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Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 18:53

Ist doch so zu einem persönlichem Grund geworden: Leistet er keine Hilfe, macht er sich strafbar - wenn das kein persönlicher Grund ist ::) (und das ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nciht den gesetzesbruch vorschreiben darf, da sind wir uns bestimmt einig).

Mein Problem an der Sache: Dem Ersthelfer darf ja kein Nachteil aus der Ersthilfeleistung wachsen, ist nur die Frage, ob es nicht doch unter "unverschuldet in Unfall verwickelt" (meine Meinung) fällt, oder doch ein Fall für die Versicherung des verunfallten ist, Wikipedia sagt:

Zitat

Ansprüche gegen gesetzliche Unfallversicherung [Bearbeiten]

Auch wenn evtl. Ansprüche gegen das Opfer oder den Unfallverursacher nicht bestehen oder nicht geltend gemacht werden (können), bleibt der Ersthelfer nicht auf seinen Schäden sitzen. In solchen Fällen springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Ersthelfer sind beim jeweiligen Unfallversicherungsträger gem. § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. a SGB VII versichert. Für die Ersthelfer sind gem. § 128 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII die Unfallversicherungsträger für den Landesbereich zuständig. Dies gilt selbst dann, wenn es einen Unfallversicherungsträger für den kommunalen Bereich gibt (wie z. B. einen Gemeindeunfallversicherungsverband).

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet an den Ersthelfer insbesondere in folgenden Bereichen:

* Heilbehandlung,
* Pflege,
* Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
* Geldleistungen (Verletztengeld),
* Renten bei Erwerbsminderung und
* Hinterbliebenenrenten bei Tod des Ersthelfers.

Weiterhin sieht § 13 SGB VII den Ersatz von Sachschäden, die durch die Hilfeleistung an den im Besitz des Hilfeleistenden befindlichen Gegenständen entstanden sind (z.B. zerstörte Kleidung, beschädigtes Kfz), auf Antrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger vor.


Fällts vielleicht unter "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitleben"?


Edit: Was mich stört, ihr urteil alle über den Topicsteller, als ob er sich nur damit brüstet, jemandem geholfen zu haben und nun aber unbedingt trotzdem sienen lohn haben will - ich kann das nicht aus seinem Post lesen, deshalb gehen mir die "geh doch heulen, man, nur eine Stunde, ..." (sinngemäß) -Kommentare ziemlich auf den Wecker. Wieviel Zeit muss es sein, damit eine Frage nach "Ausfallersatz" gerechtfertigt ist? Zwei Stunden? Ein Tag? Eine Woche? Mag egoistisch klingen, aber die Hilfe wurde geleistet. dem Verunfallten hats geholfen oder es geht ihm immer nocht schlecht, aber das Leben des Ersthelfers geht weiter. insofern ziehen Argumente wie "sei doch froh, dass du helfen konntest" nicht. Oder spendet ihr alle euer gesamtes Gehalt bis auf das Lebensnotwendigste und freut euch über die Hilfe, die ihr damit Bedürftigeren leistet?
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 23:42

prinzipiell hat er ja auch kein nachteil durch seine erste hilfe,
das eizigste was fuer ihn bloed laeuft ist das sich halt sein tagesplan um eine stunde verschiebt.
es ist ja fuer ihn kein schaden ob er jetzt von 7 - 16 uhr arbeitet oder halt erst von 8 - 17uhr.
das er keine abmahnung wegen zuspaetkommens bekommen darf ist klar, aber das er die stunde frei bekommt, muss nicht sein.

zu deinem angeprangerten sinngemaessen zitat steh ich aber immer noch. ich bin in der gluecklichen lage das ich einer firma angehoehre wo alle an einem strang ziehen und ein ziel erreichen wollen. wenn es bedarf gibt, dann hat mann die 40h auch schonmal donnerstags erreicht und kommt dann freitags trotzdem noch, was ist da schon ne stunde.


