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Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Dienstag, 7. August 2007, 21:40

Törlich die Okertalsperre... ist glaub ich auch die einzige mit 2 Brücken, oder?

Naja... mit geistiger Reife/Unreife würde ich hier nicht so schnell um mich werfen. Regel Nummer eins: Jeder macht seins! Und dass ich natürlich aufpasse, dass ich kleinen Mädchen nicht auf den Kopf springe oder auf irgendwas anderes draufhuppe, ist mir auch klar.

Ich finde es seltsam, dass sich hier immer wieder Moralaposteln auftun, die vielleicht in anderen Bereichen genausoviel "Mist" bauen, vielleicht Bereiche bei denen ich den Kopf schütteln würde - es aber nicht mache. Aber vielleicht hat das ja was mit "geistiger Reife" zu tun, wer weiß.

Pro/Contra Badesee oder Schwimmbad ist wohl auch lapidar zu sehen: Wenn ich gucke wie die Jugendlichen/jungen Erwachsenen vom 5m/10m Turm springen, muss ich mir nicht wirklich nachsagen lassen, dass es unverantwortlich ist von einer Brücke zu springen.

Aber nochmal zurück zum rechtlichen Thema ;)

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Dienstag, 7. August 2007, 23:06

Zitat von »Katzenfreund«

Wenn ihr springen wollt: Geht in eine Wettkampfhalle, da habt ihr einen 10m Turm von dem ihr bitte gerade springt. (Kopfsprung aus der Höhe kann für ungeübte böse enden)
Da ist dann auch die Wasseroberfläche gut sichtbar und im Zweifel ein - mehr oder minder - kompetenter Bademeister.


Hallo Katzenfreund,

Gratuliere du hast so eben die Lösung für das Problem gefunden.
Aber leider sind die Bademeister die Spielverderber...

...entweder zu faul aufzupassen oder zu intelligent für Unfälle die von der Höhe ja durchaus vorkommen können den Kopf hinzuhalten.

freundliche Grüße
Jürgen
mein Blog, mein Stift, mein Rezept...

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Dienstag, 7. August 2007, 23:31

Zitat von »steff79«

Aber nochmal zurück zum rechtlichen Thema ;)

[quote author=Woodstock link=board=4;num=1186438230;start=0#4 date=08/07/07 um 09:40:22]Die Frage nach der rechtlichen Situation wird da wohl die Polizei oder ggf der Landesbetrieb Straßenbau beantworten können. [/quote]

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Mittwoch, 8. August 2007, 00:00

Jaaa... aber vielleicht ist ja hier im Forum *zufällig* ein Polizist, der dazu Stellung nehmen kann/möchte ;)

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Mittwoch, 8. August 2007, 01:09

Da es um ein SPEZIFISCHES Bauwerk geht muss der zufällige Polizist aus eurer Ecke kommen und das ist eher unwahrscheinlich....

Woodstock

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Mittwoch, 8. August 2007, 01:37

Boah... vielleicht gibt es ja ALLGEMEINE Informationen darüber... wie "Telefonieren am Steuer" oder "nicht im Halteverbot parken"?!

Sowas wie "von Brücken springen ist verboten!"

Außerdem will ich ja keine allgemeingültige Aussage für genau diese Brücke...

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Mittwoch, 8. August 2007, 09:50

Zitat von »Katzenfreund«

Wo ein 10m Turm ist, sind selten mehr als 3 - 4 Leute, die tatsächlich springen. Das dazu.

Hä? Wieso das denn? I.d.R. steht ein 10m Turm nicht allein, sondern da ist meist noch 7.5m, 5m, 3m... wieso sollen da nicht mehr als 3-4 Leute springen...??
C programmers never die. They are just cast into void. Neues moddingtech.de Portal online!

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Mittwoch, 8. August 2007, 11:15

Weil es unvorsichtig wäre, mehr als eine Turmhöhe zu einer Zeit zu öffnen. UND: Weil in Olympiahallen die 10er Türme meist einzeln sind und die anderen ein kleineres (flacheres) Becken haben.
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Mittwoch, 8. August 2007, 11:49

Zitat von »steff79«

Boah... vielleicht gibt es ja ALLGEMEINE Informationen darüber... wie "Telefonieren am Steuer" oder "nicht im Halteverbot parken"?!

Sowas wie "von Brücken springen ist verboten!"

Außerdem will ich ja keine allgemeingültige Aussage für genau diese Brücke...




Irgendwie frage ich mich, was der ganze Fred hier soll.



Wer bewusst seine Gesundheit aufs Spiel setzt und von Brücken in unbekannte Wasser springt, der wird GARANTIERT SOFORT Halt machen, wenn´s gesetzlich verboten ist? ??? *Augendrehsmiley* ??? :P ???

Weil er die ach so empfindliche Strafe (wahrscheinlich mündliche Verwarnung bis 10€ Ordnungsgeld) "fürchtet"?
















