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Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefall

Dienstag, 19. Februar 2008, 09:10

Hi

Ich habe seit kurzem ein Problem mit meinem LCD den ich online gekauft habe, die Rechnung ist vom 28.02.07.
Ich hab mich gestern mit einer Beschreibung und der Bitte um eine Abwicklung im Rahmen der Garantie an den Shop gewandt, der mich auch direkt an den Hersteller abgeschoben hat.

Frage ist nun ob der Shop sich so einfach aus der Affäre ziehen kann, oder er zur Abwicklung mit dem Hersteller verpflichtet ist/werden kann.

Mit der Antwortmail kam auch gleich die Standard Hotline Nummer die einen -aus eigener Erfahrung- nur Nerven kostet, dass ist auch der Grund warum ich mich nicht unbedingt selbst mit dem Hersteller auseinander setzen will.
Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 09:48

Soweit ich weiß ist es der Hersteller, der die Garantie gibt und nicht der Zwischenhändler. Letztlich macht ein Onlineshop im garantiefall nichts anderes als du auch; er schickt das Gerät zum Hersteller. Meistens bist du sogar besser bedient, wenn du das Ding direkt zum Hersteller schickst, weil es dann schneller geht.

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 12:26

ganz meiner meinung... und wasist draus geworden ?

(rein theoretisch ist er in der pflicht sich drum zu kümmer (der zwischenhändler) aber besser meist gleich zum hersteller wenn man diesen gut erreicht etc....
System: E6600 @ 2,4 ghz; Abit AB9pro; 2gb vitesta extreme 800; Sparkle 8800Gts 640mb @ 675mhz core/1566mhz shader/999mhz ram; 500gb Samsung, BeQuiet 530 darkpower pro @ modded Wakü: 360xt in lianli pcg70, eheim 12V, Cuplex fürn CPU, NB, SB, alle Spawas, Aqua grfx, Aquero

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 13:20

Gewährleistung != Garantie ;)
[V] ASUS P7P55D Deluxe, unbenutzt und originalverpackt aus Garantieaustausch

Zitat von »FUNKMAN«

Liquid Sunshine in the Dark...

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 15:02

So, mal etwas aus der Schule was nützlich ist ;)

Gesetzliche Gewährleistung gilt für den Händler. Der Hersteller kann Garantie geben.

Als Privatkunde hat man sich an den HÄNDLER zu halten, der haftet für die Mängel, wie er dass nun mit dem Hersteller regelt ist SEIN Bier. Er hat natürlich die Möglichkeit sich an den Herstellerzwecks Nachbesser (sprich Reparatur) zu wenden. Was mir jetzt aber auch erst bewusst wurde ist, dass man nach §§437/439 die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung hat! Ich würde also eine Nachlieferung vorziehen :)
Naja da du über 6 Monate das Gerät hast, solltest du aber trotzdem freundlich zum Händler sein, er ist nicht mehr in der Beweislast ;)

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 19:30

Zitat von »cronix«

So, mal etwas aus der Schule was nützlich ist ;)

Gewährleistung gibt meines Wissens nach der Hersteller. Garantie der Händler.


Da hast Du aber in der Schule nicht gut aufgepasst ;)

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 19:47

jo das dachte ich heut nachmittag auch.

Gewährleistung & Garantie geben meines WIssens nach nur die Hersteller. Ein Händler wäre ja dumm, wenn er auf Ware, die er auch nur einkauft, eigenständig Garantie geben würde.

Ich zweifel auch mal an, ob der Händler verpflichtet ist, sich einem Garantiefall logistisch anzunehmen. Was ist, wenn der Händler kurz nach dem Kauf dicht macht? Dann würde ja zwangsläufig auch die Garantieabwicklung unmöglich gemacht und das kann ganz sicher nicht sein. Aus meiner Sicht fällt das unter Kulanz des Händlers, wenn er dem Kunden bei nem Garantiefall hilft, indem er die Ware einschickt. Er will ja schliesslich den Kunden an sich binden.

Paar persönliche BEispiele:
- defektes Notebook ging direkt zu IBM
- defekte Glühbirnen (PKW) gingen direkt zu Osram
- PKW Defekt ging über Vertragshändler direkt zum Hersteller
- mehr fällt mir spontan nich ein :-)

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 19:55

Okay, ist wohl genau andersrum ;) Da hat das KuMi wohl auch geschlampt ... wir hatten nämlich eine PowerPoint Präsentation wo von Garantie die Rede war und es ging um die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Wenn ich das jetzt auch richtig verstanden habe, bei Garantie (falls man diese angeboten bekommt) kann man also immer verlangen, dass man einen funktionstüchtigen Gegenstand erhält, bei der Gewährleistung kann das Probleme nach 6 Monaten geben.

D.h. in den meistens Fällen wo die Gewährleistung (wegen Beweislast) nicht mehr greift, sollte man sich eigentlich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen, denn dieser gibt ja meines Wissens heutzutage auch fast immer 2 Jahre Garantie ?

Gruß

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 19:59

Zitat von »cronix«


Wenn ich das jetzt auch richtig verstanden habe, bei Garantie (falls man diese angeboten bekommt) kann man also immer verlangen, dass man einen funktionstüchtigen Gegenstand erhält, bei der Gewährleistung kann das Probleme nach 6 Monaten geben.


jo genau.

Zitat von »cronix«

D.h. in den meistens Fällen wo die Gewährleistung (wegen Beweislast) nicht mehr greift, sollte man sich eigentlich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen, denn dieser gibt ja meines Wissens heutzutage auch fast immer 2 Jahre Garantie ?


Nein. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, MUSS ZWINGEND vom Hersteller gegeben werden. Aber nach 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Käufer, sprich du musst beweisen, daß der Defekt durch Fehler vom hersteller verursacht wurde.

Garantie ist freiwillig, die gibt der Hersteller nur wenn er möchte. Wenn er sie gibt, kannst du dich - wenn du dich noch innerhalb des Zeitraums befindest (der beliebig sein kann) - im Fehlerfall auf die Garantie berufen und bekommst vom Hersteller Ersatz oder Reparatur.

Beispiel:
Kaufst dir nen Flachbildfernseher. Nach 12 Monaten bleibt das Bild plötzlich schwarz. Wenn du nur Gewährleistung hast, kannst du praktisch das Gerät vergessen. Unwahrscheinlich, dass du beweisen kannst, dass der Fehler beim Hersteller lag. Hast du aber Garantie von z.B. 2 Jahren, kannst du das Gerät beim Hersteller einschicken und bekommst es repariert zurück oder kriegst ein neues.

Ich achte deshalb immer drauf, dass Garantie auf dem Gerät ist. Dafür gebe ich auch gern mal was mehr aus.

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 20:02

Zitat von »Draco«


Nein. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, MUSS ZWINGEND vom Hersteller gegeben werden. Aber nach 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Käufer, sprich du musst beweisen, daß der Defekt durch Fehler vom hersteller verursacht wurde.


Da bist du aber falsch informiert, denn die Gewährleistung hat wirklich der Verkäufer (sprich Händler) zu leisten, was ihm daraus für Rechte gegenüber dem Hersteller entstehen ist ein andres Blatt.

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 20:04

okay hast recht, wiki sagt das gleiche.

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 20:05

Vorab schon mal danke für die Antworten! ;)

Nach meinen jetzigen Erfahrungen mit Philips machen die keinen großen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Mein Philips Plasma der nach 1,5 jahren ein defektes Netzteil hatte haben die ohne Mucken ausgetauscht, Haken an der Sache war das ich mehrere Stunden am Telefon gehangen habe und die Abwicklung 5 Monate gedauert hat! ;D
Das Problem ist nicht Philips selbst, sondern die unfähigen Vertragswerkstätten die sie beauftragen.

Ich hab einfach keine Lust mir so was noch mal an zu tun, und habe auch die Hoffnung dass es über den Händler evtl. schneller gehen könnte weil evtl. andere Reparaturdienste für diese Region zuständig sind! ;D ::)
... jaja, die Hoffnung stirbt zuletzt! :P


Edith
Hier mal die Garantiebestimmungen zu dem Gerät:
Kliggst
Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 20:07

Gott sei dank nimmt es nicht jeder Händler / Hersteller so genau. Die wissen genau, dass sie auf uns Konsumenten angewiesen sind und die Konkurrenz groß ist.

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 20:09

Hmm, der Händler kann aber in deinem Fall sagen, dass du erstmal beweisen musst, dass der Schaden schon vor Gefahrenübergang (Verkauf) bestand. Wenn er das macht, wird er wohl nur aus Kulanz den Fernseher gratis verschicken an Phillips, denn dann liegt es nicht mehr in seinem Aufgabenfeld.

Setze Phillips doch eine Frist und verlange nach Auslaufen dieser Frist, dass du ein Neugerät bekommst ? Weiss jetzt nicht ob das geht, müsste ich wissen, wo man die Gesetze zum Garantiefall findet.

Edit: Okay das mit der Fristsetzung wird nicht hinhauen, falls jeder Hersteller seine eigenen Garantiebestimmungen schreiben kann.

Edit2: Jeder Hersteller darf da ungefähr reinschreiben was er will :/ Gibt da nur ein paar Normen, die aber keine Fristen und sowas setzen.

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 20:17

Wie gesagt, Philips gibt 24 Monate Gewährleistung/Garantie.
Wie schon geschrieben, hatte ich nach 1,5 Jahren keine Probleme ein neues Netzteil zu bekommen, ich musste nichts beweisen, und mit den zähnen hat Philips auch nicht geknirscht.

edith
Philips ist also nicht das Problem, es geht mir nur darum mich nicht mit den Werkstätten rum ärgern zu müssen.
Aber wie es scheint geht da wohl kein Weg dran vorbei

Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 20:23

*pingelig*
Phillips gibt keine Gewährleistung, außer du hast direkt bei ihnen gekauft ^^

Das einzige was du machen könntest, ist dem Verkäufer zu sagen, dass du es durch die Gewährleistung reklamieren willst, kann er dann aber natürlich verweigern, wegen der Beweislast.

Aber meines Wissen repariert solche Teile doch sowieso der Hersteller, da man bei den heutigen Elektrogeräten kaum noch erkennt was kaputt ist und wie man es dann repariert.

Re: Pflichten des Zwischenhändlers bei Garantiefal

Dienstag, 19. Februar 2008, 20:31

Ne, dass letzte mal kam der Haus und Hof Elektriker um die Ecke! ;) ;D
Philips kommt nur ins spiel wenn es um Ersatzteile oder Austauschgeräte geht.

Da der Händler mittlerweile nur noch Mixer, Popcorn Geräte und Neon grüne Taschenlampen verkauft, denke ich mal dass er sich mit Händen und Füßen wehren wird.
Im Endeffekt kommt da wohl genau das gleiche Gerödel auf mich zu als wenn ich mich mit Philips und den Werkstätten auseinander setze, denn verpflichten kann ich den Händler ja offensichtlich nicht.
Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)