da gibz nunmal ein paar punkte, die mir sicherheit geben:
1. wo kein kläger, da auch keine klage.
Die musik- / filmindustrie hätte bestimmt interesse die "filesharer" zu verklagen, aber die kosten würden den nutzen wohl zunichte machen.
aber ein paar präzedenzfälle würden sie ev. provozieren.
also gibz wahrscheinlichkeitstechn. ne gute chance davonzukommen ;D.
2. ne ip ist kein name oder ne adresse. zumindest wenn man keine webseite auf seinem rechner hat auf der man seinen namen usw. nennt
, und keine feste ip hat.
so wie das bei den meisten dsl-usern der fall ist.
denn die telekomiker dürfen (datenschutzrichtlinien) nur daten dauerhaft speichern, die sie zur abrechnung brauchen.
dazu gehört die ip nicht, besonders nicht wenn man eine flatrate hat.
es gab zwar schon fälle wo die telekom user angemailt hat, sie sollen doch nicht geschütztes runterladen, das wär strafbar, aber rechtlich können die einem nix, und die daten rausgeben dürfen die erst recht nicht.
die einzige mgl. wäre, per richterlichen beschluss, eine überwachung des datenverkehrs einzelner von der polizei.
aber das sind mittel in der terrorbekämpfung oder gg organisiertes verbrechen, bei urheberrechtsverstößen wird sowas nicht gemacht.
also wäre doch die frage wie die greens auf die idee kommen sollten eine hausdurchsuchung zu machen... und beweismittel die unrechtmäßig erlangt wurden, gelten vor gericht nicht.
die einzige realistische mgl ist, das dich jm anzeigt, der dich kennt, oder anders mitbekommen hat, das du illegales sharest.
und laut rumprahlen tut man jawohl nicht mit seinen illegalen errungenschaften.
das soll natürlich keine aufforderung sein illegales zu tun weil man nicht erwischt werden kann, bzw nicht angeklagt, aber ist ja eh zu spät euch auf den pfad der tugend zu bringen. ;D ;D