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Re: Copyright und Diplomarbeit

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 14:39

Ich kann Fachbücher sogar von der Steuer absetzen, da machen die 170 Euro sogar ziemlich Spaß! :)

Lies meinen Beitrag mal genau durch, wenigstens die zitierten Stellen. Und dann lies mal den Schricker, was der zu den besagten Stellen schreibt. Und DANN reden wir hier weiter. Wenn man davon ausgeht, daß die Wikipedia-Artikel noch nicht obsolet sind, sind sie was den hier besprochenen Fall angeht eindeutig.

Oh, btw: Bis dahin solltest Du dir die Erklärungen von Fachbegriffen und die Unterstellungen von Unwissenheit noch ein wenig zurückhalten. Kostet doch eh nur Zeit, die Du nicht hast. ;)
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 17:03

ok, letzter versuch: mit schaffung des werkes erlangt der urheber bestimmte rechte u.a. das vervielfältigungs- und verbreitungsrecht. dh der urheber kann grundsätzlich entscheiden wer sein werk vervielfältigt/veröffentlicht. zu gunsten der allgemeinheit gibt es jedoch besondere schranken, dazu gehört u.a. der von dir zitierte § 53 urhg (der im übrigen mit der vorliegenden sache nichts zu zun hat) und eben auch das zitatrecht des § 51 urhg. hintergrund ist, dass ein kultureller/wissenschaftlicher fortschritt einen rückgriff auf bestehende werke erfordert. zitiert man also ein werk enstprechend den voraussetzungen des § 51 urhg (quellenangabe etc.) ist dies als einschränkung des vervielfältigungs- bzw. verbreitungsrechts zugunsten der allgemeinheit zulässig. übernimmt man ein schema oder ein darstellung eins zu eins ohne einhaltung der voraussetzungen des § 51 urhg z. b. durch abmalen oder kopieren ohne quellenangabe, verletzt man das vervielfältigungsrecht. verstanden? nein? dacht ich mir.
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 18:18

Was sollen eigentlich diese dauernden Beleidigungen? Das klingt sowas von selbstverliebt und hochnäsig... Merkst Du das eigentlich noch? Nein? Dachte ich mir.

Begründe doch mal bitte lieber, warum hier der § 53 III 2 UrhG nicht einschlägig sein sollte. Der gestattet nämlich eindeutig die Vervielfältigung zum Gebrauch bei staatlichen Prüfungen, wozu eine Diplomarbeit mE wohl gehören sollte. Und wenn Du grad dabei bist, lass mich doch bitte auch gleich wissen, warum das hier nicht stimmen sollte:

"Mitteilung über den Inhalt eines Werkes:  Zu trennen ist der urheberrechtliche Schutz eines Werkes von dem Inhalt, der in ihm zum Ausdruck kommt. So ist es durchaus möglich, das Motiv eines Bildes erneut zu verarbeiten, ohne dabei eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Die Grenzen sind hier jedoch nicht eindeutig: Ist der Inhalt selbst originell genug, um ein schutzfähiges Werk zu sein, darf er nicht einfach in eigenen Werken verwendet werden. Dies trifft z. B. auf die Handlungen von Romanen zu, soweit sie erfunden und nicht nur banal sind."
Quelle s.o.

Und dann klinke ich mich hier aus, richtige Argumente und Textstellen zu diesem Punkt scheinen ja nicht mehr zu kommen.
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Mittwoch, 31. Oktober 2007, 20:31

dir fehlt es einfach an einem grundlegendem verständnis urheberrechtlicher zusammenhänge.dir jetzt die gesetzessystematik zu erklären,würde bei weitem den rahmen sprengen.sei doch mal ehrlich:du hast dir dein "wissen" bei wikipedia zusammen gesucht und versucht dir einen reim drauf zu machen. ist ja ok,aber lass dir doch sagen, wenn du daneben liegst. ich hab versucht die frage von draco zu beantworten,alles weitere würde zu weit führen.
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Donnerstag, 1. November 2007, 00:45

Ganz ehrlich: Nein, ich habe mir mein Wissen nicht bei Wikipedia zusammengesucht. Mit sowas schlage ich mich schon einige Jährchen rum. Ich lasse mir trotzdem gerne sagen wenn ich daneben liege, ich kann auch gerne einen Fehler zugeben.

Nur: Bisher hast Du mich nicht davon überzeugt, daß ich falsch liege. Du schreibst immer nur, was ich schreibe wäre falsch und fälscher. WENN das so ist, kein Problem - aber erkläre es mir bitte.

