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fragen zur pendlerpauschale

Montag, 8. Januar 2007, 16:17

moin,
bin gerade am überlegen, ob ich nicht die pendlerpauschale beantragen soll. ich fahre täglich ca. 28 km (hin und zurück) zur arbeit. also würden mir 16km davon bezahlt werden, was bei 30cent/km knapp 5€ am tag und 100€ im monat ausmachen würde. damit hätte ich meine spritkosten komplett gedeckt. die frage ist nur, wo und wie ich das ganze beantragen kann? google spuckt bisher nichts wirklich brauchbares aus..

Re: fragen zur pendlerpauschale

Montag, 8. Januar 2007, 16:19

beantragen?

das gibt man in seiner einkommenssteuererklärung an.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: fragen zur pendlerpauschale

Montag, 8. Januar 2007, 16:20

steuern zahle ich nicht. azubi 1. jahr ;)

Re: fragen zur pendlerpauschale

Montag, 8. Januar 2007, 16:29

dann kannst du auch nix zurück bekommen.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: fragen zur pendlerpauschale

Montag, 8. Januar 2007, 16:37

dann kann ich das wohl vergessen. schade drum..

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: fragen zur pendlerpauschale

Montag, 8. Januar 2007, 16:45

sei nicht traurig, ab nächstem Jahr fällt die sowie so weg, zumindestens für die ersten (25?) km....

Re: fragen zur pendlerpauschale

Montag, 8. Januar 2007, 17:07

Ab diesem Jahr wird nur noch ab dem 21. Kilometer berechnet, was auch im Eröffnungspost richtig bedacht war. Allerdings darf man nur die EINFACHE Strecke angeben, d.h. nicht hin und zurück - wären in Deinem Fall also noch 8 Kilometer.

Solche "Werbungskosten" können aber selbst dann noch sinnvoll sein, wenn Du keine Lohnsteuer bezahlst, aber knapp zuviel verdienst, als dass Deine Eltern noch Kindergeld bekommen würden. Dann kannst Du mit der Angabe nämlich Deinen Nettoverdienst (und auf den kommt es bei der Kindergeldberechnung an) drücken und eventuell unter die Grenze schieben.

Gruß Hannibal

Re: fragen zur pendlerpauschale

Montag, 8. Januar 2007, 20:09

Gilt Pendlerpauschale vom erst oder vom 2. Wohnsitz :-X
(bzw kann man die Fahrt 1. zum 2. 1x Pro Woche absetzen)
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

Re: fragen zur pendlerpauschale

Montag, 8. Januar 2007, 21:49

Auch in Jahren ohne Verdienst kann man die Steuererklärung machen. Die erstattungsfähigen Beträge werden dann solange gutgeschrieben, bis sie verrechnet werden können.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Re: fragen zur pendlerpauschale

Dienstag, 9. Januar 2007, 08:02

Zitat von »Hannibal-Lecter«

Solche "Werbungskosten" können aber selbst dann noch sinnvoll sein, wenn Du keine Lohnsteuer bezahlst, aber knapp zuviel verdienst, als dass Deine Eltern noch Kindergeld bekommen würden. Dann kannst Du mit der Angabe nämlich Deinen Nettoverdienst (und auf den kommt es bei der Kindergeldberechnung an) drücken und eventuell unter die Grenze schieben.

Gruß Hannibal


Dazu reichen aber meist schon die Freibeträge aus, man "muss" also nicht unbedingt mit dem Quittungen sammeln anfangen :)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: fragen zur pendlerpauschale

Dienstag, 9. Januar 2007, 10:25

man muss aber ne steuererklärung abgeben.

Das ist übrigens auch interessant für die Studenten, mit Studiengebühren, Büchern etc. Jetzt schonmal in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und später verrechnen. Obs tatsächlich funktioniert mit Studiengebühren is wohl noch nicht klar, aber die Klagen, die in der Richtung laufen sind vielversprechend. Und wenn man dann später 5000€ von der Steuer absetzen kann ist das eigentlich recht nett. (Und trägt dazu bei dass die Studiengebühren wieder ein wenig nutzloser werden)
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Re: fragen zur pendlerpauschale

Mittwoch, 10. Januar 2007, 14:21

Zitat von »Hannibal-Lecter«

Ab diesem Jahr wird nur noch ab dem 21. Kilometer berechnet, was auch im Eröffnungspost richtig bedacht war. Allerdings darf man nur die EINFACHE Strecke angeben, d.h. nicht hin und zurück - wären in Deinem Fall also noch 8 Kilometer.

Solche "Werbungskosten" können aber selbst dann noch sinnvoll sein, wenn Du keine Lohnsteuer bezahlst, aber knapp zuviel verdienst, als dass Deine Eltern noch Kindergeld bekommen würden. Dann kannst Du mit der Angabe nämlich Deinen Nettoverdienst (und auf den kommt es bei der Kindergeldberechnung an) drücken und eventuell unter die Grenze schieben.

Gruß Hannibal


Die Rechnung ist leider falsch:
Die einfache Strecke zählt, was in deinem Fall also 14km wären. Da diese unter den 21km liegen, kannst du sowieso schonmal gar nix absetzen.

Außerdme krieg man die 30cent nicht bar auf die Hand, sie werden nur von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen, da sprich bei fast 50% Steuern kriegt man etwa 15cent von den 30 raus...

Kamelhoecker

unregistriert

Re: fragen zur pendlerpauschale

Mittwoch, 10. Januar 2007, 16:11

Zitat von »Lev«

man muss aber ne steuererklärung abgeben.

Das ist übrigens auch interessant für die Studenten, mit Studiengebühren, Büchern etc. Jetzt schonmal in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und später verrechnen. Obs tatsächlich funktioniert mit Studiengebühren is wohl noch nicht klar, aber die Klagen, die in der Richtung laufen sind vielversprechend. Und wenn man dann später 5000€ von der Steuer absetzen kann ist das eigentlich recht nett. (Und trägt dazu bei dass die Studiengebühren wieder ein wenig nutzloser werden)


gilt das auch, wenn man ein staatlich nicht anerkanntes Studium mit Studiengebühren besucht und später mit dem dort erlangten Berufsgrad selbstständig ist ? ich lese zu Werbungskosten immer "nichtselbstständige Arbeit"

Re: fragen zur pendlerpauschale

Donnerstag, 11. Januar 2007, 00:08

Zitat von »m4jestic«



Die Rechnung ist leider falsch:
Die einfache Strecke zählt, was in deinem Fall also 14km wären. Da diese unter den 21km liegen, kannst du sowieso schonmal gar nix absetzen.


Ups,
da habe ich mich mal sauber verlesen. Dachte, die 16km seien absetzbare Kilometer, also über 20 pro Richtung...

Gruß Hannibal