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Donnerstag, 8. Juli 2010, 16:36
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.
muß nicht, aber wenn die "öffentliche" SW nicht kommerziell genutzt werden darf, haben wir nichts davonmuss für 1. und 2. der gleiche name verwendet werden?
wenn nein, könnte man die software für die firma anders nennen und halt auch nicht veröffentlichen
nicht gefordertals urheber kann man für die firma auch eine andere lizenz an die firma vergeben -> dual licensing, wie bei mysql zb.
die erweiterungen sollen aber wieder durch uns kommerziell genutzt werden könnenZitat
dann könnte man einerseits 1. + 3. mit der gpl oder einer creative commons lizenz erreichen:
cc vielleicht diese: Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/
und für die firma diese cc: Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/
dann ist auch die firma daran gebunden änderungen weiterzugeben.
Wie wärs mit einer GNU/GPL- Lizenz?
Ja, aber dann kann's wieder jeder (auch die Konkurenz) kommerziell verwertenKommerzielle Nutzung kannst du meines Wissens mit keiner Open-Source-Lizenz verbieten. Du kannst aber erzwingen, dass Änderungen am Quelltext freigegeben werden müssen oder sogar, ziemlich am Ende des Copyleft-Spektrums, mit der GPL zur Veröffentlichung der Quellen der gesamten, auf Basis der zu lizenzierenden Software entwickelten Software verpflichten. Mittels Duallicensing könnte die Software als GPL für alle freigegeben werden (oder LGPL, wenn's eine Library ist), während das Unternehmen sie z.B. als Closed-Source nutzen kann. Wichtig ist dabei, dass das Unternehmen überhaupt alle Rechte an den jeweiligen Sourcen besitzt, um auf eine entsprechende Nutzung überhaupt Anspruch zu haben.
das schau ich mir mal an, dankeZitat
Denkbar wäre auch eine BSD-Lizenz für das Unternehmen, die es nicht zwingt, eigene Erweiterungen oder Änderungen in Form der Quellen bereitstellen zu müssen. Da gibt's mehrere (mit verschiedenen Klauseln, BSD) zur Auswahl; die Apache-Lizenz würde ich auch in der Ecke einordnen, kenne den Inhalt aber nicht genau.
Zitat
Ich bin mir gerade unsicher, ob man GPL-Software (mit oder ohne eigene Erweiterungen) nicht auch verkaufen (d.h. auch kommerziell nutzen) darf.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »hobbes_dmS« (10. Juli 2010, 00:47)
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