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Gelöschter Benutzer

unregistriert

Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsvertrag...

Sonntag, 21. Oktober 2007, 13:28

Moin Moin...

Hänge gerade an einer Definitionsfrage...

Der Wortlaut des § 622 BGB ist im Folgenden auszugsweise aufgeführt.

§ 622 BGB Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen

(1)
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2)
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats;
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats;

... usw...

Nun meine Frage...

Wo ist der Unterschied, ob man zu Beginn 4 Wochen zum Monatsende kündigen kann, oder nach 2 Jahren im Betrieb 1 Monat zum Monatsende ??? Das würde suggerieren, das 1 Monat länger ist als 4 Wochen ?!?!?!

Kann jemand mal ein Beispiel für mich machen wo das nen Unterschied gibt ?! Danke :-)

Re: Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsvertrag

Sonntag, 21. Oktober 2007, 13:45

tjo lesen bildet

das eine mal gehts um die kuendigungsfrist wenn ein arbeitnehmer kuendigt und das andere mal wenn der arbeitgeber kuendigt

;D

also sind 4 wochen vermutl die selbe zeitspanne wie 1 monat :) ;)

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsvertrag

Sonntag, 21. Oktober 2007, 13:48

Zitat von »notgnixeL«

tjo lesen bildet

das eine mal gehts um die kuendigungsfrist wenn ein arbeitnehmer kuendigt und das andere mal wenn der arbeitgeber kuendigt

;D

also sind 4 wochen vermutl die selbe zeitspanne wie 1 monat :) ;)


Klugschei**er :-) Das ist nicht der Unterschied so weit ich es verstanden habe ^^ 4 Wochen sind laut BGB 28 Tage, ein Monat wahrscheinlich 2-3 Tage mehr... Aber warum man in 2 Jahren Betriebszugehörigkeit nur 2-3 Tage erweiterten "Kündigungsschutz" erhält... Des weiteren sagt das Gesetz, dass der Arbeitnehmer keine LÄNGERE Frist haben darf als der Arbeitgeber.

Vielleicht hat ja doch jemand noch eine fundierte Antwort ;D

So Leif.... Ab und 3 Strafrunden um den Anhänger :-*

Re: Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsvertrag

Montag, 22. Oktober 2007, 11:13

...fundiert kann ich dir das auch nicht beantworten, vielleicht hängt das aber auch damit zusammen das du auch zum 15. kündigen kannst, da ist das dann einfacher in Wochen zu rechnen als nin Monaten.

Grüße,
Cheiron.

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsvertrag

Montag, 22. Oktober 2007, 12:32

Also im Arbeitsvertrag steht sinngemäß, dass beide Parteien die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten haben, und sollte sich diese Frist durch das Gesetz verändern, auch wieder BEIDE Parteien daran gebunden sind.

Habe ich TROTZDEM die Möglichkeit auch zum 15. des Monats zu kündigen ?? Der Vertrag wurde zu einem 1. geschlossen, das Gehalt wird auch zum 1. gezahlt...

Re: Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsvertrag

Montag, 22. Oktober 2007, 14:45

Zitat von »Möppel«

Also im Arbeitsvertrag steht sinngemäß, dass beide Parteien die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten haben, und sollte sich diese Frist durch das Gesetz verändern, auch wieder BEIDE Parteien daran gebunden sind.

Habe ich TROTZDEM die Möglichkeit auch zum 15. des Monats zu kündigen ?? Der Vertrag wurde zu einem 1. geschlossen, das Gehalt wird auch zum 1. gezahlt...


Soweit ich weiss kann man durch den Arbeitsvertrag das BGB nicht nachteilig fuer den Arbeitnehmer hin veraendern, d.h. du muesstest mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. kuendigen koennen.

Da wir aber eh schon den 22. haben klappt das diesen Monat eh nimmer ;)
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsvertrag

Montag, 22. Oktober 2007, 15:42

Zitat von »Clark«



Soweit ich weiss kann man durch den Arbeitsvertrag das BGB nicht nachteilig fuer den Arbeitnehmer hin veraendern, d.h. du muesstest mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. kuendigen koennen.

Da wir aber eh schon den 22. haben klappt das diesen Monat eh nimmer ;)


Für diesen Monat ist es auch noch nicht akut. aber ich wüsste es gerne genauer ;-) Geht´s oder nicht ?