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Spitfired

Senior Member

Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 11:50

also

wir fuhren gestern zu zweit ( kleine fahrgemeinschaft ) morgens zur arbeit. auf dem weg dorthin hat der fahrer vor uns gedacht er müsste sein auto zerlegen und ist mit 130kmh 30m vor uns zuerst rechts gegen die leitplanke dann links gegen die leitplanke dann überschlag und mitten auf der straße liegen geblieben .. hat kein ton mehr gemacht und wir haben dem dann geholfen ... rausgezogen polizei angerufen tralala ... konnten ja kein warndreieck hinstellen und weiterfahren .....

kann man uns die zeit im geschäft dann abziehen .. sind eine stunde zu spät gekommen .. ist das dann nicht irgendwie höhere gewalt oder sowas .. ich hab unserer werkstattschreiberin vorgeschlagen die zeit auf die normale kommen zeit zu setezn in diesem fall 7.30uhr

die meinte dann nur ja wieso denn .. und bla bla sie wird sich da mal schlau machen ... ( zicke ) ...

FUNKMAN

God

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 12:36

Üblicherweise stellt die Polizei in solchen Fällen ein Dokument aus, dass du / ihr Ersthelfer am Unfallort wart. Mit diesem Stück Papier gibt es dann auch keinerlei Probleme beim Arbeitgeber...
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

NikoMo

NikoMod

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 12:51

oh mein gott... eine stunde mehr arbeiten.
ihr schon echt bemitleidenswert.


seid froh, dass ihr helfen konntet.


wenn ihr den wisch von der polizei vorlegt, sollte euch diese lächerliche stunde auch wieder gutgeschrieben werden.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Spitfired

Senior Member

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 13:43

nikomo ich glaub dir hängts oder ??? es geht hier ums prinzip .. es hätten auch 3 stunden sein können und dafür das man hilft muss man länger arbeiten ... kanns ja wohl nicht sein oder .. klar bin ich froh das ich helfen kann steht ja wohl ausser frage aber ich hatte ja auch das risiko und den "aufwand" dreist ausgedrückt

bin ich also bemitleidenswert wenn ich helfe ja oder wenn ich wissen will ob ich zeit zurückbekomme ... denk mal darüber nach was du schreibst ...

ich hab ja wohl nicht gefragt ob ich helfen soll, sondern obs dafür eine regel oder ein gesetz gibt ...

Erkaeltung

God

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 14:20

Hi!

Auch wenn es ein ganzer Tag gewesen wäre. Das ist doch sowas von egal wenn es um ein Menschenleben geht. Da nehme ich auch eine Abmahnung oder sonstwas in Kauf. Sollen sie mir einen Tag Urlaub abziehen, und?


"bin ich also bemitleidenswert wenn ich helfe ja oder wenn ich wissen will ob ich zeit zurückbekomme ... denk mal darüber nach was du schreibst"

Wenn du hilfst dann ehrt dich das in großem Maße. Die eine Stunde hättest du nicht besser nützen können. Da solltest du mal drüber nachdenken.

Lev

God

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 14:35

ich denke es geht nicht darum abzuwägen ob man hilft.

Klar hilft man auch angesichts eventueller bereits angesprochener Konsequenzen wie Urlaubsabzug etc.

Frage ist ja nur ob der Arbeitgeber das überhaupt darf.

Ich denke aber auch dass ein Wisch von der Polizei eigentlich ausreichen sollte. Falls nicht würde ich langsam nach ner anderen Arbeitsstelle suchen
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

NikoMo

NikoMod

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 14:46

Zitat von »Spitfired«

bin ich also bemitleidenswert wenn ich helfe ja oder wenn ich wissen will ob ich zeit zurückbekomme  ... denk mal darüber nach was du schreibst ...

bemitleidenswert ist es, dass du toller held über eine stunde mehrarbeit nachdenkst.

leg den schrieb von der polizei vor (den kannst du sicher auch nachträglich noch bekommen) und dann ist diese eine stunde wieder ausgeglichen.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

sebastian

Administrator

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 14:59

Dein Arbeitgeber kann nix dafür das du gerade zu einem Unfall dazu gekommen bist.
Somit musst du auch die Stunde nacharbeiten.
Wenn du ne Stunde im Stau stehst kannst du dir das auch nicht auf die Arbeitszeit anrechnen lassen. Das ist halt einfach so. Und da es hier ja nur um eine Stunde geht, würde ich da keine große welle machen.

