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TiKo

Senior Member

Umtauschrecht

Samstag, 11. August 2007, 17:59

Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten von euch.
Die Situation ist die folgende, mein CD Player war defekt und ich habe mich nach etwas neuem umgesehen und wollte mir ein Player zu Probehören ausleihen. Bin zu einen lokalen Händler und hab da mein Wunschmodell als Ausstellungsstück gefunden. Auf die Frage ob Probbehören zu Hause möglich sei, meinte er nein, es wäre nur möglich den vollen Kaufpreis zu zahlen und dann innerhalb von 14Tagen wieder umzutauschen. Geht nicht anders hab ich mir gesagt und mich damit abgefunden. Da es ein Austellungsstück war, habe ich nach einem Preisrabatt gefragt. Er bot mir 230€ statt 250€ an. Ich darauf "für 220€ nehme ich ihn mit". Für diesen Preis wollte er mir nur geben, wenn ich auf das Recht verzichte ihn nach 2 Wochen umtauschen zu können. Das wollte ich wie gesagt nicht und wir haben uns bei 225€ und meiner Meinung nach mit Umtauschrecht getroffen.
So, gestern wollte ich ihn zurückbringen, da ich meinen alten Player reparieren konnte. Der Verkäufer der mich begrüßt hat, sagte, dass auf der Rechnung nichts von Probehören oder Umtauschrecht vermerkt wäre, was sein Kollege, der leider im Urlaub ist, sonst auf jeden Fall vermerkt hätte. Er bot mir nur eine Gutschrift an. Nach kurzer Diskussion rief er den damaligen Verkäufer auf seinem Handy im Urlaub an, der jetzt behauptet, ich hätte für 225€ auf das Umtauschrecht verzichtet ( warum habe ich ihn dann nicht für 220€ genommen ?!?! und ist das überhaupt erlaubt ).
Tja, nach 10 Minuten weiterer Diskussion ließ er sich leider nicht zu einer Barauszahlung überreden, also habe ich erstmal den Gutschein genommen um dann nicht in 3 Wochen, wenn der zuständige Kollege wieder persönlich da ist zu hören, dass die 2 Wochen Umtauschrecht abgelaufen seien.
Falls es einen Unterschied macht, die Fernbedienung war scheinbar defekt.
Aktuelle Lage ist, dass ich nochmal zu dem Laden kommen soll, wenn der Kollege Ende August wieder da ist. Aber ich ahne, dass der seine Meinung nicht ändern wird.
Jetzt meine Frage, wie die Rechtslage dazu ist, habe ich das Recht auf eine Barauszahlung? Der Verkäufer meinte, dass selbst die Gutschrift schon Kulanz sei. Ein paar meiner Freunde, die mal eine Rechtsvorlesung gehört haben, meinten einstimmig, dass es nicht erlaubt sei, nur gegen Gutschrift zu tauschen, aber viele Händler das wegen mangeldem Rechtswissen der Kunden gerne probieren.
Wäre nett wenn jemand Rat wüsste, weil ich aus diesem Laden sonst echt nichts brauche, sonst wäre das alles ja halb so wild...

Grüße, Tim
Abit NF-7 | Gainward 2Ti GoldenSample 450 | AthlonXP 1700+ | AC Wakü | Maxtor 160GB | 256MB Corsair | 256MB Samsung | Audigy I | Lian Li PC-7 |

Re: Umtauschrecht

Samstag, 11. August 2007, 18:36

Sieht schlecht aus für dich. Jeglicher Umtausch im Einzelhanden (der kein Garantie- oder Gewährleistungsumtausch ist) ist reine Kulanz des Händlers.

Re: Umtauschrecht

Samstag, 11. August 2007, 18:52

ist natürlich ne sauerei von dem mitarbeiter. nur leider hast du nichts in der hand. hättest verlangen müssen, dass ihr einen gescheiten kaufvertrag macht, in dem festgehalten ist, dass du innerhalb von 14 tagen umtauschen darfst.

das 14-tage-rückgaberecht greift rechtlich nur bei fernhandel (z.B. onlinebestellungen)

Masta

Junior Member

Re: Umtauschrecht

Sonntag, 12. August 2007, 14:34

Mal ehrlich für mich hört sich das ganze nur danach an das du den Händler als "Ausleilhladen" benutzt hast bis dein alter PLayer wieder funktioniert.
Ich krieg auch immer Pickel wenn ein Kunde als erstes danach fragt, ob er xy zurückbringen kann.
Entweder man findet etwas gut und kann es sich leisten oder man lässt es. Meine Meinung dazu.
Problem an der ganzen Retourenkiste ist einfach, dass wenn du xy wieder zurückbringst kann er es nie wieder OVP verkaufen oder würdest du etwas kaufen das schon mal einer hatte und den vollen Preis zahlen?
Das sogenannte "Umtauschrecht" gilt nur bei dem Kauf übers I-Net oder per Telefon etc. weil du da die Ware ja vor dem Kauf nicht anfassen kannst. Im Lade kannst du ja die meisten Dinge ausprobieren und gucken ob alles funktioniert.
Das mit der FB ist eine andere Sache wenn die wirklich defekt sein sollte dann kannst du natürlich eine funktionierende verlangen.
So oder so wird diese ganze Umtauschgeschichte aber von Laden zu Laden unterschiedlich gehandhabt.

