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Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garantie?

Samstag, 31. Mai 2008, 17:49

Hallo,

ich hab eine Frage zum Thema Umtausch innerhalb der Garantiezeit.

Folgende Situation:

Ich habe einen LCD Fernseher von Samsung (gekauft Ende September 2007 bei einem Internet-Händler ). Anfang diesen Jahres fiel mir auf das über den Scart-Eingang extreme wanderende Streifen im Bild waren. Nach einigen Telefonaten beim Samsung-Service wurde das Gerät Anfang April bei mir vor Ort repariert (komplettes Innenleben des Fernsehers wurde getauscht ) - jedoch wurde der Fehler dadurch nicht behoben. Dies ließ ich mir auch vom Techniker auf dem Reparaturschein vermerken - mitholen wollte der Techniker den Fernseher damals noch nicht - da er dafür "keinen Auftrag von Samsung hätte" (Zitat Techniker).
Ich verständigte daraufhin also wieder den Samsung-Service und eine Woche später wurde der Fernseher bei mir zur Reparatur abgeholt. Das war am 16. April. (Mündliche) Aussage des Technikers war damals, dass die Reparatur ca. 1 Woche dauern würde.
Nach ca. 1 1/2 Wochen erhielt ich dann Post von der Werkstatt das der Fernseher nicht reparabel sei und das Gerät direkt über Samsung getauscht wird. Auf Nachfrage bei Samsung konnte man mir keine Auskunft geben wie lange der Umtausch dauern wird.
Seit knapp 1 1/2 Monaten sitz ich hier also ohne Fernseher und Samsung vertröstet mich regelmäßig bei meinen Anrufen auf unbestimmte Zeit - und das obwohl in einer Woche die Fussball-EM startet :'(

Nun würde mich interessieren: Darf ich Samsung eine Frist für den Umtausch stellen - wenn ja: Wieviel Zeit muss ich Samsung zum Umtausch einräumen? Oder habe ich sogar das Recht mein Geld zurück zu verlangen ( immerhin wurde ja wohl der selbe Fehler zweimal nicht repariert - zumindest interpretiere ich den Brief der Service-Werkstatt so...)

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

cheers,
flanellhemd
Verkaufe Wakü Teile von AC: Cuplex Evo Rev 1.0, Twinplex VGA, Twinplex ATI und diverse Winkel - die Teile sind alle gebraucht und in gutem Zustand - bei Interesse -> KN

Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Samstag, 31. Mai 2008, 18:05

du müsstest mal in der garantieerklärung oder wie auch immer das heißt gucken was da drin steht. garantie is halt ne freiwillige leistung, also können die das regeln wie sie gerade lust haben

aber generell kann man denen natürlich ne frist setzen: "bla bla 2 wochen bla bla werde ich rechtliche schritte einleiten" oder so ähnlich. wenn sie darauf nicht reagieren musste halt nen anwalt kontakieren oder weiter warten

Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Samstag, 31. Mai 2008, 18:28

Eine Frist um eine Reperatur zu verlangen beläuft sich regelmäßig auf drei Wochen nach versch. Vebraucherzentralen. Wie lang eine angemessene Frist zur Reperatur bei einem Fernseher ist kann ich explizit nicht sagen, jedoch sind über 6 Wochen zu lang.

An deiner Stelle würde ich denen einen klaren Brief mit Fristsetzung von 1-2 Wochen schreiben und bei Nichterfüllung innerhalb dieser Frist einen Anwalt konsultieren. Du als Verbraucher musst dir ja nicht auf der Nase rumtanzen lassen.

Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Sonntag, 1. Juni 2008, 00:46

Zitat von »elbarto`«

du müsstest mal in der garantieerklärung oder wie auch immer das heißt gucken was da drin steht. garantie is halt ne freiwillige leistung, also können die das regeln wie sie gerade lust haben


Mit freiwilliger Garantie hätte der Fall eigentlich nichts zu tun, da der Fehler noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist des Händlers aufgetreten ist. Es könnte natürlich problematisch sein, dass der Händler wohl gar nicht einbezogen wurde sondern die Reklamation direkt beim Hersteller erfolgt ist.

Eine Frist setzen ist zwar schön und gut, aber mit Samsung direkt hast Du ja gar kein Geschäft abgeschlossen, von daher werden Die Dir maximal ein neues Gerät liefern aber vermutlich kein Geld auszahlen.

Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Sonntag, 1. Juni 2008, 01:11

@all: Danke schonmal für die Infos...

Zitat von »Erklärbär«



Mit freiwilliger Garantie hätte der Fall eigentlich nichts zu tun, da der Fehler noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist des Händlers aufgetreten ist. Es könnte natürlich problematisch sein, dass der Händler wohl gar nicht einbezogen wurde sondern die Reklamation direkt beim Hersteller erfolgt ist.