Sebastian

FRAGhouse

Senior Member

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 15:02

Unabhängig von der Höhe ist hier tatsächlich ein Schaden entstanden.

Die einzige Frage, die sich hier stellt: Wer trägt diesen Schaden.
So ohne Weiteres wird der Arbeitgeber selbst mit einer polizeilichen Bescheinigung den Schaden nicht tragen.
Wären die Unfallhelfer z.B. bei der FFW und im Rahmen eines Einsatzes zu diesem Unfall gerufen worden, würde ihnen bzw. dem Arbeitgeber die Erstattung des Verdienst- bzw. Arbeitsausfalls zustehen.

In diesem Fall liegt es imho an der Versicherung des Unfallverursachers, die Kosten hierfür zu übernehmen.
BMW 320d (E46)

Zettih

God

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 16:31

Wenn' Dir um's Prinzip geht, dann viel Spaß... ::)

Wenn's Dir um Logik geht und sinnvolle Aufwandsabschätzung, dann denk' doch selbst mal nach:

Dass Du erste Hilfe geleistet hast ist erstens gut, richtig und lobenswert und zweitens Deine Pflicht - unterlassene Hilfeleistung ist in D eine Straftat.

Es ist ferner eine Sache zwischen Dir und dem, dem Du geholfen hast. Was hat Dein Arbeitgeber damit zu tun? Nichts. Warum sollte er dann Deine nicht erbrachte Arbeitszeit bezahlen?? Der Wisch von der Polizei ist quasi ein Entschuldigungsschreiben, damit hast Du nicht unentschuldigt gefehlt. Aber gefehlt hast Du trotzdem. Höhere Gewalt wäre es nur, wenn der Unfall von Bruce Allmächtig hervorgerufen worden wäre - ist er aber nicht.

Du kannst Dir von Deinem Arbeitgeber eine Verdienstausfallbescheinigung für die verpasste Arbeitszeit geben lassen und diese dann beim Unfallverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung geltend machen. Dafür verbringst Du aber locker deutlich mehr als eine Stunde mit dem Erstellen von Papierkram.

Ich an Deiner Stelle würde mich freuen, etwas Sinnvolles getan zu haben und es dabei belassen. Die eine Stunde ist doch pillepalle.

x-stars

God

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 16:55

Zitat von »Sebastian«


Wenn du ne Stunde im Stau stehst kannst du dir das auch nicht auf die Arbeitszeit anrechnen lassen. Das ist halt einfach so.


Was ist das denn für ein Vergleich? Stau kann der Arbeitnehmer umgehen indem er mit der Bahn fährt, zu Fuß/Fahrrad kommt, unter der Werkbank in der Firma schläft, früher losfährt, ...
In dem Moment, wo der Unfall passiert war, war es aber seine Pflicht, anzuhalten und Ersthilfe zu leisten, wär er einfach so weitergefahren, hätte er sich strafbar gemacht. Klar, der Arbeitgeber kann auch ncihts dafür, aber in so einem Fall ist es doch schon legitim zu fragen, wer letztendlich "den Schaden" trägt. Geht schließlich nicht darum, gleich mit Anwalt sonstwas durchzusetzen, sondern einfach mal um das Wissen, wer rechtlich Recht hätte.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

LeifTech

God

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 17:11

ich koennt mich ja sooo kringeln gerade.

das is ein thread den wird es nur in deutschland geben.
nirgendswo sonst.

die arbeitsmoral in deutschland ist sowas von im popo das ist unglaublich. die leuds fangen sogar schon das heulen an weil sie mal 40std die woche arbeiten muessen.
dann werden sie wieso auch immer auf dem arbeitsweg aufgehalten und wollen das auch noch ausgeglichen haben

tut mir leid
absolut kein verstaendnis!

