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Re: eBay Verkäuferdaten

Freitag, 25. Januar 2008, 11:31

Zitat von »Limbachnet«

Zu den Rädern:

Naja, also bezüglich der Felgen bin ich auch Yogis Meinung, gebrauchte kratzerfreie Felgen gibt es auf diesem Planeten wohl nicht. Allerdings verstehe ich auch die Verkäufer nicht, warum sie mit unmöglichen Versprechen Reklamationen geradezu herausfordern. Man könne schließlich auch schreiben: "mit minimalen Gebrauchsspuren", das wäre ehrlich und auch erfüllbar.

Jo genau so schreibe ich es bei mir auch immer hin. Artikel weist normale / leichte / übliche Gebrauchsspuren auf, fertig. Wie gesagt, über die KRatzer bin ich nicht böse, sind wirklich nur Kleinigkeiten im Rahmen. Parkschäde und Bordsteinkratzer wären was anderes, sind gott sei dank nicht vorhanden.

Zitat von »Limbachnet«


Bei den Reifen sieht's aber anders aus - Sommerreifen mit 3,2mm Profil kann man noch ein paar Kilometer fahren, bei 2mm hingegen nicht, das ist schon ein signifikanter Unterschied. Und da kann man sich IMHO auch nicht auf die Fotos zurückziehen.


Foto, leider etwas doof fotografiert. Ich messe dort nicht ab der Markierung, sondern dahinter. Das schaut von der Blickrichtung nur etwas doof aus.

rayxt

Senior Member

Re: eBay Verkäuferdaten

Freitag, 25. Januar 2008, 12:57

Zitat von »Y0Gi«

Sorry Leute, aber sowas *müsst* ihr (bzw. eure Bekannten) als Volljährige mit einer halbwegs normalen Portion Erfahrung im Internet einfach wissen und besser machen, IMHO.

Genau so ist das, was gibts da noch zu jammern?
Adult Gamers Germany
zigzag

Re: eBay Verkäuferdaten

Freitag, 25. Januar 2008, 14:38

Draco: Hättest du die Felgen einzeln nicht vielleicht direkt günstiger bekommen können? Vielleicht nimmt der Verkäufer ja auch die fehlgepriesenen Schlappen gegen Erstattung zurück und du behältst das Metall ;)

Re: eBay Verkäuferdaten

Freitag, 25. Januar 2008, 15:33

Zitat von »Y0Gi«

Draco: Hättest du die Felgen einzeln nicht vielleicht direkt günstiger bekommen können?


Ich schrieb doch, daß eine einzelne Felge 250 Euro kostet

Re: eBay Verkäuferdaten

Freitag, 25. Januar 2008, 16:16

Ja, neu. Ich meinte, ob man die Felgen nicht bei eBay bekommt. Da kann ja vergleichsweise wenig dran kaputt sein (so dass sie wirklich unbenutzbar würden).

Re: eBay Verkäuferdaten

Freitag, 25. Januar 2008, 16:30

Zitat von »Y0Gi«

Ja, neu. Ich meinte, ob man die Felgen nicht bei eBay bekommt. Da kann ja vergleichsweise wenig dran kaputt sein (so dass sie wirklich unbenutzbar würden).


Die Felgen bei ebay hab ich ja quasi bekommen. In meinem Fall soga mit Reifen und insgesamt günstiger als andere ähnliche Auktionen (was daran lag, dass der Verkäufer nen beschissenen Zeitpunkt für das Ende seiner Auktion gewählt hat *hrhr*)

Mir gehts nur um das Prinzip, wie schon mal gesagt.

Re: eBay Verkäuferdaten

Samstag, 26. Januar 2008, 12:50

Zitat von »Y0Gi«

To4St4rr:
Kommt mir das nur so vor oder haben du und deine Bekannten irgendwie ein Talent, solche dubiosen Angebote zu erwischen? Vielleicht übersiehst du einige Hinweise oder bist manchmal zu naiv?

Wenn man natürlich den Kaufvertrag entsorgt (was anderes mit dem Namen und der Anschrift des Verkäufers scheint es ja nicht zu geben, also wird das wohl dazu zählen/der halbwegs schriftliche Kaufvertrag sein), hat man schlechte Karten. Sowas immer mindestens bis nach Erhalt der Ware (wenn nicht einwandfrei natürlich länger) aufbewahren. Bei hochwertigeren Artikeln und/oder wenn man Gefahr läuft, hin und wieder aus Versehen Mails zu löschen, darf man das auch gerne ausdrucken. Sofern man nicht gerade dafür einen Drucker bei eBay ersteigert hat... ;)


Wie gesagt, war nicht meine Ware und der Durchlauferhitzer war verbeult und der Warmwasserspeicher ist undicht. Beides war so nicht angegeben. Aber was will man machen wenn die entsprechende eMail weg ist. Ob die eMail ürbigens einen Kaufvertrag darstellt wage ich zu bezweifeln, denn sie erreicht einen regelmäßig NACH Abschluss des Kaufvertrages. Es ist also vielmehr eine Bestätigung...

