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Bleifuss Fun

Samstag, 30. Dezember 2006, 20:59

Hallo,

ich bin auf der suche nach einem etwas älteren PC game.

vor ein paar "vielen" jahren habe ich das game von meinem bruder zum geburtstag bekommen (war 1997 oder so)

irgentwann muss ich das spiel verloren haben! (ist ja eine lange zeit bis jetzt vergangen)

heute sprach ich mit meinem nachbar über alte zeiten (und wir kamen irgentwie auf das spiel)
da wir gute zeiten mit dem spiel erlebt haben wollte ich es einfach wieder einmal auftreiben.

kann ich das spiel irgentwo downloaden?





PS: noch so nebenbei, kennt jemand das game "DADD" (der aufstand der dinge).
ist allerdings noch etwas älter (aus der DOS zeit) und passt auf eine Diskette!!!

Re: Bleifuss Fun

Samstag, 30. Dezember 2006, 20:59

Downloaden kannst du es nicht, aber kaufen bei ebay z.b.

Re: Bleifuss Fun

Samstag, 30. Dezember 2006, 21:00

Re: Bleifuss Fun

Samstag, 30. Dezember 2006, 21:01

btw: es ist weichware

Re: Bleifuss Fun

Samstag, 30. Dezember 2006, 21:24

hm, das es "weichware" ist weiß ich auch!
aber das spiel ist ja soooo alt!
und übers net, bestelle ich nicht so gern

Re: Bleifuss Fun

Samstag, 30. Dezember 2006, 21:40

ähm es geht um weniger als 10€ :o

Re: Bleifuss Fun

Samstag, 30. Dezember 2006, 23:21

Zitat von »speedy909«

übers net, bestelle ich nicht so gern


Wirst Du in diesem Fall wohl müssen, wenn Du legal an das Spiel kommen willst. Bei Amazon ist es übrigens gebraucht ab 97 Cent zu haben.

Re: Bleifuss Fun

Samstag, 30. Dezember 2006, 23:55

legal oder illegal dürfte in dem fall eigentlich kein problem sein.

denn das kopieren eines datenträgers der im eigenen besitz ist, ist ja erlaubt (zwecks datensicherung) --> man weiß ja nie ob die CD zerbricht, zerkratzt wird,... oder wie in meinem fall verlohren geht.

also wärs in meinem fall eigentlich nur eine "verspätete" sicherheitskopie! ;D, denn ich müsste sorgar noch irgentwo die schachtel herumliegen haben, nur hald ohne cd.


--> ich glaube nämlich das nirgens steht das man zum erstellen der sicherheitskopie die eigene software cd verwenden muss. (solange es die selbe version ist)

wenn ich mich irre bitte melden! (habe mir meine rechte als softwarebesitzer noch nie so genau durchgelesen)

Re: Bleifuss Fun

Sonntag, 31. Dezember 2006, 00:52

Wenn das man immer so einfach wäre. Hättest Du rechtzeitig eine Kopie erstellt, wäre das sicher kein Problem gewesen.

Inzwischen ist es seit der letzten Änderung des Urheberecht leider so, dass Dir selbst die Sicherheitskopie nicht erlaubt ist, wenn der Datenträger mit einem Kopierschutz versehen ist. Die Verbreitung und Anwendung von Programmen zum umgehen des Kopierschutzes ist natürlich ebenfalls nicht erlaubt. Ob Bleifuss Fun einen Kopierschutz hat müsstest Du ggf. selbst feststellen.

Weiterhin ist der Download aus offensichtlich nicht legalen Quellen verboten, was wohl auf jede Quelle ausser Hersteller/Distributor/Händler zutreffen dürfte.

