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Teckel

Senior Member

ebay Verkäuferfrage

Mittwoch, 24. April 2002, 02:42

Eure Meinung interessiert mich...

Ich habe über ebay eine Lederkombi verkauft. Der Käufer überwies das Geld sehr schnell. Da ich eine gefaxte Einzahlungsquittung erhalten habe, hab ich das Paket noch am selben Tag verschickt. Wie drei andere auch.
Nach 3 - 4 Tagen bekam ich von den anderen Käufern meine Bewertungen.... Von Lederkombi nicht. Ich nette email geschrieben bezüglich Bewertung.... Er nette email geschrieben, Ware noch nicht angekommen. Noch zwei Tage gewartet.... immer noch nicht. Dann hab ich bei der Post angerufen. Paket in Hagen rausgegangen, aber im Ankunftsfrachtzentrum nicht angekommen. Nach 2 weiteren Tagen habe ich einen Nachforschungsantrag gestellt. Die sagen: Minimum 3 Wochen, Maximum 3 Monate....
Ich hatte dem Käufer nach erhalt des Faxes sofort den PostPaket Einlieferungsbeleg gefaxt. Er weiß also, dass die Post es verschlampt hat. Jetzt bittet er mich, ihm das Geld zurückzuüberweisen....., da ich ja von der Post früher oder später das Geld oder die Ware zurückerhalten würde....

Was würdet Ihr tun?

CGT
Biete:

2 mal AquaDrive in blau.

CrasH

Senior Member

Re: ebay Verkäuferfrage

Mittwoch, 24. April 2002, 02:56

Das ist ne schwirige lage... also du hast ja eigentlich keine schuld, das ist ja die Post, ich habe auch auf ein Handy 6210 fast 3 Wochen gewartet, nur wer weis ob es auch sofort rausging?

Vieleicht hatt er es ja auch erhalten und will dich um die ecke bringen... mann kann nie wissen... arbeitet er bei Post.... 100 fragen... keine Antwort,

Ich würde sagen das 2 Wochen eigentlich Normal sind, so muss mann sich einstellen, das Geld würde ich ihm auf jeden fall noch nicht geben ! es könnte ja morgen ankommen...

Re: ebay Verkäuferfrage

Mittwoch, 24. April 2002, 03:27

Ich würd das Geld auch nicht zurückgeben!

Re: ebay Verkäuferfrage

Mittwoch, 24. April 2002, 03:42


vorschlag zur güte: 50/50.

an und für sich, ist alles was du machen kannst, die sache weiter verfolgen. um ihn nun aber hinwegzutrösten, über einen fehler, den du nicht begangen hast, würd ich die hälfte erstmal zurücküberweisen. hängt allerdings von dem eindruck ab, den du von ihm hast - wenn das paket doch noch ankommt, dann muss er den rest natürlich wieder bezahlen.

zahlt in solchen fällen eigentlich die post? glaubnicht, eh, war ja nicht versichertes paket (?).

eklige situation.
würd mich aber auf jeden fall interessieren, was da nu rauskommt...

thore
Well, here's my first question. Do you think it's kind of dangerous handing out guns at a bank? (Michael Moore, Bowling for Columbine)

Re: ebay Verkäuferfrage

Mittwoch, 24. April 2002, 11:33

@Teckel

das Versandrisiko liegt beim Kaeufer, nicht bei Dir !
(Ist so eindeutig geregelt)
Wend dich mit dieser Frage auch mal an das eBay-Sicherheitsforum:
http://forums.ebay.de
(Mist, den direkten Link schluckt YaBB nicht)
Da werden Sie geholfen !

smash your head on keyboard to continue

CrasH

Senior Member

Re: ebay Verkäuferfrage

Mittwoch, 24. April 2002, 15:37

Ja, ich würde es auch rauszögern lassen

Zitat

um ihn nun aber hinwegzutrösten


Sag ihm du bist nicht schuld... das Prob. ist allesdings das es idioten gibt die wenn man nach 3 tagen nichts bekommt eine Negative bewertung abgeben...

Teckel

Senior Member

Re: ebay Verkäuferfrage

Mittwoch, 24. April 2002, 15:56

Hier bringt das BGB die klärung des Problems..

§ 447 BGB

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Orte als dem Erfüllungsorte, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


§ 448.

(1) Die Kosten der Übergabe der verkauften Sache, insbesondere die Kosten des Messens und Wägens, fallen dem Verkäufer, die Kosten der Abnahme und der Versendung der Sache nach einem anderen Orte als dem Erfüllungsorte fallen dem Käufer zur Last.



CGT
Biete:

2 mal AquaDrive in blau.