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Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 13:19

also mit Privatdienste mein ich zb sicherheitsdienste,
wie zb die von der bahn etc.

dürfen die einen ich sag mal gewaltsam festhalten bis die polizei kommt?
oder jemanden auffordern den tascheninhalt zu zeigen?

bzw,
noch einen schritt weiter, ein polizist zeigt mir seinen ausweis und
sagt personenkontrolle und ich solle mich ausweisen und
zeigen was in meiner tasche ist?

darf er das?
nachm ausweis fragen klingt ja noch ok,
aber ne durchsuchung bedarf doch schon irgendein indiz oder ähnlichem?

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 13:46

Zu 1.: Ja, leider. § 127 StPo

Zu 2. Finde ich auf die schnelle nichts, bin mir aber sicher, dass willkürliche Kontrollen auch mit Taschenkontrolle zumindest seit Schäuble erlaubt sind. Inzwischen werden ja sogar Hausdurchsuchungen aus reiner Willkür durchgeführt, siehe Lawblog. Wenn die Aktion hinterher als unrechtmäßig erklärt wird, hast du als Opfer auch nichts mehr davon...

edit: 1. gilt nur fürs Festhalten, Taschen darf nur die Polizei kontrollieren!
Peace - Love - Linux

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 13:49

der Reihe nach!

Zitat von »futureintray«

also mit Privatdienste mein ich zb sicherheitsdienste,
wie zb die von der bahn etc.

dürfen die einen ich sag mal gewaltsam festhalten bis die polizei kommt?
oder jemanden auffordern den tascheninhalt zu zeigen?

Ja, sie dürfen dich auffordern deinen Tascheninhalt zu zeigen. - darf ich auch.
Nur nach kommen musst du dem nicht.

Festhalten dürfen sie dich nicht - auch nicht wenn sie das Hausrecht ausüben - den Freiheitsberaubung ist strafbar und gewaltsam nennt sich Körperverletzung. Achtung: Private Sicherheitsfirmen haben NOCH keine Befugnis der Executivgewalt.

In wie weit man sich da jetzt streiten muss ist ne andere Sache.
Wer freundlich fragt ob er in meinem Rucksack schauen kann, der bekommt meist ein - "Sie dürfen sich ein Fach aussuchen" zu hören.
Da - zumindest wenn ich von Arbeit / Uni komme - hier soviel drin ist, dass es sonst ewig dauern würde.

Zitat von »futureintray«


noch einen schritt weiter, ein polizist zeigt mir seinen ausweis und
sagt personenkontrolle und ich solle mich ausweisen und
zeigen was in meiner tasche ist?

Die Jungs und Mädels dürfen dich sehr wohl nach deinem Ausweis fragen und ja, sie dürfen auch schauen, was in deiner Tasche ist.
Anmerkung: Du hast nicht die Pflich immer einen Ausweis bei dir zu haben.
Und gerade  bei einigen Grünen/Blauen der "ohne-Haar-Fraktion" hilft es einfach kommentarlos - und wortlos(!) den Ausweis zu zeigen...

Zitat von »futureintray«


nachm ausweis fragen klingt ja noch ok,
aber ne durchsuchung bedarf doch schon irgendein indiz oder ähnlichem?

Ja, eigentlich benötigen sie einen begründeten Anfangsverdacht...

@Hayes: Nach meinem letzten Kentnissstand ist es noch nicht üblich immer davon aus zu gehen, das jemand eine Straftat begangen hat. Die Abschnitte 2 und 3 deines Paragraphen beziehen sich nur auf Polizei und Staatsanwaltschaft.
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 14:00

naja, das wäre irgendwo ja auch Thema verfehlt wenn sie dich nicht festhalten dürfen.

Man denke dabei an den Ladendieb. Wohl gemerkt nur im Falle "auf frischer Tat", sprich wenn sie dich auf Grund von (falschen) Verdachten festhalten wirst du im Nachhinein wohl Rechte haben dagegen vorzugehen.
Bei einem offensichtlichen Verbrechen ist es ja essentiell dass du bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten wirst, was wäre denn da los wenn auf offener Straße ein Mord verübt wird und du noch rechtliche Konsequenzen zu befürchten hast wenn du den Täter festhälst um ihn der Polizei zu übergeben.