ein google spaeter (anderer ansatz)...
also durch hilfeleistung wird der arbeitsweg nicht unterbrochen (pdf). also wenn ihm hinterher was passiert waere, dann waere er noch versichert. sein arbeitgeber ist ja aber nicht fuer seinen arbeitsweg verantwortlich, ergo: keine stunde freizeit

wie hoert sich das an? :P

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 23:57

also wenn man mal von diesem ganzen moral und hast du toll gequassel absieht hat er eine stunde verloren durch das längere arbeiten, ob das nun für jemanden wichtig ist, das ist ne andere sache, die auch jeder für sich ausmachen sollte. mir pers. würde es auch was ausmachen, ne stunde länger zu arbeiten als ich geplant hatte!
also einigen von euch isses völlig laterne ob euer chef sagt das ihr heute ne stunde länger machen müsst? jeden x beliebigen tag, wann immer er mal lust dazu hat, egal ob ihr was vorhattet oder nicht? da könnt ihr dann genau so wenig was dafür, macht es aber trotzdem ohne einen gedanken an die zeit?

wow, ich wusste garnicht, das ich der einzige assoziale in deutschlang bin, dem das was ausmachen würde, respekt.

achja, ersthilfe leisten is pflicht und mache ich auch sofern es gefordert ist, aber darum gehts nun beim besten willen nicht bei der frage.

spitfired tut mir leid das ich dir keine konkrete antwort geben konnte, aber da der rest hier eh nur rumflamed, wollte ich meinen senf dazu auch eben loswerden.

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 23:59

Zitat von »Spitfired«

nikomo ich glaub dir hängts oder ??? es geht hier ums prinzip ..


Die bisherigen Antworten haben wohl schon deutlich gemacht, wo es wirklich hängt ;) Die Idee, dass Dein Arbeitgeber für die von Dir geleistete Hilfe bzw. Zeit aufkommen soll ist einfach Absurd.

Bei 30 Metern Abstand sei doch einfach froh, dass Du noch in der Lage warst zu helfen. Da gab es doch mal so eine Faustregel mit der halben Geschindigkeit in Metern als Sicherheitsabstand ;)

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 03:21

Zitat von »Erklärbär«



Die bisherigen Antworten haben wohl schon deutlich gemacht, wo es wirklich hängt ;) Die Idee, dass Dein Arbeitgeber für die von Dir geleistete Hilfe bzw. Zeit aufkommen soll ist einfach Absurd.

Bei 30 Metern Abstand sei doch einfach froh, dass Du noch in der Lage warst zu helfen. Da gab es doch mal so eine Faustregel mit der halben Geschindigkeit in Metern als Sicherheitsabstand ;)


das ist keien Faustregel sondern der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand...

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 04:00

Zitat von »Seppel^«

also wenn man mal von diesem ganzen moral und hast du toll gequassel absieht hat er eine stunde verloren durch das längere arbeiten, ob das nun für jemanden wichtig ist, das ist ne andere sache, die auch jeder für sich ausmachen sollte. mir pers. würde es auch was ausmachen, ne stunde länger zu arbeiten als ich geplant hatte!
also einigen von euch isses völlig laterne ob euer chef sagt das ihr heute ne stunde länger machen müsst? jeden x beliebigen tag, wann immer er mal lust dazu hat, egal ob ihr was vorhattet oder nicht? da könnt ihr dann genau so wenig was dafür, macht es aber trotzdem ohne einen gedanken an die zeit?

wow, ich wusste garnicht, das ich der einzige assoziale in deutschlang bin, dem das was ausmachen würde, respekt.

achja, ersthilfe leisten is pflicht und mache ich auch sofern es gefordert ist, aber darum gehts nun beim besten willen nicht bei der frage.

spitfired tut mir leid das ich dir keine konkrete antwort geben konnte, aber da der rest hier eh nur rumflamed, wollte ich meinen senf dazu auch eben loswerden.

es geht eben nicht darum, dass der chef willkürlich beschlossen hat, dass jetzt mal ne stunde länger gearbeitet werden muss, sondern dass die vertraglich vereinbarte arbeitszeit erbracht wird. da ist schon ein unterschied.

