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zit

Full Member

kühlflüssigkeit entsorgen

Samstag, 21. September 2002, 03:23

was macht man eigentlich mit der abgelassenen Kühlflüssigkeit (80% H2O, 20% G12), wenn man sie nicht nochmal einfüllen will?

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Samstag, 21. September 2002, 03:31

Also wenn man vorschriftsmässig vorgehen will, muss man sie zur Sondermüllannahmestelle bringen soweit mir bekannt ist.
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Bummibaer

unregistriert

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Samstag, 21. September 2002, 07:02

bei uns kannst des in kleinen Mengen (bis zu 50 Liter Kanister nehmen se hier) auffem Bauhof kostenlos abgeben wenn de dem Fuzzie sagen kannst was drin is.

An sonsten wäre da noch Tankstelle, Autohaus, Altölsammelstellen (da gibts teilweis au Plätze für Kühlmittel und anderen Sondermüll zum hinstellen)

ädit: aber büdde nicht in Wald stellen :-/
ädit: au nicht in Abfluss kippen oder in Garten :-/

Cyrus

Senior Member

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Samstag, 21. September 2002, 10:14

Zitat von »Bummibaer«


ädit: aber büdde nicht in Wald stellen :-/

Oder in den Abfluss kippen ;D

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Samstag, 21. September 2002, 11:18

nee, nicht in den abfluss..

grundsätzlich gilt: wer es dir verkauft hat, der musses auch zurücknehmen ;)

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Samstag, 21. September 2002, 12:05

Zitat von »max«

nee, nicht in den abfluss..

grundsätzlich gilt: wer es dir verkauft hat, der musses auch zurücknehmen ;)

eben, also zurück zum verkäufer oder tankstelle oder wers sonst noch anbietet. du wirst denk ich keine quittung vorlegen müssen...
Verwende keine sinnlose Gewalt. Hol einen größeren Hammer.

zit

Full Member

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Samstag, 21. September 2002, 17:27

gut, dann versuch ichs mal ganz unverbindlich im Baumarkt, wo ich das Zeug gekauft hab. Aber nicht dass die meinen, sie nehmen g12 nicht zurück, wenn es verdünnt ist.

Und keine Angst - Wald, Abfluss oder ähnliches hatte ich nicht vor. :)

Cyrus

Senior Member

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Samstag, 21. September 2002, 19:11

Zitat von »max«

nee, nicht in den abfluss..

grundsätzlich gilt: wer es dir verkauft hat, der musses auch zurücknehmen ;)

Wenn du den Satz mit Zitat gelsesen hast, hättest du erkannt das ich geagt habe:
Nicht in den Wald stellen, (das hab ich ja jetzt geschrieben) ODER IN DEN ABFLUSS KIPPEN ;)

Rakiim

Senior Member

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Samstag, 21. September 2002, 20:50

wer das zeug in den abfluss kippt macht sich strafbar !!

am besten ist wirklich zurückgeben da wo man es gekauft hat, oder freundlich in der autowerkstatt nachfragen (atu zum beispiel macht das) ob die es entsorgen können.

das die kein verdünntes zurücknehmen ist ja quark, im auto ist das ja unter umständen auch mit wasser vermischt.
Anstatt Radeon: XBOX 1.0, Matrix Modchip, 80er Samsung, IR-Mod, EvoX Dash....

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Samstag, 21. September 2002, 22:40

du kannst es ja zum kaffee kochen verwenden ;) ;D

Sk3l3toR

Junior Member

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Samstag, 21. September 2002, 22:53

gib es doch deinen vater - er soll es für sein auto benutzen :)

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Samstag, 21. September 2002, 23:35

Zitat von »Cyrus«


Oder in den Abfluss kippen ;D

Das kann ganz gewaltig ins Auge gehen:

Einleitungsverbot
Die zu den Kanalisationen geführten Abwässer dürfen die Kanalisation nicht beschädigen. Zudem dürfen weder den Betrieb und Unterhalt dieser Anlagen stören noch Tiere und Pflanzen gefährden. Zudem darf das Abwasser weder den Betrieb noch Unterhalt der Anlagen stören. Folgende Substanzen dürfen der Kanalisation nicht Eingeleitet werden:
a) Gase und Dämpfe
b) Gifte, explosive, brennbare oder radioaktive Substanzen
c) Übelriechende Stoffe
d) Jauche aus Fall-Wc, Ställen oder Misthöfen
e) Flüssigkeiten aus Komposthaufen oder Futtersilos
f) Harte Abfälle, die zu Verstopfungen der Kanalisation führen können: Sand, Abbruchmaterial, Müll, Asche, Schlacke, Küchen- und Metzgerabfälle, Lumpen, Rückstände aus Entsandern, Klärgruben, Öl- und Fettabscheidern
g) Viskose Substanzen wie Teer, Bitumen- und Teeremulsionen usw.
h) Benzin, Öle und Fette
i) Grosse Flüssigkeitsmengen mit einer Temperatur von mehr als 40° C
j) Säure oder Alkalilösungen in schädlicher Konzentration (höher als ½ % ).


Und dann:
§ 324 StGB Verunreinigung eines Gewässers
(1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Samstag, 21. September 2002, 23:55

öhm, und wie wollen die dass kontrollieren? ???
und ich meine, ich kann doch net jedes bißchen öl und so zum sondermüll bringen :-/

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Sonntag, 22. September 2002, 00:08

Naja, normalerweise hat man ja nicht zig verschiedene "Abwasserarten".

