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Kamelhoecker
unregistriert
Zitat von »x-stars«
Siehst du wohl, Garantie ist nicht, Gewährleistung ist ebenfalls nicht, sofern du nicht beweist, das Gewährleistung doch ist ;D. (auf gut deutsch: Du kannst es nicht nachweisen, ich behaupte mal, auch mit dem besten Gutachter nicht, da niemand zweifelsfrei feststellen kann, dass der Schaden schon im Auslieferungszustand schon bestand)
Zitat von »manofmanynames«
wir berufen uns in diesem Fall im Rahmen der Gewährleistung auf Beweislastumkehr.
Zitat von »Erklärbär«
Da sieht man mal wieder, was für bescheuerte Gesetze die Politik so auf den Weg bringen kann. Welcher Kunde ist schon bei vertretbarem Aufwand in der Lage, den geforderten Beweis nach Ablauf der 6 Monate zu erbringen?
Zitat von »buekka«
wahrscheinlich keiner. aber der händler wird das genauso wenig können..
Zitat von »buekka«
wahrscheinlich keiner. aber der händler wird das genauso wenig können..
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