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Zitat von »futureintray«
also mit Privatdienste mein ich zb sicherheitsdienste,
wie zb die von der bahn etc.
dürfen die einen ich sag mal gewaltsam festhalten bis die polizei kommt?
oder jemanden auffordern den tascheninhalt zu zeigen?
Zitat von »futureintray«
noch einen schritt weiter, ein polizist zeigt mir seinen ausweis und
sagt personenkontrolle und ich solle mich ausweisen und
zeigen was in meiner tasche ist?
Zitat von »futureintray«
nachm ausweis fragen klingt ja noch ok,
aber ne durchsuchung bedarf doch schon irgendein indiz oder ähnlichem?
Zitat von »Lev«
naja, das wäre irgendwo ja auch Thema verfehlt wenn sie dich nicht festhalten dürfen.
Zitat
Interessant wäre nun die Variante Kaufhausdetektiv fordert dich auf die Tasche zu zeigen, und du lehnst ab. In dem Moment hat er ja nur nen Verdacht (evtl. natürlich nen Beweis auf Video), er hält dich also auf bis die Polizei kommt und es war nix drin. In wieweit hast du dann Rechte gegenüber dem Detektiv?
Zitat von »area«
Wer nix zu befürchten hat sollte einfach den Ausweis zeigen/sich einmal in die Tasche sehen lassen.
Zitat von »area«
Wer nix zu befürchten hat sollte einfach den Ausweis zeigen/sich einmal in die Tasche sehen lassen.
Zitat von »area«
Wer nix zu befürchten hat sollte einfach den Ausweis zeigen/sich einmal in die Tasche sehen lassen.
Zitat von »FUNKMAN«
Sehe ich genauso. Abär pass auf, gleich kommt bärstimmt wieder elbarto um die Ecke und zitiert seinen "Wer nichts zu befürchten hat"-Artikel, der alles verquer darstellt und in sich in seinen eigenen "Argumentationen" verstrickt...
Zitat von »-Joker-«
Hm, darum gehts ja eigentlich gar nicht, oder.
Die Frage zielt doch eigentlich nur darauf ab, zu wissen was rechtlich erlaubt ist und was nicht. Man kann sich ja auch mit Kenntnis der rechtlichen Lage trotzdem "aus Freundlichkeit" in die Tasche schauen lassen auch wenns eigentlich nicht erlaubt wäre. Aber zu wissen was erlaubt ist, ist ja sicherlich nicht verkehrt, weil sonst kann einem ja jeder Aushilfssheriff die Story vom Pferd erzählen und man weiß gar nicht was man jetzt _wirklich_ über sich ergehen lassen muss und was nicht.
Zitat von »elbarto`«
wie is das eigentlich in ner straßenbahn und so, muss ich meinen fahrausweis da eigentlich zeigen? und wenn ich dann einfach an der nächsten haltestelle aussteige und weg gehe, dürfen sie mich festhalten?
Zitat von »elbarto`«
wenn du ihn aber vermisst: ich hab nochmal schnell gegoogled http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23625/1.html
Zitat von »elbarto`«
wie is das eigentlich in ner straßenbahn und so, muss ich meinen fahrausweis da eigentlich zeigen? und wenn ich dann einfach an der nächsten haltestelle aussteige und weg gehe, dürfen sie mich festhalten?
Zitat von »Clark«
Dort steht das in den Beförderungsbestimmungen. Und wenn du ihn nicht vorzeigst dürfen sie dich festhalten, da du gerade ine Straftat begangen hast.
Zitat von »elbarto`«
a) welche Beförderungsbestimmungen? gibts da nen gesetz? ne agb muss man ja net unterschreiben wenn man in die bahn steigt
Zitat von »FUNKMAN«
Wenn du eine Straßenbahn betrittst, machst du mit deinem Verhalten deutlich, dass du dich mit den Beförderungsbedingungen einverstanden erklärst.
Nennt sich "konkludentes Verhalten".
Zitat von »Draco«
Muss denn jeder Anstand irgendwo festgeschrieben sein? Wenn du ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt ist es imho logisch, dass man freiwillig (!) auf Wunsch seinen Fahrschein zeigt. Sowas gehört zum vernünftigen Umgang miteinander, unabhängig davon was rechtlich gilt.
Das gleiche gilt imho bei ner Taschenkontrolle, wenn sich der Kontrolleur mir auch ausweisen kann. Die ganzen Menschen machen auch nur alle ihren Job.
Zitat von »elbarto`«
müssten dann nicht die beförderungsbedingungen in der bahn / an der haltestelle irgendwo stehen? weil ich muss ja schon erfahren können was ich da gerade alles so akzeptiere
Zitat von »Katzenfreund«
Die dürften bitte gerne am Fahrkartenautomaten oder neben dem Verkaufshäuschen stehen.
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