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Overmind

Full Member

Blöde S.M.A.R.T Werte meiner Samsung 830

Monday, October 29th 2012, 8:27pm

Hallo Leute meine Samsung 830 128GB hat komische S.M.A.R.T Werte und nicht alle Systemfunktionen funktionieren noch.
Z.B. funktioniert der Energiesparmodus nicht mehr, das heißt, der Rechner schreibt zwar was auf die Platte, aber schaltet
sich dann nicht ab. Des weiteren finde ich, dass das System träge geworden ist und ich bekomme in verschiedenen Programmen
wie z.b. dem Explorer öfters "keine Rückmeldung" angezeigt.

Folgender Hintergrund:
Da ich für mein HD7870 keinen FullCover-Kühler bekomme, habe ich mich entschlossen, meinen PC auf Luftkühlung umzubauen.
Dazu habe ich mir ein Bitfenix Shinobi Window besorgt und dort die Hardware eingebaut.
Da ich ja gerade dabei war alles neu zu machen, habe ich noch die SATA-3 (6Git/s) Kabel erneuert.
Beim Einbau des Kühlers - Thermalright Macho HR-02 - musste ich feststellen, dass der Lüfter vom Macho an den RAM-Riegeln
von den Corsair Dominator anstößt, also musste ich von den verbauten 4x2GB 2x2 GB ausbauen - die werden aber in den
nächsten Tagen durch Corsair Vengeance 2x4 GB ersetzt. Das heißt, es sind momentan nur 4GB verbaut.

Sonst ist das System so, wie es mit Wakü auch war.
Overmind has attached the following image:
  • SSD CRC Error.PNG

This post has been edited 1 times, last edit by "Overmind" (Oct 30th 2012, 12:15pm)


Ravensburg TowerStars - Eishockey GBL - Meister Saison 2010/2011

gr3if

God

Tuesday, October 30th 2012, 10:46am

Hol dir bitte die Werte mal mit Crystaldiskinfo oder samsungs ssd magician...

So kann das keiner lesen :(

Overmind

Full Member

Tuesday, October 30th 2012, 6:36pm

Hier die SMART Werte über SSD Magican und DiskInfo
Overmind has attached the following images:
  • SSD Magican.PNG
  • Crystal Disk Info.PNG

Ravensburg TowerStars - Eishockey GBL - Meister Saison 2010/2011

gr3if

God

Wednesday, October 31st 2012, 10:47am

Die SSD ansich sieht gut aus. Kabelfehler tauschen in den Smart Werten allerdings nicht auf.

Insofern Kabel zurücktauschen--> Ansonsten gucken ob es nicht was anderes sein kann.

Overmind

Full Member

Thursday, November 1st 2012, 8:42pm

Nachdem ich das SATA Kabel getauscht habe und sich Windows noch immer nicht installieren ließ - sogar das formatieren würde abgebrochen - habe ich meine alte INTEL Postings G2 eingebaut und siehe da alles funktioniert wieder wie es soll.
Jetzt muss ich die SSD wohl zu Anfang zur Garantie einschicken.
Mal sehen wie lange die weg ist...

Ravensburg TowerStars - Eishockey GBL - Meister Saison 2010/2011

gr3if

God

Friday, November 2nd 2012, 11:29am

Schick an deinen Händler maximal 4 Wochen

Overmind

Full Member

Friday, November 2nd 2012, 1:26pm

An meinen Händler kann ich die nicht schicken, der will damit nichts zu tun haben.
Der verweist mich an Samsung - naja da halt ein RMA anfordern...

Hätte ich von Amazon.de nicht gedacht, dass die da so sind.