Sorry, wird immer grotesker und lächerlicher hier.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

El_PResidente

Füchschen Alt-Meister

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Mittwoch, 8. August 2007, 13:10

Zitat von »FUNKMAN«


Sorry, wird immer grotesker und lächerlicher hier.


Full ack!  Das geht bestimmt so weit bis sich derjenige im "HAusarrest" dann noch über die höheren Butterpreise aufregt während er den ganzen Tag an seiner 500 @+ Wkü basteln kann.  ::) ::) ::) ::)

El_PResidente
(T-3 bis zum Super-Gig)

P.S Bevor die doofe Antwort kommt.... Ja, auch ich hab früher Mist gemacht. Bin in Hiltrup von der Prinzenbrücke in den Dortmund-Ems-Kanal gesprungen, hab Pötte angeschwommen und bin bis zur Schleuse mitgefahren. Aber vorher gefragt ob das erlaubt ist...  ::) ::)
Und stolz bin ich auch nicht drauf. Das war schwachsinnig und blöd und mit dem Abstand heute würd ichs auch nicht mehr machen oder jemandem erlauben. Wer nicht hören will muss fühlen!  ;)

. . . . . . . 19.07.2019 8) 8) 8) 8) :D . . . ... :D 8) 8) 8) 8)

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Mittwoch, 8. August 2007, 13:31

Achja, es ist ja schon wieder 2 oder 3 Jahre her dass jemand beim Sprung von der Weißwasserbrücke so (un-)günstig aufkam, dass er nach Göttingen geflogen werden musste ... 2003 waren doch glaube ich die Engländer von der Bramkebrücke gesprungen mit der anschließenden Rettungsaktion? ::)

"Die Polizei warnt deshalb eindringlich und aus aktuellem Anlass vor dem Leichtsinn der oft alkoholisierten Jugendlichen: Aus acht Metern Höhe kopfüber in einen zwei Meter tiefen Kanal zu springen, könne schnell mit einer Querschnittslähmung enden. "Mal ganz abgesehen davon, dass es sich dabei nach Paragraf 315 des Strafgesetzbuches um eine Gefährdung des Schiffsverkehrs handelt", sagt Wolfgang Rahn, Leiter der Wasserschutzpolizei in Eisenhüttenstadt." Link

Entsprechendes gilt vermutlich auch für die niedersächsischen Gewässer.

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Mittwoch, 8. August 2007, 13:51

Erlaubt isses ziemlich sicher nicht, wirklich was passieren (juristisch) kann aber eigentlich nicht. Maximal Verwarnung und Ordnungsgeld.

Wer aus 8m nen Köpper in nen 2m tiefen Kanal macht in dem Schiffe fahren, der hat sie wirklich nicht mehr alle.
Aus 5m in nen See zu hüpfen der mindestens 5m tief ist ist da schon noch was anderes...
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Mittwoch, 8. August 2007, 14:00

also bei der Okertalsperre muss man ja nur mal schauen wenn die Talsperre leer ist ob da nen hinderniss ist (ich meine nicht das da was ist wenn ich mich recht erinnere) dann sollte das relativ gefahrlos gehen.

Wobei man natürlich aufpassen sollte wieviel Wasser gerade drin ist weil die Brücke doch schon recht weit oben ist und das Wasser da keine 20m tiefe haben wird, wenn die Talsperre dann mal etwas leerer ist könnten das schnell nur noch 2-3 Meter sein das könnte schon knapp werden.

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Donnerstag, 9. August 2007, 01:31

@Diago... Die Pfeiler der Brücken sind 45m hoch... ist denke es ist relativ unwahrscheinlich, dass man was sieht, selbst wenn es recht leer ist. Und nach der Brandrodung vor dem Bau denke ich auch nicht, dass da noch Bäume oder anderes Zeug übergeblieben sind.

@FUNKMAN...

Zitat

Irgendwie frage ich mich, was der ganze Fred hier soll.


Wie es der Titel schon beschreibt: Ich wollte wissen, ob Brückenspringen in DE erlaubt, geduldet oder verboten ist - und zwar aus dem Grund, weil ich es nicht weiß. Dass das hier so ein Selbstläufer und Polarisierer wird, konnte ich ja nicht ahnen.
Wenn das ganze Deiner Meinung nach grotesk und lächerlich ist, frage ich mich, warum Du immernoch liest, bzw. antwortest ::)

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Donnerstag, 9. August 2007, 14:26

Zitat von »steff79«

@FUNKMAN...

Wie es der Titel schon beschreibt: Ich wollte wissen, ob Brückenspringen in DE erlaubt, geduldet oder verboten ist - und zwar aus dem Grund, weil ich es nicht weiß.



OK, das ist ja mal eine sinnige Aussage zur Frederöffnung... auch wenn´s nur ein "Nice to know"-Faktum sein dürfte.



Zitat

Dass das hier so ein Selbstläufer und Polarisierer wird, konnte ich ja nicht ahnen.



