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Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 15:28

Bei der Bahn steht sowas sogar hinten auf den Fahrkarten drauf.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 16:02

und ist an den ganzen Bahnhöfen auch ausgehangen. Etwaige Sonderbestimmungen, abweichend von den normalen Umständen eines Beförderungsvertrages,  könnten aber nicht Bestandteil des Vertrages geworden sein.

Und nach dem Festnahmerecht nach § 127 I StPO ist auch das irrtümliche  Festhalten nach st. Rechtsprechung entschuldigt ( nicht gerechtfertigt).

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 18:02

Zitat von »fabelmann«


Und nach dem Festnahmerecht nach § 127 I StPO ist auch das irrtümliche  Festhalten nach st. Rechtsprechung entschuldigt ( nicht gerechtfertigt).

Tja, und sobald er nicht nachweisen kann, dass er denjenigen auf frischer Tat ertappt hat ist es trotzdem
a) körperverletzung
b) Freiheitsentzug.

Und das ist auch gut so.
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 18:14

Zitat von »Clark«


Tja, und sobald er nicht nachweisen kann, dass er denjenigen auf frischer Tat ertappt hat ist es trotzdem
a) körperverletzung
b) Freiheitsentzug.

Und das ist auch gut so.


Tja und auch hier könnten dann die Entschuldigungsgründe eintreten... :o

und das ist auch gut so

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 21:31

Trotzdem frag ich mich immer noch was passiert, wenn einen der Kontrolleure nach nem Ticket fragt, man an seinen Bahnhof ist und dementsprechend aussteigen muss, der Kontrolleur mitkommt weil er ja dein Ticket sehen will und du dann einfach weggehst. Er hat ja sogesehen kein Beweis, dass er dich schon in der Bahn angesprochen hat und aufm Bahnhof darf man sich auch ohne Ticket aufhalten.

Ja, rein theoretisch.. Ich hab ja mein Semesterticket.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 21:38

Er hat ne Camera in der Bahn?
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Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 21:54

seit wann kontrollieren die in der bahn kurz vorm zielbahnhof? in jeder bahn in der ich gefahren bin ist das 2-15 minuten nach fahrbeginn passiert sofern ich überhaupt kontrolliert wurde. eigentlich bin ich auch kein freund von diesen durchsuchungen etc. aber wenn man nun nichts zu verbergen hat oder sein ticket hat, geht es auch wesentlich schneller das mal eben einsehen zu lassen als da ein riesen theater zu fabrizieren.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Samstag, 15. November 2008, 22:06

Zitat von »Seppel^«

seit wann kontrollieren die in der bahn kurz vorm zielbahnhof? in jeder bahn in der ich gefahren bin ist das 2-15 minuten nach fahrbeginn passiert sofern ich überhaupt kontrolliert wurde. eigentlich bin ich auch kein freund von diesen durchsuchungen etc. aber wenn man nun nichts zu verbergen hat oder sein ticket hat, geht es auch wesentlich schneller das mal eben einsehen zu lassen als da ein riesen theater zu fabrizieren.

Muss ja nicht DER Zielbahnhof (Endstation) sein sondern nur dein ganz persöhnlicher Zielbahnhof. Der kann durchaus auch mal mitten auf der Strecke liegen. Im Pott sind die Bahnhöfe ja nie weit voneinander entfernt.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Sonntag, 16. November 2008, 00:53

ja, ich meinte den persönlichen zielbahnhof, wenn ich in bremen in der s-bahn sitz zb. dann kontrollieren die 3 leuten bei ner gewissen haltestelle direkt nach dem losfahren und bei der nächsten haltestelle sind se schon wieder fertig.

beim aussteigen würde ich auch einfach weitergehen als hätte ich nichts gehört sofern das geht, aber solche schaffner bekommen auch direkt die passende antwort von mir "keine zeit, kontrollier halt eher" fertig, wenn dem das nicht passt kann er mich ja festhalten. wenn ich den nächsten zug bekommen muss hab ich für solche faxen aus prinzip schon keine zeit.

den

Senior Member

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Sonntag, 16. November 2008, 12:07

Zitat von »futureintray«

also mit Privatdienste mein ich zb sicherheitsdienste,
wie zb die von der bahn etc.

dürfen die einen ich sag mal gewaltsam festhalten bis die polizei kommt?
oder jemanden auffordern den tascheninhalt zu zeigen?

nein dürfen sie grds. nicht. private sicherheitsdienste üben keine hoheitlichen befugnisse aus. einzige ausnahme: der bereits genannte § 127 stpo, dessen voraussetzungen auch vorliegen müssen, d. h. der festgehaltene muss auf frischer tat, sprich bei begehung einer straftat betroffen werden. des weiteren obliegt privaten sicherheitsdiensten die einhaltung vertraglicher ge- und verbote, also bspw. die einlasskontrolle beim konzert, um das mitbringen von hieb-, stech-, stoß- und stichwaffen zu verhindern.