es ist die einstellung, die ich verkehrt finde.
ich musste dort erste hilfe leisten, also will ich jetzt ne stunde weniger arbeiten müssen, und trotzdem mein geld bekommen.
was wäre denn nun, wenn seine freundin am vorabend versehentlich den wecker verstellt hätte? müsste er dann auch weniger arbeiten?
oder wenn der bus ne panne gehabt hätte?`
da kann man dann ja auch nix für.


also leute arbeitet mal an eurer einstellung zum berufsleben.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 11:36

Zitat von »NikoMo«


wenn seine freundin am vorabend versehentlich den wecker verstellt hätte? müsste er dann auch weniger arbeiten?
oder wenn der bus ne panne gehabt hätte?`
da kann man dann ja auch nix für
.

das ist mal wieder ein spitzen vergleich ....

und ganz recht, ab wann isses denn wert sich dagegen zu wehren ... bei dir muss zählt das wohl erst ab 5 stunden oder nach nem tag ... also wenn du was zu verschenken hast kannst gerne meine stunde arbeit nachholen ... aber wie gesagt es geht mir hier nicht um meine stunde sondern ums recht und ums prinzip ... es wäre nur interessant gewesen wie hier in unserem land die gesetzesgrundlage ist oder ob es überhaupt eine gibt.

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 12:42

Ein anständiger Chef wird, wenn er nett gefragt wird, wegen der einen Stunde keine Welle machen. So etwas kommt ja nicht ständig vor, das Arbeitsklima ist wichtiger und eine Lohnneuberechnung macht auch Aufwand, also kann er (bei festen Arbeitszeiten) locker drauf pfeifen.

Ein anständiger Arbeitnehmer wird (bei Gleitzeit) ebenfalls keine Welle machen und dem Arbeitgeber neben der Stunde Arbeitszeit noch Verwaltungskosten verursachen...

Ich weiß ja nicht, in was für einer Firma Du arbeitest und wie der Chef so drauf ist.

Bei "normalem" Arbeitsklima würde ich es mir an Deiner Stelle verkneifen, dem Chef mit "es geht ums Prinzip" zu kommen. Wenn der selbst ein Korinthenkacker ist, sieht das natürlich anders aus.

Wie sieht's denn aus - ist der Chef ein Paragraphenreiter oder ist er schon mal locker? Gibt's soziale Aktionen in der Firma, wie genau wird es mit den Pausen genommen, was ist mit Raucher-/Klopausen etc. ? In vielen Firmen gibt's hier und da kleine freiwillige Zugeständnisse an die Mitarbeiter - die kann man als Chef auch einfach mal streichen, wenn's "ums Prinzip" geht...

Bedenke - es gibt nichts geschenkt. Nichts. Wenn der Chef gelegentlich Sonderleistungen fordert, muss er auch mal großzügig sein. Und umgekehrt: Wenn er normalerweise großzügig ist, dann wird er auch erwarten, dass Sonderarbeiten ohne Gemecker erledigt werden. Da braucht's eigentlich keine Gesetze dafür, das ist normales menschliches Miteinander.

In manchen Betrieben funktioniert das leider nicht (mehr) - da muss man dann die Paragraphen wälzen. Aber nur da.

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 12:48

Zitat von »Spitfired«


das ist mal wieder ein spitzen vergleich ....

und ganz recht, ab wann isses denn wert sich dagegen zu wehren ... bei dir muss zählt das wohl erst ab 5 stunden oder nach nem tag ... also wenn du was zu verschenken hast kannst gerne meine stunde arbeit nachholen ... aber wie gesagt es geht mir hier nicht um meine stunde sondern ums recht und ums prinzip ... es wäre nur interessant gewesen wie hier in unserem land die gesetzesgrundlage ist oder ob es überhaupt eine gibt.


also wenn dein arbeitgeber bei verstand ist und du fragst ob du die zeit die du nichts gearbeitet hast bezahlt bekommst, wird er wahrscheinlich das ganze arbeitsverhälnis überdenken. ich würd garnet auf die idee kommen.

