit wären alle Probleme gelöst gewesen,- nun halt anders,- so wie ich es gesagt habe. Einzige andere Lösung ist ein Teilrückzahlung nicht unter 150 Euro. Oder besorg ne Ersatzröhre




PFFF so langsam geht mir der richtig aufn sack!


Ideen?

Und danke für tipps usw!

Mfg Storm
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Mittwoch, 9. August 2006, 14:29

zum einen würde ich mir unterbieten geduzt zu werden, zum anderen, würde ich an deiner (hoffe, du hast nix dagegen, dass ich dich duze) stelle ebay kontaktieren, und den sachverhalt so schildern wie du es hier tust.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Mittwoch, 9. August 2006, 14:43

Wenn Du einen Anwalt im Bekanntenkreis hast, lass ihn doch mal ein kleinen Brief verfassen.
Das wirkt meist schon wunder.
Ansonsten würde ich auch auf jeden Fall jetzt ebay mit ins Boot nehmen.
Das grenzt echt schon an Frechheit.
Es gibt nur 10 Arten von Menschen:
Die, die das Binärsystem verstehen, und die, die es nicht verstehen. ;)

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Mittwoch, 9. August 2006, 18:34

Hallo zusammen!

So ganz verstehe ich das jetzt noch nicht so ganz.

Hat dir der Käufer den Defekt der Laserröhre angezeigt? Also, dass sie nicht funktioniert? -> Dann soll er bleiben wo der Pfeffer wächst, da du ja im Angebot bekannt gegeben hast, dass es sich um Bastlerware handelt und du nicht weißt, ob die Röhre je funktioniert hat.

Hat dir der Verkäufer die zerstörte Röhre angezeigt, also zersplittert? -> Dann kann er ebenfalls bleiben, wo der Pfeffer wächst, denn er hätte die empfindliche Ware gleich bei Annahme kontrollieren müssen und ggf. die Zesrtörung des Versandgutes beim Paketdienst anzeigen müssen.

Solltest du ihm jedoch irgendwo angedeutet haben, dass die Röhre funktionstüchtig ist, dann kann man dir daraus einen Strick drehen, da die Angebotsbeschreibung nicht mit diesem Kommentar übereinstimmt.

Aber ich denke, dass dein Käufer lieber Pfeffer pflücken gehen sollte ;D

Gruß
Urmel

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Mittwoch, 9. August 2006, 19:57

Hi,

nein habe ihm nicht angedeutet dass die röhre funktioniert! Er hat mich nur per mail gefragt ob die Röhre denn ganz sei, ich habe ihm geantwortet dass sie soweit ICH das sehen kann ganz ist...


hm ich werd jetzt auf jedenfall mal ebay anschreiben..

Aufjedenfall danke für die hilfe!

Mfg Storm
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Mittwoch, 9. August 2006, 20:46

Finde dich mit einer negativen Ebaybewertung ab und gut ist.... Danach setz seine Email-Addi auf die Spamliste ;D

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Montag, 14. August 2006, 17:44

Hi,

so hab ihm jetzt mal ruhe gelassen und heute kahm diesse mail:


Guten Morgen.
Zeit zum nachdenken war nun genug. Habe ebay informiert und die sind nicht begeistert von der Art wie Du das geschäft abgewickelt hast. Meine Anwaltskanzlei habe ich auch schon angerufen und dort wurde mir auch gesagt dass Du auf derartige Weise nicht vorgehen kannst. Mein letztes Angebot ist folgendes: Rückzahlung der Kaufpreises. Dann sende ich den Kram auf meine Kosten zurück. Antwort erwarte ich bis Mittwoch Abend.
Gruß


hmf.. so und jetzt? erstmal nichts machen oder wie oder was?

Mfg Storm
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Montag, 14. August 2006, 17:47

Selbst mal Ebay anschreiben und nachfragen. Ansonsten abwarten und Tee trinken, noch ist nicht aller Tage Abend.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Montag, 14. August 2006, 17:53

Hallo!

