Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten von euch.
Die Situation ist die folgende, mein CD Player war defekt und ich habe mich nach etwas neuem umgesehen und wollte mir ein Player zu Probehören ausleihen. Bin zu einen lokalen Händler und hab da mein Wunschmodell als Ausstellungsstück gefunden. Auf die Frage ob Probbehören zu Hause möglich sei, meinte er nein, es wäre nur möglich den vollen Kaufpreis zu zahlen und dann innerhalb von 14Tagen wieder umzutauschen. Geht nicht anders hab ich mir gesagt und mich damit abgefunden. Da es ein Austellungsstück war, habe ich nach einem Preisrabatt gefragt. Er bot mir 230€ statt 250€ an. Ich darauf "für 220€ nehme ich ihn mit". Für diesen Preis wollte er mir nur geben, wenn ich auf das Recht verzichte ihn nach 2 Wochen umtauschen zu können. Das wollte ich wie gesagt nicht und wir haben uns bei 225€ und meiner Meinung nach mit Umtauschrecht getroffen.
So, gestern wollte ich ihn zurückbringen, da ich meinen alten Player reparieren konnte. Der Verkäufer der mich begrüßt hat, sagte, dass auf der Rechnung nichts von Probehören oder Umtauschrecht vermerkt wäre, was sein Kollege, der leider im Urlaub ist, sonst auf jeden Fall vermerkt hätte. Er bot mir nur eine Gutschrift an. Nach kurzer Diskussion rief er den damaligen Verkäufer auf seinem Handy im Urlaub an, der jetzt behauptet, ich hätte für 225€ auf das Umtauschrecht verzichtet ( warum habe ich ihn dann nicht für 220€ genommen ?!?! und ist das überhaupt erlaubt ).
Tja, nach 10 Minuten weiterer Diskussion ließ er sich leider nicht zu einer Barauszahlung überreden, also habe ich erstmal den Gutschein genommen um dann nicht in 3 Wochen, wenn der zuständige Kollege wieder persönlich da ist zu hören, dass die 2 Wochen Umtauschrecht abgelaufen seien.
Falls es einen Unterschied macht, die Fernbedienung war scheinbar defekt.
Aktuelle Lage ist, dass ich nochmal zu dem Laden kommen soll, wenn der Kollege Ende August wieder da ist. Aber ich ahne, dass der seine Meinung nicht ändern wird.
Jetzt meine Frage, wie die Rechtslage dazu ist, habe ich das Recht auf eine Barauszahlung? Der Verkäufer meinte, dass selbst die Gutschrift schon Kulanz sei. Ein paar meiner Freunde, die mal eine Rechtsvorlesung gehört haben, meinten einstimmig, dass es nicht erlaubt sei, nur gegen Gutschrift zu tauschen, aber viele Händler das wegen mangeldem Rechtswissen der Kunden gerne probieren.
Wäre nett wenn jemand Rat wüsste, weil ich aus diesem Laden sonst echt nichts brauche, sonst wäre das alles ja halb so wild...
Grüße, Tim