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Rechtliche Frage

Montag, 29. Oktober 2007, 23:42

Ich bzw. meine Schwester haben ein Problem.

Hintergrund:
Meine Schwester hatte am Samstag einen Bauchtanz-Auftritt. In einer kurzen Pause hat man plötzlich einen schrecklichen Krach aus dem "back-stage-Bereich" gehört. Kurz darauf stellte sich heraus, dass eine große, schwere Metall-Stange voll auf ihren Fuß gefallen war, welche zuvor von einer anderen Tänzerin unachtsam umgestoßen wurde. Für meine Schwester war der Abend dann natürlich vorbei. Der Orthopäde machte nun die Diagnose, dass der kleine Zeh "zertrümmert" ist.

Das ganze lief eigentlich in einem lockeren Rahmen mit ca. 50-100 Besuchern ab. Organisiert wurde die ganze Sache von ihren beiden Tanz-Lehrerinnen (ohne Eintritt, und nachdem die zum Ende hin um eine finanzielle Zuwendung gebeten haben, wohl teilweise auch aus privaten Mitteln finanziert). Die Veranstaltung fand in einer kleinen, mietbaren Halle einer Gaststätte statt (mit einer installierten Bühne, Musikanlage etc.).


Frage:
Wer haftet denn hier nun? Die Metallstange ist -- soweit ich das beurteilen kann -- Eigentum des Gaststättenbetreibers und wurde für den Auftritt nicht benötigt. Meiner Meinung nach hätte dieses Teil gesichert werden müssen. Im Moment muss meine Schwester relativ starke Schmerzmittel nehmen und (ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen) die Folgeschäden sind ja auch noch nicht absehbar. Kann man hier Schmerzensgeldansprüche stellen? ...wie sollte man sich in dieser Situation verhalten?

Re: Rechtliche Frage

Montag, 29. Oktober 2007, 23:47

wenn ihr schmerzensgeld ansprüche stellen wollt, dann müsst ihr eh zum anwalt gehen. da bekommt man dann auch die entsprechende rechtsberatung.
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Re: Rechtliche Frage

Dienstag, 30. Oktober 2007, 03:36

Haftpflicht (die private, nicht die fürs auto) haftet auch oder insbesondere für Personenschäden. In sofern wäre das einfachste und vielleicht sinnvollste das aber die Privathaftpflicht der Tänzerin abzuwickeln, die die Stange umgestoßen hat. Nachteile entstehen dadurch ja nicht wirklich. Geht natürlich nur wenn die dame versichert war (wovon ich eigentlich immer ausgehe, alles andere  ist imho fahrlässig)

Mag sein dass die Stange gesichert gehört hätte, aber sowas dann eindeutig zu klären und einzuklagen wäre dann ja schon wieder Anwaltssache, müsste man ja auch die ganzen Mietkonditionen und Bedingungen analysieren.

Deshalb würd ich erstmal die einfachste Lösung mit der Privathaftpflicht abklopfen, erst wenn das nicht funktioniert (weil "Täterin" nicht versichert oder Versicherung den Tathergang nicht akzeptiert) in Richtung gerichtliche Maßnahmen gehen.


Man muss ja nicht immer gleich mit rechtlichen Schritten ankommen, letztenendes war es ja ein Unfall den vermutlich weder die Kollegin noch der Besitzer mutwillig oder grob fahrlässig zu verschulden hat. Genau dafür gibts die entsprechenden Versicherungen und die kann man dann auch mal nutzen
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir