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Zitat von »elbarto`«
du müsstest mal in der garantieerklärung oder wie auch immer das heißt gucken was da drin steht. garantie is halt ne freiwillige leistung, also können die das regeln wie sie gerade lust haben
Zitat von »Erklärbär«
Mit freiwilliger Garantie hätte der Fall eigentlich nichts zu tun, da der Fehler noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist des Händlers aufgetreten ist. Es könnte natürlich problematisch sein, dass der Händler wohl gar nicht einbezogen wurde sondern die Reklamation direkt beim Hersteller erfolgt ist.
Eine Frist setzen ist zwar schön und gut, aber mit Samsung direkt hast Du ja gar kein Geschäft abgeschlossen, von daher werden Die Dir maximal ein neues Gerät liefern aber vermutlich kein Geld auszahlen.
Zitat von »Flanellhemd«
Zu der Einbeziehung des Händlers: Ich habe mich mit dem Problem damals zuerst an den Verkäufer gewendet - die haben mir empfohlen direkt zu Samsung zu gehen - da das i.d.R. schneller gehen würde.
Zitat von »Erklärbär«
Habe mir gerade mal die Garantiebestimmungen von Samsung angesehen. Für Dich relevant ist eigentlich nur der Punkt 2, da Geld zurück hier ausdrücklich ausgeschlossen wird:
2. Es liegt im Ermessen von Samsung, ob die Garantie durch Reparatur oder durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Teils erfüllt wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ein Austausch bzw. eine Reparatur innerhalb einer gewissen Frist wird Dir leider nicht zugesagt
Zitat
(zumindest hört sich Anfang des Jahres so an)
Zitat von »freak.«
Der Beleg reicht, du bist rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Sag es deinem Händler freundlich aber bestimmt, ohne gleich mit dem Anwalt zu drohen. Sollte selbst der Chef darauf nicht eingehen -> direkt an Samsung wenden
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