Ciao

TiKo

Senior Member

Re: Umtauschrecht

Sonntag, 12. August 2007, 15:34

Tja, wie es aussieht muss ich wohl darauf hoffen, dass der Verkäufer sich doch noch richtig erinniert. Rechtlich gesehen scheint ja nichts zu machen zu sein...

@Masta
Es mag so aussehen, ist es aber nicht. Mein alter DVD Player hatte einen leichten Defekt (ging nur nach mehrmaligem Probieren und trennen vom Netz wieder an). Aller Wahrscheinlichkeit hätte eine Reparatur beim Händler über 100€ gekostet. Bei einem ehemaligem Neupreis von 230€ eine kritische Summe...
Da mir der Händler weismachen wollte, reine CD Player seien soviel besser als DVD Player wollte ich das gerne selbst überprüfen weil ich da so meine Zweifel dran hatte. Da die Unterschiede, falls vorhanden, sehr klein sein würden, wollte ich das ganze mit meinen Boxen, Elektronik und Raum ausprobieren. Was bei richtigen HiFi Händlern aus beschriebenen Grund Gang und Gebe ist.
Hab den DVD Player dann mal selbst aufgeschraubt und ein ElKo gefunden, der leich ausgebeult war. Neuen eingelötet und siehe da, er ging wieder. Ich hatte nie vor die Zeit zu überbrücken. Der alte DVD Player war eigentlich schon abgeschrieben. Es ging mir nur darum, ob es wieder mein alter DVD Player als Neukauf wird oder ein reiner CD Player da ich zu 95% CDs höre. Meiner Meinung nach hätte übrigens der DVD Player ( TEAC DV-7D ) gegen den CD Player ( Marantz CD5001 ), wenn auch nur minimal.
Abgesehen davon, hätte er mir von vornherein das Recht ihn mitzunehmen verwehren können, hat er aber nicht, nur bestreitet er das jetzt.

Große Hoffnungen mache ich mir aber trotzdem nicht, wird halt unter "dumm gelaufen" gespeiert und gut ist. Irgendwann werd ich da hoffentlich mal was finden.

Grüße, Tim
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Re: Umtauschrecht

Sonntag, 12. August 2007, 16:19

kauf dir n paar neue cds/dvds ;D

Re: Umtauschrecht

Sonntag, 12. August 2007, 17:42

Jaja, da hofft man auf netten Service und dann ists Abzocke. Bei sowas könnte man kotzen, v.a. in der HiFi-Szene. Meine Anlage werd ich kaum zu denen mitschleppen um nen Vergleich, dann auch noch in nem völlig andrem Raum, zu machen.

-> Alles schriftlich geben lassen.

Gruß
cronix

Re: Umtauschrecht

Sonntag, 12. August 2007, 17:50

Hi,

klar ist das in dem Fall Abzocke, denn er hat ihm die Möglichkeit ja eingeräumt das Gerät nach dem Probehören umzutauschen. Unabhängig davon, daß ich Probehören in dem Preisfenster für Zeitverschwendung halte. ;D

Insofern hilft Dir kein Recht der Welt, es sei denn Du hättest Zeugen. Also wieder hin, wenn er wieder da ist, wobei der Gutschein doch auch nicht so schlimm ist. Wartest auf den nächsten Kunden. Sagst 5 Euro weniger und Du hast Dein GEld.

Gruß

Stefan

TiKo

Senior Member

Re: Umtauschrecht

Sonntag, 12. August 2007, 20:02

Ich war ja auch der Meinung, dass der Unterschied in diesem Preissegment eher gering ausfällt, falls überhaupt vorhanden. Aber da ein anderer Händler mich fast ausgelacht hat, als ich ihm erzählt habe, dass ich mit dem TEAC DVD-Player Musik höre wollte ich mir halt einfach mal meine eigene Meinung bilden.
CDs gibts in dem Laden übrigens nicht. Aber die Idee mit auf andere Kunden warten ist nicht schlecht.

Tim
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Re: Umtauschrecht

Sonntag, 12. August 2007, 20:03

Zitat von »TiKo«

Aber die Idee mit auf andere Kunden warten ist nicht schlecht.

Tim


So würd ichs wohl auch machen
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