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RedFlag1970

God

Friday, November 2nd 2012, 2:27pm

Ich weiss gar nicht was du willst - der direkte Draht ist immer noch der schnellste!
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

maexi

Senior Member

Friday, November 2nd 2012, 6:20pm

und der beste. Ich sollte meinen 27 zöller, der defekt ist, an den Händler senden. Der würde ihn dann weiter an den Hersteller schicken. Ich habe nun den Hersteller direkt angeschrieben. Nächste Woche Montag oder Dienstag kommt jemand, der den alten holt und gleich einen neuen hier hinstellt. Das ist Dienst am Kunden.

gr3if

God

Saturday, November 3rd 2012, 3:40pm

Was? Dein Händler will mit einem Gewährleistungsfall nichts zu tun haben? Rofl... Zeig ihn an!



Warum soll ich den als Kunde in Deutschland Garantie in Anspruch nehmen, wenn mir damit alle Rechte die ich habe flöten gehen.... Sobald ich Garantie in Anspruch nehme verliere ich alle Rechte gegenüber dem Händler und muss mit dem Leben was mir der Hersteller durch sein Garantieverfahren zusichert.
Im Zweifel kann das auch eine Zeitgutschrift oder ein völlig anderes Produkt sein.

Wenn ich das nicht will, dann bleibt nur der Weg via Gewährleistung.


Bezüglich schnellster Weg: Eben nicht! Wenn der Hersteller 15 Wochen rumtourt mit meinen Dingen, dann darf er das. Es gibt dazu keine gesetzlichen Regelungen---> Bei einem Gewährleistungsfall darf ich eine Frist setzen, typischerweise 4 Wochen, danach kann ich Geld oder Gerät fordern.

This post has been edited 1 times, last edit by "gr3if" (Nov 3rd 2012, 3:42pm)

Overmind

Full Member

Monday, November 5th 2012, 6:57pm

sodele, Samsung hat mir Heute per Mail mitgeteilt, dass sie die SSD austauschen und von mir die Adresse wollen.

Ravensburg TowerStars - Eishockey GBL - Meister Saison 2010/2011

RedFlag1970

God

Tuesday, November 6th 2012, 8:42am

Was? Dein Händler will mit einem Gewährleistungsfall nichts zu tun haben? Rofl... Zeig ihn an!



Warum soll ich den als Kunde in Deutschland Garantie in Anspruch nehmen, wenn mir damit alle Rechte die ich habe flöten gehen.... Sobald ich Garantie in Anspruch nehme verliere ich alle Rechte gegenüber dem Händler und muss mit dem Leben was mir der Hersteller durch sein Garantieverfahren zusichert.
Im Zweifel kann das auch eine Zeitgutschrift oder ein völlig anderes Produkt sein.

Wenn ich das nicht will, dann bleibt nur der Weg via Gewährleistung.


Bezüglich schnellster Weg: Eben nicht! Wenn der Hersteller 15 Wochen rumtourt mit meinen Dingen, dann darf er das. Es gibt dazu keine gesetzlichen Regelungen---> Bei einem Gewährleistungsfall darf ich eine Frist setzen, typischerweise 4 Wochen, danach kann ich Geld oder Gerät fordern.



Also mal sorry,
deine Aussage in Ehren, aber warum immer gleich alles anzeigen - typisch Deutsch - irgendwie - oder?

Eine RMA direkt beim Hersteller aufzumachen ist immer noch der Beste, weil direkte Draht!
Was kann ein Händler dafür wenn der Hersteller mal länger benötigt?
Muss der Händler dann unbedingt dafür gerade stehen?
Meiner Meinung nach: NEIN! Warum auch?
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

gr3if

God

Tuesday, November 6th 2012, 11:15am

Anzeigen war mehr aus Verzweiflung geworfen.


Ansich bin ich bei dir--> Garantie beim Hersteller ist okay nur: Ich habe mit dme Hersteller keinen Vertrag. Diesen habe ich nur mit dem Händler. Da ist die einfache Krux.

RedFlag1970

God

Tuesday, November 6th 2012, 11:40am

Anzeigen war mehr aus Verzweiflung geworfen.


Ansich bin ich bei dir--> Garantie beim Hersteller ist okay nur: Ich habe mit dme Hersteller keinen Vertrag. Diesen habe ich nur mit dem Händler. Da ist die einfache Krux.


