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Resturlaub auszahlen

Dienstag, 20. März 2007, 17:48

Hi!

Ich hoffe Ihr könnt mir bei folgender Frage (fundiert) helfen:

ich habe ein Beschäftigungsverhältnis nach Verhandlung nicht verlängert, und nun stehen noch 7 Tage Resturlaub im Raum. Diese hätte ich, selbst wenn gewollt, durch den knappen Ablauf der Ereignisse nicht mehr nehmen können.
Frage: Steht es mir zu, dass man mir diese auszahlt?
Es sind ausserdem noch zwei Tage Resturlaub aus dem Vorjahr dabei...

Thx!
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Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

Re: Resturlaub auszahlen

Dienstag, 20. März 2007, 17:57

entweder du kannst die nehmen *was ja nicht geht* oder aber dein gf zahlt sie dir aus

wenn der sich allerdings querstellt dann kannst du maximalst nen protestmarsch in richtung karlsruhe machen

so oder so, viel erfolg.


PS: ja dir stehen die arbeitsfreien tage zu

powerslide

unregistriert

Re: Resturlaub auszahlen

Dienstag, 20. März 2007, 18:13

dazu nur kurz .. hast du ne auflistung über deinen urlaubsanspruch? oder irgendwas ähnliches?
sowas verschwindet nämlich ganz gerne!

resturlaub .. hmm.. gilt max bis ende märz oder....

Re: Resturlaub auszahlen

Dienstag, 20. März 2007, 18:15

Zitat von »powerslide«

resturlaub .. hmm.. gilt max bis ende märz oder....



kommt auf den betrieb an, bei der firma wo ich immo bin verfällt der urlaub nicht, d.h ich kann in einem jahr nur 10 tage nehmen und die anderen 20 im nächsten jahr.

Re: Resturlaub auszahlen

Dienstag, 20. März 2007, 18:17

ich hab alle urlaubstage aus jahr 1 und jahr 2 der ausbildung gebuendelt. dazu ne menge ueberstunden und schwups hatte ich 5 monate am stueck frei im 3ten jahr und hab meine firma aufgebaut ;D

powerslide

unregistriert

Re: Resturlaub auszahlen

Dienstag, 20. März 2007, 18:18

wenn das dein betrieb so regelt schön und gut .. rein von gesetz her ist ende märz schicht (§ 7 III 3 BUrlG).

da es sich um eine kündigung handelt wird wohl fast jeder betrieb von seinem recht gebrauch machen und dem arbeitnehmer die schuld in die schuhe zu schieben dass der urlaub rechtzeitig hätte genommen werden sollen!

Re: Resturlaub auszahlen

Dienstag, 20. März 2007, 18:20

Zitat von »powerslide«

da es sich um eine kündigung handelt wird wohl fast jeder betrieb von seinem recht gebrauch machen und dem arbeitnehmer die schuld in die schuhe zu schieben dass der urlaub rechtzeitig hätte genommen werden sollen!

fuack

genau so denke ich wird das ablaufen!

Re: Resturlaub auszahlen

Dienstag, 20. März 2007, 20:57

moment mal er hat nix von kündigung geschrieben sondern von verlängerung. verlängerung von einem befristeten vertrag nehme ich mal an.

Re: Resturlaub auszahlen

Dienstag, 20. März 2007, 21:54

Und vor Ende März wurde das Arbeitsverhältnis ja offensichtlich auch beendet, soviel zum rechtlichen Verfall des Resturlaubs vom Vorjahr ;)

Mal ganz abgesehen davon was Dir rechtlich zusteht, wie steht denn der Betrieb zu der Sache? Im Streitfall dürfte da doch schon eine telefonische Betratung durch einen Anwalt Klarheit darüber bringen, wie die Rechtslage in Deinem Fall genau ist.

Re: Resturlaub auszahlen

Mittwoch, 21. März 2007, 00:16

Danke soweit.

Nochmal zur Sachlage:
die Urlaubstage aus dem Vorjahr sind vertraglich geregelt übertragbar, und bis Ende März zu nehmen. Also liegt diese Anzahl UT noch gesichert vor.

Eine Kündigung hat es nicht gegeben, ich habe meinen befristeten Vertrag trotz Angebot nicht verlängert. Dies war eine kurzfristige Entscheidung, und zunächst nicht absehbar. Manchmal kommen die Dinge eben anders.

Eine letzte Gehaltabrechnung habe ich bereits bekommen, jedoch im üblichen Umfang. Den fehlenden Teil (Urlaub und Anteil variables Gehalt) habe ich jetzt eingefordert, und warte auf eine Reaktion...
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Senior Member

Re: Resturlaub auszahlen

Mittwoch, 21. März 2007, 07:08

bei uns (auf dem Bau) zahlt der Chef in die Urlaubskasse ein. Ich kann meinen Resturlaub auch im ganzen daraufolgenden Jahr nehmen. Die Leistung an sich verfällt nicht. Resturlaub aus dem Jahr 2005 könnte ich mir 2007 direkt von der Urlaubskasse auszahlen lassen.
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Re: Resturlaub auszahlen

Mittwoch, 21. März 2007, 16:14

soweit ich weiss liegt es in der verantwortung des ag, dich auf dein "resturlaub-problem" hinzuweisen. inwieweit das durch den arbeitsvertrag bereits "juristisch abgefrühstückt" geregelt ist, weiss ich aber nicht. ich meine, dir steht der urlaub bzw. "aufgrund betrieblicher notwendigkeit bladila nicht genommen" das zusätzliche entgelt zu. ist sind dir in diesem jahr urlaubsanträge abgeleht worden?

kannst du dich nicht an den betriebsrat oder sowas wenden? manchmal tut auch ein persönliches gepräch wunder. also lieb beim cheffe fragen, vielleicht regelt es sich so einvernehmlich? wenn du "krawall machst", zahlen die in gleicher münze zurück.
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