Ehrlich? Hast du wirklich nicht geahnt? Sicher? ::)


Sorry, aber bei einem so großen Forum ist die Wahrscheinlichkeit enorm hoch, dass jemand schon einmal etwas Schlimmes in der Richtung miterlebt bzw. eine sehr ablehnende Haltung gegenüber solch leichtsinnigen Aktionen hat.





Zitat

Wenn das ganze Deiner Meinung nach grotesk und lächerlich ist, frage ich mich, warum Du immernoch liest, bzw. antwortest ::)


Um meine Meinung zu dem Ganzen abzugeben. Das soll hier in Deutschland immer noch erlaubt sein... :P ;) :P ;) :P


Sicherlich haben meine Aussagen, dass ich solchen Leichtsinn aus meinem Blickwinkel heraus verurteile bzw. den Leuten, die sich hier zum "fröhlichen Sprung ins Unbekannte" bekennen, eine gewisse "geistige Weitsicht" abspreche, auch einen stark polarisierenden Charakter.
Dass nicht jeder, der sich solchen Wagnissen hingibt, automatisch weniger Grips zu hat, ist mir durchaus bewusst und das stelle ich auch nicht als zwangsläufige / unausweichliche These hin - aber zumindest scheint er/sie diese dann vllt doch vorhandenen Gehirnzellen nicht "sinnvoll" in Hinblick auf die möglichen Folgen für das weitere Leben zu verwenden.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Donnerstag, 9. August 2007, 20:55

Biggesee --> Junge springt von Brücke --> taucht nicht wieder auf --> Rettungstaucher müssen seine Leiche von der Eisenstange trennen --> Eisenstange ragte unter der Wasseroberfläche senkrecht hoch --> selbes Szenario schon mehrmals passiert.

Biggesee --> Doppelbrücke (oben Autos, mittig S-Bahn) --> Junge will von halber Höhe springen --> zu langsam --> S-Bahn überrollt ihn

Trotzdem seh ich ich täglich wenn ich vor Ort bin die Kids fröhlich ins Wasser springen. Ich bleib lieber am Ufer und teste mein neues Schlauchboot.

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Donnerstag, 9. August 2007, 21:17

Zitat von »El_PResidente«


P.S Bevor die doofe Antwort kommt.... Ja, auch ich hab früher Mist gemacht. Bin in Hiltrup von der Prinzenbrücke in den Dortmund-Ems-Kanal gesprungen, hab Pötte angeschwommen und bin bis zur Schleuse mitgefahren. Aber vorher gefragt ob das erlaubt ist...  ::) ::)


;D Ich komme ursprünglich auch aus MS und weiss genau was du meinst ;D
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Donnerstag, 9. August 2007, 22:47

Zitat von »Katzenfreund«

Ich glaube, ich versteh euch nicht.
Ich gehe schwimmen, um nach 2-3h schwimmen (nicht rumliegen oder springen) völlig fertig zu sein und mal ne Nacht durchzuschalfen.
Mit welcher Motivation macht ihr das?


Spaaaaß ???

Und das als Argument kannste auch knicken. Nur weil es Spaßbäder gibt, heisst es nicht das jedes keine Schwimmbahnen hat. Nun komm mir bitte nicht mit Sachen wie : "Da kann man nich Schwimmen da sind zuviele Menschen, pärchen mit ihren .... rumfliegenden Bällen" usw.

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Freitag, 10. August 2007, 12:35

Zitat von »Katzenfreund«

Weil es unvorsichtig wäre, mehr als eine Turmhöhe zu einer Zeit zu öffnen. UND: Weil in Olympiahallen die 10er Türme meist einzeln sind und die anderen ein kleineres (flacheres) Becken haben.


Hallo Katzenfreund,

Ich kenne nur 2 Schwimbäder in Wien mit einen 10 Meter Turm.
Diese waren allerdings, noch nie für die Öffentlichkeit zugängig, wenn ich anwesend war. Einige mal haben ein Paar Jugendliche bis vom 7 oder 8 Meterbrett(keine ahnung wie hoch das wirklich ist, der zweit höchste Turm halt) springen dürfen.
Aber wenn anscheinend ein so großes Interesse daran besteht.
Verstehe ich nicht wieso diese nicht öfter geöffnet sind.
Oder müssen die Leute wirklich einen Verein beitreten, nur weil
sie sich einigemal im Jahr einen "Kick" geben möchten?

Achja, zum Thread und euren Kommentare dazu...


...Wieviele Forummitglieder braucht man schnell noch um eine Glühlampe auszuwechseln?

freundliche Grüße
Jürgen
mein Blog, mein Stift, mein Rezept...

Re: Brückenspringen: erlaubt, geduldet oder verbot

Freitag, 10. August 2007, 13:55

Allein die Vorstellung, von so großer Höhe zu springen, löst bei mir spontan Schweißausbrüche aus. Gott, was bin ich nen Feigling ::) ;D