Zitat


bzw,
noch einen schritt weiter, ein polizist zeigt mir seinen ausweis und
sagt personenkontrolle und ich solle mich ausweisen und
zeigen was in meiner tasche ist?

darf er das?
nachm ausweis fragen klingt ja noch ok,
aber ne durchsuchung bedarf doch schon irgendein indiz oder ähnlichem?

die polizei ist demgegenüber nach den vorschriften der jeweiligen polizeigesetze der länder (präventiv) bzw der stpo (repressiv) berechtigt, verschiedene eingriffsmaßnahmen vorzunehmen. je schwerer der eingriff jedoch wiegt, um so höher sind in der regel die voraussetzungen, ohne hier auf einzelheiten einzugehen in bestimmten fällen ist eine maßnahme daher nur nach vorheriger richterlicher anordnung oder bei gefahr im verzug zulässig (bspw. wohnungsdurchsuchung). zur idenditätsfeststellung siehe auch hier
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Sonntag, 16. November 2008, 13:03

Ich finde solche Threads wie diesen hier ja immer interessant, als Spiel, bei dem es dann drum geht zu knobeln und die richtige Lösung zu finden.

Genau genommen ist das aber richtig richtig traurig, und meiner Meinung nach eines der wenn nicht das größte Problem in unserer Gesellschaft. Dieses fanatische rumreiten auf Regeln und Gesetzen, als würde man tatsächlich dadurch Rechte erlangen oder schützen. Dabei werden nur immer mehr Probleme erzeugt weil man Lücken schafft durch die wirkliche Verbrecher (und das kann ein vernünftiger Mensch imho auch ohne Gesetzbuch klassifizieren) auch noch Schutz erhalten.

Vernunft und Moral scheinen Stück für Stück abhanden zu kommen in diesem Land, nur wegen dieses anonymen Gedankengebildes "Rechtsstaat", auf den ja alle so stolz sind.
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Sonntag, 16. November 2008, 14:22

also weit ich mich erinnere, muß man sich nicht von Privatdiensten festhalten lassen. Sie dürfen das zwar tuen, und wenn die damit ihr Ziel erreichen können, haben die glück gehabt und du pech. Aber man darf sich theoretisch losmachen. Wenn deshalb die Sicherheitsdienste oder z.B. ein Kontrolleur körperlich verletzt werden, dann ist das nicht dein Problem sondern deren. So hat schonmal ein Bus-Kontrolleur versucht, einen schwarzfahrer festzuhalten und außerdem sicherheits-Dienst leute aus einem nahegelegenen kaufhaus gerufen, damit diesem ihm helfen können. Der Kontrolleur und die Sicherheitsleute, die hinterher alle eins auf die Nase gekriegt hatten, kriegten dafür kein Recht. Sie mußten also für ihre probleme selber aufkommen und der Festgehaltene wurde dafür nicht extra belangt.
Dieses Youtube-Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Montag, 17. November 2008, 03:13

Zitat von »Lev«

Ich finde solche Threads wie diesen hier ja immer interessant, als Spiel, bei dem es dann drum geht zu knobeln und die richtige Lösung zu finden.

Genau genommen ist das aber richtig richtig traurig, und meiner Meinung nach eines der wenn nicht das größte Problem in unserer Gesellschaft. Dieses fanatische rumreiten auf Regeln und Gesetzen, als würde man tatsächlich dadurch Rechte erlangen oder schützen. Dabei werden nur immer mehr Probleme erzeugt weil man Lücken schafft durch die wirkliche Verbrecher (und das kann ein vernünftiger Mensch imho auch ohne Gesetzbuch klassifizieren) auch noch Schutz erhalten.

Vernunft und Moral scheinen Stück für Stück abhanden zu kommen in diesem Land, nur wegen dieses anonymen Gedankengebildes "Rechtsstaat", auf den ja alle so stolz sind.


Ich sehe es ähnlich. Wer nichts zu befürchten hat ...