Ich meine nur es kann ja nicht sein, das man an die daten über "Mein eBay" nicht mehr heran kommt!

Jedenfalls nimmt der Verkäufer nach Einschreiben nun den Durchlauferhitzer zurück. Frage ist nur wer die Kosten von Hin- und Rückversand trägt. Ich vermute der Verkäufer wird nur den Kaufpreis zur Anweisung gebracht haben. Da ist jedenfalls das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Zitat von »Y0Gi«

Draco:
Ich weiß zwar um die Preisdifferenzen, die man bei Autoteilen sparen kann. Letztlich sollte aber auch dir klar gewesen sein, dass gebrauchte Felgen wohl kaum "absolut kratzfrei" sind und auch der Rest der Angaben mindestens geschönt ist. Auch das Risiko eines Fehlkaufs mit dem Sitzenbleiben auf den Kosten ist leicht kalkulierbar.

Warum gibst du nicht etwas mehr (bzw. etwas weniger weniger) Geld aus und kaufst die Dinger vor Ort im Laden? Wenn da was mit ist, knallt man die den Jungs wieder auf den Tisch, die werden kaum weglaufen. Vom Zustand der Ware kann man sich selbst noch vor dem Kauf überzeugen. Und man kann relativ sicher sein, dass man zwischen Reifen und Felge nicht noch Packungen geschmuggelter Zigaretten findet.

Gerade bei solch wertvollen, aber v.A. auch für das eigene Überleben im Straßenverkehr nicht irrelevanten Produkten ist mir einfach komplett unverständlich, warum man da so lax mit umgeht und sich selber nur um Zeit, Geld und Nerven bringt. Jeweils sehr viel. Vielleicht sollte man mal die Anwälte fragen, zu denen all diese Leute geradezu in Scharen pilgern.

Sorry Leute, aber sowas *müsst* ihr (bzw. eure Bekannten) als Volljährige mit einer halbwegs normalen Portion Erfahrung im Internet einfach wissen und besser machen, IMHO.


Also, an deiner Stelle würde ich - wie anfangs von mir bereits angesprochen - ein Einschreiben an den Verkäufer schicken. Die Situation beschreiben und unter Fristsetzung (14 Tage) eine entsprechende Lösung verlangen.

Nach dem was du geschrieben hast ist die Ware mangelhaft (§ 434 I S. 1 BGB). Damit stehen dir - unabhängig von einem Gewährleistungsausschluss - die Rechte aus § 437 BGB zu. Ich denke wirklich Snnn macht hier wohl nur ein Rücktritt (komplette Rückabwicklung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises und Rücküberweisung de entsprechenden Summe).

Ein Brief - insbesondere ein Einschreiben - macht noch immer einen anderen Eindruck als eine eMail die man per Knopfdruck löschen kann.

Direkt am Ende des Einschreibens erwähnen, das du ansonsten - nach fruchlosem Ablauf der Frist - einen RA mit der gerichtlichen Durchsetzung deines Anspruches beauftragst und dieser ohne weitere Vorankündigung Klage erheben wird.

Etwas anderes macht ein RA erst mal auch nicht, da man nicht einfach klagen kann. Mal abgesehen davon, das beim RA direkt eine außergerichtliche 1,3 Gebühr (nach Höhe des Streitwertes) entsteht, inkl. Kostenpausche und MwSt.! Diese kann man natürlich später als Schadensersatz von der Gegenseite verlangen. Allerdings muss mann ggf. - soweit keine RSV besteht - erst mal in Vorkasse gehen und bleigt u.U. auf den Kosten sitzen.

Ach ja, sind evtl. Gewährleistungsrechte nicht ausgeschlossen worden? Hat der Verkäufer evtl. sogar eine Garantie gegeben?

Gruß

P.S.: Du kannst mir ja ggf. eine PM schicken...
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Re: eBay Verkäuferdaten

Samstag, 26. Januar 2008, 13:05

Ich habe hinter die Sache einen Haken gemacht. Die Anwaltskosten sind genauso hoch, wie die mögliche Preisminderung. Praktisch käme ich +/- Null aus der Sache raus, hätte dafür aber ein paar graue Haare (also auf seelischer Ebene, bin ja noch zu jung für graue Haare) mehr. Letztlich ist es zwar ärgerlich, dass der Verkäufer einfach so wegkommt, aber ich hab schon genug Stress mit anderen Dingen und letztlich ist meine Faulheit auch nicht gerade förderlich.
Die Felgen sind in Ordnung, die Reifen sind schrott. Ich hatte aber auch vor der Auktion überlegt, komplett neue Reifen zu kaufen (hab mal im TV nen Beitrag gesehen, was mit nem Reifen bei 200 Sachen passieren kann, wenn man ihn zuvor schlecht behandelt hat). Wegen meiner hohen Laufleistung würden 3mm auch nicht über die Saison reichen.