Man_In_Blue

Moderator

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 17:16

je nach dem was für einen Job man hat fällt es einem natürlich leicht sowas zu sagen... ::)

Zum Topic selber: Ich wäre ja eigendlich in der Situation schon froh wenn mein Arbeitgeber mir dieses zu spät kommen nicht irgendwie noch als Vermerk in irgend ner Akte oder sonstige späße anhängt... auf die Idee damit meine arbeitszeit zu drücken wäre ich jetzt erlich gesagt nicht gekommen... - andererseits hatte ich bisher auch sehr kulante arbeitgeber die wenn es mal zu solch einer Sotuation gekommen ist meist auch von sich mich entsprechend entlastet haben...

naja... im Zeifelfall wende dich halt an die Versicherung der Verunfallten wenn dir das sooo wichtig ist... ::)

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Y0Gi

God

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 17:57

Zwischenfrage: Wenn das auf dem Rückweg passiert wäre, hättest du dann dem Verunfallten eine Rechnung über eine Freizeitausfallsausgleichszahlung geschickt? Oder ihn nach seinem Geldbeutel gefragt, bevor du ihn aus dem Auto gezogen hättest?

mafiahamster

Full Member

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 17:58

passt nicht ganz zum thema,
beantwortet dann aber doch die frage

klick mich

also pech gehabt.
und noch der persoenlich kommentar: wegen einer stunde heulen... ::)

x-stars

God

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 18:01

Zitat von »mafiahamster«


also pech gehabt.


Alles lesen ;)

Zitat

Kommt der Arbeitnehmer verspätet zur Arbeit, weil er unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde oder etwa weil sein Wagen infolge Batterieschwäche erst gar nicht anspringt, behält er den Anspruch auf Vergütung

(siehe dein Link)

"Live free or die: Death is not the worst of evils."

mafiahamster

Full Member

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 18:14

in den unfall ist er ja nicht direkt verwickelt

und deswegen:

Zitat

Haben dagegen objektive Gründe, also solche, die jedermann oder zumindest mehrere Personen betreffen, zum Arbeitsausfall geführt, besteht für diese Zeiten kein Lohnanspruch.


ok, doch nicht so eindeutig... :-/


trotzdem, wegen ner stunde... ::)

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 18:18

Zitat von »Man_In_Blue«


naja... im Zeifelfall wende dich halt an die Versicherung der Verunfallten wenn dir das sooo wichtig ist...  ::)

Man In Blue


Ich vermute die werden die 6,70 Euro ohne viel Papierkram auszahlen wenn das Thema damit vom Tisch ist :-X :-X :-X

x-stars

God

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 18:27

Zitat

in den unfall ist er ja nicht direkt verwickelt


Eben doch, weil er gesetzlich zur Ersthilfe verpflichtet ist ;). Und unverschuldet: Er kann ja nichts dafür, dass der vor ihm irgendwo reingekracht ist, ist aber halt als Ersthelfer und ggf. auch als Zeuge (wie sah der Unfallort aus, falls der Verunfallte doch nciht von allein verunfallt ist: Der Gegner war nicht am Unfallort anwesend, ...).


Edit: Übrigens viel besser - wird der Lohn fortgezahlt, wenn er verschuldet in einen Unfall verwickelt wird? ::) :P
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

mafiahamster

Full Member

Re: Unfall Zeitausgleich Arbeitsrecht ...

Mittwoch, 23. Mai 2007, 18:37

Zitat von »x-stars«

weil er gesetzlich zur Ersthilfe verpflichtet ist


das interessiert ja in dem fall aber nicht,
verguetung gibts nur bei einem "persoenlichen" grund was das ja nicht ist.

muessig da auf einen nenner zu kommen bei dem geballten halbwissen (zumindest von meiner seite) :)