Wenn man natürlich schikaniert wird und es unzumutbar ist, dann kann man ja einfach wa sdagegen unternehmen, aber Lücken suchen ?
::)

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Montag, 17. November 2008, 12:46

Was nettes ist mir mal passiert... Kollege mein Auto etwas *ähm* forsch zur nächsten Videothek gefahren. Ich bleib Sitzen und warte im Auto. Seh aber wie zwei zivile hektisch rumlaufen und ihn ansprechen und alles wartet. Bin ich hingegangen und hab gefragt was das Problem sei... Er meinte das er seinen Ausweis nicht dabei hätte und die Ihn festhalten bis die Streife kommt. Najo soweit so gut. NUR weigerten sich die zivilen *PXXX Ihren Ausweis zu zeigen. Ich hatte meinen im Auto und da er ... wer auch immer er sein möge mich danach fragte, wollte ich ihn höflicherweise holen. (Merkte dies auch an) Da stieß mich der XXX mit beiden Händen vor die Brust, so das ich fast hin viel und "befahl" mir hier zu bleiben.... er war nur Millisekunden vor ner gebrochenen Nase entfernt....
Ich denke mal, dass deren Verhalten KOMPLETT an jeder Gesetzeslage vorbei war. Bloß weiß man ja... 2 Bu*** haben immer recht. ::)
M.-Sys: Gigabyte GA-FX-58-extreme / 920@4Ghz / 6gig Corsair / r9 290 all AC



Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)


Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Montag, 17. November 2008, 13:21

Zitat von »Anonymous«

Trotzdem frag ich mich immer noch was passiert, wenn einen der Kontrolleure nach nem Ticket fragt, man an seinen Bahnhof ist und dementsprechend aussteigen muss, der Kontrolleur mitkommt weil er ja dein Ticket sehen will und du dann einfach weggehst. Er hat ja sogesehen kein Beweis, dass er dich schon in der Bahn angesprochen hat und aufm Bahnhof darf man sich auch ohne Ticket aufhalten.


Darum fahren die Kontrolleure zu zweit mit (und 5+5=10 Klassen  ;D). Der Bahnhof bzw die Haltestelle gehört mit zum Verkehrsbetrieb. Daher haben die dort genauso das Hausrecht, wie im Verkehrsmittel. Was sie nicht dürfen, Dich wegen Schwarzfahren aus der Bahn setzen. Sprich auch wenn Du erwischt wurdest, darfst Du trotzdem Deine Fahrt bis zu deinem Ziel mit diesem Verkehrsmittel, ohne Umsteigen, fortsetzen. Eine Ausnahme wäre da nur, wenn Du Dich nicht ausweisen kannst. In dem Fall dürfen Die mit Dir am der nächsten Haltestelle aussteigen und die Polizei zur Feststellung der Personalien rufen. Weiterfahrt ohne Ticket fällt damit aus. Es gibt da noch zig weitere Regelungen. Da durchzusehen ist nicht wirklich leichter, als das BGb auswändig zu lernen.  ;)

es ist unmöglich etwas ganz sicher zu machen denn Dummköpfe sind einfach zu erfinderisch

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Montag, 17. November 2008, 15:04

Bei der Bahn fahren die vllt. zu zweit, aber bei manchen privaten Gesellschaften durchaus auch mal alleine.. ;D

Was will der Typ also machen, wenn du einfach aussteigst? Er ist ja alleine, Aussage gegen Aussage..

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Montag, 17. November 2008, 15:33

Du bei der Bahn ist wieder anders. die dürfen dich auch aus dem Zug setzen, wenn du keinen Fahrschein hast und Volljährig bist. Ansonsten, wenn Dich einer alleine Kontrolliert und Du das türmst.... Pech für ihn würde ich sagen. ;D Bin zwar selber Busfahrer, mag die Möchtegernschaffner aber trotzdem nicht. :)

es ist unmöglich etwas ganz sicher zu machen denn Dummköpfe sind einfach zu erfinderisch

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Mittwoch, 19. November 2008, 20:31

hier bei der Hannover ÜSTRA darf man die Stationen nur mit gültigem Fahrausweis betreten und akzeptiert mit Betreten dieser Stationen die Beförderungsregeln der ÜSTRA. Muss man sich halt mal im Schaukasten durchlesen.
An den Eingängen der Stationen hängt das als kurzer Hinweis aus, den Rest gebietet der Anstand und die handlungsfähigkeit eines mündigen Bürgers  :P
Learn to read the feed. Earn the right to write. :thumbup:

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Mittwoch, 26. November 2008, 00:27

Zitat von »area«

Bei der Bahn steht sowas sogar hinten auf den Fahrkarten drauf.


Auf der Fahrkarte ist zu spät. :) Hab die AGB (ja, bitte ohne s) noch nie gesehen, aber auch nie drauf geachtet. In der REgel müssten sie bei jedem Automaten oder Schalter in der Nähe stehen.

Re: Dürfen Privatdienste einen festhalten?

Mittwoch, 26. November 2008, 00:50

was immer dasteht ist "es gelten die beförderungsbestimmungen von blablabla", die komplett überall auszuhängen ist da eigentlich nicht nötig
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir