Ich bzw. meine Schwester haben ein Problem.
Hintergrund:
Meine Schwester hatte am Samstag einen Bauchtanz-Auftritt. In einer kurzen Pause hat man plötzlich einen schrecklichen Krach aus dem "back-stage-Bereich" gehört. Kurz darauf stellte sich heraus, dass eine große, schwere Metall-Stange voll auf ihren Fuß gefallen war, welche zuvor von einer anderen Tänzerin unachtsam umgestoßen wurde. Für meine Schwester war der Abend dann natürlich vorbei. Der Orthopäde machte nun die Diagnose, dass der kleine Zeh "zertrümmert" ist.
Das ganze lief eigentlich in einem lockeren Rahmen mit ca. 50-100 Besuchern ab. Organisiert wurde die ganze Sache von ihren beiden Tanz-Lehrerinnen (ohne Eintritt, und nachdem die zum Ende hin um eine finanzielle Zuwendung gebeten haben, wohl teilweise auch aus privaten Mitteln finanziert). Die Veranstaltung fand in einer kleinen, mietbaren Halle einer Gaststätte statt (mit einer installierten Bühne, Musikanlage etc.).
Frage:
Wer haftet denn hier nun? Die Metallstange ist -- soweit ich das beurteilen kann -- Eigentum des Gaststättenbetreibers und wurde für den Auftritt nicht benötigt. Meiner Meinung nach hätte dieses Teil gesichert werden müssen. Im Moment muss meine Schwester relativ starke Schmerzmittel nehmen und (ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen) die Folgeschäden sind ja auch noch nicht absehbar. Kann man hier Schmerzensgeldansprüche stellen? ...wie sollte man sich in dieser Situation verhalten?