Ich sammel das Zeug halt in nem großen Eimer, und wenn er voll ist gehts ab damit zur Sammelstelle. z.B. 10-Liter-Eimer zum Ölablassen vom Auto usw.

Für das G11 werd ichs wohl genauso machen, muss dann ja kein 10-Liter Eimer sein ;D

Aber mich würd auch mal rein interessehalber (nee, echt!) interessieren, ob man das überhaupt irgendwie nachweisen könnte, dass man das Zeug in den Ausguss gekippt hat?
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Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Sonntag, 22. September 2002, 00:44

das hab ich im keller ma im glas gemacht, da hab ich alles mögliche verschiedene reingekippt. so benzin, öl, nitroverdünnung spriritus und und und..... das hat dann voll angefangen zu zischen, also musst ich natürlich erstma testen ob das gut brennt ;D. hat wirklich 1a gebrannt das zeug, ein schwapp auf den rsaen hat bestimmt 5 min gebrannt
und am nächsten tag dann an der stelle im garten wo das zeug war: ihhhhhh!!!! da waren bestimmt 20 nacktschnecken ausgelaufen. die hat das zeug angelockt, und die sind davon dann ausgelaufen *igitt*
das hat man dann davon wenn man so zeug sammeln will ;D

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Sonntag, 22. September 2002, 00:56

Zitat von »Magnacus«


Das kann ganz gewaltig ins Auge gehen:

Einleitungsverbot
Die zu den Kanalisationen geführten Abwässer dürfen die Kanalisation nicht beschädigen. Zudem dürfen weder den Betrieb und Unterhalt dieser Anlagen stören noch Tiere und Pflanzen gefährden. Zudem darf das Abwasser weder den Betrieb noch Unterhalt der Anlagen stören. Folgende Substanzen dürfen der Kanalisation nicht Eingeleitet werden:
a) Gase und Dämpfe
b) Gifte, explosive, brennbare oder radioaktive Substanzen
c) Übelriechende Stoffe
d) Jauche aus Fall-Wc, Ställen oder Misthöfen
e) Flüssigkeiten aus Komposthaufen oder Futtersilos
f) Harte Abfälle, die zu Verstopfungen der Kanalisation führen können: Sand, Abbruchmaterial, Müll, Asche, Schlacke, Küchen- und Metzgerabfälle, Lumpen, Rückstände aus Entsandern, Klärgruben, Öl- und Fettabscheidern
g) Viskose Substanzen wie Teer, Bitumen- und Teeremulsionen usw.
h) Benzin, Öle und Fette
i) Grosse Flüssigkeitsmengen mit einer Temperatur von mehr als 40° C
j) Säure oder Alkalilösungen in schädlicher Konzentration (höher als ½ % ).


Und dann:
§ 324 StGB Verunreinigung eines Gewässers
(1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


Von Frostschutzmitteln steht da aber jetzt nix.
Was nicht heissen soll, dass es nicht anständig entsorgt werden soll.

Zitat von »Chewy«

wer anderen nen thread ausgräbt, der hat ein threadausgrabgerät 8)

Cyrus

Senior Member

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Sonntag, 22. September 2002, 01:15

Ich glaube ihr versteht mich nicht so ganz :P
Das war nur rein Ironisch gemeint. Bär sagte ja: Aber nicht in den Wald stellen! (es gibt natürlich immer wieder solche Idioten)Da ich mir dachte was eine bescheuerte Idee das G11 in den Wald zu stellen sagte ich halt Spassweise: Oder einfach in den Ablfuss kippen ;D
Jetzt alle Verstanden? ;)

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Sonntag, 22. September 2002, 01:20

Ich habs sofort verstanden. ;D

Edit: trotzdem würd mich interessieren, wo in dem "Einleitungsverbot" Frostschutzmittel vorkommt.

Zitat von »Chewy«

wer anderen nen thread ausgräbt, der hat ein threadausgrabgerät 8)

WuDu

Senior Member

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Sonntag, 22. September 2002, 02:46

Zitat von »ElBarto«

das hab ich im keller ma im glas gemacht, da hab ich alles mögliche verschiedene reingekippt. so benzin, öl, nitroverdünnung spriritus und und und..... das hat dann voll angefangen zu zischen, also musst ich natürlich erstma testen ob das gut brennt ;D. hat wirklich 1a gebrannt das zeug, ein schwapp auf den rsaen hat bestimmt 5 min gebrannt
und am nächsten tag dann an der stelle im garten wo das zeug war: ihhhhhh!!!! da waren bestimmt 20 nacktschnecken ausgelaufen. die hat das zeug angelockt, und die sind davon dann ausgelaufen *igitt*
das hat man dann davon wenn man so zeug sammeln will ;D


lol das rezept musste patentieren lassen entweder als neuen treibstoff, oder als neues schneckengift. letzteres würd meine oma bestimmt sofort kaufen ;)

Bummibaer

unregistriert

Re: kühlflüssigkeit entsorgen

Dienstag, 24. September 2002, 05:37

@FredFruchtig

na steht doch scho in der Einleitung

"Einleitungsverbot
Die zu den Kanalisationen geführten Abwässer dürfen die Kanalisation nicht beschädigen. Zudem dürfen weder den Betrieb und Unterhalt dieser Anlagen stören noch Tiere und Pflanzen gefährden. Zudem darf das Abwasser weder den Betrieb noch Unterhalt der Anlagen stören."