Hmm, so habe ich das noch nicht gesehen...
Aber ist die Garantie, oder Gewährleistung nicht eine Sache des Herstellers?
Ich bin da nicht so fit, gerade auch deshalb, da ich zu meinem Händler nur 2 Jahre gehen kann, aber die HDD Hersteller bis zu 5 Jahre Gewährleistung geben....
Irgendwie immer ein saublödes Thema..... :wacko:
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

gr3if

God

Tuesday, November 6th 2012, 11:54am

Öhm ja:

Also Gewährleistung: Dein Vertrag mit dem Händler über das Produkt was du dort gekauft hast mit Serienummer x und so.

Danach 2 Jahre gesetzliche Pflicht dafür, dh: Man hat 2 Jahre einen Ansprechpartner, der sich kümmern muss. Beweislastumkehr kommt da dazu, extra Thema.
Beweislastumkehr: in den ersten 6 Monaten muss der Händler beiweisen, dass das Produkt bei Übergabe ohne Fehler war, danach der Kunde. Ist halt schwierig bei einem Kondensator zb....


Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers, kann toll sein muss es aber nicht. :-)



Ich zitiere mal frei ein Beispiel aus der CT:

Ein Kunde kauft bei Plus eine Samsung 5.1 Analage im Ausverkauf für 150eur, regülärer Preis waren rund 500eur.

Nach kurzer Zeit geht an dem Reciever der Drehknopf für die Lautstärke kaputt. Er wendet sich an Samsung und nimmt Garantie in Anspruch. Samsung verweist ihn im Rahmen der Garantie an einen Servicepartner.

Danach hört er erstmal nichts, bis sich der Servicepartner an ihn wendet um ihm mitzuteilen, dass man die Analage verschrottet hätte, da sich reparieren nicht lohnt um man Samsung angewiesen hat eine Gutschrift zu erstellen.

Kurz darauf wendet sich Plus an ihn und gibt ihm über 150eur eine Gutschrift.


Blöd nur: Er hat keine Anlage und für 150eur kriegt er keine Gleichwertige. Dabei war Samsung laut Plus schon kulant, da man den vollen Wert und nicht nur einen Zeitwert erstattet hat.


Hätte er sich an Plus gewandt und Gewährleistung in Anspruch genommen hätte er an der Stelle der Gutschrift das Recht gehabt zu protestieren und auf Reparatur bzw ein neues Gerät zu pochen.

So im Rahmen der Garantie halt nicht.


Wobei gerade das Beispiel der HDD Hersteller meistens deutlich schneller geht :)

Aber auch da gilt: Wenn der Händler tauscht, dann kriegt man neu 5 Jahre da man einen neuen Austausch hat.

drdeath

Senior Member

Friday, November 9th 2012, 5:44pm

Zu dem Beispiel mit dem Receiver: Ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht, gerade bei reduzierter Ware.

NORMALERWEISE kannst du wahlweise Wandelung, Minderung oder Ersatzlieferung verlangen.

Bei REDUZIERTER WARE und Einzelstücken dagegen ist das nicht eingeschränkt möglich, beispielsweise kannst du nur verlangen dass B-Ware gegen B-Ware getauscht wird. Ist keine B-Ware mehr da oder war es ein Restposten/Einzelstück, kann der Händler die Ersatzlieferung eines Neugerätes als unzumutbare Härte ablehnen und Dir ein "gleichwertiges oder höherwertiges" Austauschgut anbieten, bspw. einen anderen Typ oder Hersteller. Willst Du das nicht haben, blieben Dir nur noch die Rechte der Mängelrüge wie beim Einzelstückverkauf zustehen, also Minderung oder Wandelung, wobei's bei der Wandelung auch wieder Einschränkungen gibt. Wieder anders schaut es bei Aktionsware und Aktionspreisen aus, das gilt als regulärer Verkauf.

