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Zitat von »Hannibal-Lecter«
Solche "Werbungskosten" können aber selbst dann noch sinnvoll sein, wenn Du keine Lohnsteuer bezahlst, aber knapp zuviel verdienst, als dass Deine Eltern noch Kindergeld bekommen würden. Dann kannst Du mit der Angabe nämlich Deinen Nettoverdienst (und auf den kommt es bei der Kindergeldberechnung an) drücken und eventuell unter die Grenze schieben.
Gruß Hannibal
Zitat von »Hannibal-Lecter«
Ab diesem Jahr wird nur noch ab dem 21. Kilometer berechnet, was auch im Eröffnungspost richtig bedacht war. Allerdings darf man nur die EINFACHE Strecke angeben, d.h. nicht hin und zurück - wären in Deinem Fall also noch 8 Kilometer.
Solche "Werbungskosten" können aber selbst dann noch sinnvoll sein, wenn Du keine Lohnsteuer bezahlst, aber knapp zuviel verdienst, als dass Deine Eltern noch Kindergeld bekommen würden. Dann kannst Du mit der Angabe nämlich Deinen Nettoverdienst (und auf den kommt es bei der Kindergeldberechnung an) drücken und eventuell unter die Grenze schieben.
Gruß Hannibal
Kamelhoecker
unregistriert
Zitat von »Lev«
man muss aber ne steuererklärung abgeben.
Das ist übrigens auch interessant für die Studenten, mit Studiengebühren, Büchern etc. Jetzt schonmal in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und später verrechnen. Obs tatsächlich funktioniert mit Studiengebühren is wohl noch nicht klar, aber die Klagen, die in der Richtung laufen sind vielversprechend. Und wenn man dann später 5000€ von der Steuer absetzen kann ist das eigentlich recht nett. (Und trägt dazu bei dass die Studiengebühren wieder ein wenig nutzloser werden)
Zitat von »m4jestic«
Die Rechnung ist leider falsch:
Die einfache Strecke zählt, was in deinem Fall also 14km wären. Da diese unter den 21km liegen, kannst du sowieso schonmal gar nix absetzen.
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