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Y0Gi [/td][/tr][/table]Zitat
kaum denkt man, die dummheit hat ihre untere grenze erreicht, kommt schon der nächste zum limbo-contest um die ecke...
Zitat von »Chewy«
Na erstmal muß dem Verkäufer das Recht zur sog. "Wandlung" gegeben werden. Da hat er die Chance, einen Fehler zu reparieren, ein Gerät auszutauschen usw. Wenn das innerhalb einer Frist (dazu aber alles schriftlich machen) nicht geschehen ist, kannst Du die Rückgabe des Artikels veranlassen und der Verkäufer muß Dir Dein Geld zurückerstatten. Aber das alles gilt prinzipiell natürlich nur innerhalb der Gewährleistung.
Zitat von »Knackhirn«
Ist das zufällig ein Proview Monitor, der über die "Monitor Klinik" ausgetauscht wird? Mit denen hatte ich den gleichen Stress. Mein Monitor hat die ganze Zeit richtig laut gefiept (nach ein paar Monaten Betrieb). Der Austauschmonitor ging, sobald man ihn eingeschaltet hatte, sofort in Standby. Also: Angerufen, gefragt was das soll... Gleiche Antwort wie bei dir: "Sie haben Recht auf einen neuwertigen Monitor, kein Neugerät." Dann wollten sie mich noch für dämlich erklären, ich hätte ihn nicht richtig eingeschaltet etc. Naja, hab den Typen freundlich fordernd dazu gebracht, mich ernst zu nehmen. Der nächste Austauschmonitor war dann eindeutig ein nagelneuer, der roch noch neu und war perfekt verpackt (der 1. war in einer total staubigen und verbeulten Fremdfirma-Kiste).
Ich hatte bei denen echt den Verdacht, der Abholservice tauscht nur kaputte Monitore unter den reklamierenden Kunden... und unfreundliche S*cke waren das bei der Hotline auch noch. Naja, bei mir hats geklappt, ich würde an deiner Stelle einfach so lange da anrufen, bis es einen neuen bzw. funktionierenden Monitor gibt, das ist ja schliesslich dein Recht.
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