Aber aus reinem Verdacht heraus ist sowas natürlich unzulässig.

Interessant wäre nun die Variante Kaufhausdetektiv fordert dich auf die Tasche zu zeigen, und du lehnst ab. In dem Moment hat er ja nur nen Verdacht (evtl. natürlich nen Beweis auf Video), er hält dich also auf bis die Polizei kommt und es war nix drin. In wieweit hast du dann Rechte gegenüber dem Detektiv?
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 14:03

Wer nix zu befürchten hat sollte einfach den Ausweis zeigen/sich einmal in die Tasche sehen lassen.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 14:40

Zitat von »Lev«

naja, das wäre irgendwo ja auch Thema verfehlt wenn sie dich nicht festhalten dürfen.

Auf frischer Tat ertappt...
Dann greift der sogenannte Jedermann Paragraph.

Zitat


Interessant wäre nun die Variante Kaufhausdetektiv fordert dich auf die Tasche zu zeigen, und du lehnst ab. In dem Moment hat er ja nur nen Verdacht (evtl. natürlich nen Beweis auf Video), er hält dich also auf bis die Polizei kommt und es war nix drin. In wieweit hast du dann Rechte gegenüber dem Detektiv?


Wenn er mich gegen meinen Willen aufhält ist es Freiheitsberaubung. D.h. ich darf mich dagegen (wenn es grundlos vorgenommen wrid, bspw. er hat dich verwechselt) wehren (um Hilfe rufen, Polizei anrufen, körperliche GEwalt anwenden, hilfsmittel körperlicher Gewalt verwenden). Hierbei muss aber immer das Mittel benutzt werden, das am geringsten schadet, aber Aussicht auf Erfolg hat.

Im Zweifelsfall:
Protestieren, den Sicherheitsmann/wenauchimmer draufhinweisen, dass er gerade eine Straftat begeht (Freiheitsberaubung), und am besten laut um Hilfe rufen. In 99% aller Fälle wird man dann wohl nicht mehr behelligt werden. Am besten dann noch auf die Polizei warten und eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung und, falls er dich festgehalten hat, wegen Körperverletzung stellen.

DAS gilt alles aber natürlich nur, wenn du grundlos aufgehalten wirst. Sollte der Detektiv einen Beweis haben (bspw. du wurdest vor Zeugen gesehen, wie du gerade das Geld aus der Kasse eggriffen hast) so machst DU dich strafbar, wenn du dich gegen die Festnahme wehrst (dann ist er nämlich dazu berechtigt, dich vorläufig festzunehmen).

Übrigens, diese Kaufhausalarmdingensbumsens da sind alleine KEIN begründeter Verdacht. (Also wenn sie auslösen, wenn du durchgehst bedeuted dass genau gar nix.)
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 14:41

Zitat von »area«

Wer nix zu befürchten hat sollte einfach den Ausweis zeigen/sich einmal in die Tasche sehen lassen.


Genau das falsche.

Wenn er mir nichts nachweisen kann (was er sowieso nicht kann, da ich nicht klaue), hat er nichts in meiner Tasche zu suchen.

Ansonsten kann man diese Person auch gerne wegen Verleumdung anzeigen, denn er behauptet ja, ich hätte was geklaut.

c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 14:44

Zitat von »area«

Wer nix zu befürchten hat sollte einfach den Ausweis zeigen/sich einmal in die Tasche sehen lassen.



Sehe ich genauso. Abär pass auf, gleich kommt bärstimmt wieder elbarto um die Ecke und zitiert seinen "Wer nichts zu befürchten hat"-Artikel, der alles verquer darstellt und in sich in seinen eigenen "Argumentationen" verstrickt...
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 14:47

Zitat von »area«

Wer nix zu befürchten hat sollte einfach den Ausweis zeigen/sich einmal in die Tasche sehen lassen.