Lange Rede, kurzer Sinn. Ich habe mir bereits neue Reifen bestellt. Per eMail werde ich den Verkäufer weiter nerven und auch den eBay Standardkäuferschutz (der lt. eBay auch bei erheblichen Abweichungen des Artikels gilt) werde ich kontaktieren. Alles weitere, was ausserhalb meines Notebooks Zeit und Aufwand bedeuten würde, lasse ich nun einfach sein.

Eine negative Bewertung möchte ich zu gerne geben, jedoch rechne ich mit einer ähnlichen Rachebewertung. Und das ist es mir nicht wert, mein 100% positives Profil mindern zu lassen. Allerdings bin ich hier noch unsicher, es reizt (zu recht) schon sehr.

Re: eBay Verkäuferdaten

Samstag, 26. Januar 2008, 13:10

ganz kurz vor Ablauf des Bewertungszeitraums bewerten?
Gute work-live-balance ist, wenn man von seinem Privatleben erschöpfter ist als von der Arbeit.

Re: eBay Verkäuferdaten

Samstag, 26. Januar 2008, 13:15

Zitat von »hobbes«

ganz kurz vor Ablauf des Bewertungszeitraums bewerten?


wer weiß, ob ich in 2 Monaten noch dran denke ;)

Re: eBay Verkäuferdaten

Samstag, 26. Januar 2008, 13:34

Zitat von »Draco«

Ich habe hinter die Sache einen Haken gemacht. Die Anwaltskosten sind genauso hoch, wie die mögliche Preisminderung. Praktisch käme ich +/- Null aus der Sache raus, hätte dafür aber ein paar graue Haare (also auf seelischer Ebene, bin ja noch zu jung für graue Haare) mehr. Letztlich ist es zwar ärgerlich, dass der Verkäufer einfach so wegkommt, aber ich hab schon genug Stress mit anderen Dingen und letztlich ist meine Faulheit auch nicht gerade förderlich.
Die Felgen sind in Ordnung, die Reifen sind schrott. Ich hatte aber auch vor der Auktion überlegt, komplett neue Reifen zu kaufen (hab mal im TV nen Beitrag gesehen, was mit nem Reifen bei 200 Sachen passieren kann, wenn man ihn zuvor schlecht behandelt hat). Wegen meiner hohen Laufleistung würden 3mm auch nicht über die Saison reichen.

Lange Rede, kurzer Sinn. Ich habe mir bereits neue Reifen bestellt. Per eMail werde ich den Verkäufer weiter nerven und auch den eBay Standardkäuferschutz (der lt. eBay auch bei erheblichen Abweichungen des Artikels gilt) werde ich kontaktieren. Alles weitere, was ausserhalb meines Notebooks Zeit und Aufwand bedeuten würde, lasse ich nun einfach sein.

Eine negative Bewertung möchte ich zu gerne geben, jedoch rechne ich mit einer ähnlichen Rachebewertung. Und das ist es mir nicht wert, mein 100% positives Profil mindern zu lassen. Allerdings bin ich hier noch unsicher, es reizt (zu recht) schon sehr.



O.K., kann ich verstehen. Dem entnehme ich, das du keine RSV hast. Wie gesagt, mach das mit dem Einschreiben. Anbei die Rechnung für neue Reifen und deine Minderungsvorstellung. Dann abwarten. Ansonsten gilt das oben gesagt. eMails sind regelmäßig für 'n Arsch. Ein Einschreiben kostet auch nur ein paar Euro...

Mit einer negativen Bewertung, Meldung bei eBay und der zuständigen StA (Bertug) kann man dabei auch ruhig drohen! Die Erstattuing einer Strafanzeige kostet auch nichts...