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 13:47

Zitat von »Spitfired«


das ist mal wieder ein spitzen vergleich ....  

und ganz recht, ab wann isses denn wert sich dagegen zu wehren ... bei dir muss zählt das wohl erst ab 5 stunden oder nach nem tag ... also wenn du was zu verschenken hast kannst gerne meine stunde arbeit nachholen ... aber wie gesagt es geht mir hier nicht um meine stunde sondern ums recht und ums prinzip ... es wäre nur interessant gewesen wie hier in unserem land die gesetzesgrundlage ist oder ob es überhaupt eine gibt.  

ein spitzenvergleich ist das sicher nicht.
wie wärs mit einer allgemeinen verkehrskontrolle, die du aufgrund auffälligem verhalten und zu geringem abstand auf der autobahn mitgemacht hättest?

eine stunde mehrarbeit habe ich bestimmt jede woche. na und? ich habe das glück in nem job zu arbeiten, der spass macht. wenn dir das nicht so geht, solltest du dich nach einem anderen job umsehn. es gibt bestimmt 20 andere, die über diese eine stunde oder auch über fünf stunden nicht heulen und prinzipfragen stellen.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 14:40

Ach leute, wenn Ihr Euch ungerecht behandelt fühlt wegen der einen Stunde Nacharbeit - ist doch ganz einfach... Holt euch nen Gelben Schein für nen paar Tage, und schon seit ihr und der Chef wieder quitt... Hat doch während der Fussball WM auch prima geklappt :-X :-X :-X :-X

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 14:58

Zitat von »NikoMo«


ein spitzenvergleich ist das sicher nicht.
wie wärs mit einer allgemeinen verkehrskontrolle, die du aufgrund auffälligem verhalten und zu geringem abstand auf der autobahn mitgemacht hättest?

eine stunde mehrarbeit habe ich bestimmt jede woche. na und? ich habe das glück in nem job zu arbeiten, der spass macht. wenn dir das nicht so geht, solltest du dich nach einem anderen job umsehn. es gibt bestimmt 20 andere, die über diese eine stunde oder auch über fünf stunden nicht heulen und prinzipfragen stellen.


Quatsch nicht rum und mach Dich gefälligst auf den Weg .... :-*

Von mir bekommst Du die Zeit nicht gutgeschrieben.

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 14:59

Zitat von »NikoMo«


ein spitzenvergleich ist das sicher nicht.
wie wärs mit einer allgemeinen verkehrskontrolle, die du  aufgrund auffälligem verhalten und zu geringem abstand auf der autobahn mitgemacht hättest?

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich....

Und verdammt nochmal, falls DU es noch nicht verstanden hast:
Es geht nicht um die eine Stunde. Es geht überhaupt um das Prinzip wer bei sowas überhaupt für die Verluste und den entstandenen Schaden aufkommt.
Und es kanns ehr wohl sein, dass du als Ersthelfer mal deutlich über eine Stunde eingebunden bist, vielleicht noch von der Polizei vernommen wirst, oder gar einen psychischen Schaden davonträgst und wochenlang nicht mehr arbeiten kannst. WER zahlt dann?

Schön, dass hier einige immer so auf der einen Stunde rumreiten und dabei völlig vergessen, dass das nur ein (konkretes) Beispiel war/ist.
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 15:32

Zitat von »Clark«

Und es kanns ehr wohl sein, dass du als Ersthelfer mal deutlich über eine Stunde eingebunden bist, vielleicht noch von der Polizei vernommen wirst, oder gar einen psychischen Schaden davonträgst und wochenlang nicht mehr arbeiten kannst. WER zahlt dann?

in dem fall ist ja wohl klar das man krankgeschrieben wird.

wenn man durch sowas einen halben tag aufgehalten wird wäre es durchaus auch eine option sich diese "psychische belastung" von der seele zu reden und sich dafür einen tag krank zu melden.
in normalen firmen braucht man dazu auch keinen schein vom arzt.

ab wievielen stunden man so verfährt muss man natürlich selbst wissen, ebenso ob ein stau oder das eigene versagen einen wecker zu stellen schon eine "psychische belastung" darstellt.

der gesetzgeber kann, und wird hoffentlich, nicht für jeden möglichen einzelfall eine regelung parat halten.
wenn sowas genauer als im bgb 616 geregelt ist dann in tarifverträgen oder betriebsvereinbarungen.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 16:24

