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Kunde soll nur Zeitwert statt Kaufpreis erhalten

Freitag, 19. September 2008, 16:56

Hallo zusammen,

ich hoffe das dies das richtige Forum für diesen Fall ist!

Angenommen ein Kunde X kauft ein Gerät bei einer grossen Einzelhandelskette.
Dieses Gerät geht aber leider innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung kaputt. Da es sich bei dem Gerät um ein etwas größeres Gerät handelt, beschliesst Herr X erstmal die Hotline des Hersteller anzurufen. Die Hotline teilt ihm darauf hin mit das die Firma über regionale Service Partner verfügt und sich der entsprechende Service Partner bei Herrn X melden würde.
Wie versprochen meldet sich der Service Partner und es wird ein Termin zur Abholung vereinbart.
Wie vereinbart wird das Gerät inkl. der original Rechnung vom Service Partner abgeholt und Herr X ist bis dahin sehr begeistert von dem Service.

Doch nachdem Herr X zwei wochen lang nichts mehr wegen seinem Gerät gehört hat, ruft er den Service Partner an, dort bekommt er die Aussage das sie noch auf ein Ersatzteil vom Hersteller warten.
Eine weitere Woche später ruft Herr X erneut und bekommt wieder zu hören das das Ersatzteil immer noch nicht da wäre.
Am Freitag der gleichen Woche ruft Herr X wieder an setzt der Firma eine frist von einer Woche.
Am folgenden Montag erhält Herr X einen Anruf des Service Partners, dieser teilt Herrn X mit das sein Gerät kaputt sein und er ein Austauschgerät bekommen würde, er möchte nur noch bitte die Rechnung faxen. Herr X entgegnete darauf hin das die Service Technicker die original Rechnung damals bei der Abholung mit genommen hätten und er nur noch eine Kopie zu hause hätte.
Da Herr X sich gerade im Urlaub befand faxte er die Kopie erst eine Woche später!
Am darauf folgenden Montag erhilet er einen anruf das er nun ein grösseres und besseres Gerät bekommen würde. Als Herr X dann aber wieder zu hause war stellt er fest das das neue Austauschgerät nicht in den dafür vorgesehen Platz passen würde. Darauf hin rief Herr X direkt wieder bei dem Service Partner an und teilte ihm mit das das Gerät leider zu gross sei und lieber ein gleich grosses hätte. Der Serice Partner meinte das das nicht gehen würde da der Hersteller das Gerät bereit verschickt hätte. Am Donnerstag in der gleichen Woche rief Herr X wieder den Service Partner an und erkundigte sich nach dem Stand seines ersatz Gerätes, dies sei aber angeblich immer noch nicht beim Service Partner eingegangen. Mittlerweile 1,5 Monate ohne Gerät und absolut nicht mehr begeistert von dem Service reif Herr X nun die Hotline des Herstellers an. Dort wurde ihm mit geteilt, das es aktuell gar kein Gerät in der gleichen Größe mit seinem eigentlichen geben würde. Das das Austauschgerät aber schon längst beim Service Partner sein sollte. Herr X hatte aber nun langsam die Nase voll und wollte nicht sein Mobiliar wegen einem blöden Gerät umbauen, daher erkundigte er sich nach alternativen. Darauf wurde ihm an der Hotline des Herstellers gesagt, dass sie auch den kompletten Kaufpreis dem Händler gutschreiben könnten und er sich dann mit dem Geschäft einigen könnte.
Darauf hin fuhr Herr X zu dem Geschäft wo er es damals gekauft hatte, dort sicherte man ihm eine schnelle Lösung zu.
Aber er würde nicht den vollen Kaufpreis bekommen, da der Zeit wert des Gerätes nur noch bei 50% des kaufpreises liegen würde. Der freundliche Herr im Geschäfte meinte aber, dass er etwas mehr bekommen würde jedoch nicht den kompletten kaufpreis. Aber für diesen Preis könnte man ihm ja jetzt auch schon bessere Geräte anbieten an als das was Herr X sich damals gekauft hatte.

Herr X ist mit dieser Lösung eigentlich nicht wirklich 100% zufrieden zumal ihm doch eigentlich laut dem Urteil vom April 2008 des EGH der komplette Kaufpreis zustehen müsste oder vertue ich mich da?