Eine Frist setzen ist zwar schön und gut, aber mit Samsung direkt hast Du ja gar kein Geschäft abgeschlossen, von daher werden Die Dir maximal ein neues Gerät liefern aber vermutlich kein Geld auszahlen.


Zu der Einbeziehung des Händlers: Ich habe mich mit dem Problem damals zuerst an den Verkäufer gewendet - die haben mir empfohlen direkt zu Samsung zu gehen - da das i.d.R. schneller gehen würde.
Ich hatte auch zuletzt den Händler gebeten sich mit Samsung in Verbindung zu setzen, weil Händler vielleicht eher auf Gehör stoßen, die erhielten aber auch nur die Info das der Garantie-Austausch läuft und man leider keinen Zeitraum nennen könne und wolle.

Zum Thema "Geld zurück": Mir ist ein funktionierendes Gerät natürlich am liebsten - Geld zurück wäre eine Alternative wenn sich jetzt irgendwie raustellen würde das die ganze Geschichte sich z.b. noch 4 Wochen hinzieht.
Die Frage ist eben wieviel Zeit Samsung dafür veranschlagen darf - ist ja auch net so das ein mögliches Austauschgerät für mich jetzt in Handarbeit zusammengelötet werden muss und man deswegen 2 Monate darauf warten muss ?
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Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Sonntag, 1. Juni 2008, 02:04

Zitat von »Flanellhemd«

Zu der Einbeziehung des Händlers: Ich habe mich mit dem Problem damals zuerst an den Verkäufer gewendet - die haben mir empfohlen direkt zu Samsung zu gehen - da das i.d.R. schneller gehen würde.


Hätte ich an Stelle des Händlers auch gemacht, dann ist er den Ärger los. Fakt ist aber meiner Meinung nach, dass Du gesetzliche Ansprüche und ggf. auch Fristen nur gegenüber dem Verkäufer hast und nicht gegenüber dem Hersteller.

Habe mir gerade mal die Garantiebestimmungen von Samsung angesehen. Für Dich relevant ist eigentlich nur der Punkt 2, da Geld zurück hier ausdrücklich ausgeschlossen wird:

2. Es liegt im Ermessen von Samsung, ob die Garantie durch Reparatur oder durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Teils erfüllt wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Ein Austausch bzw. eine Reparatur innerhalb einer gewissen Frist wird Dir leider nicht zugesagt :(

Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Sonntag, 1. Juni 2008, 11:54

der händler hat direkt an den hersteller verwiesen, das ist schonmal ein rechtlicher vorteil!

Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Sonntag, 1. Juni 2008, 13:17

Zitat von »Erklärbär«


Habe mir gerade mal die Garantiebestimmungen von Samsung angesehen. Für Dich relevant ist eigentlich nur der Punkt 2, da Geld zurück hier ausdrücklich ausgeschlossen wird:

2. Es liegt im Ermessen von Samsung, ob die Garantie durch Reparatur oder durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Teils erfüllt wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Ein Austausch bzw. eine Reparatur innerhalb einer gewissen Frist wird Dir leider nicht zugesagt :(


Den Part habe ich in den Garantiebestimmungen auch gefunden - bedeutet also das Samsung sich da dann solange Zeit lassen darf wie sie es für richtig erachten... Böse Falle - hätte ich die Sache wohl doch besser direkt an den Händler abgegeben. Aber wer rechnet schon damit das die Sache zu so einem Trauerspiel wird...
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Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Sonntag, 1. Juni 2008, 13:36

Also ich lese nicht, dass da irgendwas davon steht, dass Samsung sich Zeit lassen kann. Samsung ist lediglich dazu berechtigt zu entscheiden
, wie die Nacherfüllung stattfinden soll.

Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Montag, 9. Juni 2008, 18:23

Hallo,

es gibt mal wieder Neuigkeiten - und ich hätte dazu mal wieder eine Frage:

Am Freitag erhielt ich einen Anruf von Samsung, in dem mir mitgeteilt wurde, das mir eine Gutschrift über den Kaufpreis des Gerätes ausgestellt wurde. Desweiteren gab es eine Gutschriften-Nummer mit der ich mich an meinen Händler wenden könne und zu erfragen ob die Gutschrift da schon angekommen ist.