Vor dem Amtsgericht - es sind wohl weniger als 5.000 € gewesen - braucht man übrigens auch keinen RA. Man kann also alleine klagen, womit also zuerst mal nur die Gerichtskosten zu tragen wäre... :-/
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Re: eBay Verkäuferdaten

Samstag, 26. Januar 2008, 14:15

Falsch entnommen, RSV ist natürlich vorhanden, fällt aber unter den Bereich "ausserhalb Notebook". Die RSV wurde informiert, als die Räder noch nicht geliefert waren, habe aber den Anwaltstermin abgesagt, nachdem ich telefonisch informiert wurde, dass die Reifen geliefert wurden. (die Tatsache, daß die Reifen Müll sind, erfuhr ich erst später @ home)

Re: eBay Verkäuferdaten

Samstag, 26. Januar 2008, 14:32

Zitat von »Draco«

Falsch entnommen, RSV ist natürlich vorhanden, fällt aber unter den Bereich "ausserhalb Notebook". Die RSV wurde informiert, als die Räder noch nicht geliefert waren, habe aber den Anwaltstermin abgesagt, nachdem ich telefonisch informiert wurde, dass die Reifen geliefert wurden. (die Tatsache, daß die Reifen Müll sind, erfuhr ich erst später @ home)


Sorry, aber ich kann dir nicht folgen...
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Re: eBay Verkäuferdaten

Samstag, 26. Januar 2008, 15:01

spielt keine Rolle mehr, passt scho. :)

Re: eBay Verkäuferdaten

Dienstag, 18. März 2008, 13:46

Will keinen neuen Thread aufmachen, aber muss nochma unbedingt von den aktuellsten ebay ereignissen erzählen.
Hatte ja wie hier erwähnt, am 31.12. die Räder bei ebay gekauft und wegen fälschlichen Angaben der Ware gabs Ärger usw. Naja.

Hab dann also den ach so tollenKäuferschutz beantragt. Nach 4 Wochen fragte ich nach, warum keine Antwort von eBay kommt weil ich die Sachen endlich benutzen will (sollte sie wegen späterer Beweismöglichkeiten erstma nicht nutzen).
Die Bearbeitung sei im Gange aber man könne mir nicht sagen, wie lange es noch dauert. Toll...

2 Wochen später hab ich erneut nachgefragt. Mein Brief sei nun nie angekommen und ich solle ihn bitte nochmal einschicken, damit mein Fall bearbeitet werden kann.
Hackt es langsam?

Ich also alles gescannt und als PDF zusammengebunden und per mail hingeschickt mit der Bitte es umgehend zu bearbeiten, weil ich die Dinger benutzen will!
Ne das geht so ja nicht, eMail Anhänge werden grundsetzlich nicht bearbeitet, könnten ja Viren drin sein.

Sama gehts noch? Ein ONLINEUNTERNEHMEN!!!! darf keine eMail-Post bearbeiten? Hallo ??? >:( >:(
Hab da jetzt hingeschrieben, dass ich nix nochma mit der Post schicke. Scheinbar sind sie dazu ja auch zu unfähig und verlieren meinen Brief ja eh wieder. Soviel zum Thema eBay Support ::)

23

Full Member

Re: eBay Verkäuferdaten

Dienstag, 18. März 2008, 17:44

Der Verkäufer von meinem letzten großem eBay Einkauf von vor einem Jahr sitzt mittlerweile im Knast. Und so wie es aussieht bleibe ich auch noch auf den Anwaltskosten und dem Schaden sitzen . Die Staatsanwaltschaft meinte, dass mein Schaden nicht mehr erheblich mit zur Strafe beitragen würde und deshalb das Verfahren eingestellt wird.... ohne Worte. Den Käuferschutzantrag bei eBay/Paypal konnte ich nie stellen, weil ich während des laufenden Verfahrens die Unterlagen beim Anwalt eingelagert hatte.
DANKE eBay!
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Re: eBay Verkäuferdaten

Mittwoch, 19. März 2008, 10:12

Zitat von »23«

Der Verkäufer von meinem letzten großem eBay Einkauf von vor einem Jahr sitzt mittlerweile im Knast. Und so wie es aussieht bleibe ich auch noch auf den Anwaltskosten und dem Schaden sitzen . Die Staatsanwaltschaft meinte, dass mein Schaden nicht mehr erheblich mit zur Strafe beitragen würde und deshalb das Verfahren eingestellt wird.... ohne Worte. Den Käuferschutzantrag bei eBay/Paypal konnte ich nie stellen, weil ich während des laufenden Verfahrens die Unterlagen beim Anwalt eingelagert hatte.
DANKE eBay!


Also nicht für ungut, aber Unterlagen kann man auch beim RA abholen. Dass das Verfahren eingestellt wird war klar. Was wäre sonst bei unseren Gerichten los, wenn jeder der bei eBay bescheisst angeklagt wird. Dass der Kollege einen Knast von innen gesehen hat wage ich zu bezweifeln...

Was für RA Kosten? Wegen der Strafanzeige oder zivilrechtlich wegen außergerichtlicher Tätigkeit? Wegen deinem Schaden steht dir der Rechtsweg offen. Es steht dir frei erst mal einen Titel zu besorgen, mit dem du dann - ggf. auch erst in einigfen Jahren - die Zwangsvollstreckung betreiben kannst...
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