Übrigens hinkt Dein Vergleich in zwei Punkten:

Quoted

Danach hört er erstmal nichts, bis sich der Servicepartner an ihn wendet um ihm mitzuteilen, dass man die Analage verschrottet hätte, da sich reparieren nicht lohnt um man Samsung angewiesen hat eine Gutschrift zu erstellen.
VERSCHROTTEN darf der Servicepartner nicht - jedenfalls nicht ohne Deine Zustimmung (die allerdings in dem Falle wohl in den AGB versteckt war). War sie's und hast du dem nicht ausdrücklich wiedersprochen, hast du die Gesäßtaschenkarte. War sie's nicht, hätte er dich vorher informieren müssen. DANN greift wieder ein anderes Recht, nämlich die Schadenersatzpflicht, und der Servicepartner hätte dir den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Wobei die Wertermittlung von "nicht wirtschaftlich zu reparierenden Geräten" - also "wirtschaftlichen Totalschäden" - ein Rechtskapitel für sich ist, besonders wenn es um "Wiederbeschaffungswert" geht. Allerdings wäre der Servicepartner dann in der Pflicht den wirtschaftlichen Totalschaden zu beweisen. Zweitens, und hier wird es WIRKLICH kompliziert und auch wieder einfach und hier kommt auch die Erklärung warum es völlig OK war dass der Händler die 150 Öcken erstattet hat: Du hast nämlich TROTZDEM einen Gewährleistungsanspruch an den Händler. Nur kannst du ihm sein Recht auf Nachbesserung nicht mehr gewähren, weil die Anlage verschrottet ist. Warum er keinen Ersatz liefern muss, siehe oben. Also bleibt als einzige wirtschaftliche Alternative die Wandelung, das hat der Händler gemacht.

Was ich an der Sache nicht verstehe ist was das Geschwafel von Zeitwert etc. soll. Das kann sich höchstens auf §346 Abs.2 Pt.3 beziehen, wenn man die Sache als "Untergegangen" betrachtet. Untergegangen ist sie aber nicht, denn der Hersteller hat eine Gutschrift darüber erstellt - die Sache existiert also im juristichen Sinne in dem Anspruch des Kunden gegenüber Samsung weiter. HÄTTE der Kunde von Samsung direkt eine Gutschrift erhalten, dann hätte er diese im Rahmen eines Rücktritts anstelle der Sache an den Händler im Gegenzug gegen die Rückzahlung der Kaufsumme an den Händler herausgeben müssen - Was keinen Sinn macht.

Übrigens ist "Vorsicht Kunde!" keine besonders gute Quelle für Präzedenzfälle, ausser du bist auf der Suche nach einer besonders fiesen Aufgabe für eine Juraklausur.
Hier geht's zum RGBAmp
Hinweis: Der RGBAmp stammt nicht von AC und wird nicht offiziell supported!
Note: The RGBAmp is not an AC product and isn't officially supported.

Overmind

Full Member

Saturday, November 10th 2012, 9:15pm

so, SSD ist jetzt bei Samsung in den Niederlanden. Mal sehen, wie lange es dauert, bis ich wieder was höre.

Ravensburg TowerStars - Eishockey GBL - Meister Saison 2010/2011

Overmind

Full Member

Monday, November 26th 2012, 8:07pm

Habe am letzten Mittwoch meine neue Samsung 830 128 GB bekommen - Originalverpackt, also ein absolutes Neuteil.
Ging eigentlich doch recht flott das ganze, deshalb habe ich mir Heute bei Amazon noch mal ein Samsung 830 128 GB für 69,00 €uro als "CyberMonday Week" Aktion geholt.

Jetzt stellt sich mir die Frage, welchen Treiber soll ich in Zukunft verwenden?

MS AHCI oder AMD AHCI ?( :?:

Ravensburg TowerStars - Eishockey GBL - Meister Saison 2010/2011

gr3if

God

Tuesday, November 27th 2012, 12:47pm

AMD Ahci ansich

Overmind

Full Member

Wednesday, November 28th 2012, 12:30pm

ok, mache ich. Danke für die Antwort.

Ravensburg TowerStars - Eishockey GBL - Meister Saison 2010/2011