Was meint ihr dazu?

mfg

Mysterox

Re: Kunde soll nur Zeitwert statt Kaufpreis erhalt

Freitag, 19. September 2008, 18:49

kann dir leider nicht direkt weiterhelfen - aber ich hatte vor kurzem einen ähnlichen fall wegen eines samsung-lcd-fernsehers... nach gut 2 monaten und einigen meinungsverschiedenheiten mit samsung und dem händler hab ich meinen gesamten kaufpreis zurückbekommen - obwohl der händler bis zuletzt davon erzählte das er eine nutzungsgebühr einbehalten dürfte...
Verkaufe Wakü Teile von AC: Cuplex Evo Rev 1.0, Twinplex VGA, Twinplex ATI und diverse Winkel - die Teile sind alle gebraucht und in gutem Zustand - bei Interesse -> KN

Re: Kunde soll nur Zeitwert statt Kaufpreis erhalt

Freitag, 19. September 2008, 18:57

Hi,

ja in meinem Fall handelt es sich auch um ein LCD Fernseher!
Und wenn ich das EGH Urteil richtig verstehe steht mir der gesamt Kaufpreis zu!

Naja ich fahr Montag oder Dienstag mal in den Laden und dann gucke ich mal wieviel die mir geben wollen! Wenn ich mich mit denen einigen kann ist das ok für mich aber sonst, nehme ich nix und lass das von nem Anwalt prüfen. Ein hoch auf die Rechtsschutzversicherung! ;-)

Ich meine ich will ja jetzt nicht nen 52" FULL HD oder so aber ich will das was mir zu steht!

Re: Kunde soll nur Zeitwert statt Kaufpreis erhalt

Freitag, 19. September 2008, 19:09

Hi!

Ohne wirklich Ahnug zu haben - Ich fände die Regelung, dass nur der Zeitwert ersetzt wird nachvollziehbar, wenn es denn wirklich um den Zeitwert und nicht Wertminderung durch geöffnete Verpackung oder sowas geht.

Wenn ein - sagen wir - 2000 EUR Gerät nach fast zwei Jahren wegen Defekt durch ein identisches Gerät ersetzt wird ist die Sache offentsichtlich für Käufer und Händler in Ordnung. Vielleicht ist das Gerät nur noch 700 EUR wert, aber der Kunde hat was er auch vor dem Defekt hatte.

Wenn das Geld aber voll ausbezahlt werden soll müsste der Händler ja nun fast das dreifache zahlen als bei einem Austausch - kann ich verstehen dass man das nicht so ohne Weiteres macht, zumal das Gerät den damaligen Wert nunmal einfach nicht mehr hat.

Das ist meine Meinung dazu... Aber wer würde nicht trotzdem versuchen das Geld in voller Höhe ausbezahlt zu bekommen um so plötzlich an ein viel besseres Gerät als vorher zu kommen ;D :-X

MfG
keep my perspective straight
keep me away from hate
keep my eyes uncovered

Re: Kunde soll nur Zeitwert statt Kaufpreis erhalt

Freitag, 19. September 2008, 19:16

Der Käufer hat im Falle einer Neulieferung eines Gerätes für den Zeitraum, in dem das Gerät genutzt wurde, Wertersatz zu leisten, § 346 I BGB. Schließlich erneuert sich hierbei auch der Gewährleistungszeitraum um volle zwei Jahre.

Interessant wäre, wenn der Thread-Steller mal einen Link zu dem Urteil vom EuGH/ EuG ( je nachdem welches Gericht er meint) einstellt.

Re: Kunde soll nur Zeitwert statt Kaufpreis erhalt

Freitag, 19. September 2008, 19:34

Ja ja das das im BGB so drin steht weiss ich.

Hier ein Bericht der FAZ:
http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A38…tml?rss_aktuell

Hier noch das Urteil:
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C-404/06

Was mich halt dabei am meisten stört!
Laut der Hotline des Herstellers zahlen diesen den Kompletten Kaufpreis an den Händler! Wenn dieser mir nun aber weniger zahlt, verdient er ja quasi zweimal!
Einmal als ich es damals gekauft habe und jetzt weil er mir weniger gibt!

Und das denke ich kann ja wohl nicht angehen oder?