Guten Morgen alle zusammen,
nur um noch mal endgültige Klarheit in die Sache zu bringen:
Wir sind nach der Gefarstoffverordnung in der Fassung vom 15.11.1999, zuletzt geändert am 25.02.2004 nach §14 Absatz 1 und 4 nicht verpflichtet, ein Sicherheitsdatenblatt an private Endverbraucher zu übermitteln. Dieser Paragaf beruht auf der Richtline 1999/45/EG, wo weitere Erläuterungen enthalten sind.
Auf der Verpackung stehen wirklich alle für den Anwender wichtigen Informationen drauf.
Zum Glück sind bei uns immer noch Bundesgesetze bzw. übergeordnete EU-Richtlinien Quelle des Rechts, und nicht Internetseiten von irgendwelchen Motorradclubs...
Alles klar??
Grüße, Tobias