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Re: Was rechtliches.. (ebay)

Montag, 14. August 2006, 18:39

ähm gekauft ;D

aber eben auchschon als gebraucht!

Habe hier bei mir noch mehrere Laser stehen.. bis zu 3 Watt argon ;D

Der geht bis hinter die wolken ;D

hier ein paar bilder von mir:

http://howtotman.mousonmars.de/bilder/laser/


Mfg Storm
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Montag, 14. August 2006, 21:38

Zitat von »Storm«

Hi,


er beschwert sich darüber dass die Röhre kaputt ist!

Er hat das ganze teil aber bei mir zuhause abgeholt! Und auch angesehen! Er hat gemeint er hat den schaden erst entdeckt als er daheim war!

Also woher soll ich wissen dass sie nicht ihm kaputt gegangen ist?

Mfg Strom


Vergiss es, der macht anscheinend nur Wind, weil er seine eigene Blödheit bei der Übergabe vertuschen will. Das Rechtsgut, in diesem Falle der Laser hat zum Zeitpunkt der Übergabe den Besitzer und somit den Rechtszustand gewechselt.

Er hat die Röhre gesehen, für gut befunden und mitgenommen.

Gelaufen ist das Geschäft gut für dich. :)

Gruß
Urmel

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Dienstag, 15. August 2006, 20:13

hi,

ok super dankeschön!

ich muss mir also keine gedanken mehr machen..

Mfg Storm
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Mittwoch, 16. August 2006, 18:27

Du solltest das Ganze jetzt aber nicht voreilig ad acta legen. Es kann ja tatsächlich sein, dass der Käufer ebay/Anwalt konsultiert hat. Wenn dem so sein sollte, dann musst du dir ganz genau anschauen, wie die Anschuldigung bzgl. des Schadens aussieht.

Wenn z.B. mit keinem Wort oder nur mit "Drumherum-Gerede" von der persönlichen "In-Augenschein-Nahme" des Artikels bei der persönlichen Übergabe durch dich an den Käufer abgelenkt wird, dann hgast du sie bereits in der Tasche wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen. Daher solltest du wenn möglich einen Anwalt bzw. einen Rechtskenner z.B. Rechtsabteilung eines Händlers, den du kennst oder Prof an der Uni oder so konsultieren.

Gruß
Urmel

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Freitag, 18. August 2006, 01:31

Hallo
Ich bin der Böse um den es hier geht,- Naja Storm,- solltest aber die wahren Tatsachen hier wiedergeben,- ist schon primitiv wie Du hier versuchst alles zu vedrehen. Immerhin hast du ja mehrere falsche Angaben gemacht und auf gezieltes Nachfragen ( teilweise unter Zeugen ) auch nochmals bestätigt. Wenn Du die Beschädigungen nicht sehen konntest dann muss ich annehmen dass Du dein Augenlicht verloren hast. @ all,- lasst euch doch nicht verscheissern,- er soll erstmal die Wahrheit erzählen,- dumm stellen kann sich jeder aber das läuft so nicht. Anwalt ist informiert und laut ebay gehts so nun wirklich nicht. Nur mal ein Beispiel: Wenn ich nen Gebrachtwagen in ebay verkaufen ,- als Bastlerfahrzeug unter Ausschluß von Gewährleistung, dann ist das soweit OK. Wenn ich aber dann frage ob die Windschutzscheibe OK ist und der Verkäufer sagt dass er keine Beschädigungen erkennen kann,- dann ist das auch OK. Aber wenn ich den Wagen dann hole und ein Riss ist quer über die Scheibe,- dann hat der Verkäufer ein Problem,- auch wenn er den Wagen als Bastlerfahrzeug verkauft hat. Wenn man dann noch falsche Modelldaten angiebt und die auch noch auf Anfrage bestätigt, dann kann man sich nicht rausreden. Und in deinen Mails hast du dummer Weise mehrfach bestätigt dass Du den Schaden kanntest,-so dumm muss man ja sein. Aber hier den Leuten einen vom Pferd erzählen. Wir werden weitersehen.
Gruß
Marcus
PS,- wer hat dich berechtigt meine Privaten Nachrichten an dich zu veröffendlichen und hier Lügen über mich zu verbreiten ??? Denk nach vor solchen Aktionen !!!!