Warum um alles in der Welt sollte der § 53 II / III 2 UrhG hier nicht diese Diskussion abschließend beenden? Hier steht fast wortwörtlich der von Draco gewünschte Verwendungszweck als Urheberrechtsschranke im Gesetzestext. Die Vervielfältigung eines Bildes (Grafik) zum Gebrauch in wissenschaftlichen Arbeiten und/oder staatlichen Prüfungen. Ich wüßte keinen einzigen Grund, warum dieser Verwendungszweck hier nicht eingeschlossen sein sollte. Ebenfalls ausdrücklich besagt wird, daß eine Vervielfältigung zu diesen Zwecken nicht das Vervielfältigungsrecht des Autors verletzt.

Auch die leider ohne genaue Textstelle aus Wikipedia zitierte Aussage, daß der urheberrechtliche Schutz eines Werkes nicht auch automatisch dessen Inhalt umfasst erscheint mir hierzu passend. Und sollte dieser Teil bei Wikipedia nicht aus einem Zusammenhang gerissen zitiert worden sein, wüßte ich auch hier nicht, warum das nicht zur Problemlösung beitragen sollte.

Klar ist, daß sich diese beiden Sachen auf verschiedene Lösungsansätze beziehen. Im § 53 III 2 wird die Vervielfältigung eines Werkes behandelt, in der Textstelle dagegen das Urheberrecht im Bezug auf Inhalt bzw. Darstellungsform.

Wenn Du mir für diese beiden Dinger erklären und diese Erklärung belegen kannst, daß sie hier nicht funkionieren - dann werde ich dir Recht geben. Und deine Ruhe. ;)
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Donnerstag, 1. November 2007, 10:32

na schön, weil dus bist: ;D wie du richtig erkannt hast, ist auch § 53 urhg eine schrankenregelung. entscheidend ist, was dort schon in der überschrift zu lesen ist: einzelne vervielfältigungen zum eigenen wissenschaftlichen gebrauch. bsp: erlaubt ist, in die bibliothek zu gehen, einen aufsatz zu kopieren und diesen für die eigene wissenschaftliche tätigkeit zu verwenden. nicht erfasst ist hiervon hingegen die vervielfältigung und veröffentlichung eines werkes oder werkteiles in einer diplomarbeit ohne quellenangabe.

der von dir außerdem zitierte § 53 abs. 2 s. 3 erfasst nach dem klaren wortlaut vervielfältigungen zu prüfungszwecken. bsp: die kopie eines zeitungsartikels für eine schulklasse im rahmen einer deutscharbeit. fazit: § 53 uhrg ist schlicht und ergreifend nicht einschlägig. einschlägig ist § 51 urhg.

womit wir wieder beim anfang wären und hier verstehe ich dein problem ehrlich gesagt nicht: zitate - auch bildzitate - unter angabe der quelle im rahmen einer wissenschaftlichen arbeit sind erlaubt. ist doch eine klare kiste: ein wissenschaftlicher diskurs kann doch nur stattfinden, wenn man arbeiten anderer zitieren kann. bsp: forscher x zitiert schema f von forscher y um die ergebnisse in der eigenen arbeit zu widerlegen.

zu der von dir angesprochenen trennung von form und inhalt: eine uralte diskussion über grundprinzipien des urhr, die hier wie oben erläutert gar nicht notwendig ist. gemeint ist damit, dass das werk nur in seiner konkreten ausgestaltungsform geschützt ist, nicht hingegen die dahinter stehende idee. um bei deinem bsp zu bleiben: das foto des künstlers mit dem roten sofa ist geschützt, dh ich darf es nicht ohne dessen erlaubnis vervielfältigen, verbreiten etc. die dahinter stehende idee natürlich nicht. also kann ich heute mittag ohne probleme ein bild von einem roten sofa machen. wenn ich hingegen ein werk in seiner konkreten ausgestaltungsform kopiere und damit vervielfältige egal ob durch abschreiben, abmalen, fotokopieren, einscannen und ausdrucken verletzt dies das vervielfältigungsrecht.

fundstellen für diese erläuterungen rauszusuchen hab ich ehrlich gesagt keine große lust, zumal sich das meiste schon aus dem gesetzeswortlaut ergibt. und sorry, aber wikipedia ist schön und gut aber nur bedingt geeignet sich ein verständnis von derlei dingen anzueignen. :-X
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Donnerstag, 1. November 2007, 14:49

Hmm, jetzt mal ganze ehrlich: Eigentlich widerspricht sich nicht mal, was wir hier gesagt haben.

