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Ansprüche gegen gesetzliche Unfallversicherung [Bearbeiten]
Auch wenn evtl. Ansprüche gegen das Opfer oder den Unfallverursacher nicht bestehen oder nicht geltend gemacht werden (können), bleibt der Ersthelfer nicht auf seinen Schäden sitzen. In solchen Fällen springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Ersthelfer sind beim jeweiligen Unfallversicherungsträger gem. § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. a SGB VII versichert. Für die Ersthelfer sind gem. § 128 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII die Unfallversicherungsträger für den Landesbereich zuständig. Dies gilt selbst dann, wenn es einen Unfallversicherungsträger für den kommunalen Bereich gibt (wie z. B. einen Gemeindeunfallversicherungsverband).
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet an den Ersthelfer insbesondere in folgenden Bereichen:
* Heilbehandlung,
* Pflege,
* Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
* Geldleistungen (Verletztengeld),
* Renten bei Erwerbsminderung und
* Hinterbliebenenrenten bei Tod des Ersthelfers.
Weiterhin sieht § 13 SGB VII den Ersatz von Sachschäden, die durch die Hilfeleistung an den im Besitz des Hilfeleistenden befindlichen Gegenständen entstanden sind (z.B. zerstörte Kleidung, beschädigtes Kfz), auf Antrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger vor.
Zitat von »Spitfired«
nikomo ich glaub dir hängts oder ??? es geht hier ums prinzip ..
Zitat von »Erklärbär«
Die bisherigen Antworten haben wohl schon deutlich gemacht, wo es wirklich hängt Die Idee, dass Dein Arbeitgeber für die von Dir geleistete Hilfe bzw. Zeit aufkommen soll ist einfach Absurd.
Bei 30 Metern Abstand sei doch einfach froh, dass Du noch in der Lage warst zu helfen. Da gab es doch mal so eine Faustregel mit der halben Geschindigkeit in Metern als Sicherheitsabstand
Zitat von »Seppel^«
also wenn man mal von diesem ganzen moral und hast du toll gequassel absieht hat er eine stunde verloren durch das längere arbeiten, ob das nun für jemanden wichtig ist, das ist ne andere sache, die auch jeder für sich ausmachen sollte. mir pers. würde es auch was ausmachen, ne stunde länger zu arbeiten als ich geplant hatte!
also einigen von euch isses völlig laterne ob euer chef sagt das ihr heute ne stunde länger machen müsst? jeden x beliebigen tag, wann immer er mal lust dazu hat, egal ob ihr was vorhattet oder nicht? da könnt ihr dann genau so wenig was dafür, macht es aber trotzdem ohne einen gedanken an die zeit?
wow, ich wusste garnicht, das ich der einzige assoziale in deutschlang bin, dem das was ausmachen würde, respekt.
achja, ersthilfe leisten is pflicht und mache ich auch sofern es gefordert ist, aber darum gehts nun beim besten willen nicht bei der frage.
spitfired tut mir leid das ich dir keine konkrete antwort geben konnte, aber da der rest hier eh nur rumflamed, wollte ich meinen senf dazu auch eben loswerden.
Zitat von »NikoMo«
wenn seine freundin am vorabend versehentlich den wecker verstellt hätte? müsste er dann auch weniger arbeiten?
oder wenn der bus ne panne gehabt hätte?`
da kann man dann ja auch nix für
.
Zitat von »Spitfired«
das ist mal wieder ein spitzen vergleich ....
und ganz recht, ab wann isses denn wert sich dagegen zu wehren ... bei dir muss zählt das wohl erst ab 5 stunden oder nach nem tag ... also wenn du was zu verschenken hast kannst gerne meine stunde arbeit nachholen ... aber wie gesagt es geht mir hier nicht um meine stunde sondern ums recht und ums prinzip ... es wäre nur interessant gewesen wie hier in unserem land die gesetzesgrundlage ist oder ob es überhaupt eine gibt.
Zitat von »Spitfired«
das ist mal wieder ein spitzen vergleich ....
und ganz recht, ab wann isses denn wert sich dagegen zu wehren ... bei dir muss zählt das wohl erst ab 5 stunden oder nach nem tag ... also wenn du was zu verschenken hast kannst gerne meine stunde arbeit nachholen ... aber wie gesagt es geht mir hier nicht um meine stunde sondern ums recht und ums prinzip ... es wäre nur interessant gewesen wie hier in unserem land die gesetzesgrundlage ist oder ob es überhaupt eine gibt.
Gelöschter Benutzer
unregistriert
Zitat von »NikoMo«
ein spitzenvergleich ist das sicher nicht.
wie wärs mit einer allgemeinen verkehrskontrolle, die du aufgrund auffälligem verhalten und zu geringem abstand auf der autobahn mitgemacht hättest?
eine stunde mehrarbeit habe ich bestimmt jede woche. na und? ich habe das glück in nem job zu arbeiten, der spass macht. wenn dir das nicht so geht, solltest du dich nach einem anderen job umsehn. es gibt bestimmt 20 andere, die über diese eine stunde oder auch über fünf stunden nicht heulen und prinzipfragen stellen.
Zitat von »NikoMo«
ein spitzenvergleich ist das sicher nicht.
wie wärs mit einer allgemeinen verkehrskontrolle, die du aufgrund auffälligem verhalten und zu geringem abstand auf der autobahn mitgemacht hättest?
Zitat von »Clark«
Und es kanns ehr wohl sein, dass du als Ersthelfer mal deutlich über eine Stunde eingebunden bist, vielleicht noch von der Polizei vernommen wirst, oder gar einen psychischen Schaden davonträgst und wochenlang nicht mehr arbeiten kannst. WER zahlt dann?
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.
Zitat von »NikoMo«
es geht eben nicht darum, dass der chef willkürlich beschlossen hat, dass jetzt mal ne stunde länger gearbeitet werden muss, sondern dass die vertraglich vereinbarte arbeitszeit erbracht wird. da ist schon ein unterschied.
es ist die einstellung, die ich verkehrt finde.
ich musste dort erste hilfe leisten, also will ich jetzt ne stunde weniger arbeiten müssen, und trotzdem mein geld bekommen.
was wäre denn nun, wenn seine freundin am vorabend versehentlich den wecker verstellt hätte? müsste er dann auch weniger arbeiten?
oder wenn der bus ne panne gehabt hätte?`
da kann man dann ja auch nix für.
also leute arbeitet mal an eurer einstellung zum berufsleben.
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