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Zitat von »SpeedCat«
Hmm, jetzt mal ganze ehrlich: Eigentlich widerspricht sich nicht mal, was wir hier gesagt haben.
Ich habe ja nie behauptet, daß nach § 53 eine Quellenangabe nicht notwendig wäre. Hiernach ist nur die Vervielfältigung eines Werkes in angemessenem Unfang für den Zweck keine Verletzung des Vervielfältigungsrechtes. Hier ging es mir einzig um die Schranke die sich auf das von dir weiter oben angesprochene Vervielfältigungsrecht bezieht, quasi nur eine Antwort darauf.
Zitat
Bleibt aber immer noch die Trennung von Form und Inhalt. Wenn ich dein Fotobeispiel (Rotes Sofa darf ich fotografieren, nur das mir vorliegende Bild nicht abfotografieren) auf Dracos Frage abstrahiere, hieße das ja dann, daß wenn Draco also ein ihm bekanntes Schema grafisch in vom Ursprung unterschiedlicher Ausgestaltung neu gestaltet (Inhalt großteils identisch, aber nicht schützenswert, äußere Form grundverschieden), wäre das ok und er müßte sich keine Urheberrechtsverletzung vorwerfen lassen. Richtig verstanden?
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