Zitat von »NikoMo«


es geht eben nicht darum, dass der chef willkürlich beschlossen hat, dass jetzt mal ne stunde länger gearbeitet werden muss, sondern dass die vertraglich vereinbarte arbeitszeit erbracht wird. da ist schon ein unterschied.

es ist die einstellung, die ich verkehrt finde.
ich musste dort erste hilfe leisten, also will ich jetzt ne stunde weniger arbeiten müssen, und trotzdem mein geld bekommen.
was wäre denn nun, wenn seine freundin am vorabend versehentlich den wecker verstellt hätte? müsste er dann auch weniger arbeiten?
oder wenn der bus ne panne gehabt hätte?`
da kann man dann ja auch nix für.


also leute arbeitet mal an eurer einstellung zum berufsleben.



ich find schon das dass in gewissem maße willkürlich ist, ich suche mir ja schließlich nicht aus wann einer vor mir in die leitplanke saust und ob das nun ne stunde dauert oder nen ganzen tag, wenn ich wegen 5 minuten zu spät kommen krumm angeschaut werde, dann reg ich mich sehr wohl um eine stunde auf, wie oft 5 minuten in eine stunde passen brauch ich dir wohl nicht vorrechnen oder?

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 17:02

Und, hat der Chef den Wagen willkürlich vor Dir in die Leitplanke geschoben? Nein? Was zum Geier hat er dann damit zu tun??

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 18:32

[sarkasmus] als Ersthelfer muss man sich eigentlich nie mehr als eine Stunde verspäten - das einzige, was man nämlich machen MUSS, ist die 110/19222 rufen und auf das Eintreffen der Rettungskräfte warten.

Drum, wer Mehrarbeit scheut, möchte bitte nur die Unfallstelle sichern, sich wieder ins Auto setzen und das Rote Kreuz rufen, dann hat man mehr Glück, nicht unnötig mehr arbeiten zu müssen...
[/sarkasmus]


Alle anderen denken in so einem Moment (und auch hinterher) erst garnicht an die zusätzliche Arbeit, sondern rufen höchstens ihren Arbeitgeber an, und teilen die Verspätung mit.



Echt typisch deutsch: für jeden Sch*** braucht man ein Gesetz - wenn ich helfen kann, dann helfe ich, egal, ob ich dadurch einen persönlichen, lächerlichen Nachteil habe.
Und JA, es ist mir komplett egal, ob ich die für den Arbeitgeber verlorengegangene Zeit nacharbeiten muss, ich habe meine Pflicht (gesetzlich wie moralisch) getan und in einer schlimmen Situation geholfen... Manch einer würde das wohl nicht machen, würde es dafür nicht auch noch ein Gesetz geben.....

Und ja, das ist generell gemeint und nicht auf diesen speziellen Fall; wenn der Chef die ausgefallene Arbeitszeit nicht freiwillig auf seine Kappe nimmt, muss man es halt nacharbeiten.. wo ist da das Problem?


zum Thema Arbeitsmoral hat notgnixel ja schon alles gesagt...



Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 19:28

nach Lesen dieses Threats und der engstirnigen Einstellung die einige an den Tag legen was ne pipige Stunde Arbeit angeht bin ich mindestens ne Stunde stinksauer.
Wem soll ich dafür die Rechnung schicken? Spitfired? ich hoffe du bist gut versichert!?! :o

Kommt mal an im Real Life und Berufsalltag!

thx@notgnixel und whyda für die klaren Worte!

akula
out

*grr*
Learn to read the feed. Earn the right to write. :thumbup:

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 20:49

Zuerst mal die menschliche Seite:

Wenn der Chef ein sozial veranlagter, normaler Mensch und kein Ausbeuter ist, wird er dich auch zur normalen Zeit gehen lassen. Das gilt natürlich wenn die zu erledigende Arbeit so ist, dass das überhaupt möglich ist, d.h. nicht ein notwendiges Arbeitspensum unerledigt bleibt. Wenn der Chef so drauf ist, sollte es aber für den Mitarbeiter auch kein Problem sein, eine Stunde später nach hause zu gehen, was ja auch nicht zwangsläufig möglich sein muss, viele Menschen haben ein Leben neben dem Beruf, eine Familie, ein Hobby etc.