Heute hatte ich dann die Möglichkeit mit meinem Händler zu telefonieren - und siehe da - der Händler hatte die Gutschrift auch schon erhalten. Da der Händler momentan leider keinen interessanten Fernseher zu einem einigermaßen marktgerechten Preis und auch nicht innerhalb von 2-3 Wochen beschaffen kann - habe ich mich dazu entschlossen die Gutschrift auszahlen zu lassen...
Jedoch will der Händler vom Kaufpreis ( und dem Gutschriften-Preis ) pro Nutzungstag 1 Promille des Kaufreis abziehen ( Kaufpreis war 1300 Euro - also 1,3Euro pro Tag - insagesamt also 222 Tage x 1,3 Euro = 288 Euro )

Jetzt steht also die Frage im Raum - darf der Händler das so einfach und woher kommt diese Bemessungsgrundlage mit dem 1 Promille ? Der Händler gab nur die lapidare Auskunft das das so ein normaler Vorgang wäre?!?

cheers,
flanellhemd
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Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Montag, 9. Juni 2008, 18:47

Nein, dürfen sie nicht.

Bevor du nachfragst, die entsprechende Erklärung:
Eine Wertminderung ist ausgeschlossen, wenn der Fernseher "bestimmungsgemäß In Gebrauch genommen wurde", § 346 Absatz 2 Nr.3 BGB

Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Montag, 9. Juni 2008, 18:53

Wunderbar - dank Dir - dann werde ich denen das mal so mitteilen...
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Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Montag, 9. Juni 2008, 18:54

Und falls er dir mit Beweisumkehr kommt: Du hast den Defekt in den ersten sechs Monaten reklamiert (zumindest hört sich Anfang des Jahres so an). Demnach muss er beweisen, dass du den Fehler verursacht hat.

Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Montag, 9. Juni 2008, 19:04

Zitat

(zumindest hört sich Anfang des Jahres so an)


Der Händler kommt auf 222Tage Nutzung, das wär mehr als ein halbes Jahr. Aber da er an den Hersteller verwiesen hat und der sich (vergeblich) um eine andere Lösung bemüht hat, würd ich das als stillschweigendes Anerkenntnis eines Gewährleistungsfalls sehen (falls es sowas gibt ::)).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Montag, 9. Juni 2008, 19:11

Die Anrufe beim Samsung Service belegen aber, dass der Fehler bereits in den ersten sechs Monaten aufgetreten ist. Und darum geht es ja letztendlich.

Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Montag, 9. Juni 2008, 19:15

Außerdem müßte ihm da Samsung entsprechend schon was abziehen. Samsung zahlt ihm den vollen Betrag und er nimmt sich davon was ? Wo kommen wir denn da hin ?

Letztens ging bei mir ein 1 Jahre altes Mainboard an Asus zurück. Der Kunde hat den vollen Kaufpreis bekommen. Ich habe den ja auch gutgeschrieben bekommen.

Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Montag, 9. Juni 2008, 19:17

Der Fall wurde bei Samsung ja defintiv innerhalb der ersten 6 Monate aufgenommen. Dafür hab ich hier ja auch einen entsprechenden Beleg. Den Händler habe ich auch innerhalb der 6 Monate informiert - aber dar hatte mich ja direkt an Samsung weiter verwiesen - jedoch habe ich für den Kontakt mit dem Händler nicht schriftliches, da ja alles per Telefon ablief.

Die 222 Tage Nutzungsdauer kommen daher, das sich der ganze Reparatur/RMA Ablauf leider nach hinten hinaus zögerte weil ich einen Monat lang einfach nicht die Zeit hatte mich weiter darum zu kümmern ( der Fehler war zu dem Zeitpunkt natürlich schong gemeldet ) und ich in dieser Zeit auch auf Anraten von Samsung erstmal selbstständig über diverse Geräte-TV Kombinationen austesten sollte ob der Fehler am Fernseher oder am Zuspielgerät liegt.
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Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Montag, 9. Juni 2008, 21:32

Der Beleg reicht, du bist rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Sag es deinem Händler freundlich aber bestimmt, ohne gleich mit dem Anwalt zu drohen. Sollte selbst der Chef darauf nicht eingehen -> direkt an Samsung wenden

Re: Fristsetzung bei Umtausch innerhalb der Garant

Montag, 9. Juni 2008, 22:11

Zitat von »freak.«

Der Beleg reicht, du bist rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Sag es deinem Händler freundlich aber bestimmt, ohne gleich mit dem Anwalt zu drohen. Sollte selbst der Chef darauf nicht eingehen -> direkt an Samsung wenden


So werd ich es machen - gebe dann Bescheid wies gelaufen ist... Schonmal Danke !

Edit: Nach etwas bestimmteren Nachfragen - und der kompletten Palette an Angestellen - vom Verkäufer bis hoch zum Chef - hab ich meine gesamten Kaufpreis zurückbekommen...wobei die da auch am Ende noch der Überzeugung waren das der Abzug einer "Nutzungsgebühr" Rechtens wäre, irgendwie belegen konnten sie das aber nicht. Von daher - trotz der langen Wartezeit - "Ende gut, Alles gut"

Nochmals vielen Dank für alle Tipps und Ratschläge!
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