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MISZOU

Senior Member

Sicherheitsbestimmungen: Elektronik und Wasser?

Samstag, 5. Juni 2004, 13:29

Hi

ein Freund hatte mich angesprochen ob ich zum dem Thema Informationen hätte. Leider habe ich selber nichts dazu und in Google habe wir auch nichts brauchbares gefunden.

Es ist für ein Referat in dem es über Automaten geht die Heißgetränke herstellen (z. B. Kaffeeautomaten ;)).
Ich kann mir gut vorstellen, dass es da Sicherheitsbestimmungen gibt die den Aufbau oder Schutzmechanismen vorschreiben, wir leben ja schließlich in Deutschland.
Nur leider sind wir noch nicht drauf gestoßen.

Also wenn jemand irgendwas zu dem Thema hat, bitte helft uns.


Gruß MISZOU

siemens

Senior Member

Re: Sicherheitsbestimmungen: Elektonik und Wasser?

Samstag, 5. Juni 2004, 13:57

Ruf doch mal einen Getränkeautomatenherrstellungfirman an.

karahara

God

Re: Sicherheitsbestimmungen: Elektonik und Wasser?

Samstag, 5. Juni 2004, 14:36

Hm, evtl. dies hier:

Din VDE 0100 Teil 737

Abs. 4 Feuchte und nasse Bereiche und Räume.

4.1 In feuchten und nassen Bereich und Räumen müssen betriebsmittel mindestens tropfwssergeschützt sein
(Schutzart IP X1 nach DIN 40.050).

4.2 In Bereichen und Räumen in denen mit Strahlwasser umgegangen wird und elektrische Betriebsmittel üblicherweise nicht zu reinigunszwecken direkt angestrahlt werden, müssen die Betriebsmittel mindestens spritzwassergeschützt sein.
(Schutzart IP X4 nach Din 40.050)
In Bereichen udn Räumen in denen mit Strahlwasser umgegangen wird, müssen Betriebsmittel, die unmittelbar den Wasserstrahl ausgesetzt sind, hinsichtlich des Wasserschutzes eine der BEanspruchung durch den Wasserstrahl entsprochene Schutzart oder einen geigneten zusätzlichen Schutz haben, der den EINWANDFREIEN Betrieb des so geschützten Betriebsmittels nicht beinträchtigt.

Anmerkung: Der durch die Schutzart IP X% nach DIN 40.050 gegeben Schutzumfang lässt die Reinigung der Betreibsmittel durch Druckwasser, z.B. Abspitzen mit den Wasserschlauch mit Hochdruckreinigern nicht zu.

4.3 Ätzzenden Dämpfen..... (Lassen wir weg)

karahara

MISZOU

Senior Member

Re: Sicherheitsbestimmungen: Elektronik und Wasser

Samstag, 5. Juni 2004, 17:21

Hi

des sind ja mehr die Ausführungen, für zum Beispiel die Auslegung von den zu verwendeten IP Schutzarten von Schaltschränken in bestimmten Umgebungen. Wo entweder mit bestimmten Feuchtigkeitsgefahren (bzw. Fremdkörper wie Staub) von Außen zu rechnen ist.

Ich bräuchte mehr Bestimmungen für innen. Ich vermute mal in so nem Automat wird ja irgedwie dass Wasser, dass in die Suppe, Tee, usw rein soll durch den Automaten geführt bzw. irgendwo muss es ja auch mal erhitzt werden.

Es muss doch was geben (oder auch nicht, ist auch eine Antwort), das vorschreibt, wie das alles auszusehen hat von der Absicherung bei zum Beispiel Leckage oder wie bestimmte Bauteile(Baugruppen davor geschützt werden müssen.


Gruß MISZOU

Mburg

Full Member

Re: Sicherheitsbestimmungen: Elektronik und Wasser

Samstag, 5. Juni 2004, 20:07

Zitat von »MISZOU«

Hi

des sind ja mehr die Ausführungen, für zum Beispiel die Auslegung von den zu verwendeten IP Schutzarten von Schaltschränken in bestimmten Umgebungen. Wo entweder mit bestimmten Feuchtigkeitsgefahren (bzw. Fremdkörper wie Staub) von Außen zu rechnen ist.

Ich bräuchte mehr Bestimmungen für innen. Ich vermute mal in so nem Automat wird ja irgedwie dass Wasser, dass in die Suppe, Tee, usw rein soll durch den Automaten geführt bzw. irgendwo muss es ja auch mal erhitzt werden.

Es muss doch was geben (oder auch nicht, ist auch eine Antwort), das vorschreibt, wie das alles auszusehen hat von der Absicherung bei zum Beispiel Leckage oder wie bestimmte Bauteile(Baugruppen davor geschützt werden müssen.


Gruß MISZOU


Das ist in den VDE Vorschriften. Jeder Hersteller von
elektrischen Geräten muss Nachweisen das er diese
eingehalten hat (wird vom TÜV oder PTB geprüft).
Außerdem muß auch noch die Abnahme fürs CE-Zeichen
erfolgen (EMV ). Das technische Design ist frei.

Gruß Mburg
AMD 5600x ; Inno3D GTX1080 8GB ;MSI X570 Gaming Plus