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Freitag, 18. August 2006, 01:34

Achja,- Röhre bei Dir kontrollieren ??? Guter Witz. Zugeschraubt und mal eben Innensechskant zur Hand,- ja klar, und das wo ich auf dem Weg nach Österreich war,- sorry, aber ne Werkstatt schleppe ich nicht mit mir rum....
Werde mir morgen mal Zeit nehmen die ganze Posterei hier durchzulesen.......

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Freitag, 18. August 2006, 01:41

Zitat von »rheinperchten«

Achja,- Röhre bei Dir kontrollieren ??? Guter Witz. Zugeschraubt und mal eben Innensechskant zur Hand,- ja klar, und das wo ich auf dem Weg nach Österreich war,- sorry, aber ne Werkstatt schleppe ich nicht mit mir rum....
Werde mir morgen mal Zeit nehmen die ganze Posterei hier durchzulesen.......




??? hallo ???

ich habe die abdeckung aufgemacht und Sie haben die röhre angeschaut! was gibts da mit einem innensechkannt zu schrauben?????

...

achja.. close bitte.. glaub das hier ist wohl nicht der platz für unsere streitigkeiten.
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Freitag, 18. August 2006, 01:45

Jaja ,- kalte Füsse bekommen ??? Herr "Storm" aus dem Laserfreakforum !!!! Wir kennen uns wohl über Laserfreak recht gut ist mir aufgefallen....... Erkennste rheinperchten wieder ????
Dumm gelaufen.
Achja,- war ja ein Zeuge dabei ,- also kein Problem denke ich.....
Un anhand der Beiträge im Laserfreak kann man erkennen dass du dich einfach nur "dumm" stellst um Schrott zu verkaufen.....

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Freitag, 18. August 2006, 01:51

Aqua Battle #38456

FIGHT ^^

Jetzt steht wohl Aussage gegen Aussage, ätzend sowas...
Ich schätze mich nun wirklich glücklich das ich dass nicht entscheiden muss...

Ihr wisst ja, lügner sind wie cheater => kleine genitalien ;) xD

shice allohohl...gn8 all
ASUS RTX 4090 ROG Strix OC | Intel i9-12900k | Asus ROG Maximus Z690 Formula | G.Skill Trident Z5 RGB 5600 - 32 GB
Seasonic TX 850 | LG Electronics 43UD79-B | Samsung 980 Pro 2TB | Windows 11 Pro x64 | LianLi 343B Pulverbeschichtet | WaKü by Aquacomputer
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Re: Was rechtliches.. (ebay)

Freitag, 18. August 2006, 01:58

Aussage gegen Aussage - da entscheidet kein Richter was, wer die Bewesipflicht hat, hat den kürzeren gezogen, Ende ;)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Freitag, 18. August 2006, 02:51

Tja leider falsch,- denn im laserfreakforum straft er sich selber Lügen und belegt ganz klar dass er sehr wohl ne ganze Menge Ahnung hat,- man muss halt ehrlich bleiben. Die Beweise hat er mir dummer Weise selber geliefert. Ich bin auch nicht der Erste den er evt. verarscht hat. Tatsache ist dass man auch unter dem Argument" Bastlerware" keine falschen Angaben machen darf. Ihr könnt sicher sein dass ich das nicht auf mir sitzen lasse,- würdet Ihr auch nicht......
infos dann unter www.laserfreak.net .....unter Suchbegriff "Storm" gibts dann genug zu lesen.

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Freitag, 18. August 2006, 02:52

*Schlüsseldienstruf*

Na wo bleibt denn der Mod???
Da steht nix :-P

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Freitag, 18. August 2006, 03:00

Zitat von »Freakmaster«

*Schlüsseldienstruf*

Na wo bleibt denn der Mod???


Lauter ruf!
i5 2500k | MSI-P67A-GD55 | HD6950 @ 6970 | Intel SSD 80GB G2 | Samsung F3 1TB & Samsung F4 2TB | 8GB G.Skill

Re: Was rechtliches.. (ebay)

Freitag, 18. August 2006, 03:54

Klärt sowas bitte außerhalb des Forums.