Die andere Seite:

Wenn man ganz korrekt sein will, hat der Arbeitgeber mit der Sache natürlich nichts zu tun. In dem Fall würde ich (wenn möglich) als unbezahlten Urlaub deklarieren. Das führt zu einem Verdienstausfall der dem Unfallverursacher (also der dem du geholfen) bzw. seiner Versicherung in Rechnung zu stellen ist. Ansonsten wurde ja geschrieben, dass es eine gesetzliche Unfallversicherung gibt.


@ Alle die hier Unterwürfigkeit & Pflichtbewusstsein predigen:

Es gibt Menschen die neben ihrem Job noch umfangreiche andere Verpflichtungen haben, das gilt insbesondere dann wenn es sich um einen Nebenjob handelt. Eine verlorene Stunde kann bei einem engen Zeitplan ein echtes Problem sein. Was machst du wenn du direkt am Anschluss an die Arbeitszeit, als Student ein Pflichtseminar hast, oder als Elternteil deine Kinder abholen musst? Genauso gibt es Leute für die der Lohn einer Stunde Arbeit nicht ganz so leicht zu verschmerzen ist.
Wenn man neben dem Job eh nichts zu tun hat und auch genug Geld, ist es natürlich sehr einfach anderen ihre Arbeitsmoral abzusprechen, aber das ist das wirklich Peinliche. Nicht das Interesse daran, wie in einem solchen Fall eigentlich korrekt verfahren wird.

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Donnerstag, 24. Mai 2007, 21:17

wenn man mit dem Chef redet, ihm die Sachlage erklärt, und sonst immer seinen Job gut macht, bin ich mir sicher, dass er einwilligt, dass man die Stunden dann nacharbeitet, wenn man selbst Zeit hat (solange das betrieblich machbar ist).


Das mit dem Leben neben dem Beruf: so wie du das schilderst, frage ich mich ernsthaft, was ein Arbeitnehmer denn macht, wenn er mal im Stau steht oder eine Autopanne hat?

Mann Mann, wenn's drum geht, sich selbst nen Vorteil zu verschaffen, lassen sich manche echt die tollsten Storys einfallen.

Und nein, ich verdiene (leider) nicht zuviel Geld mit Nichtstun, ich acker genug für mein Geld. Dennoch denke ich, dass bei einem humanen Arbeitsklima ein Geben und Nehmen, im vernünftigen Maße, drin sein muss.

Ich habe auch ab und zu (mehr oder weniger) wichtige Dinge zu erledigen, die eigentlich in der Arbeitszeit anfallen. Da ich aber auch nicht jede Sekunde die ich arbeite aufschreibe, kommt mir mein Arbeitgeber auch entgegen, und ich verlasse mal einfach meinen Arbeitsplatz.
Weiß nicht, ob das was besonderes ist.. in meinen Augen nicht, wie gesagt, Geben und Nehmen.. und solange keine Seite es übertreibt, werden auch keine Firmen pleite gehen, und auch keine Kinder verhungern oder Tennisclubs geschlossen....

Man kann sich echt anstellen... ::)


edit:

erst jetzt gelesen: "Unterwürfigkeit" - vielleicht bin ich in den Augen eines echten Jammerdeutschen ja unterwürfig.. aber ich ziehe m.E. mehr Vorteile daraus, auch mal nachzugeben.. Wär ich stur, könnte ich mir auch lange nicht soviel erlauben.



--
Naja, irgendjemand meinte es ja schon: vielleicht mal nen Job suchen, der Spaß macht :)



edit2:

jetzt geht's mir wie Akula.. >:( >:( >:(
Junge, glaub mir, in einer arbeitsreichen Woche bin ich auch um jede Minute Freizeit glücklich, aber in diesem Topic geht's konkret um Unfall-Ersthelfer-Arbeitsausfall, und da kann ich ne 60h Woche haben, und es ist mir dennoch sch****egal, denn ich hab ein ruhiges Gewissen und hab geholfen - und das zählt für mich mehr, als Freizeit, und sei die noch so knapp bemessen... >:(