Hm, darum gehts ja eigentlich gar nicht, oder.
Die Frage zielt doch eigentlich nur darauf ab, zu wissen was rechtlich erlaubt ist und was nicht. Man kann sich ja auch mit Kenntnis der rechtlichen Lage trotzdem "aus Freundlichkeit" in die Tasche schauen lassen auch wenns eigentlich nicht erlaubt wäre. Aber zu wissen was erlaubt ist, ist ja sicherlich nicht verkehrt, weil sonst kann einem ja jeder Aushilfssheriff die Story vom Pferd erzählen und man weiß gar nicht was man jetzt _wirklich_ über sich ergehen lassen muss und was nicht.
C programmers never die. They are just cast into void. Neues moddingtech.de Portal online!

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 14:58

Zitat von »FUNKMAN«




Sehe ich genauso. Abär pass auf, gleich kommt bärstimmt wieder elbarto um die Ecke und zitiert seinen "Wer nichts zu befürchten hat"-Artikel, der alles verquer darstellt und in sich in seinen eigenen "Argumentationen" verstrickt...


als ich den setz gelesen hatte dachte ich ja zuerst daran den artikel zu posten.... dann dachte ich aber ne taschenkontrolle durch sicherheitspersonal hat mit den "anti terror maßnahmen" nicht so sonderlich viel zu tun und hab ihn daher nicht gepostet... wenn du ihn aber vermisst: ich hab nochmal schnell gegoogled http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23625/1.html ;)

wie is das eigentlich in ner straßenbahn und so, muss ich meinen fahrausweis da eigentlich zeigen? und wenn ich dann einfach an der nächsten haltestelle aussteige und weg gehe, dürfen sie mich festhalten?

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 15:05

Zitat von »-Joker-«


Hm, darum gehts ja eigentlich gar nicht, oder.
Die Frage zielt doch eigentlich nur darauf ab, zu wissen was rechtlich erlaubt ist und was nicht. Man kann sich ja auch mit Kenntnis der rechtlichen Lage trotzdem "aus Freundlichkeit" in die Tasche schauen lassen auch wenns eigentlich nicht erlaubt wäre. Aber zu wissen was erlaubt ist, ist ja sicherlich nicht verkehrt, weil sonst kann einem ja jeder Aushilfssheriff die Story vom Pferd erzählen und man weiß gar nicht was man jetzt _wirklich_ über sich ergehen lassen muss und was nicht.


genau darum gehts mir.
mir hamse im supermarkt auch schon öfters in die tasche sehen wollen,
auser schmutziger wäsche ausm fitness studio hamse nix gesehen.
aber ich weis halt schon recht gern bescheid,
ob der mir ggü ggf nur irgendwie druck ausüben möchte,
auf welche weise auch immer.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 15:05

Zitat von »elbarto`«


wie is das eigentlich in ner straßenbahn und so, muss ich meinen fahrausweis da eigentlich zeigen? und wenn ich dann einfach an der nächsten haltestelle aussteige und weg gehe, dürfen sie mich festhalten?


Mit abkzeptieren der AGBs der deutschen Bahn / des Fahrtunternehmens vermachst du denen deine Seele,
in deren Bereich dürfen die.
P4/3Ghz@WaküEigenbau; AmdAthlonXP1700+@cuplex; Q6600@wakü cuplex;i7-5820k@wakü cuplex;I7-10700k@wakü cuplex
4870 @Wakü-selbstbau; R9-290@wakü aquacomputer; Zotac 980TI@WaküZotac; RTX2080FE@WaküAquacomputer; RTX3070TI@WaküBykski

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 15:07

Zitat von »elbarto`«

wenn du ihn aber vermisst: ich hab nochmal schnell gegoogled http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23625/1.html ;)


*zwinker* :P :P ;) ;D ;D :-* ;D ;D ;) :P :P *zwinker*
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 15:07

Zitat von »elbarto`«


wie is das eigentlich in ner straßenbahn und so, muss ich meinen fahrausweis da eigentlich zeigen? und wenn ich dann einfach an der nächsten haltestelle aussteige und weg gehe, dürfen sie mich festhalten?