So stellt sich die Frage nach der legalität eben doch recht schnell, wenn man sich mal ein wenig damit beschäftigt ;-)

Re: Bleifuss Fun

Sonntag, 31. Dezember 2006, 10:42

ok, ich glaube es war aber so, wenn die CD bzw DVD einen Kopierschutz besitzt, muss dies auf der Verpackung ersichtlich sein, und dann ist das vervielfältigen verboten.

das Bleifuss einen Kopierschutz besitzt ist seeeeeeeehr fraglich (im jahr 1997 war der Kopierschutz noch nicht so verbreitet.)
aber ich bin immer noch der meinung, wenn ich eine CD/DVD legal erworben habe, darf ich diese so oft kopieren wie ich will (solange alle kopieen in meinem besitz bleiben).

newold

Senior Member

Re: Bleifuss Fun

Sonntag, 31. Dezember 2006, 11:14

Tja, das ist der Pferdfuß an der Sache:
Du hast das Recht, dir Kopien der Datenträger in deinem Besitz zu machen (sogar für den engen Freundeskreis), aber du darfst keinen Kopierschutz umgehen!
Das bedeutet, dass du eine CD/DVD, die einen Kopierschutz besitzt, nicht kopieren darfst, egal, ob du ein Recht auf Sicherungskopie hast, oder nicht.
So lautet leider der Text im neuen Urheberrecht, das seit einiger Zeit gilt...

Zitat von »Die Insel (Film)«

"Was ist Gott?"
"Wenn du dir etwas unbedingt wünschst, und du schließt die Augen und bittest darum, ist Gott der Kerl, der dich ignoriert!"

Re: Bleifuss Fun

Sonntag, 31. Dezember 2006, 11:19

Zitat von »scorpionking«

Tja, das ist der Pferdfuß an der Sache:
Du hast das Recht, dir Kopien der Datenträger in deinem Besitz zu machen (sogar für den engen Freundeskreis), aber du darfst keinen Kopierschutz umgehen!
Das bedeutet, dass du eine CD/DVD, die einen Kopierschutz besitzt, nicht kopieren darfst, egal, ob du ein Recht auf Sicherungskopie hast, oder nicht.
So lautet leider der Text im neuen Urheberrecht, das seit einiger Zeit gilt...



das ist ja fürn a...!

die haben ja ne vollmeise, ich glaub ich muss mir das mal durchlesen. (gilt das für jede Software, oder nur für Software ab ZB. der jahr 2001?)

Re: Bleifuss Fun

Sonntag, 31. Dezember 2006, 11:27

Nach § 53 Abs. 1 UrhG darf die Vervielfältigung nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden. Damit ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen. Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weiter gegeben werden.

Umstritten ist unter Juristen, wieviele Kopien im Rahmen der Privatkopieschranke hergestellt werden dürfen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1978[1] wird häufig die Ansicht vertreten, dass jedenfalls sieben Kopien zulässig sein. Allerdings entschied das Gericht nur, dass nicht mehr als sieben Kopien zulässig seien.

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen. Zwar sieht § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschütze Medien nicht digital kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.

Ein Beispiel für die zulässige Herstellung eine Privatkopie ist das Kopieren von Musik auf einen MP3-Player oder die Anfertigung einer Kopie einer CD für das Autoradio. Dies gilt jedoch nur, soweit dabei keine Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden.

Re: Bleifuss Fun

Sonntag, 31. Dezember 2006, 11:33

Spielt in deinem Fall keine Rolle da du die Original CD die du gekauft hast verloren hast. Wenn du dir jetzt also eine Kopie vom gleichen Spiel aus dem Netz besorgst oder sonst woher dann ist das illegal. Ganz egal ob du für das Spiel selbst tatsächlich mal bezahlt hast.
Da derjenige der sie dir anbietet illegal handelt weil er davon Kopien verbreitet. Du handelst dann ebenfalls illegal weil du dir von einer illegalen Quelle Software besorgt hast....usw..

Das Spiel Bleifuss (es gab da übrigens mehrere Teile) ist oft in den berühmten CD-Krabbel-Tischen zu finden für 99 Cent oder so. Dann hättest du auch wieder eine Original CD.

Re: Bleifuss Fun

Sonntag, 31. Dezember 2006, 11:39

ja, auf die idee bin ich auch schon gekommen.

nur haben bei uns in der umgebung die geschäfte am SA abend und SO geschlossen ;D