Ich habe ja nie behauptet, daß nach § 53 eine Quellenangabe nicht notwendig wäre. Hiernach ist nur die Vervielfältigung eines Werkes in angemessenem Unfang für den Zweck keine Verletzung des Vervielfältigungsrechtes. Hier ging es mir einzig um die Schranke die sich auf das von dir weiter oben angesprochene Vervielfältigungsrecht bezieht, quasi nur eine Antwort darauf. :)

Bleibt aber immer noch die Trennung von Form und Inhalt. Wenn ich dein Fotobeispiel (Rotes Sofa darf ich fotografieren, nur das mir vorliegende Bild nicht abfotografieren) auf Dracos Frage abstrahiere, hieße das ja dann, daß wenn Draco also ein ihm bekanntes Schema grafisch in vom Ursprung unterschiedlicher Ausgestaltung neu gestaltet (Inhalt großteils identisch, aber nicht schützenswert, äußere Form grundverschieden), wäre das ok und er müßte sich keine Urheberrechtsverletzung vorwerfen lassen. Richtig verstanden?


Und btw: Danke für die Erklärung (ernstgemeint)! ;)
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Freitag, 2. November 2007, 09:41

Zitat von »SpeedCat«

Hmm, jetzt mal ganze ehrlich: Eigentlich widerspricht sich nicht mal, was wir hier gesagt haben.

Ich habe ja nie behauptet, daß nach § 53 eine Quellenangabe nicht notwendig wäre. Hiernach ist nur die Vervielfältigung eines Werkes in angemessenem Unfang für den Zweck keine Verletzung des Vervielfältigungsrechtes. Hier ging es mir einzig um die Schranke die sich auf das von dir weiter oben angesprochene Vervielfältigungsrecht bezieht, quasi nur eine Antwort darauf. :)

richtig, aber halt für diesen fall nicht einschlägig aus den genannten gründen.

Zitat


Bleibt aber immer noch die Trennung von Form und Inhalt. Wenn ich dein Fotobeispiel (Rotes Sofa darf ich fotografieren, nur das mir vorliegende Bild nicht abfotografieren) auf Dracos Frage abstrahiere, hieße das ja dann, daß wenn Draco also ein ihm bekanntes Schema grafisch in vom Ursprung unterschiedlicher Ausgestaltung neu gestaltet (Inhalt großteils identisch, aber nicht schützenswert, äußere Form grundverschieden), wäre das ok und er müßte sich keine Urheberrechtsverletzung vorwerfen lassen. Richtig verstanden?

grundsätzlich richtig. er könnte sogar an dem bearbeiteten werk eigene rechte erlangen, sofern eine gewisse schöpfungshöhe gegeben ist, § 3 urhg. aber auch das ist macht doch in der regel bei wissenschaftlichen arbeiten keinen sinn. man zitiert ein schema, gibt die quelle an, macht es damit als zitat kenntlich und gibt es nicht als eigene leistung aus und diskutiert das ergebnis in der eigenen arbeit.
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Freitag, 2. November 2007, 13:40

Gut, klar so weit. Aber ich denke doch, daß wenn er ein Schema in eigener Arbeit erneut erstellt, ist das nicht als "bearbeitetes Werk" zu sehen, sondern doch viel mehr als ein komplett neues Werk, oder? Der Inhalt ist dabei mal ohne Einfluß auf das UrhR sei angenommen. Wenn Draco somit ein Schema mit neuem, iegenem Aussehen erstellt, sollte das doch ein neues Werk sein.

Natürlich ist es üblich, Sachen zu zitieren. Geht auch am einfachsten. Falls (!) man das aber nich will, aus welchem Grund auch immer, steht doch dann urheberrechtlich so gesehen nichts im Wege, wenn man eine Grafik einfach selbst erstellt. Right?
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Freitag, 2. November 2007, 14:04

eben nicht. wenn du ein schema bloß abmalst und damit die konkrete form und nicht bloß den dahinter stehenden inhalt übernimmst, entseht mangels persönlich geistiger schöpfung eben kein neues werk. ein bloßes abmalen ist eben als vervielfältigung zu qualifizieren und daher - sofern nicht als zitat kenntlich gemacht - i.d.r. unzulässig. die beurteilung hängt natürlich immer vom einzelfall ab und lässt sich nicht für jede variante abschließend festlegen.
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Re: Copyright und Diplomarbeit

Freitag, 2. November 2007, 16:05

Deshalb schrieb ich ja extra, daß das neue Schema ein "eigenes Aussehen" bekommen sollte/würde. Quasi eine sich vom Original deutlich unterscheidende, grafisch andere Darstellung des selben Schemas.

So wie Draco weiter vorne schrieb, daß er es ja auch gemacht hat mit einigen kleinen Dingern.
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