Dort steht das in den Beförderungsbestimmungen. Und wenn du ihn nicht vorzeigst dürfen sie dich festhalten, da du gerade ine Straftat begangen hast.

Aber Fahrausweis und Taschenkontrolle im Laden zu vergleichen ist gewagt ;)
Das wäre ja, als müsste man um in den Laden zu dürfen eine "Einkaufsberechtigungskarte" jederzeit vorzeigen können...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 15:10

Zitat von »Clark«


Dort steht das in den Beförderungsbestimmungen. Und wenn du ihn nicht vorzeigst dürfen sie dich festhalten, da du gerade ine Straftat begangen hast.


a) welche Beförderungsbestimmungen? gibts da nen gesetz? ne agb muss man ja net unterschreiben wenn man in die bahn steigt
b) wieso straftat begangen? ich hab ja nen fahrschein, zeige ihn nur nicht

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 15:12

Zitat von »elbarto`«



a) welche Beförderungsbestimmungen? gibts da nen gesetz? ne agb muss man ja net unterschreiben wenn man in die bahn steigt



Wenn du eine Straßenbahn betrittst, machst du mit deinem Verhalten deutlich, dass du dich mit den Beförderungsbedingungen einverstanden erklärst.

Nennt sich "konkludentes Verhalten".
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 15:15

Muss denn jeder Anstand irgendwo festgeschrieben sein? Wenn du ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt ist es imho logisch, dass man freiwillig (!) auf Wunsch seinen Fahrschein zeigt. Sowas gehört zum vernünftigen Umgang miteinander, unabhängig davon was rechtlich gilt.
Das gleiche gilt imho bei ner Taschenkontrolle, wenn sich der Kontrolleur mir auch ausweisen kann. Die ganzen Menschen machen auch nur alle ihren Job.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 15:20

Zitat von »FUNKMAN«




Wenn du eine Straßenbahn betrittst, machst du mit deinem Verhalten deutlich, dass du dich mit den Beförderungsbedingungen einverstanden erklärst.

Nennt sich "konkludentes Verhalten".


müssten dann nicht die beförderungsbedingungen in der bahn / an der haltestelle irgendwo stehen? weil ich muss ja schon erfahren können was ich da gerade alles so akzeptiere


Zitat von »Draco«

Muss denn jeder Anstand irgendwo festgeschrieben sein? Wenn du ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt ist es imho logisch, dass man freiwillig (!) auf Wunsch seinen Fahrschein zeigt. Sowas gehört zum vernünftigen Umgang miteinander, unabhängig davon was rechtlich gilt.
Das gleiche gilt imho bei ner Taschenkontrolle, wenn sich der Kontrolleur mir auch ausweisen kann. Die ganzen Menschen machen auch nur alle ihren Job.


es geht hier um theoretische fragen ;)
also zumindest ich habe meinen fahrschein bisher noch immer gezeigt ;D

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 15:21

Zitat von »elbarto`«



müssten dann nicht die beförderungsbedingungen in der bahn / an der haltestelle irgendwo stehen? weil ich muss ja schon erfahren können was ich da gerade alles so akzeptiere

Die dürften bitte gerne am Fahrkartenautomaten oder neben dem Verkaufshäuschen stehen. ;)
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 15:27

Zitat von »Katzenfreund«


Die dürften bitte gerne am Fahrkartenautomaten oder neben dem Verkaufshäuschen stehen. ;)


hm, ich überlege gerade, also an der haltestelle is afaik nichts, und in der straßenbahn so direkt jetzt auch nicht, wobei ich noch nie den fahrkarten automaten benutzt habe.
wobei in der bahn ja eigentlich auch nicht geht. ich steige ein, nach 30 sek geht die tür zu und die bahn fährt los, da hätte ich ja keine zeit mir das durch zu lesen, also müsste es doch an der haltestelle stehen... ???