Hunde die bellen beissen bekanntlich nicht.

Wenn er sich an Ebay genwandt hat, dann bekommst auch du Post von denen. Und zwar seinen Vorwurf in Kopie und einen langen Psalm von Ebay. Hast du das nicht bekommen, kannst du seine Anschuldigungen/Drohungen unter Ulk verbuchen.

Was ich gerne noch wissen möchte, ist, über was genau beschwert sich der Käufer? Darüber, dass die Röhre nicht funktioniert? Oder dass sie kaputt war, im Sinne von zerbrochen, als diese ankam?

Mach doch mal folgendes:

Er droht dir ja mit einem Anwalt. Schreibe ihm einfach zurück, dass weitere Korrespondenz durch ihn oder durch "seine Anwälte" - Huh Kanzlei hört sich mächtig an... - nur noch an deine Anwälte gerichtet werden soll; andereweitig gehen Schreiben ungeöffnet wieder zurück. Dem fügst du dann eine Adresse eines Anwalts bei, den du natürlich vorher konsultiert hast.

Mal sehen, wie seine Reaktion darauf ist...

Und mach dir keine Sorgen. Anwälte kosten auch nicht die Welt. Wenn es zum Prozess kommen sollte, kannst du jederzeit auf PKH zurückgreifen, solltest du Schüler/Student/AL sein.

Aber so wie ich das sehe, kann ich nur auf meinen Eingangssatz verweisen.

Gruß
Urmel

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Montag, 14. August 2006, 18:00

Zitat von »Urmel«


Was ich gerne noch wissen möchte, ist, über was genau beschwert sich der Käufer? Darüber, dass die Röhre nicht funktioniert? Oder dass sie kaputt war, im Sinne von zerbrochen, als diese ankam?


das habe ich auch noch nicht verstanden, wäre aber entscheidend...
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Montag, 14. August 2006, 18:03

Zitat von »Storm«

Habe ebay informiert und die sind nicht begeistert von der Art wie Du das geschäft abgewickelt hast.

Schon alleine der Satz reicht mir um mit 99%tiger Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er eBay nicht informiert hat und wenn doch, dass er entweder noch keine Antwort bekommen hat oder diese Antwort in typisch unparteiischer eBay Manier verfasst wurde zumal die sowieso keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

Mal abgesehen davon hätten die dich, wie Urmel aus dem Eis bereits erwähnte, ebenfalls kontaktiert.

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Montag, 14. August 2006, 18:05

Hi,


er beschwert sich darüber dass die Röhre kaputt ist!

Er hat das ganze teil aber bei mir zuhause abgeholt! Und auch angesehen! Er hat gemeint er hat den schaden erst entdeckt als er daheim war!

Also woher soll ich wissen dass sie nicht ihm kaputt gegangen ist?

Mfg Strom
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Montag, 14. August 2006, 18:11

Ich hab mal zwei Fragen (falls dich das nicht stört, weil du den Kopf mit der Sache vollhast): Was kostet so ein Laser neu (250Euro für "vielleicht defekt" klingt viel) und darf man den so verkaufen (Laserklasse ..)? ::)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Montag, 14. August 2006, 18:18

Hi,

ja die dinger darf man so verkaufen ;D

Das teil ist Laserklasse 4! Also über 0,5W

Und neu kostet so ein teil ja nach ausführung und leistung zwischen 25 000€ und 50 000€... (also jetzt in der Größe! kleinere gibts schon für unter 10k)


Mfg Storm
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Montag, 14. August 2006, 18:19

noch ne blöde frage: wie kommst du zu dem teil?
Standard = Norm, Werkseinstellung
Standart = Art zu stehen, z.B. auf einem Bein oder aber auch die Art eines Standes, z.B. Obst- oder Gemüsestand
Und das alles hat nichts mit der Standarte zu tun, die der Flagge, Fahne oder dem Banner ähnlich ist!